Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz

Rn. 193 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu erfolgen (vgl. § 253 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sachanlagen (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vermietete Anlagenwerte

Rn. 39 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Werden Produktionsanlagen oder Gebäude vermietet oder verpachtet, so hat das grds. keinen Einfluss auf die oben wiedergegebene Abgrenzung. Es ist jedoch zu bedenken, dass vermietete Anlagenwerte nicht dem Produktionsprozess des bilanzierenden UN dienen. Aus diesem Grund sollten die vermieteten Anlagenwerte gesondert ausgewiesen werden. Sofern...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Beiderbeck (2008), Die bilanzielle Behandlung von Spielererlaubnissen im Profifußball als immaterielle Vermögenswerte, Berlin. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 12 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Immaterielle VG des AV sollen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb des bilanzierenden UN dienen. Sie sind hierin dem Sach-AV vergleichbar. Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Große und mittelgroße KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a haben gemäß Gliederungsschema des § 266 diese Positionen folgendermaßen weiter zu unterteilen (gleichzeitig stellt diese Unte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 16 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Anzahlungen auf immaterielle VG i. S. d. Gliederung nach § 266 sind gesondert innerhalb der Gruppe der immateriellen VG auszuweisen. Dies gilt konsequenterweise auch für Anzahlungen auf einen GoF. Da eine Anzahlung auf einen derivativen GoF stets nur im Zusammenhang mit der Übernahme eines UN bzw. eines UN-Teils auftreten kann, ergeben sich Ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzanlagen

Rn. 40 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht eine Untergliederung des Finanz-AV in die folgenden sechs Positionen obligatorisch vor: Noch in Anlehnung a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der entgeltlich erworbene GoF ist nach § 266 formal als immaterieller VG auszuweisen. I.R.d. BilMoG wurde die Behandlung des entgeltlich erworbenen GoF kodifiziert. Durch die Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 4 wird ein entgeltlich erworbener GoF als zeitlich begrenzt nutzbarer VG definiert. Diese Legaldefinition gilt entsprechend auch für den i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 18 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das gesamte Grundvermögen wird in einer Bilanzposition zusammengefasst. Dadurch werden zwar Abgrenzungsprobleme zwischen den einzelnen Arten des Grundvermögens vermieden. Gleichzeitig führt diese Zusammenfassung jedoch zu einem Verlust an Informationen für den externen Bilanzleser. Insbesondere ist der Bestand an unbebauten Grundstücken nicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Anlagengitter (§ 268 Abs. 2 (a. F.))

Rn. 72 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. Die Abschreibungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 32 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" wird hervorgehoben, dass diese Position eine Art Sammelcharakter hat. Dies meint, dass all jene Anlagen hier aufzunehmen sind, die nicht eindeutig einer anderen Position zugewiesen werden können (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 67). Abgrenzungsprobleme zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 41 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für den Begriff der verbundenen UN wurden gesetzlich zwei Legaldefinitionen festgeschrieben, die inhaltlich nicht vollumfänglich deckungsgleich sind (vgl. §§ 15ff. AktG und § 271 Abs. 2; zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 271, Rn. 84, 86ff., sowie HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.). Deshalb ergibt sich die Frage, welche der beiden Definitionen fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 334 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreib...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rn. 19 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Grundstücke stellen neben den Bauten das Gegenstück zu beweglichen Sachen dar. Im bürgerlich-rechtlichen Sinn handelt es sich bei Grundstücken um begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile, die im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen sind. Die im BilR dominierende und durch das BilMoG gestärkte wirtschaftliche Betrachtungsw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 29 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Technische Anlagen und Maschinen" ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch solche Tatbestände unter dieser Bilanzposition zu erfassen sind, die in einem engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Prozess der betrieblichen Leistungserstellung stehen, mit einer Maschine jedoch wenig gemein haben, so z. B. ­Hafenan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten

Rn. 25 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Gruppe der "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten" darf ebenfalls eine entsprechende bilanzielle Untergliederung freiwillig erfolgen. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Wohnbauten eine wesentliche Bedeutung haben. Geschäftsbauten (z. B. Verwaltungs-, Büro- und Wirtschaftsgebäude) und Fabrikbauten (z. B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position hat den Sinn, die im GJ noch nicht endgültig abgeschlossenen Investitionen sichtbar zu machen. Bei den hier auszuweisenden geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte, die den Erwerb von VG des Sach-AV zum Inhalt haben. Aktiviert wird der Sach- oder Dienstleistungsanspruch a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 27 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Klassifizierung eines Grundstücks als ein fremdes Grundstück hängt von der Rechtsnorm ab, kraft derer die Bebauung vorgenommen worden ist. Ein fremdes Grundstück ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Bebauung lediglich aufgrund eines obligatorischen Nutzungsrechts, z. B. eines Pachtverhältnisses, erfolgt ist (vgl. jedoch HdR-E, HGB § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausleihungen

Rn. 54 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ein Bilanzausweis als Ausleihung kommt nur dann in Frage, wenn ein kap.-mäßiges Engagement auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Austauschvertrags eingegangen worden ist; die Art der vereinbarten Vergütung ist für die bilanzielle Ausweisfrage unerheblich. I.d.S. sind daher partiarische Darlehen als Ausleihung auszuweisen (vgl. explizit be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rn. 13a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des BilMoG wurde das strenge Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle VG des AV aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ersetzt. Eine Aktivierung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein aktivierungsfähiger VG vorliegt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten betreffend das Sachanlagevermögen

1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Besonderheiten betreffend das Finanzanlagevermögen

1. Behandlung von un- oder niedrigverzinslichen Ausleihungen Rn. 259 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ausleihungen des AV können unverzinslich oder niedrigverzinslich gewährt werden. Da es sich hierbei um nicht abnutzbares AV handelt, können keine planmäßigen Abschreibungen auftreten. Bei un- oder unterverzinslichen Ausleihungen des AV hält das Schrifttum im Hinblick auf ihre Behand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzanlagen

aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen des Finanzanlagevermögens

a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürworten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachanlagevermögen

a) Grundstücke Rn. 238 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht-abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige Abschreibung ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Planmäßige Nutzungsdauer

a) Abschreibungsbeginn Rn. 142 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der Abschreibungszeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als Abschreibungen zu verteilen sind, bestimmt. Der Abschreibungszeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abschreibungsmethoden

a) Überblick Rn. 150 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die bei der Ermittlung von planmäßigen Abschreibungen bei abnutzbaren VG zu verwendende Methode wird in § 253 Abs. 3 nicht konkretisiert. Demnach überlässt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden die Wahl der Abschreibungsmethode. Abschreibungsmethoden lassen sich grds. in zwei Gruppen unterteilen, die Zeitabschreibungen und die Leistun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung des Abschreibungsplans

a) Vorbemerkung Rn. 167 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Abschreibungsplan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten Abschreibungslauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines Absc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in Abschreibungen nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonderfälle

a) Geringwertige Wirtschaftsgüter Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einzelfälle

1. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über Gegenstand, Arten und Aufgaben der Abschreibung

1. Gegenstand und Arten der Abschreibung Rn. 128 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darstellung der Spalten des Anlagengitters

1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten Rn. 165 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Besonderheiten betreffend Bilanzierungshilfen

Rn. 225 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Explizit als Bilanzierungshilfen zu bezeichnende Posten, die vor dem AV auszuweisen sind, dürfen von Kaufleuten nach derzeitigem Bilanzrecht nicht mehr gebildet werden. Die Regelungen zu "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" (vgl. Art. 67 Abs. 5 EGHGB i. V. m. § 268 Abs. 2 Satz 1 (a. F.)), zum "Ausgleichs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (1995), § 266, Rn. 40). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 244...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Planmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rn. 136 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, müssen nach Abs. 3 Satz 1 planmäßig abgeschrieben werden. Ihr Wert nimmt durch den betrieblichen Gebrauch ab. Dies gilt auch, wenn der beizulegende Wert des VG gestiegen oder konstant geblieben ist. Eine Saldierung zwischen Wertverzehr und wirtschaftlichem Wertzuwachs ist unzulässig (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich fassen (z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu red...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Progressive Methode

Rn. 159 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der progressiven Methode wird ein Wertminderungsverlauf abgebildet, der sich umgekehrt zur degressiven Methode verhält. Dementsprechend werden in den Anfangsjahren geringe und gegen Ende der ND hohe Abschreibungsbeträge als Aufwand erfasst. Verfahrenstechnisch werden zunächst die Beträge nach der geometrisch-degressiven oder der arithmeti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. Abschreibungsverfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungsabschreibung regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausschüttungssperrre und Anhangangaben im Zusammenhang mit dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1

Rn. 26 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Um dem Gläubigerschutzgedanken Rechnung zu tragen, ist das Aktivierungswahlrecht für KapG (bzw. PersG i. S. d. § 264a) an eine Ausschüttungssperre (vgl. § 268 Abs. 8) sowie Abführungssperre (vgl. § 301 Satz 1 AktG) geknüpft (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 251ff.; ­Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 20). Nach § 268 Abs. 8 dürfen Gewinne nur aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Übergangsvorschriften

Rn. 284 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die erstmalige Erstellung des Anlagengitters nach § 268 Abs. 2 (a. F.) führte insbesondere bei solchen UN zu erheblichen Problemen, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anlagespiegel erstellt haben oder erstellen mussten. In diesen Fällen konnten sich Bilanzierende auf Art. 24 Abs. 6 EGHGB (a. F.) berufen, wonach die Buchwerte aus dem JA des v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Wahl der Abs...mehr