Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / II. Berechnung der erstattungsfähigen Kosten

Ist somit für die beiden Beklagten ein sachliches Bedürfnis für die Hinzuziehung eines eigenen Rechtsanwalts nicht erkennbar, können sie nur diejenigen Anwaltskosten erstattet verlangen, die einem – fiktiv bestellten – gemeinsamen Prozessbevollmächtigten angefallen wären.[5] Dies wären folgende Gebühren und Auslagen gewesen:mehr

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zfs 05/2022, Zulässigkeit d... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Rechtsschutzversicherung. Der Kl. unterhält bei der T AG eine Rechtschutzversicherung. Dem Vertrag liegen die ARB 2006 zugrunde. Hier heißt es unter § 18 ARB 2006: Zitat (1) Lehnt der VR den Rechtsschutz ab, a) weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung d...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

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AGS 05/2022, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend (zur Auslagenerstattung im Ermittlungsverfahren s. auch Burhoff, in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., 2022, Rn 772 ff.). Bei der Anwendung der Ausnahmeregelung des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO ist m.E. im Hinblick auf die Unschuldsvermutung, die ggfs. tangiert wird, höchste Vorsicht geboten. Ein...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / V. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert richte sich – so das LG – nach § 2 Abs. 1 RVG. Danach sei Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit der Anspruch auf Einziehung, auf den sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes bezieht. Gegenstandswert ist der objektive Geldwert des Gegenstandes. Die für die Wertgebühr maßgebende Höhe richte sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten. O...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Maßgebliche Vorschrift Der BGH hat für die Festsetzung des Gegenstandswertes auf § 49a Abs. 1 GKG a.F. zurückgegriffen. Danach ist der Streitwert auf 50 Prozent des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen (§ 49a Abs. 1 S. 1 GKG a.F.). Er darf nach S. 2 dieser Vorschrift das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.2 Berufliche Ausschließungsgründe

Rz. 7 Abs. 2 und 3 des § 17 nennen die Gründe, aus denen eine Person aufgrund seiner beruflichen Betätigung an der Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters gehindert ist. Die Vorstandsmitglieder der in Abs. 2 genannten Organisationen sind ausgeschlossen, da insoweit eine Interessenkollision bestehen kann. Gleiches gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder der Vo...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Früher hatte der II. ZS des BGH (NJW 2002, 3713 = BRAGOreport 2002, 172 [Hansens]) die Auffassung vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren könne die damalige Vergleichsgebühr nur dann festgesetzt werden, wenn das Gericht formgerecht einen Vergleich protokolliert hat. Der VIII. ZS des BGH (NJW 2006, 1523 = RVGreport 2006, 234 [Hansens]) hat diese Rspr. für ...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erbfall nach M … F … (Erblasserin), verstorben am 5.12.2011. Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts wird zunächst auf die umfassende Sachverhaltsdarstellung in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Die Parteien sind die Töchter der Erblasserin. Diese hinterließ drei notariell beurkundete Testamente, mit ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Rechtsanwälte und Notare sowie Steuerberater

Rz. 32 Augenscheinlich hat die Anwaltschaft den Kampf um ihr früheres Privileg der Testamentsvollstreckung aufgegeben. Heute werden keine Stimmen mehr laut, die sich gegen die vollständige Freigabe der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wenden. Nachdem zunächst das Interesse der Anwälte an Fortbildungen im Be...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / D. Höhe des Stundensatzes

Rz. 18 Als das größte Problem der stundenmäßigen Vergütung wird die Höhe des Stundensatzes des Testamentsvollstreckers gesehen. Birk schlägt für anwaltliche Testamentsvollstrecker einen Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vor.[25] Er orientiert sich dabei am durchschnittlichen Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei er auf das Statistische Berichtssystem für Recht...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / a) Profitestament

Rz. 17 Relativ unproblematisch erscheinen dabei die Fälle, in denen der Bankkunde seinen letzten Willen mittels notariellen Testaments oder Erbvertrags regelt oder sich bei der Abfassung von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten lässt. Das Profitestament ist aus Sicht der professionellen Testamentsvollstrecker stets die vorzugswürdige Variante. Nicht nur die höhere Recht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. Durchsetzungsfähigkeit

Rz. 48 "Verbindlich im Ton – bestimmt in der Sache" ist eine traditionelle Anforderung an Berater; nichts Anderes gilt für einen Testamentsvollstrecker. Wer als Steuerberater die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit im Umgang mit den Erben zu. Im Vergleich zum Steuerberater mögen die Rech...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Es dürfte mittlerweile allgemein anerkannt sein: Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, und zwar eine sehr anspruchsvolle. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso wie Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat sich der Testamentsvollstrecker diese zu verschaffen, und zwar ggf. ...mehr

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Autorenverzeichnis

Peter Hinrich Meier Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), Diplom-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Jockgrim Matthias Pruns Rechtsanwalt, Bonn Prof. Dr. Wolfgang Reimann Notar a.D., Regensburg Dr. Peter Reinfeldt Rechtsanwalt a.D., Hamburg Eberhard Rott Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT)...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / A. Einführung

Rz. 1 "Erben lohnt sich – bei aller Trauer im Todesfall" sagen vielfach erfreute Kinder als Erben, wenn es eine reibungslose Abwicklung im Erbfall gegeben hat. "Faires" oder gar "gerechtes" Vererben ist nicht leicht, klagen nicht selten Eltern in der Erbberatung, wenn sie denn überhaupt eine solche suchen. Und leider ist es nicht immer einfach, die richtige fachliche Beratung ...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / I. Stellung der Kreditinstitute im Testamentsvollstreckungsmarkt

Rz. 2 Der von vielen Anwälten und Notaren in der Folge der BGH-Entscheidung befürchtete sprunghaft steigende Wettbewerbsdruck seitens der Banken und Sparkassen auf den allseits als lukrativ und wachsend eingeschätzten Markt der professionellen Testamentsvollstreckung ist bislang weitgehend ausgeblieben. Zwar unterhalten einige der großen Geschäftsbanken eigene Testamentsvoll...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / b) Laientestament

Rz. 20 Entscheidet sich der Bankkunde hingegen für ein handschriftliches Testament ohne zusätzliche Beratung durch einen selbst mandatierten Anwalt, könnten die Gespräche über die diesbezügliche Gestaltung des Testaments eher eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellen. Fraglich ist dabei zunächst, ob die Vorgabe oder Verhandlung einer Honorarklausel überhaupt den Tatbest...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Zurückhaltung der Banken und Sparkassen

Rz. 5 Obwohl Banken grundsätzlich einen leichteren Zugang zu potenziellen Abnehmern der Dienstleistung haben als Rechts- und Steuerberater, kann von der befürchteten Dominanz der Kreditinstitute auf dem Testamentsvollstreckungsmarkt auch Jahre nach der BGH-Entscheidung keine Rede sein.[4] Dies dürfte mehrere Gründe haben. Rz. 6 An erster Stelle steht eine strategische Überleg...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / A. Einführung

Rz. 1 Eine zeitbezogene Vergütung ist grundsätzlich eine faire Vergütung. Sie ist in der Rechtsberatung vielfach erprobt und hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Vor allem im vermögensverwaltenden Bereich hat sich gerade in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als in Prozentsätzen de...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / III. Anmerkung 3: Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 11 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftm...mehr

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Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

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§ 10 Empirisches / IV. Wer soll Testamentsvollstrecker werden?

Rz. 12 In der für die empirische Untersuchung des Verfassers vorgesehenen Einteilung gibt es Verwandte, Lebensgefährten, Fremde, Institutionen und beruflich besonders Qualifizierte ("prädestinierte"), die als Testamentsvollstrecker vom Erblasser benannt worden sind. Der bei weitem größte Personenkreis sind die Verwandten. Sie sind in 40 % der Testamente als Testamentsvollstre...mehr

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§ 10 Empirisches / D. Überlegungen zum Anlass für die geringe Anzahl von Vergütungsbestimmungen in letztwilligen Verfügungen

Rz. 29 Im Schrifttum und in der Praxis ist eine merkwürdige Ambivalenz zu erkennen, wenn es um die Frage geht, wie nachdrücklich ein Berater einem Erblasser empfehlen sollte, die Vergütung für den Testamentsvollstrecker in der letztwilligen Verfügung zu bestimmen. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass viele Menschen sich bei der Frage nach ihrem letzten Willen wie gelähmt ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Sicht des Testamentsvollstreckers

Rz. 9 Aus der Sicht des Testamentsvollstreckers ist festzustellen, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den zurückliegenden fünfzehn Jahren deutlich geändert haben. Die bisherige Rechtsprechung datiert überwiegend aus Zeiten, als die Testamentsvollstreckung entweder als reiner Freundschaftsdienst angesehen oder ausschließlich durch Rechtsanwälte u...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / V. Anmerkung 5: Alternative Vergütungsformen

Rz. 13 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 5. Unabhängigkeit

Rz. 51 Die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder den eines Arbeitgebers ist bei der Testamentsvollstreckung eine Selbstverständlichkeit. Hier liegen Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende fin...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / V. Zeithonorare

Rz. 36 Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist. Aufgewandte Zeit und "verdientes" Honorar haben nach allgemeinem Verständnis in einem angemessenen Verhältnis zu stehen, ansonsten werden sie als ungerecht empfunden...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / II. Art der Vergütung

Rz. 22 Wird eine Verfügung von Todes wegen mit Anordnung der Testamentsvollstreckung notariell beurkundet und darin die Testamentsvollstreckervergütung festgesetzt, ist zu klären, in welcher Weise sie ermittelt wird. Es gibt unterschiedliche Modelle, nämlichmehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / IV. Pauschalhonorar?

Rz. 35 In der Praxis der letztwillig verfügten Testamentsvollstreckervergütung erscheinen Pauschalhonorare in der Form eines bestimmten Vomhundertsatzes des Nachlasses und – seltener – in der Form einer betragsmäßig festgelegten Vergütung. Im Rahmen der an dieser Stelle zu beurteilenden Frage, ob ein Pauschalhonorar eine angemessene Vergütung im Sinne des § 2221 BGB darstell...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VI. Sonderfall: Vergütungsmodelle für interprofessionell agierende Testamentsvollstrecker

Rz. 37 Angesichts der immer komplexer werdenden Vermögensstrukturen anspruchsvoller Nachlässe wird die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung der Zukunft von der interprofessionellen Zusammenarbeit mehrerer Testamentsvollstrecker, zumindest aber der verstärkten Einschaltung von Hilfspersonen, geprägt sein.[75] Diesem Umstand müssen moderne Vergütungsmodelle entsprechen könn...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / D. Außergerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 21 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung sollte der Testamentsvollstrecker auch im Streitfall zumindest den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruches unternehmen. Das ist schon allein deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach sofortigem Anerkenntnis der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.1 Besondere Berufsträger

Ist der Mandant ein Berufsträger i. S. d. § 3 ff StBerG oder ein Beamter, so droht trotz wirksamer Selbstanzeige u. U. eine Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Berufskammer (§ 10 StBerG) bzw. an den Dienstherrn des Beamten (§ 49 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 BeamtenstatusG), wenn zu erwarten ist, dass eine berufsrechtliche Ahndung wegen der Steuerhinterziehung folgen könnte...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. "Neue Dienstleister" nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 37 Die völlige Freigabe geschäftsmäßiger Testamentsvollstreckung nach Einführung des RDG im Jahre 2008 (siehe § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG) ließ erwarten, dass eine Vielzahl miteinander konkurrierender Dienstleister einen lukrativen Markt für diese Dienstleistung weiterentwickeln würden. Die in der Vorauflage bereits erkennbaren Ansätze hierzu haben sich bestätigt. Beispielsweis...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / b) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 5 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare erzielen als sog. Katalogberufler i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG grundsätzlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden sie auch im Bereich der Testamentsvollstrecker tätig, so kann sich ein Qualifikationskonflikt zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ergeben, der für die Möglichkeit der gewerblichen Prägung der...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Eigenes Selbstverständnis

Rz. 10 Die veröffentlichten und in der Praxis angewandten Vergütungstabellen sind nicht mit gesetzlichen Vergütungsordnungen (z.B. für Rechtsanwälte, Notare etc.) zu vergleichen. Tabellen sind, wie bei der erstmaligen Vorstellung der DNotV-Empfehlungen betont wurde,[4] nur eine Hilfestellung. Die Anwendung der Tabellen ist eine Art Annährungsversuch; Verfügungen von Todes we...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / II. Nachteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 15 Im Vergleich zu ihren Vorteilen werden die Nachteile der zeitbezogenen Vergütung regelmäßig überbewertet. Vielfach wird es für unzumutbar gehalten, dass ein Testamentsvollstrecker eine Zeiterfassung führt. Nach der hier vertretenen Auffassung, dass die Zeitvergütung eine gleichberechtigt neben den Wertvergütungen stehende Methodik der Angemessenheitsbestimmung nach § ...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Berufsdienste

Rz. 60 Berufsdienstliche Leistungen, vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Maklern und Vermögensverwaltern im Rahmen einer Testamentsvollstreckung erbrachte Leistungen, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Tätigkeiten, die ein Berufsträger im Rahmen seiner Berufstäti...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / II. Spezifische Formulierungen

Rz. 5 Auch wenn zumindest über die Andeutungstheorie[13] eine rechtswirksame einfache Bezugnahme auf die einschlägigen Tabellen und Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker[14] möglich ist,[15] erscheint wegen der zahlreichen, vorstehend angesprochenen Fragen und Unklarheiten bei diesen Regelwerken eine spezifische Vergütungsregelung durch den Erblasser für seinen ko...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 39 Vor dem Hintergrund der Lockerung des Verbotes der Vereinbarung erfolgsabhängiger Vergütungen insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern wurde auf dem 1. Deutschen Testamentsvollstreckertag der AGT[77] am 29.11.2007 u.a. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars für Testamentsvollstrecker diskutiert Auch der Bundesgerichtshof hat den Erfolg bei seinen Grundkriteri...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Beurkundungsverfahren

Rz. 81 Fraglich ist, wie in letztwilligen Verfügungen wirksam auf Vergütungstabellen verwiesen werden kann. Testamente – notariell beurkundete wie auch privatschriftlich erstellte – enthalten häufig pauschale Bezugnahmen auf Tabellen, nach denen sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers richten soll. Entsprechende Formulierungen sind in fast allen kautelarjuristischen W...mehr