Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 28 Leasing / b) Sale-and-lease-back

Rz. 20 Bei einem Sale-and-lease-back veräußert der Eigentümer die Sache an den Leasinggeber, um sie anschließend von ihm als Leasingnehmer zurückzuleasen.[15] Das Sale-and-lease-back dient der Generierung von Liquidität oder der Aufdeckung stiller Reserven. Wie im Falle des direkten Herstellerleasings fehlt es an dem für das Leasing typischen Dreiecksverhältnis. Der Leasingge...mehr

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten greift dieser Versicherungsschutz aber nicht mehr. Hier ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ff) Pflichten im elektronischen Verkehr

Rz. 145 Bedient sich der Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien, hat er zusätzlich zu den Anforderungen aus §§ 312 ff. BGB die sich aus § 312i BGB ergebenden Pflichten zu erfüllen. Während der Begriff des Fernabsatzvertrags jede Form des Vertragsschlusses unter physisch ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Planänderungen nach Beurkundung des Bauträgervertrags (zu § 4 Abs. 2 des Mustervertrags)

Rz. 18 Größere Bauprojekte werden nach aller Erfahrung immer wieder umgeplant. Die Baupläne, die mit der Grundlagenurkunde festgelegt worden sind, entsprechen dann mitunter schon bei Abschluss des Bauträgervertrags dem neuesten Stand nicht mehr; die Grundrisse etwa haben sich bereits verändert. In diesem Fall müssen feststehende Abweichungen schon im Vertragstext festgeschri...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (a) Übergabe

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868, 930 BGB), die Abtretung des gegenüber einem Dritten bestehenden Herausgabeanspruchs (§§...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Schuldrechtliche Vereinbarungen

Rz. 35 Neben dem Gesellschaftsvertrag sind als schuldrechtlich bezeichnete[151] Nebenvereinbarungen weit verbreitet; solche sind nach bislang einhelliger Ansicht formlos gültig.[152] Auf den Erwerber des Geschäftsanteils gehen derartige Pflichten nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung über. Ihr Inhalt soll grundsätzlich[153] frei gestaltbar sein und keine Regeln für das Gesel...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 7. Pflicht zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten

Rz. 26 In den Vertragshändlerverträgen ist es üblich, dass der Hersteller den Vertragshändler zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten verpflichtet. Dabei verpflichtet sich der Vertragshändler, die Garantiearbeiten selbst durchzuführen und die Ware nicht zum Zwecke der Nachbesserung an den Hersteller zurückzusenden. Diese Pflicht hatte im Rahmen von Herstel...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (b) Eigentumsverschaffung

Rz. 11 Der Verkäufer muss dem Käufer (oder einem von ihm benannten Dritten, § 328 BGB) das Eigentum an der Kaufsache übertragen (nach den §§ 929 ff., 873, 925 BGB). Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (§ 449 Abs. 1 BGB) hat der Verkäufer erst mit dessen Erlöschen erfüllt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auch der nichtberechtigte Verkäufer kann einem gutgläubigen K...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (d) Rechtskauf

Rz. 13 Auch beim Rechtskauf gehört die Mangelfreiheit zur Erfüllungspflicht des Verkäufers (§§ 453 Abs. 1, 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Berechtigt das verkaufte Recht zum Besitz einer Sache, dann ist der Verkäufer gem. § 453 Abs. 3 BGB auch zur Übergabe der mangelfreien Sache verpflichtet (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Form der Rechtsübertragung richtet sich nach den für das jeweilig...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Bauträgerrecht wirft wegen der verschiedenen zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen vielfältige praktische und rechtliche Probleme auf. Erwerber- und Verbraucherschutz, Finanzierungssicherheit und Abwicklungs- bzw. Vertriebsfragen stehen in einem Spannungsverhältnis, das durch die gesetzliche Regelung ausgeformt und durch die Rechtsprechung im Einzelnen ausg...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Problemstellung

Rz. 31 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Wertpapiergeschäften über Direktbanken ergeben sich zwei markante Problemfelder. Erstens stellt sich die Frage, inwieweit sich die Direktbanken vollständig von Aufklärungs- und Beratungspflichten befreien können, selbst wenn entsprechende Klauseln in den AGB vereinbart wurden. Zweitens wirft die in Direktbanken typische Abwicklung ...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Vergütung

Rz. 70 Nach § 453 Abs. 2 HGB hat der Spediteur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die frühere Abrechnungsmöglichkeit zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber, wonach der Spediteur gem. §§ 408, 409 HGB aF Auslagenersatz plus allgemeine Versendungsprovision verlangen konnte, ist im Gesetz nicht mehr ausdrücklich geregelt. Ergänzend gilt jedoch § 354 HGB. Die zweite ...mehr

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§ 35 Reiserecht / c) Informationspflichten vor Vertragsschluss

Rz. 27 Anwendung finden allerdings die Regelungen des § 312i BGB (Informationspflichten, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragsbestätigung und Einbeziehung von AGB, auch im Bereich des Pauschalreiserechts). Überdies verlangt § 651d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 ff. EGBGB die Unterrichtung des Reisenden vor der Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung. Die in Art. 250 §...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Anspruch auf Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB

Rz. 58 Ähnlich eindeutig wie für den Anspruch auf Mangelbeseitigung ist die Rechtslage für den durch die Schuldrechtsmodernisierung neu hinzugekommenen Primäranspruch auf Ersatzlieferung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB nicht. Für den Fall, dass der Lieferant eine Ersatzlieferung vornimmt, sehen die Leasingverträge regelmäßig vor, dass sich der Vertrag an dem ersatzweise geliefe...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[58] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§ 474 ff. BGB) samt der gesetzlichen Vermutung nach § 477 BGB zu berücksichtigen.[59]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 65 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläss...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (a) Kaufpreiszahlung

Rz. 16 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig. Der Käufer muss aber grds. nur Zug um Zug (§§ 320 Abs. 1, 322 BGB) gegen die Übertragung der Kaufsache zahlen. Von dieser Regelung können die Parteien durch die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht abweichen (Kassa- und Akkreditivklauseln).[22] Die Umsatzsteuer ist im Zweifel vom ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (c) Weitere Nebenpflichten

Rz. 18 Weitere Nebenpflichten können sich aus dem Vertrag unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und aus dem Gesetz ergeben. So trägt der Käufer von der Übergabe der Kaufsache an die Lasten der Kaufsache (§ 446 S. 2 BGB), wie z.B. den Erhaltungsaufwand oder etwaige Steuern.[24] Ihm fallen auch die Kosten der Abnahme und der Versendung der Kaufsache nach einem anderen Ort a...mehr

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§ 35 Reiserecht / dd) Checkliste: Vertragsänderungen

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§ 29 Maklerrecht / E. Vertragsgestaltung

Rz. 58 Die anwaltliche Beratung hinsichtlich der Vertragsgestaltung hat zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung nahezu sämtliche Klauseln, die aus Sicht des Maklers wünschenswert erscheinen, jedenfalls in Formularverträgen für unwirksam hält. Im Wege der Individualvereinbarung sind die Parteien bei der Vertragsgestaltung frei, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht – etwa...mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Weiterveräußerung erworbener Software

Rz. 33 Zu erheblichen Diskussionen hat die Frage geführt, ob Inhaber von Softwarelizenzen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen können ("Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen"). Der BGH hat in diesem Zusammenhang im Februar 2011 dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung der Computerprogrammrichtlinie (RL 2009/24/EG) vorgelegt.[63] Auch beim schlichten Softwarek...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 28 Leasing / 1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs

Rz. 107 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[174] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber kommen hiernach in Betracht:mehr

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§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[26] die allerdings nur statthaft ist...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster 29.2: Provisionsklage Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _____ Klage In Sachen der _____, vertreten durch _____, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _____ – Klägerin – gegen Herrn _____, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Streitwert: _____ EUR bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantr...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Ausgleich eines Minderwertes

Rz. 103 Schwierigkeiten bereitet dagegen die Ermittlung des Anspruches wegen eines Minderwertes. Das beginnt schon mit der Frage, welche Sollbeschaffenheit das Fahrzeug bei Rückgabe aufzuweisen hat. Üblicherweise wird vereinbart, dass sich das Fahrzeug in einem unveränderten, dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Erhalt...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 57 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[160] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 42 Transportrecht / e) Exkurs: Pflicht zum Kundenschutz

Rz. 19 Da der Frachtführer aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit den Kunden des Spediteurs erhält, legen Spediteure Wert darauf, in den Vertrag eine Kundenschutzklausel aufzunehmen. Da mit einer derartigen Klausel einerseits in das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) eingegriffen wird, andererseits der Spediteur seine durch Art. 14 GG geschützte K...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 16 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 20 Die Gründung einer OHG oder KG (incl. GmbH oder UG & Co. KG) kommt nach geltender Rechtslage nicht in Betracht, da Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte kein (Handels-)Gewerbe betreiben.[29] Das BMJV hat allerdings am 18.11.2020 den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" vorgelegt. Das Personengesellschaftsrechtsmo...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Nach Gesetz

Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf unübersehbare Z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mi...mehr

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§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung

Rz. 97 Beim Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung wird der so ermittelte Verwertungserlös dem vertraglich vereinbarten kalkulierten Restwert gegenübergestellt. Bleibt der Verwertungserlös hinter dem kalkulierten Restwert zurück, hat der Leasingnehmer einen Ausgleich in Höhe der Differenz zu zahlen. Übersteigt der Erlös den kalkulierten Restwert, wird der Leasingn...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 100 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 101 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[217]mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Vertragsstrafe

Rz. 11 An Sinn und Zweck von Vertragsstrafen kann man zweifeln. Vertragsstrafen werden, weil sie die Gefahr einer Abschöpfung des Unternehmerwerklohns ohne den Nachweis eines Schadens bieten, jedenfalls als allgemeine Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen. Aus Unternehmersicht besteht eher die Bereitschaft, einen Abzug wegen eines nachgewiesenen F...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–435, 437, 439–443, 474–479 BGB abweichen, sind unzulässig, soweit sie vor der Mitteilung eines Mangels durch den Verbraucher getroffen wurden (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers besteht immer dann, wenn dessen gesetzliche Rechte ausgeschlossen oder in irgendeiner Weise...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht. AGB-rechtlich besteht – wenn nicht ohnehin die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt werden – im Vergleich zum Verbrauchervertrag mehr Gesta...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / b) Vorzeitige Beendigung von Auktionen

Rz. 166 Angebote bei eBay sind verbindlich. Nach § 7 Abs. 7 der eBay-AGB kann der Verkäufer sein Angebot nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt.[308] In den durch einen Hyperlink zugänglichen rechtlichen Informationen zur Angebotsrücknahme wird auf die Anfechtungsgründe des BGB verwiesen.[309] Die Erklärung des Verkäufers wird als Angebot unter dem Vorbe...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verhandlungsort: _____ Datum: _____ Anwesende mit Verhandlu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr