Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 5/2019, Dienstreisen von Anwälten nicht ohne A1-Bescheinigung: Ein Bürokratiemonster lässt grüßen

Die sog. sozialrechtliche A1-Bescheinigung dient als Nachweis der Sozialversicherungspflicht bei Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland sowie den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz; mit ihr bleiben dem deutschen Versicherten lokale Sozialabgaben beim Arbeiten im EU-Ausland bzw. den EFTA-Staaten erspart. Auch der Rechtsanwalt weist mit dieser Bes...mehr

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ZAP 4/2019, Testamentserstellung: Zeugnisverweigerungsrecht des beratenden Anwalts

(OLG München, Urt. v. 24.10.2018 – 13 U 1223/15) • Nach dem Tod seines ehemaligen Mandanten ist der Rechtsanwalt, dem im Rahmen eines Mandats ein Geheimnis anvertraut wurde, gehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er sich im Zivilprozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO beruft. Hat der Erblasser hierzu vor seinem Tod keine Auss...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / V. Verlängerungsverfahren

Die nach dem GewSchG erlassenen Maßnahmen sollen befristet werden (§§ 1 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 2 S. 1, 2 GewSchG). Die Frist kann verlängert werden. Auf die Verlängerungsverfahren findet die Regelung des § 16 Nr. 5 RVG [9] und auch Vorbem. 1.4 Abs. 2 S. 1 FamGKG-KostVerz. keine Anwendung.[10] Es entsteht deshalb stets eine gesonderte Anwaltsvergütung, ohne dass Anrechnungsvorschr...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 5 Anwälte erringen Etappensieg gegen "abfindungsheld.de"

Mit einiger Skepsis beobachten viele Anwälte, wie im Internet ständig neue Anbieter von Rechtsdienstleistungen entstehen, die versuchen, sich einen Teil vom "Kuchen" des Beratungsmarkts abzuschneiden. Nicht selten schießen diese jedoch werblich über das Ziel hinaus und riskieren damit die direkte gerichtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltschaft, wie wir an dieser S...mehr

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ZAP 16/2018, Prozesskostenhilfe: Anwälte haben es beim (Mehr-)Vergleich schwer

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Kolumne mit folgender Frage eröffnen: Führen Sie viele Mandate als beigeordnete Prozessbevollmächtigte? Nein? Dann haben Sie mit Ihren zahlungskräftigen Mandanten Glück. Wenn Sie aber vermehrt Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate betreuen, stellt ein arbeitsaufwändiges Prozesskostenhilfemandat eigentlich eine betriebswir...mehr

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ZAP 1/2019, Erfolgshonorarvereinbarung: Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts

(OLG Köln, Beschl. v. 13.7.2018 – 5 W 10/18) • Eine bedürftige Partei kann und darf nach § 4a Abs. 1 S. 1 RVG ein Erfolgshonorar vereinbaren. Sie kann daher einen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung beauftragen, der gegen eine aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung, die unterhalb der gesetzlichen liegt, nicht zur Übernahme eines Auftrags bereit wäre. Zudem entsteht e...mehr

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ZAP 13/2018, Anwaltsmagazin / 2 Klage von Anwälten gegen das beA

Mehrere Rechtsanwälte haben eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. Die teilte Mitte Juni die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die nach eigenen Angaben diese Klagen koordiniert. Begründet wurde die Klage damit, dass die derzeit von der ...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 4. Tipp: Online-Informationen nutzen

a) Websites Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonven...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2. Gerichtskosten

2.1 Erstinstanzliche Verfahren Es fällt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. an. Da es sich gem. § 1684 BGB bei den Umgangsverfahren um Amtsverfahren handelt, entsteht die Gebühr bereits mit der ersten Tätigkeit des Familiengerichts. Für den Gebührenanfall bleibt der Ausgang des Verfahrens unerheblich, da keine Gebührenermäßigung vorgesehen ist. Bei der 0,...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / IV. Anwaltsvergütung im Verfahren LG Nürnberg

1. Verfahrensgebühr Im Klageverfahren vor dem LG Nürnberg ist zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 8.000,00 EUR angefallen. Anrechnung der Verfahrensdifferenzgebühr beachten Zu beachten ist jetzt die Anrechnungsvorschrift der Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV. Soweit nämlich im Parallelverfahren in München aus dem Mehrwert von 8.000,00 EUR die 0,8-Verfahrensge...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / IV. Umgangsvermittlungsverfahren

1. Verfahrensrechtliches Vereitelt oder erschwert ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Umgangsentscheidung oder einer vom Gericht gebilligten Umgangsentscheidung, so vermittelt das Familiengericht zwischen beiden Elternteilen. Das Umgangsvermittlungsverfahren wird lediglich auf Antrag eingeleitet, der durch einen Elternteil gestellt werden kann (§ 165 Abs. 1 S....mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / V. Ordnungsgeldverfahren

1. Verfahrensrechtliches Wird gegen einen Titel zur Regelung des Umgangsrechts verstoßen, kann das Gericht Ordnungsmittel gegen den Verpflichteten anordnen (§ 89 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es kann Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anordnen. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 5,00 und 25.000,00 EUR (§ 89 Abs. 3 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EGStGB). Das Ordnungsmittel wird durch Beschlus...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / V. Gesamtvergütung

In beiden Verfahren ergäbe sich jetzt folgende Gesamtvergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / II. Anwaltsvergütung

1. Erstinstanzliche Verfahren Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das Hauptsacheverfahren stellen gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Der Anwalt erhält deshalb für beide Verfahren eine gesonderte Vergütung. Eine Anrechnungsvorschrift besteht nicht. Verfahrenskostenhilfe muss für das einstweilige Anordnungs- und ...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / Einführung

In Familiensachen wird wegen der Eilbedürftigkeit oftmals zunächst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfahren stellen gegenüber dem Hauptsacheverfahren eigenständige Angelegenheiten dar, die auch gesonderte Vergütungen und Gerichtskosten auslösen. Die entstehenden Kosten sollen – unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Besonderheiten – nac...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

1.1 Erstinstanzliche Verfahren Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) anfallen. ...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / IV. Abänderungs- und Aufhebungsverfahren

1. Verfahrensrechtliches § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht die Entscheidung über die einstweilige Anordnung aufheben oder ändern kann. Zuständig ist das Gericht, das die einstweilige Anordnung erlassen hat (§ 54 Abs. 3 S. 1 FamFG). Ist jedoch ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim Beschwerdegericht anhängig, sind Aufhebung oder Abänderung durch das erstins...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / II. Gerichtliche Wertfestsetzung

1. Streitwerte Streitwerte sind gesondert festzusetzen Zunächst einmal sind die Streitwerte festzusetzen. Im Verfahren vor dem LG München ist der Streitwert auf 10.000,00 EUR festzusetzen und im Verfahren vor dem LG Nürnberg auf 8.000,00 EUR. Zuständig für die Wertfestsetzung ist das jeweilige Gericht. Das LG München darf daher nicht den Streitwert für das Nürnberger Verfahren...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / II. Abänderungsverfahren

1. Anwaltsvergütung Wird nach Abschluss des Umgangsverfahren später die Abänderung der Umgangsentscheidung oder der Umgangsvereinbarung beantragt, stellt das Abänderungsverfahren gegenüber dem ursprünglichen Umgangsverfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit dar.[8] Der Anwalt verdient die Gebühren in dem Abänderungsverfahren daher erneut. Anrechnungsregelungen besteh...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / I. Gerichtskosten

1. Anzuwendende Gebühren – Übersicht Es findet das FamGKG Anwendung, da es sich um Familiensachen handelt. Für die Gebühren ist zu unterscheiden, ob Gegenstand der einstweiligen Anordnung eine Kindschaftssache oder eine andere Familiensache ist, da unterschiedliche Gebühren gelten. Im Einzelnen finden folgende Gebühren Anwendung:mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / III. Anwaltsvergütung im Verfahren LG München

1. Verfahrensgebühr Angefallen ist in dem Klageverfahren vor dem LG München zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 10.000,00 EUR. Verfahrensdifferenzgebühr aus Mehrwert Hinzu kommt für den Mehrwert des Vergleichs (8.000,00 EUR) eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren ist für die Anwaltsgebühren hier...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 4. Unterbringungssachen

Einstweilige Anordnungen, welche die Unterbringung eines Minderjährigen betreffen, sind gebührenfrei (Anm. zu Nr. 1410 FamGKG-KostVerz.). Auch Auslagen sind wegen Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2 FamGKG-KostVerz. nicht zu erheben, mit Ausnahme der an einen bestellten Verfahrensbeistand gezahlten Beträge (Nr. 2013 FamGKG-KostVerz.).mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 4. Gesamt

In beiden Verfahren ergäbe sich jetzt wiederum folgende Gesamtvergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / VI. Alternativberechnung

1. Überblick Wahlrecht bei Anrechnung Da der Anwalt nach § 15a Abs. 1 RVG frei bestimmen kann, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt, hätte hier auch umgekehrt gerechnet werden können. Der Anwalt hätte also auch die Verfahrensdifferenzgebühr im Münchener Verfahren unberechnet lassen können. Dann hätte er sich im Gegenzug im Nürnberger Verfahren nichts anrechnen l...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne d...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / III. Einstweilige Anordnungsverfahren

1. Anwaltsvergütung Für das einstweilige Anordnungsverfahren entstehen dieselben Gebühren wie im Hauptsach-verfahren, sodass eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entstehen kann. Daneben kann eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) anfallen. In einstweiligen Anordnungen, die eine Umgangssache betreffen, kann das Gericht ohne mündlich...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / I. Hauptsacheverfahren

1. Anwaltsvergütung 1.1 Erstinstanzliche Verfahren Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. ...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 9.1 Anwalt ohne Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen: Ist der Steuerbescheid ungültig?

FG Hamburg, Urteil v. 30.07.2020, 2 K 12/19 Das Gericht zeigte dem Steuerpflichtigen aber einen anderen Weg auf: Da der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann er eine neue Steuererklärung abgeben. Solange noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, die im vorliegenden Fall erst nach Ablauf von 4 Jahren eintritt, kann die Steuerveranlagung dann a...mehr

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ZAP 7/2023, Ändern Legal-Te... / 2. Der „Robo-Anwalt”

Und wie ging es weiter mit den Plänen von Joshua Browder? Die DoNotPay A.I. sollte – wohl über In-Ear-Kopfhörer – alles vorgeben, was vor Gericht gesagt werden sollte (Tweet von Joshua Browder, @jbrowder1 v. 21.1.2023, 3:46 a.m. [16.2.2023]). Joshua Browder hat seinen Plan jedoch zunächst wieder aufgegeben. Er tweetete, dass es doch nicht zu dem großen Auftritt des Chatbots ...mehr

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ZAP 9/2019, Bauvertrag: Verstoß des Anwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

(BGH, Urt. v. 10.1.2019 – IX ZR 89/18) • Ein Rechtsanwalt verstößt mit der Vertretung mehrerer Gesamtschuldner gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn das Mandat nicht auf die Abwehr des Anspruchs im gemeinsamen Interesse der Gesamtschuldner beschränkt ist und nach den konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt. Hinwei...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 5. Einstweiliges Anordnungs- und Arrestverfahren

In Familienstreitsachen kann das Gericht auch einen Arrest anordnen (§ 119 Abs. 2 S. 1 FamFG). Das Arrestverfahren bildet wegen § 17 Nr. 4 Buchst. a RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Aber auch im Verhältnis zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren handelt es sich um eine besondere Angelegenheit, so dass der Anwalt eine gesonderte Vergütung...mehr

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ZAP 11/2020, Vertretung eines Anwalts in eigener Sache: Festsetzung des Geschäftswerts

(OLG München, Beschl. v. 22.4.2020 – 31 Wx 147/19) • Der Grundsatz, dass bei Vertretung eines Anwalts in eigener Sache in einem Spruchverfahren kein Rechtsschutzinteresse für eine Festsetzung des Geschäftswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren besteht, gilt nicht, sofern eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeb...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 4. Fristenkontrolle des Legal-Tech-Anwalts

Wie in jedem Jahr hatte sich der BGH auch 2020 mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen. Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter anderem zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Dabei ist...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 4. Mehrere einstweilige Anordnungsverfahren

Mehrere Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auch in verschiedenen Verfahren anhängig gemacht werden, gelten jeweils als eigenständige Angelegenheit,[6] so dass der Anwalt eine gesonderte Vergütung erhält. Davon abzugrenzen sind jedoch die Verfahren wegen der Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung (s. u. IV.). Beispiel 10 Es wird der Erlass...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 2.11 Muss der Anwalt zum aktiven beA-Nutzer werden, wenn das Fax streikt?

OLG Dresden, Beschluss v. 29.7.2019, 4 U 879/19 und LG Krefeld, Beschluss v. 10.9.2019, 2 S 14/19 In den beiden Verfahren konnten die Prozessbevollmächtigten nicht nachweisen, dass das Faxgerät des zuständigen Gerichts nicht funktionierte. Daher sind die Ausführungen zur Übermittlung mittels beA zum Ablehnen des Wiedereinsetzungsantrags entbehrlich. Darüber hinaus sind sie rec...mehr

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ZAP 14/2023, Anwaltshaftung: Eigenverantwortliche Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen durch den Anwalt

(BGH, Beschl. v. 17.5.2023 – XII ZB 533/22) • Zwar kann ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen; soweit ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt werden, ist er jedoch verpflichtet, den Ablauf von Rechtsmittelbegründu...mehr

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ZAP 11/2023, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt: Abgrenzung scheinselbstständiger Anwälte von freien Mitarbeitern

(BGH, Urt. v. 8.3.2023 – 1 StR 188/22) • Für die Abgrenzung von sog. scheinselbstständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vorn...mehr

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ZAP 11/2018, Anwaltsmagazin / 10 Anwälte kritisieren Vorwurf der "Anti-Abschiebe-Industrie"

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben entschieden den Vorwurf des Bundestagsabgeordneten und CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt zurückgewiesen, eine "Anti-Abschiebe-Industrie" in Deutschland nutze die Mittel des Rechtsstaates, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. Insbesondere hatte...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 4. Abreise des Rechtsanwalts

Das OLG Düsseldorf ist davon ausgegangen, dass der dem Nebenkläger beigeordnete Beistand zu dem Gerichtstermin im Congress Center Düsseldorf Ost von seiner ebenfalls in Düsseldorf gelegenen Kanzlei abgefahren ist. In diesem Fall liegt dann das Reiseziel innerhalb derselben Gemeinde, in der sich die Kanzlei des Anwalts befindet. Geht man davon aus, so hat der Rechtsanwalt kei...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 3. Unterbringung von Minderjährigen

Eine Besonderheit gilt für einstweilige Anordnungen in Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 6, 7 FamFG wegen der Unterbringung von Minderjährigen. Für diese Verfahren gelten die Nrn. 6300 ff. VV. Es fallen eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6300 VV und eine Terminsgebühr nach Nr. 6301 VV an, die jeweils mit einem Betragsrahmen von 40,00 bis 470,00 EUR entstehen. Die konkrete Gebühr...mehr

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ZAP 3/2015, Rechtsprechungs... / 1. Syndikus-Entscheidungen des BSG

Für viel Aufsehen haben die drei Syndikusanwalts-Entscheidungen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 R13/14 R, NJW 2014, 2743, NZA 2014, 971 mit Anm. Meyer, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R, s. hierzu auch Giesen, NZA 2014, 1297) gesorgt. Nachdem das BSG am 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R u.a., NJW 2013, 1628) entschieden hatte, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlic...mehr

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ZAP 12/2023, Anwaltsmagazin / 8 beA-Nutzungspflicht gilt auch für Verbands-Syndizi

Auch (anwaltliche) Verbandsvertreter müssen den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzen, wenn sie mit einem Gericht kommunizieren. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt und damit eine bislang umstrittene Rechtsfrage entschieden. Sie können sich auch nicht darauf berufen, dass die Verbände selbst erst ab 2026 der ERV-Nutzungspflicht unterliegen (BAG, Bes...mehr

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ZAP 21/2018, Anwaltsmagazin / 2 Anwälte rechnen mit zehntausenden Klägern gegen VW

Erst kürzlich hat der Bundestag die sog. Musterfeststellungsklage beschlossen; am 1. November ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten (vgl. dazu vorstehende Meldung und ZAP Anwaltsmagazin 14/2018, S. 707). Der erste Einsatz des neuen Rechtsinstruments dürfte nicht lange auf sich warten lassen: Angesichts des näher rückenden Verjährungstermins wollen die Anwälte der dur...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1.3 Rechtsbeschwerdeverfahren

In Umgangssachen findet gegen die Beschwerdeentscheidungen die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) statt, über die der BGH entscheidet. In diesen Verfahren bedarf es der Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalts (§ 114 Abs. 2 FamFG). Für die Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands entsteht wegen Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a VV...mehr

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ZAP 24/2019, Anwaltsmagazin / 7 "Anwalt 2019" – Diskussion zur digitalen Zukunft

Am 11.11.2019 fand die Konferenz "Anwalt 2019 – für die kleinere bis mittlere Kanzlei" in München statt – veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband. Die Veranstaltung unter dem Thema "Begleitung der digitalen Transformation in den Kanzleialltag" bot ein breites Spektrum an Themen unter der Moderation von RA Michael Dudek, Präsident des Bayerischen Anwaltverbands: vom gegenw...mehr

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ZAP 22/2022, Höhe der Einigungsgebühr: Beigeordneter VKH-Anwalt bei Mehrvergleich

(OLG Bamberg, Beschl. v. 23.9.2022 – 2 WF 111/22) • Durch das KostRÄG vom 21.12.2020 wurde die Nichtherabsetzung des Gebührensatzes in der Anm. Abs. 1 S. 1 Hs 2 zu Nr. 1003 RVG VV auf die Fälle der Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG ausgeweitet. Mit der Rückausnahme nach der Anm. Abs. 1 S. 1 Hs 2 zu Nr. 1003 RVG VV in der Fassung seit 1.1.2021 verbleibt es desha...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / VIII. Fazit

Werden anderweitig anhängige Ansprüche in einem anderen Verfahren mitverglichen, entstehen bei Gericht keine zusätzlichen Vergleichsgebühren. Der Anwalt wiederum erhält in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist (Einbeziehungsverfahren), die Gebühren auch aus dem Mehrwert, muss sich den Gebührenanteil aus dem Mehrwert jedoch in dem einbezogenen Verfahren an...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

Wird nach Abschluss des Umgangsverfahren später die Abänderung der Umgangsentscheidung oder der Umgangsvereinbarung beantragt, stellt das Abänderungsverfahren gegenüber dem ursprünglichen Umgangsverfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit dar.[8] Der Anwalt verdient die Gebühren in dem Abänderungsverfahren daher erneut. Anrechnungsregelungen bestehen nicht. Unerhebli...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / III. Erlass der einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren

Ist ein Beschwerdeverfahren anhängig, ist für den Erlass der einstweiligen Anordnung das Beschwerdegericht zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). In diesen Fällen erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren und das einstweilige Anordnungsverfahren jeweils eine gesonderte Vergütung. Während sich die Gebühren für das Beschwerdeverfahren nach den Nrn. 3200 ff. VV richten, gelten...mehr

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ZAP 11/2019, Gibt es ein Leben ohne Stress – sogar dann, wenn man Anwältin oder Anwalt ist?

Sind Sie bereit für ein kleines Experiment? Gut, auf geht’s: Was ärgert, bedrückt oder nervt Sie gerade (Mehrfachnennungen sind möglich)? Denken Sie ruhig einen Moment darüber nach und schreiben Sie Ihr Ergebnis dann in knapper Form auf einen Zettel. Was ist die Ursache Ihres Ärgers, Ihrer Niedergeschlagenheit oder Ihrer Gereiztheit? Bitte schreiben Sie Ihre Antworten in ein ...mehr