Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / Leitsatz

Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht statthaft gewesen wäre. BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – III ZB 7/17mehr

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AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Die Vorentscheidung des OLG München (Beschl. v 18.1.2017 – 15 W 1791/16) ist in AGS 2017, 354 abgedruckt. AGS 11/2018, S. 522 - 523mehr

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AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte auf die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit (§§ 110 ff. ZPO) der Klägerin durch Zwischenurteil aufgegeben, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu stellen. Hiergegen hat die Klägerin Beschwerde erhoben, die sie später dann wieder zurückgenommen hat. Das LG hat daraufhin die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Klägerin auferlegt. Gegen hat diese Kost...mehr

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AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 S. 2 ZPO). Ein gesetzlich bestimmter Fall der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) bindet den Senat nicht. 1. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer ...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 43 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich diese vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst sind. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstückes durch Klage in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Ur...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[293] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 4. Sonstige Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht

Rz. 54 Für weitere Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, insbesondere auch die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, enthält KV 21201 die Festlegung einer 0,5-Gebühr, die jedoch mindestens 30 EUR beträgt.mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Entstehung

Rz. 3 & Bosnien-Herzegowina In Bosnien-Herzegowina geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers auf die Erben über. Den potenziellen Erben steht jedoch bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens, welches von Amts wegen eingeleitet wird, das Recht zur Ausschlagung zu.[1] Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.[2] Die Erbengemeinschaft ist nach herrschender Lehre als Gesamt...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Die seltenen Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 27 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es wird zwar zwar vertreten, dass § 2038 Abs. 2 BGB hinter § 2040 Abs. 1 BGB zurücktritt, also Verfügungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung einen Nachlassgegenstand betreffen, nu...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[22] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 131 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[272] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / V. Rechtsfolgen der Auseinandersetzung

Rz. 84 Mit Beendigung der Erbengemeinschaft ist die Gesamthandsgemeinschaft beendet und kann auch nicht durch Vertrag wieder begründet werden. Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag ist möglich, führt jedoch nicht zum "Wiederaufleben" der Erbengemeinschaft, da jene nur durch Erbfall entstehen kann.[87] Allein die Anfechtung des Vollzuges der Auseinandersetzung führt gem. §...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Rechtssurrogation

Rz. 188 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Voraussetzungen

Rz. 40 Erforderlich ist die Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB), nacheinander und auch nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen.[91] Rz. 41 Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, auf das Recht am Nachlassgegenstand einz...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / IV. Nachabfindungsanspruch

Rz. 45 Einen Nachabfindungsanspruch kennt das BGB im Gegensatz zur Höfeordnung nicht. Eine Nachabfindung kann aber, ähnlich wie Mehrerlösklauseln in Erbauseinandersetzungs- oder Trennungs-/Scheidungsvereinbarungen vertraglich gestaltet werden. Andernfalls besteht ein Anspruch nicht ohne weiteres. Unter Berücksichtigung der auf den Zeitpunkt des Erbfalls abstellenden, stichta...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / aa) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 197 Die Dauertestamentsvollstreckung an Aktien ist zulässig.[341] Die Rechtslage entspricht der Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen.[342] Rz. 198 Der Testamentsvollstrecker trägt in Bezug auf die Aktien alle Rechte und Pflichten der Erben, wird dadurch jedoch nicht selbst Aktionär, sondern macht diese Rechte vielmehr für die Erben geltend. Im Einzelnen sind es folgen...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 4. Unklare Situationen

Rz. 15 Für die Miterben ergeben sich insbesondere unklare Situationen, wenn Betreuter und Betreuer unterschiedlich handeln oder keiner von beiden handelt. Bei einem betreuten, geschäftsfähigen Erben könnte es zum "Wettlauf" zwischen Betreuer und Betreuten kommen, wenn der eine ausschlagen und der andere annehmen möchte. Da die eine Erklärung die andere ausschließt, kommt es a...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Voraussetzungen

Rz. 168 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentlich-...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 85 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrages abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / Literaturtipps

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 45 Fraglich bleibt die Rechtsfolge, bei Verfügung eines oder mehrerer Miterben, jedoch ohne Zustimmung aller Miterben. Würde man § 2040 BGB als lex specialis zu § 2038 BGB verstehen, so wäre die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[100] Würde die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgült...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 51 Der Anspruch eins Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Testamentsvollstreckung oder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 2 Übergang vom EK 04 zum steuerlichen Einlagekonto

Rz. 3 Das bisherige EK 04 wird mit Auslaufen des Anrechnungsverfahrens, d. h. zum Schluss des letzten Wirtschaftsjahres, das in dem Vz endet, für den das Anrechnungsverfahren letztmalig anzuwenden ist, nach § 36 Abs. 7 gesondert festgestellt (vgl. § 36 Rz. 64). Das maßgebende Wirtschaftsjahr, auf dessen Schluss diese Feststellung erfolgt, ist das Wirtschaftsjahr 2000 bzw. da...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung

Leitsatz 1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. 2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswid...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.6.1 Versagung der Genehmigung

