Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Antrag auf Erteilung des Notfristzeugnisses

Rz. 16 An das ...gericht Geschäftsstelle zu Az.: ... In der Sache X ./. Y überreiche ich in der Anlage Kurzausfertigung des Urteils des ..., Az.: ..., vom ... mit Zustellungsbescheinigung und bitte um Erteilung des Notfristzeugnisses. gez. Rechtsanwaltmehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 23 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und mit Vollmacht des Beklagten: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung des Beklagten in Höhe von EUR 12.000, die der Beklagte durch schriftliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse … erbringen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschutzantrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

Rz. 28 An das Arbeitsgericht In Sachen X ./. Y stelle ich namens und in Vollmacht des Beklagten folgenden Antrag: Die vorläufige Vollstreckbarkeit aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ausgeschlossen. Begründung Die Vollstreckung des Urteils würde dem Beklagten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen. Infolge der äußerst schlechten und angespannten Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 21 Die Kosten sind solche der Hauptsache, nicht die der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO. Der Beschluss selbst enthält deshalb keine Kostenentscheidung; auch § 97 ZPO ist nicht anwendbar. Gerichtsgebühren entstehen nicht. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren nach KV Nr. 2121 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Die Gebühren des Rechtsanwalts entstehen nach § 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 4 Empfehlungen im Umgang mit Datenschutzverstößen, Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen

Sollte – trotz aller Vorkehrungen – dennoch ein Datenschutzverstoß im Unternehmen vorgefallen sein, empfiehlt es sich für die Aufarbeitung des Datenschutzverstoßes sowie für ein etwaiges anschließendes Bußgeldverfahren und/oder Ansprüche Betroffener eine klare und strukturierte Abhilfe- und Verteidigungsstrategie zu verfolgen, um (weitere) wirtschaftliche Verluste so weit wi...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ortsansässiger Anwalt

Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei gerichtlichen Beiordnungsbeschlüssen noch Formulierungen wie "wird z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einverständnis des Anwalts zur eingeschränkten Beiordnung

Rz. 26 Ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter Anwalt kann unter Beachtung des Mehrkostenverbots beigeordnet werden, wenn er bereit ist, sich unter Ausschluss der Vergütung von Mehrkosten (im wesentlichen Reisekosten) beiordnen zu lassen. Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Anwalt kann also nur mit seinem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beitreibung des Anwalts in Analogie zu § 126 ZPO

Rz. 219 Das wünschenswerte Bestreben des RVG, die Rechtsverhältnisse der beigeordneten und bestellten Anwälte zusammen sowie möglichst einheitlich zu regeln, legt den Gedanken nahe, in Einzelbereichen normierte Grundsätze auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, ob sie einer allgemeinen Handhabung zugänglich sind und so zu einem gemeinsamen Regelwerk beitragen können. Rz. 220 Das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt rät insgesamt ab – Rechtsmittel wird nicht eingelegt

Rz. 28 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag, rät danach vom Rechtsmittel ab und wird dieses auch nicht mehr eingelegt, dann entsteht nur die jeweilige Verfahrensgebühr, die sich gegebenenfalls wegen vorzeitiger Erledigung ermäßigt, sofern dies vorgesehen ist. Beispiel: Der Mandant ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden. Der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verschulden des beigeordneten Anwalts

Rz. 21 Bei Verschulden des beigeordneten Anwalts ist § 54 anzuwenden, so dass der Anwalt seinen Anspruch verliert.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Reisekosten des nicht am Sitz des Gerichts niedergelassenen Anwalts

a) Grundlagen: Regelung in § 121 Abs. 3 ZPO Rz. 13 § 46 Abs. 1 unterscheidet für die Erforderlichkeit von Reisekosten seinem Wortlaut nach nicht zwischen einem Anwalt, der seinen Sitz am Ort des Prozessgerichts hat, und einem Anwalt, der seinen Sitz nicht am Ort oder gar nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat (vgl. Rdn 1). Rz. 14 Das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwälte

