Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Besonderheiten bei einem IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB

Rz. 149 Nach § 325 HGB offenlegungspflichtige Unt können anstelle ihres nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten und geprüften Jahresabschluss auch einen Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, prüfen lassen und offenlegen (§ 325 Rz 128). Für diesen IFRS-Einzelabschluss gilt gem. § 324a Abs. 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich des § 324 HGB

Rz. 18 § 324 Abs. 1 HGB wurde mit dem FISG durch den Verweis auf § 316a HGB n. F. erweitert. Nunmehr sind ausweislich der FISG-BegrRegE alle KapG und PersG i. S. d. § 264a HGB betroffen, die PIEs sind und keinen Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss. Der geänderte Abs. 1 soll sicherstellen, dass alle PIEs im Anwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.1 Begriff des Kraftfahrzeugs und des Anhängers

Nach § 2 Abs. 1 KraftSt fallen unter den Begriff des Fahrzeugs im Sinne des KraftStG Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Anhänger). Diese Begriffe entstammen dem Verkehrsrecht, entsprechend richtet sich ihre Auslegung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen demnach durch Maschinenkr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.4 Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern

Das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dient der einheitlichen Erfassung der gem. § 6 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. a FZV in den Fahrzeugregistern zu speichernden Daten sowie zum einheitlichen statistischen Nachweis.[1] In diesem Verzeichnis sind unter Teil A1A die von den Zulassungsbehörden verwendeten EG-Fahrzeugklassen ausgewiesen. Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 Beim Inkrafttreten des UStG 1980 war das Unionsrecht für die Anordnung ermäßigter Steuersätze durch das nationale Recht weitgehend bedeutungslos. Denn Art. 12 Abs. 4 S. 1 der 6. EG-Richtlinie regelte bei Inkrafttreten lediglich, dass bestimmte Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen erhöhten oder ermäßigten Sätzen unterworfen werden konnten. Zu einer Einschränkung ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.2 Steuersätze bei hubraumorientierter Besteuerung

Für Pkw, die der hubraumorientierten Besteuerung unterliegen, sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2a Doppelbuchst. aa – ee KraftStG in Abhängigkeit von der Einstufung in eine bestimmte Schadstoffklasse 5 verschiedene Steuersätze normiert. Die Höhe dieser Steuersätze unterscheidet sich darüber hinaus noch für Fahrzeuge, die mit Fremdzündungsmotor (Benziner) und für Fahrzeuge, die mit Se...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.1 Zulassungsfreie Fahrzeuge

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten solcher Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, die nach § 3 Abs. 2 und 3 FZV von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen sind. Der Verweis auch auf § 3 Abs. 3 FZV, der die Möglichkeit einer Zulassung auf Antrag eines ansonsten zulassungsfreien Fahrzeugs regelt, schließt das Halten entsprechender Fahrzeuge in die Be...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.2 Von der Fahrzeugart abhängige Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Linienverkehr Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge im Linienverkehr nach § 3 Nr. 6 KraftStG kommt nur für Kraftomnibusse und Pkw mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie für Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1 Fahrzeugarten

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz unterscheidet auf Grundlage des vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegebenen Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] für die Besteuerung verschiedene Fahrzeugarten. Grundlage sind die dort ausgewiesenen EG-Fahrzeugklassen. Nach § 8 KraftStG sind für folgende Fahrzeugarten die entsprechenden Bemessungsgrun...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 1 Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten

Die Vorschrift des § 8 KraftStG regelt die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten: Krafträder (Motorräder) Bei Antrieb durch Hubkolbenmotor bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG ausschließlich nach dem Hubraum. Bei Antrieb durch einen anderen Motor als einen Hubkolbenmotor, z. B. durch Wankelmotor ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Bei Betrachtung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften: § 1 Abs. 2 StVG und zur Abgrenzung § 1 Abs. 3 StVG, § 4 Abs. 4 S. 1 PBefG, § 2 Nr. 1 FZV – Kraftfahrzeug, § 2 Nr. 2 FZV Anhänger, § 2 Nr. 3 FZV Fahrzeug kristallisiert s...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.2 Personenkraftwagen – Pkw – nach Verkehrsrecht

Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 PBefG normiert einen Pkw als Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht auch der Richtlinie 2007/46/EG, nach der es sich bei Personenkraftwagen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern handel...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.3 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV [1] – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.5 Fahrzeugklassen im KraftStG

Nach dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 KraftStG richten sich die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach diesem Grundsatz ist auch die verkehrsrechtliche Einstufung in Fahrzeugklassen regelmäßig Grundlage für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung und Ermittlung der Besteuerungsgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG geht auf eine entsprechende Regelung im UStG 1967 zurück, die im Hinblick auf die damaligen Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht folgenden Wortlaut für die der Steuerermäßigung unterliegenden Leistungen hatte: "die Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.3 Trikes und Quads

Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge – Quads, Buggys,Trikes und ähnliche Fahrzeuge – fallen unter den Begriff der Leichtfahrzeuge. Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung ist besonders geregelt. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hatte der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Bes...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.2 Personenbeförderungsgesetz

Begriffsbestimmungen zu Fahrzeugarten finden sich in verschiedenen Vorschriften des Verkehrsrechts. Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 S. 1 PBefG legt fest, dass Kraftfahrzeuge i. S. d. PBefG solche Straßenfahrzeuge sind, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein. Im PBefG findet sich unter § 4 Abs. 4 PBefG folgende weit...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2c KraftStG sind auch für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisse zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[2] hande...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.1 Wohnmobile

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2b KraftStG richtet sich die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Nach dem vom KBA herausgegeben Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G (Gelände) ausge...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5 Besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (Anhang 5)

Weiter enthält der Anhang ergänzende Anforderungen an nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten und im Freien liegende Arbeitsplätze (Anhang 5.1) sowie an Baustellen (Anhang 5.2). 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1) Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien auf dem Gelände...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1 Allgemeine Anforderungen (Anhang 1)

3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1) Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.2 Anordnung der Arbeitsplätze (Anhang 3.2)

Die Vorschrift regelt die Anordnung aller Arbeitsplätze innerhalb einer Arbeitsstätte im Interesse des Unfallschutzes speziell beim Einnehmen und Verlassen des Arbeitsplatzes sowie in eiligen Gefahrensituationen. Zusätzlich regelt Anhang 3.2 Buchst. c) den Schutz der Beschäftigten gegen nachteilige Einflüsse von benachbarten Arbeitsplätzen und Transporten sowie gegen Einwirk...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3 Konkretisierung der Rahmenvorschriften (Anhang)

Der Anhang der ArbStättV konkretisiert verbindlich Anforderungen und Maßnahmen, die an das Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte gestellt werden. Ob im Einzelfall von den Anforderungen des Anhangs abgewichen werden darf, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde, die nach § 3 a Abs. 3 ArbStättV eine Ausnahme hinsichtlich der Vorschriften auch des Anhangs unter eng...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.7 Türen, Tore (Anhang 1.7)

Türen und Tore sind wiederkehrend Schauplatz von Arbeitsunfällen. Das gilt insbesondere auch für kraftbetätigte Anlagen. Anhang 1.7 fasst die grundlegenden Schutzvorschriften zusammen. Hinsichtlich besonderer Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen verweist Anhang 1.7 Abs. 8 auf die nunmehr in Anhang 2.3 gesondert getroffene Regelung. Entsprechend sind die Regelung...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1)

Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien auf dem Gelände eines Betriebes unterliegen nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung insgesamt. Für diese Arbeitsplätze gelten sowohl die Rahmenvorschriften als auch die Bestimmungen des Anhangs der ArbStättV, soweit sich der jeweilige Geltungsbereich nicht auf umschloss...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Anhang 2.3)