Rz. 36 Liegen nicht alle Voraussetzungen für die Genehmigung vor, hat die Aufsichtsbehörde den Errichtungsantrag abzulehnen. Es bedarf keiner Genehmigung der Satzung und keiner Festsetzung eines Errichtungszeitpunktes. Diese ablehnende Entscheidung kann ansonsten auch in jeder Phase des Errichtungsverfahrens ergehen, wenn festgestellt wird, dass formelle oder materielle Erri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.2 Auflösungsverfahren (Satz 2)

Rz. 8 Für das Verfahren ist die Aufsichtsbehörde zuständig. An diese ist der Antrag zu richten, der zugleich das Verwaltungsverfahren in Gang setzt. Dem Antrag kann und sollte bereits der Zustimmungsbeschluss des Verwaltungsrates zur Auflösung beigefügt werden, sonst müsste er nach Antragstellung mit ungewissem Abstimmungsergebnis erst durch eine Beschlussvorlage an den Verw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anfechtung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, sondern jede ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anfechtung eines Steuerbescheids (§ 171 Abs. 3a AO)

1. Anfechtung Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Umfang der Anfechtung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch "soll" auch erkennen lassen, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten werden soll. Die Erklärung hat für den Umfang der Prüfung jedoch keine Bedeutung, da das Einspruchsverfahren nicht auf bestimmte Streitfragen begrenzt werden kann (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO). Der Antrag hat jedoch Bedeutung für die Festsetzungsverjährung (s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 145 Anfechtung der Kostenentscheidung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kostenentscheidung (§ 143 FGO) ist gem. § 145 FGO nicht isoliert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Hauptsache (z. B. BFH v. 23.12.2013, IX R 6/13, BFH/NV 2014, 561). Dies gilt für Revision und NZB gleichermaßen (z. B. BFH v. 14.03.2012, II B 109/11, BFH/NV 2012, 977; BFH v. 11.01.2013, V S 27/12 [PKH], BFH/NV 2013, 945). Daher...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 40 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Duldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung Verpflichteten können, soweit überhaupt ein Duldungsbescheid notwendig ist (s. § 77 AO Rz. 3), aufgrund eines Duldungsbescheids in Anspruch genommen werden. Anwendungsfälle finden sich z. B. in den §§ 263 bis 265 AO und in § 323 AO. Bereits zur Geltendmachung der Gläubigerrechte nach dem A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 99 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der durch § 171 Abs. 10 AO veranlassten Ablaufhemmung richtet sich nach der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides (s. Rz. 96; BFH v. 12.08.1987, II R 202/84, BStBl II 1988, 318; BFH v. 13.12.2000, X R 42/96, BStBl II 2001, 471; BFH v. 14.07.2008, VIII B 176/07, BStBl II 2009, 117). Eine weitergehende Änderung aufgrund des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Hemmung tritt hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs ein, sodass trotz Anfechtung eines bestimmten Betrages, im Unterschied zu der Antragsbeschränkung i. S. des § 171 Abs. 3 AO, nicht nur der bestimmte Teil des Steuerbescheides von der Ablaufhemmung erfasst ist (BFH v. 23.04.2003, IX R 28/00, BFH/NV 2003, 1140; Kruse in Tipke/Kru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ist die Anfechtungsklage auf die Aufhebung oder auf die Änderung (§ 100 Abs. 2 FGO) des angefochtenen Verwaltungsaktes gerichtet. Da durch ein stattgebendes Urteil die Rechtslage unmittelbar verändert wird, ist sie Gestaltungsklage (s. Vor FGO Rz. 19). Die Anfechtungsklage ist verwaltungsaktsbezogen, setzt al...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Einspruch gegen die vorläufige Steuerfestsetzung können die fehlenden Voraussetzungen für die Vorläufigkeit sowie die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung selbst gerügt werden; eine isolierte Anfechtung der Vorläufigkeit ohne gleichzeitige Anfechtung der gesamten Steuerfestsetzung ist nicht zulässig (BFH v. 25.10.1989, X R 109...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Berichtigung von Steuererklärungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann als fehlerhaft erkannte Wissenserklärungen jederzeit richtigstellen, wobei sich die Folgen nach den Vorschriften im Übrigen richten (z. B. die Änderung der Steuerfestsetzung nach den §§ 164, 172 ff. AO). Er muss die Erklärung berichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 153 AO vorliegen. Eine Anfechtung entspr. § 119 BGB i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Mitteilung über die Buchführungspflicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 Abs. 2 AO stellt für den Beginn der Buchführungspflicht nicht auf das objektive Überschreiten der Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 AO ab, sondern auf eine förmliche Mitteilung der Finanzbehörde, mit der der Stpfl. auf den Beginn der Verpflichtung hingewiesen wird (auch wenn bereits zuvor freiwillig Bücher geführt wurden, s. BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Steuerrechtsverhältnisses nicht geklagt werden, wenn der Kläger sein Begehren durch Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO verfolgen kann oder hätte verfolgen können (sog. Subsidiarität der Feststellungsklage;...mehr