Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Androhung gerichtlicher Schritte

Rz. 8 Weiter muss die Abmahnung unter Fristsetzung ein gerichtliches Vorgehen für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes androhen. Nach allgemeiner Auffassung stellt dies einen grundsätzlichen Bestandteil einer Abmahnung dar. Damit soll dem Abgemahnten bewusst gemacht werden, welches Risiko er im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung eingeht.[16] Ein Schr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[111] Verschiedentlich...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Ausschlussfrist, Verwirkung

Rz. 634 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unterliegt nicht der vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist, weil er unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird.[1056] Rz. 635 Das Recht, die Beseitigung einer Abmahnung gerichtlich zu verlangen, kann aber verwirkt werden.[1057] Dafür reicht jedoch ein ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[187] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Vorformulierte Unterlassungserklärung

Rz. 12 Den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese stellt aber wiederum kein Wirksamkeitserfordernis einer Abmahnung dar, sondern soll lediglich längere Auseinandersetzungen über den Umfang der Unterwerfungserklärung vermeiden (siehe Rdn 25).mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 628 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann.mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernissen siehe im Kapitel Wettbewerbsrecht (vgl. § 55 Rdn 2 ff.). Nachfolgend sollen daher lediglich die Besonderheiten einer presserechtlichen Abmahnung erörtert werden: Anders als in den wettbewerbsrechtlichen Fällen kann bei einer Erstbegehungsgefahr – wie im Sachverhalt (siehe Rdn 24) geschildert – regelmäßig kein Unte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 636 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1058] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1059] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1060] Beruft sich der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[52] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Vollmachtserfordernis

Rz. 5 Nach wie vor umstritten ist, ob der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt werden muss.[11] Ist der Abmahnung – wie regelmäßig der Fall – eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, gilt das Vollmachterfordernis indes nicht.[12] Auf die Abgabe eines Vertragsangebotes ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.[13] Nur in den Fällen, in denen k...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Erklärungsfrist

Rz. 9 Weiter muss dem Abgemahnten eine hinreichende Erklärungsfrist eingeräumt werden. Diese richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einerseits muss der Störer ausreichend Gelegenheit haben, den beanstandeten Sachverhalt aufzuklären und sich ggf. Rat zu holen. Regelmäßig sollte die Erklärungsfrist daher wenigstens eine Woche betragen.[18] Andererseits muss aber auch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _____ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _____ EUR Wir bestellen uns zu Prozessbev...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Begriff, Abgrenzung

Rz. 286 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster 55.19: Negative Feststellungsklage Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _____ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Beklagte – wegen: negativer Feststellungsklage Str...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 In der Regel ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unterwerfungserklärung nicht zu weitgehend zu formulieren, da sie ansonsten im Zusammenspiel mit der Abmahnung Rechtsberühm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 285 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 40 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[107] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Begriff, Abgrenzung Rz. 286 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 59 Muster 31.9: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs Muster 31.9: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Frau _____ – Beklagte – wegen: Unterlassung Streitwert: _____ EUR Namens und Auftrags des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Abmahnschreiben

a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Rz. 309 Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _____-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _____ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Na...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[127] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[59] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Muster: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 141 Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis fristlos, da Sie trotz der Abmahnung vom _____ den vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung fortgesetzt haben. Trotz Abmahnung haben Sie die in der Wohnung betriebene Tätigkeit...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Die Abmahnung Rz. 2 Das Abmahnverfahren steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforderung ist, eine Angelegenheit außergerichtlich...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung)

Rz. 309 Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _____-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _____ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Nachbearbeitung entstand ein Schaden in Höhe v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 626 Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, N...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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§ 34 Presserecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 24 Stadtrat A erhält von der Tageszeitung T einen Fragenkatalog. Diesem kann A entnehmen, dass T einen Beitrag über seine (angebliche) Verstrickung in den jüngsten Korruptionsfall veröffentlichen möchte. A bittet seinen Anwalt, den drohenden Beitrag zu verhindern.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 296 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[487]mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

Rz. 60 Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, vgl. § 29a ZPO, § 23 Nr. 2a GVG.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste Zahlungsklagen

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt ein Hinweis auf das Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in d...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 9. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 50 Wie bei allen Dauerschuldverhältnissen kann jeder Teil nach § 89a Abs. 1 S. 1 HGB den Vertrag aus wichtigem Grund[163] ohne oder unter Einhaltung einer Frist[164] kündigen. Das Wort "Kündigung" braucht nicht ausdrücklich genannt zu werden. Es reicht aus, wenn dies in der Erklärung eindeutig zum Ausdruck gebracht wird.[165] Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es al...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in der ab dem 1.12.2021 geltenden Fassung Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Z betreibt ein Möbelhaus in Köln. Der Werbeprospekt von Z verspricht "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Auf der Rückseite des Prospektes erfährt der Leser, dass dieses Angebot nur für "Saisonware" gilt.mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr