Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat wieder für das Einreichen der Klageschrift eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren ist ihm ferner eine 1,2-Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV angefallen.[1] Die Vergütungsberechnung des Klägervertreters sieht daher so aus:mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 5. Alternative Vergütungsformen

Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, z.B. für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht generell ausge...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / D. Fazit

Durch den konsequenten Einsatz des selbstständigen Beweisverfahrens lassen sich gerichtliche Prozesse vielfach vermeiden. Die Schaffung einer frühzeitigen Tatsachengrundlage ist darüber hinaus für den Unfallgeschädigten von besonderer Bedeutung. Da an dieser Tatsachengrundlage im Folgenden nicht mehr gerüttelt werden kann, erhöht dies die außergerichtliche Vergleichsbereitsc...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / III. Vermeiden von Missbrauch

Das AG verweist darauf, dass diese Ansicht Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könne (vgl. dazu wiederum LG Magdeburg AGS 2018, 340 = RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314), denen jedoch durch Terminsabsprachen mit dem originär bestellten Verteidiger und im Falle dessen dann doch kurzfristig eintretender Verhinderung ggf. nach Möglichkeit mit einer Terminsve...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Rechtsanwalt A hat auch hier für das Einreichen der Klageschrift die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verdient. Ferner hat er nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Beweisaufnahmetermins vor dem ersuchten Richter eine 1,2-Terminsgebühr verdient. Damit errechnet sich die Vergütung des Prozessbevollmächtigten wie folgt:mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / II. Terminsvertreter im Haftprüfungstermin verdient alle Gebühren

Das AG hat auch die Grundgebühr Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV festgesetzt. Zwar teile das Gericht die Auffassung, dass ein bloßer sogenannter "Terminsvertreter" im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins für den Fall, dass der eigentliche originäre Verteidiger verhindert sei, in der Regel lediglich die Terminsgebühr gelt...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 3. Der elektronische Antrag

Ein "Meilenstein" der gerichtlichen Sachbearbeitung stellt die Einführung der EAkte sowie die Zulassung des elektronischen Rechtsverkehres dar. Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätz...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzung zum Zollrecht: Außenwirtschaftsrecht

Tz. 7 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in die EU-Zollunion regelt, befasst sich das Außenwirtschaftsrecht mit der Ausfuhr von Gütern (Waren, Technologie und Software) aus der EU-Zollunion. Ausfuhrzölle existieren nicht, weil es sich bei der EU um einen Zusammenschluss von Exportnationen handelt. Ausnahmsweise kann es im Agrarsektor zu Au...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte ist durch Urt. v. 21.3.2019 seit dem 29.3.2019 gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für das jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Untergebrachte wohnte ab dem 9.4.2021 dauerhaft im Rahmen einer ext...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / II. "Nicht auf freiem Fuß"?

Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehe – so das OLG – eine Gebühr mit Zuschlag, wenn sich der Beschuldigte "nicht auf freiem Fuß" befindet. Danach wurde die (frühere) Regelung des § 83 Abs. 3 BRAGO dem Grunde nach übernommen. Diese Regelung solle dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt überwiegend zu einem erforderl...mehr

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FoVo 11/2022, Klarstellungsbeschluss, wenn der Unterhalt nicht gewährt wird

Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich sein Pfändungsfreibetrag für die erste bis fünfte unterhaltsberechtigte Person in unterschiedlicher Höhe. Dies berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / 2 Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts sollte der Klage bzw. der Klageerwiderung beigefügt werden, § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 Abs. 1, 88, 89 ZPO. Sie muss spätestens vorgelegt werden, wenn die Gegenseite die Bevollmächtigung rügt. Eine Prozessvollmacht bezieht sich nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 81 ZPO immer auch auf Weiterungen wie Widerklage, Wiederaufnahme des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / Zusammenfassung

Gemäß § 164 BGB bedarf eine rechtsgeschäftliche Handlung, die in Vertretung eines anderen vorgenommen wird, einer wirksamen Bevollmächtigung des Vertreters. Der Rechtsanwalt kann wirksame Erklärungen für seinen Mandanten nur im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis abgeben. Diese ergibt sich aus seiner Vollmacht. Dabei ergeben sich Unterschiede, ob es sich um eine außergerichtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / 1 Außergerichtliche Vollmacht

Wozu eine konkrete Vollmacht im Einzelnen berechtigen soll, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden, da es sich dabei um eine Willenserklärung des Vertreters handelt. Bei Abfassung eines Vollmachtsentwurfs ist daher besonderes Augenmerk auf den aktuellen, aber auch möglichen zukünftigen Umfang des Mandats zu legen. Der Rechtsanwalt oder sonstige Vertreter des Arbeitgebers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision

Leitsatz 1. Vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d Satz 1 FGO). Gleiches gilt für die nach § 62 Abs. 2 FGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes , in dem die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvora...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.3 Kostenvorschuss

An Gerichtskosten entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 EUR.[1] Für den Gerichtsvollzieher ist eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.[2] Gibt es mehrere Drittschuldner, handelt es sich um mehrere Aufträge und die Gebühr entsteht entsprechend mehrfach. Ist ein Rechtsanwalt aufseiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig, erhält er eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.1 Allgemeines

Die Mobiliarzwangsvollstreckung beginnt mit einem Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich in der Regel beim örtlich zuständigen Amtsgericht befindet (Wohnsitz des Schuldners). Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird zwar dem Gerichtsvollzieher erteilt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Auftraggeber darf ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.5 Die Einnahmequellen

Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung beim Kauf Klassischerweise generiert ein Unternehmen Umsatz aus einer Transaktion Geld gegen Ware bzw. Service. Konsumartikel, Werkzeugmaschinen, eine Beratungsdienstleistung beim Rechtsanwalt und unzählige andere Wertangebote werden in dieser Art vergütet. Üblich ist auch die Erhebung von Nutzungsgebühren, beispielsweise beim T...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antragsgemäße Fristverlänge... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Annahme des Berufungsgerichts, B habe die Berufung nicht fristgerecht begründet (§ 520 Abs. 1 ZPO) und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO sei nicht zu gewähren, lasse keine zulassungsrelevanten Rechtsfehler erkennen. Die LG-Annahme, die Berufungsbegründungsfrist sei nur bis zum 23.4.2020 verlängert worden, halte sich im Rahmen einer vertretb...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.5.2 Rechtsanwalt führt die Klage

Führt ein Rechtsanwalt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Klage, steht der Verwalter vor der Frage, ob er oder ein Mitarbeiter an dieser teilnehmen muss.[1] Diese Frage sollte der Verwalter mit dem Rechtsanwalt besprechen. Von Gesetzes wegen ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht erforderlich. Gericht ordnet persönliches Erscheinen an Das Gericht kann das persönl...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5 Einschaltung eines Rechtsanwaltes

1.5.1 Ermächtigung Ist der Verwalter für die gerichtliche Geltendmachung des Hausgeldes ermächtigt[1], ist, sofern die Ermächtigung nicht ohnehin eine ausdrückliche Regelung trifft, nach § 133, § 157 BGB in der Regel davon auszugehen, dass der Verwalter wenigstens konkludent ermächtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Um Zweifel hinsichtlich des Umfanges der Ermächti...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.2 Anwaltsbeauftragung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich zweitinstanzlich vor dem Landgericht und beim BGH, sollte die Hausgeldklage dorthin kommen, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erstinstanzlich, also beim Amtsgericht, ist es anders. Dort muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, kann dies aber tun. Regelfall: Rech...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.2 "Informationsmanagement"

Der Rechtsanwalt, der namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Hausgeldklage betreiben soll, benötigt für die Führung der Hausgeldklage zahlreiche Informationen.[1] Zu Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwaltes reicht in der Regel ein Auftragsschreiben, in dem die Namen der Gemeinschaft und des Hausge...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.2 Beschluss oder Vereinbarung

Eine Ermächtigung kann nach § 27 Abs. 2 WEG durch Beschluss oder Vereinbarung ausgesprochen werden.[1] Soll der Verwalter durch Beschluss ermächtigt werden, hat er zu beachten, dass von einer ihm oder einem anderen Vertreter des Hausgeldschuldners übertragenen Stimmrechtsvollmacht kein Gebrauch gemacht werden darf. Das für den Hausgeldschuldner selbst geltende Stimmverbot de...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.1 Ermächtigung

Ist der Verwalter für die gerichtliche Geltendmachung des Hausgeldes ermächtigt[1], ist, sofern die Ermächtigung nicht ohnehin eine ausdrückliche Regelung trifft, nach § 133, § 157 BGB in der Regel davon auszugehen, dass der Verwalter wenigstens konkludent ermächtigt ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Um Zweifel hinsichtlich des Umfanges der Ermächtigung auszuschließe...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 6 Zwangsvollstreckungsandrohung

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Titel erstritten, sollte der Verwalter oder ein für das Hausgeldverfahren eingeschalteter Rechtsanwalt den Hausgeldschuldner unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern werden und ihm zugleich die Zwangsvollstreckung androhen. Fordert der Rechtsanwalt mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag zur Zahlung des titulierten...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 3.1 Mögliche Sondervergütungen

Einzug von Hausgeld Nach h. M. ist die Vereinbarung einer Sondervergütung für den Einzug von Hausgeld grundsätzlich nicht ordnungsmäßig.[1] Tatsächlich ist zu unterscheiden: Die "Sondervergütung" ist nach § 307 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 BGB nur dann unwirksam bzw. nicht ordnungsmäßig, wenn nicht im Einzelnen und hinreichend bestimmt geklärt ist, dass die Leistung nicht dem pausch...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.2 Berufungsschrift

Die Berufung wird durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht eingelegt (Berufungsschrift).[1] Die Berufungsschrift muss enthalten: die genaue Bezeichnung des Berufungsklägers und des Berufungsbeklagten, die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, unter Angabe des erstinstanzlichen Gerichtes, des Verkündungsdatums und des Aktenzeichens de...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3 Die Klageschrift

Der nachstehende Abschnitt will vor allem den Verwalter darüber informieren, was zu beachten und zu tun ist, wenn er selbst erstinstanzlich die Hausgeldklage führt. Ob ein Verwalter hierzu bereit ist, muss er selbst entscheiden und von seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten und den Möglichkeiten und Fähigkeiten seiner Mitarbeiter abhängig machen. "Hexenwerk" ist eine Hausgeldk...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 5 Einschaltung Dritter

Will der Verwalter für eine "Anforderung" Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen[1], kann er dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechtes fehlen.[2] Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.1 Überblick

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit über Hausgeld gewonnen, muss ihr der Hausgeldschuldner nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits erstatten. Zahlt der Hausgeldschuldner die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstandenen Kosten, also etwa die gerichtlichen Gebühren und Auslagen und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalt...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 2 Finanzierung

Für das gerichtliche Vorgehen gegen einen Hausgeldschuldner – hierzu gehören auch die Kosten der Zwangsvollstreckung und Sondervergütungen des Verwalters – ist zu klären, woher der Verwalter die dafür notwendigen Mittel nimmt, vor allem für die Gebühren und Auslagen des Gerichtes und die Gebühren und Auslagen eines ggf. eingeschalteten Rechtsanwaltes. 2.1 Kostenposition im Wi...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.5 Mündliche Verhandlung

Zeigt der Hausgeldschuldner seinen Willen an, sich zu verteidigen und erkennt er also auch nicht an, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Was insoweit gilt, ist die Frage danach, ob der Verwalter die Klage selbst führt oder für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. 4.5.1 Verwalter führt die Klage selbst Führt der Verwalter die Klage...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.5 Prozessbevollmächtigter

Die Zeilen 46 bis 49 sind nur von einem beauftragten Rechtsanwalt auszufüllen, wenn dieser mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beauftragt ist. Zeile 50 spielt für die hier besprochenen Fälle keine Rolle.mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.1 Ordnungsmäßigkeit des Hausgeldbeschlusses

Gegen den Anspruch auf Zahlung von Hausgeld wird von beklagten Wohnungseigentümern häufig geltend gemacht, dass der entsprechende Beschluss angefochten wurde oder anfechtbar bzw. nicht ordnungsmäßig sei. Diese Einwände müssen in einer Hausgeldklage erfolglos bleiben. Einwendungen gegen das formelle Zustandekommen und den sachlichen Inhalt des zugrunde liegenden Eigentümerbes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / [Ohne Titel]

Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*] Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.2 Form des Antrags

Der Antrag muss die in § 690 Abs. 1 ZPO genannten Angaben enthalten und nach § 690 Abs. 2 ZPO unterschrieben werden. Der Antrag darf dem zuständigen Amtsgericht nach § 691 Abs. 3 ZPO nur in einer "maschinell lesbaren Form" übermittelt werden (Vordruck). Zum Ausfüllen und Bedrucken kann dieser "Online-Mahnantrag" genutzt werden: https://www.online-mahnantrag.de. Wird der Antr...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 3 Abrechnung eines Rechtsstreits über Hausgeld

Muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner vorgehen, entstehen ihr Kosten. Diese Kosten – es sind die Gebühren eines Rechtsanwaltes, die Gebühren und Auslagen eines Gerichtes, aber auch die Sondervergütung des Verwalters – gehören zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG.[...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1 Berufung

Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung...mehr