Die Vorschrift verfolgt das Schutzziel, dass sich die Beschäftigten im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Sie knüpft an § 4 Abs. 4 an. Dort finden sich einige Grundregeln, die beim Betreiben von Arbeitsstätten im Hinblick auf Fluchtwege und Notausgänge zu beachten sind (s. o. Abschn. 2.5.). In Abschn. 4 Abs. 2 ASR A2.3 "Fluchtwege ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.6 Fenster, Oberlichter (Anhang 1.6)

Fenster und Oberlichter sind Bauteile zur natürlichen Beleuchtung. Darüber hinaus kann ihr Zweck auch in der Lüftung oder in der Sichtverbindung nach außen liegen. Belange der Beleuchtung und der Lüftung sind an anderer Stelle des Anhangs (Anhang 3.4 und 3.6) geregelt. Daraus sowie aus dem Bauordnungsrecht ergeben sich auch Anforderungen für die Anzahl bzw. die Größe der vor...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.3 Ausstattung (Anhang 3.3)

Die Vorschrift behandelt die Erforderlichkeit von Kleiderablagen und Sitzgelegenheiten. Nach Anhang 3.3 Abs. 1 muss für alle Beschäftigten eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, wenn keine Umkleideräume vorhanden sind (zur Erforderlichkeit von Umkleideräumen Anhang 4.1 Abs. 3). Einzelheiten sind nicht geregelt. Aus dem Zweck einer Kleiderablage ergibt sich jedoch, dass die...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.10 Laderampen (Anhang 1.10)

Betroffen sind von der Regelung in Anhang 1.10 alle Laderampen einer Arbeitsstätte, also erhöhte horizontale Flächen, die das Be- und Entladen von Fahrzeugen ohne große Höhenunterschiede ermöglichen (Abschn. 3.22 ASR A1.8). Nicht erfasst werden Kaianlagen, z. B. vor Lagerhäusern in Häfen. Es sind Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten bei der Arbeit nicht von Laderamp...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.1 Sanitärräume (Anhang 4.1)

Anhang 4.1 regelt die Pflicht des Arbeitgebers, Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume (Sanitärräume) zur Verfügung zu stellen, sowie die Gestaltungs- und Ausstattungsanforderungen an Sanitärräume. Ergänzt werden damit die bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Belange in Arbeitsstätten. Achtung Detailregelungen zu Sanitärräumen In ASR A4.1 "Sanitärräume" wird s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.8 Verkehrswege (Anhang 1.8)

Anhang 1.8 begründet die spezielle Pflicht, Verkehrswege so einzurichten und zu gestalten, dass Unfallgefahren aufgrund des innerbetrieblichen Personen- und Güterverkehrs vermieden werden. Verkehrswege sind ausreichend zu bemessen und anzulegen. Die dafür erforderlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen sind bereits bei Planung und Gestaltung ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige (Anhang 1.9)

In Anhang 1.9 wird zunächst gefordert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige so ausgewählt und installiert sein müssen, dass sie sicher funktionieren und sicher benutzbar sind. Erforderlich sind u. a. gut erkennbare und leicht zugängliche Notbefehlseinrichtungen sowie die Ausstattung der eingesetzten Fahrtreppen und -steige mit sonstigen notwendigen Sicherheitsvorrichtungen. In de...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.4 Unterkünfte (Anhang 4.4)

Gemäß Anhang 4.4 Abs. 1 hat der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ist. Vor allem die Abgelegenheit der Arbeitsstätte oder die Art der auszuübenden Tätigkeit kann dies begründen. Einzelheiten ergeben sich aus ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.3 Erste-Hilfe-Räume (Anhang 4.3)

Aus Anhang 4.3 Abs. 1 ergeben sich Kriterien, nach denen Erste-Hilfe-Räume vorzuhalten sind: Unfallgefahren, Zahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeiten, räumliche Größe. Seit Dezember 2010 können der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung entnommen werden. Danach ist ein Erste-Hilfe-Raum oder e...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr