Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.4 Gewinn aus Sondernutzungen

Rz. 181 Bei der Ermittlung der Gewinne aus Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG sind alle in § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c–e BewG i. V. m. Anlage 1a Nr. 2 zum EStG genannten Nutzungen zu erfassen. Da diese Aufzählung jedoch nicht erschöpfend ist, wird nach § 13a Abs. 6 Satz 3 EStG angeordnet, dass für nicht aufgeführte Sondernutzungen innerhalb des § 13a EStG ein...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[2] (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entspr...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.2 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 32 Zu diesen in § 21 EStG genannten Einkünften zählen insbesondere solche aus Immobilien, aber auch aus beweglichem Betriebsvermögen. Der Einkommensanrechnung sind die um die jeweiligen Werbungskosten (wie Grundsteuer, Schuldzinsen, Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten usw.) geminderten Betriebseinnahmen zugrunde zu legen. Dabei handelt es sich regel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Verlustnutzung

Rz. 191 Laufende KSt- und GewSt-liche Verluste und Verlustvorträge der übertragenden Körperschaft gehen wegen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 2 UmwStG nicht auf die übernehmende Körperschaft über.[1] Um diese Verlustpositionen noch zu nutzen, kann es steuerlich sinnvoll sein, durch den Ansatz des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts einen damit verrechenbaren Übertra...mehr

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Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.1 Rücküberlassung an den Gesellschafter

Da der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet, auch für private Fahrten nutzt, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung ertragsteuerlich zu erfassen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen, weil es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter handelt: Bei einer betri...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

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Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter kauft Pkw und vermietet ihn an die Gesellschaft

Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Erwerb erfolgte durch den Gesellschafter selbst. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen (= Bruttolistenpreis von 35.700 EUR). Gesellschafter A vermietet dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG. Dieses Fahrzeug ...mehr

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Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.1 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten bei einer entgeltlichen Pkw-Überlassung

Ausgangssituation ist, dass die Personengesellschaft einen Pkw mit Vorsteuerabzug angeschafft hat. Die Gesellschaft überlässt ihrem Gesellschafter diesen Pkw. Der Gesellschafter darf dieses Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung unterliegt immer der Umsatzsteuer, wenn die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Privatkonto des Gesellschaf...mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.4 Steuerbilanz: Folgebewertung

Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt. Sollten jedoch grundlegende Verän...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.4 Sonstige Kosten

Die Archivierung und Aufbewahrung der relevanten (Geschäfts-) Unterlagen erfolgt in der Praxis vielfach durch Verstauen der Unterlagen in Ordner und/oder Kisten oder Verpacken und Lagern in einem (separaten) Archivraum. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung erfolgt auch vermehrt eine Archivierung in elektronischer Form. In die Rückstellungsberechnung sind auch die einmali...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.2 Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten

Die Fläche der Archivräume beträgt 40 m²; im Verhältnis zur gesamten Fläche von 800 m² entspricht dies einem prozentualen Anteil von 5 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten auf die Jahresgesamtkosten anzuwenden.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.5 Handelsbilanz: Zugangsbewertung

Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung aufgrund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kosten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sonderregel für Anrechnungsfälle (Satz 4)

"Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer vermieden wird, finden die Sätze 1 bis 3 nur Anwendung, soweit die Aufwendungen auch Erträge in einem anderen Staat mindern, die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen." Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 4 Satz 4 EStG sieht eine weitere ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 2 EStG: "Zuwendungen"

Rn. 177 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zuwendungen iS des § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt und dem Vermögen des Zuwendungsempfängers zufließt. Subjektiv muss der Zuwenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Leitsatz 1. Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2008) unentgeltlich; wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. 2. Bei Übertragun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 83 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung (z. B. Nutzfläche, Kubikmeter umbauter Raum etc.) möglich ist. Der EuGH hat dieses mit seinem Urteil vom 09.06.20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwendu...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1 Abschreibungen von Gebäuden

Rz. 864 [Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–34] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK (→ Tz 869, → Tz 874) für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen f...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.1 Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA

Rz. 865 Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung sind die AK oder HK des Gebäudes. Gebäude sind hinsichtlich der AfA grds. als Einheit zu behandeln. Unselbstständige Gebäudeteile stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Zu den unselbstständigen Gebäudeteilen gehören z. B....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 855 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 902 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1171 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 991 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werde...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 926 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.2 Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 866 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, also in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht (R 4.2 Abs. 3 EStR 2012). Wird ein Gebäude teils ei...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.7 Zuschüsse

Rz. 929 [Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 53] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen (→ Tz 850).mehr