1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die gesetzliche Grundlage für die Beiordnung. Wie die Bewill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäftsreisen des beigeordneten oder bestellten Anwalts

a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Der nach § 138 FamFG beigeordnete und der nach § 67a VwGO bestellte Anwalt

Rz. 32 In diesen Fällen hat der Vorrang des Anwalts in Bezug auf seinen Vergütungsanspruch die nämliche Bedeutung wie bei seinem Beitreibungsrecht (vgl. Rdn 28). Auch soweit der Anspruch gegen den oder die Vertretenen infolge einer Zahlung der Staatskasse gem. §§ 45 Abs. 2, 47 Abs. 1 S. 2 auf diese übergegangen ist, darf der Anwalt ihn bis zur Erlangung der vollen Regelvergü...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / bb) Anwalt

Rz. 83 Der Anwalt erhält eine 1,0-Gebühr nach VV 3502 i.V.m. § 17 Nr. 1a. Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,5 (VV 3503). Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Unmöglichkeit des Anwalts zur weiteren Vertragserfüllung

Rz. 25 Auch in anderen Fällen, in denen dem Anwalt die Fortsetzung seiner geschuldeten Tätigkeit unmöglich wird, erledigt sich der Auftrag, also etwa bei Rückgabe oder Entzug der Zulassung oder dem Wechsel der Zulassung, wenn in dem Verfahren Postulationszwang besteht und der Anwalt nach dem Wechsel oder der Aufgabe seiner Zulassung nicht mehr über die erforderliche Postulat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz

Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eines höheren Rechtszugs übersendet. Die Versendung an einen Anwalt gleicher Instanz ist nicht nach Anm. zu VV 3400 zu vergüten. Soweit der Anwalt hier die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen verbindet, ist seine Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Schadensersatzpflicht des Anwalts bei sachwidriger Trennung

Rz. 206 Bearbeitet der Anwalt verschiedene Gegenstände in getrennten Angelegenheiten, obwohl er sie auch in einer einzigen Angelegenheit zusammenfassen könnte, verstößt er gegen die Interessen des Mandanten, der dadurch mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten belastet wird. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung des Anwalts, ein Mandat kostengünstig zu bearbeiten. Hieraus wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks

Rz. 17 Bei Anwälten, die ihren Kanzleisitz nicht innerhalb des Bezirks des Gerichts haben, kann eine dem Mehrkostenverbot entsprechende Einschränkung der Beiordnung nur "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden.[26] Der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassene und deshalb nur "zu den Bedingungen ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt in eigener Sache

Rz. 95 Ist der Anwalt in eigener Sache tätig geworden, so steht ihm nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO ein Erstattungsanspruch zu, und zwar in Höhe der fiktiven Gebühren, die er als beauftragter Anwalt verdient hätte. Hier ist wieder zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Befriedigung des Anwalts/Zahlungen der Auftraggeber

Rz. 58 Überschneiden sich die jeweiligen Haftungsanteile der gemeinsamen Auftraggeber, ergibt sich die Tilgung ihrer Schulden mangels gegenteiliger Bestimmung aus einer entsprechenden Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB . Da die Gesamtschuld dem Anwalt eine größere Sicherheit bietet als eine Einzelschuld, darf er so lange wie möglich davon ausgehen, dass ein Auftraggeber zunächst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vertretung durch nicht am BGH zugelassenen Anwalt

Rz. 22 Lässt sich eine Partei durch einen nicht am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, geht die ganz überwiegende Auffassung davon aus, dieser Anwalt könne die vorgesehene Verfahrensgebühr nicht verdienen, sondern sei auf die Abrechnung einer Einzeltätigkeit angewiesen (siehe Rdn 48). Das ist unzutreffend, weil es nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur auf den Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschiedene Anwälte in mehreren Instanzen

Rz. 32 Die Frage einer Anspruchskonkurrenz stellt sich nur, soweit die jeweilige Beiordnung auf einer Bewilligung mit Zahlungsbestimmung beruht (vgl. Rdn 2). Ist das lediglich in einer Instanz der Fall, dürfen die eingezogenen Beträge nur für eine weitere Vergütung der in dieser Instanz beigeordneten Anwälte Verwendung finden. Die Berechnung des Überschusses nach Abs. 1 hat ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestellung eines Anwalts

Rz. 7 Schon durch die begriffliche Abgrenzung zur Beiordnung wird deutlich, dass eine andere Art von Hoheitstätigkeit vorliegt. Wird ein Anwalt zum Verteidiger (§ 140 StPO), Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO) oder zum gemeinsamen Vertreter (§ 67a VwGO) bestellt, geschieht das aus verfahrensgrundsätzlichen Erwägungen ungeachtet der Frage, ob die Leistungsfähigkeit der Partei hinr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 90 Wird der Anwalt beauftragt, nach § 66 Abs. 1 GKG Erinnerung gegen den Kostenansatz zu erheben, so erhält er hierfür keine gesonderte Vergütung, da das Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 1 mit zum Rechtszug gehört. Nur Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 gesonderte Angelegenheiten. Hier entscheidet aber der Urkundsbeamte der G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beauftragung eines Anwalts

1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich bestellter/beigeordneter Anwalt

1. Überblick Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt in eigener Sache

a) Betriebsbezogene Tätigkeit Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Im Gerichtsbezirk niedergelassene Anwälte

Rz. 16 Anwälte, die innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts niedergelassen sind, müssen ohne Einschränkungen beigeordnet werden.[24] Denn § 121 Abs. 3 ZPO erfasst nach dessen Voraussetzungen diese Rechtsanwälte nicht. Einem Rechtsanwalt sind die Auslagen nach Teil 7 VV, die für eine Reise innerhalb des Gerichtsbezirks zum Termin des Verfahrensgerichts anfallen, voll aus de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 116 In Anbetracht der restriktiven Haltung der Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltsgebühr ist der Anwalt gehalten, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass die Kosten seiner Einschaltung als Verkehrsanwalt nicht erstattungsfähig sind oder dass die Erstattungsfähigkeit zumindest fraglich ist. Verstößt der Anwalt gegen die Aufklärungspflicht, macht er sich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt in eigener Sache

Rz. 98 Wird der Anwalt für sich selbst tätig, beantragt er also die Festsetzung seiner Vergütung, fehlt es an einem Auftraggeber. Der Anwalt kann keine Gebühren verlangen. Ebenso wenig kann er eine fiktive Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO geltend machen, da eine Kostenerstattung im Vergütungsfestsetzungsverfahren ausgeschlossen ist (§ 11 Abs. 5).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auftrag des Anwalts

Rz. 86 Die Verfahrensgebühr erhält der Anwalt auch dann, wenn er die Erinnerungsschrift lediglich liest und prüft, ob etwas zu veranlassen ist, und sich entschließt, keine Stellungnahme abzugeben.[112] Erforderlich ist allerdings, dass dem Anwalt auch ein Auftrag im Erinnerungsverfahren erteilt war. Insoweit kann auf die Ausführungen zur Beschwerde Bezug genommen werden (vgl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann ab – Rechtsmittel wird zurückgenommen

Rz. 30 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, dann ist in jedem Fall die volle Verfahrensgebühr entstanden. Selbst dann, wenn das VV eine Ermäßigung vorsieht, greift diese nicht mehr, da die Einlegung des Rechtsmittels eine Ermäßigung ausschließt. Der Gegenstandswert ric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verzicht des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 19 Allerdings kann der neu beigeordnete Anwalt jederzeit und also auch schon vor seiner Beiordnung gegenüber dem Gericht wirksam auf jene Gebühren verzichten, die bereits dem ersten Anwalt zustehen, soweit diese in seiner Person abermals entstehen sollten. Verzichtet daher der neue Anwalt ausdrücklich gegenüber der Staatskasse auf die ihm zustehenden Gebühren oder einen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwälte nebeneinander

Rz. 23 Beauftragt der Mandant mehrere Anwälte nebeneinander, so sind die gegenüber einem Anwalt entstehenden Mehrkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts mit spezifischen Kenntnissen auf einem besonderen Sachgebiet erforderlic...mehr