Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / 4 Verfahren

Im Leistungsverfahren sind dem Arbeitgeber besondere Pflichten auferlegt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.4 Gerichtliche Nachprüfbarkeit

Der Arbeitgeber kann im gerichtlichen Verfahren jederzeit bestreiten, dass ein wirksamer Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst worden ist.[1] Beschlüsse des Betriebsrats können auf ihre Rechtswirksamkeit nur in eingeschränktem Umfang nachgeprüft werden. Eine Nachprüfbarkeit der sachlichen Zweckmäßigkeit ist ausgeschlossen, jedoch muss das Gericht das Vorliegen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat den Gewerkschaften ausdrückliche Aufgaben nur innerhalb der Betriebsverfassung zugewiesen. Dies sind im Wesentlichen Initiativrechte bei der erstmaligen Bildung eines Betriebsrats oder Einberufung einer Betriebsversammlung. Daneben können sie die Betriebsverfassungsorgane bei der laufenden Arbeit unterstützen sowie bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.3 Unterstützung des Betriebsrats bzw. seiner Ausschüsse

Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften besteht in ihrer Unterstützung der Betriebsratstätigkeit. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Betriebsrats, sich überhaupt oder vorrangig der Unterstützung eines Gewerkschaftsbeauftragten zu bedienen. Ob der Betriebsrat sich der Hilfe eines Beauftragten einer Gewerkschaft bedient, steht in seinem Ermessen. Betriebsratssitzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.2 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Erfüllung Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Abgehoben wird hierbei auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht darauf, ob der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich gearbeitet hat. Somit genießt auch ein Arbeitnehmer Kündigu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5 Überwachungsrechte

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft kein allgemeines Eingriff- und Überwachungsrecht eingeräumt, insbesondere fehlt ihr die Möglichkeit, Rechte des Betriebsrats im eigenen Namen gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen (sog. Prozessstandschaft). Auch hat sie keine Möglichkeit, die Einhaltung v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 4.4 Keine Klagebefugnis

Der Betriebsrat ist nicht für die Geltendmachung individueller Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Es bleibt jedoch jedem Arbeitnehmer unbenommen, ein bestimmtes Betriebsratsmitglied durch rechtsgeschäftliche Vollmachtserteilung zu beauftragen.[1] Es gehört jedoch nicht zu den zulässigerweise vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben, in Proze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / 6 Überlassung von Telefonkarten oder Surfsticks fürs Internet

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos Telefonkarten oder Internetsticks für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Da es sich bei der Telefonkarte oder dem Surfstick um einen Sachbezug handelt, kann der Wert allerdings im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, soweit die Fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.5 Rechtsfolgen nichtiger Betriebsratsbeschlüsse

Nichtige Betriebsratsbeschlüsse haben grundsätzlich keine Rechtswirkung. Für beteiligungspflichtige Maßnahmen bedeutet dies: Unterliegt die Maßnahme keinem echten Mitbestimmungsrecht, so hat ein nichtiger Betriebsratsbeschluss für die Maßnahme des Arbeitgebers keine Auswirkungen. Nur bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, hat der Beschluss des Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).[1] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2 Aufgaben bei der Überwachung von Rechtsnormen

In § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist dem Betriebsrat aufgegeben, unabhängig vom Vorliegen bestimmter, dem Arbeitgeber auferlegter Beteiligungspflichten die Einhaltung von zugunsten der Arbeitnehmer bestehenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Es ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, ob er von dieser ihm übertragenen Kompetenz Gebrauch machen will oder nicht. Die W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.2 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 32 BetrVG i. V. m. § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX berechtigt (nicht verpflichtet), an allen Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse beratend (kein Stimmrecht) teilzunehmen. Dies betrifft nicht nur die Sitzungen, auf denen Fragen der Schwerbehinderten behandelt werden. Die Schwerbehindertenvertreter sind auch zu den gemeinsamen S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 4.1 Sprechstunde

Nach § 39 BetrVG kann der Betriebsrat Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt mit diesem keine Einigung zustande, entscheidet nach § 39 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Einigungsstelle. Die Sprechstunden finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Zur Arbeitszeit zählen nicht die Pausen. Die Arbeitnehmer des Betriebs sind berechti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 2 Die Güteverhandlung

Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Klageerhebung soll das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung ansetzen. In dieser Verhandlung versucht der Vorsitzende Richter den Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Dabei weist er in der Regel auf die rechtlichen Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin, auch um die Vergleichsbereitsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.1 Teilnahme der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§ 31 BetrVG dient in erster Linie dem Schutz gewerkschaftlicher Minderheiten im Betriebsrat. Auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder ist vom Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an der Sitzung ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft beratend hinzuzuziehen. Erforderlich ist der Antrag der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder. Der Antrag i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.3 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber befugt. Dieses Recht steht vielmehr allein dem Betriebsrat zu.[1] Die JAV hat deshalb das Recht, zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter zu entsenden.[2] Das allgemeine Teilnahmerecht besteht nur hinsichtlich der Plenarsitzunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überlassung von Datenverarb... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung, Seebetriebsrat

Auch die Mitglieder dieser betriebsverfassungsrechtlichen Organe genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder, jedoch ist der nachwirkende Kündigungsschutz der Bordvertretung auf 6 Monate beschränkt. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, das mit dem Ende der Berufsausbildung ohne K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.1 Umfang des Zutrittsrechts

Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 BetrVG hat der Gesetzgeber den Gewerkschaften kein allgemeines Zugangsrecht zum Betrieb bzw. Aufsuchen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer verliehen, sondern nur eines, das zweckgebunden an die Aufgabenerfüllung der Gewerkschaften nach dem Betriebsverfassungsgesetz anknüpft. Das Zutrittsrecht besteht nur insoweit, als es zur Wahrnehmung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1 Werbung der Gewerkschaften

Zur Sicherung und Stärkung ihrer Verhandlungspositionen gegenüber den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden sind die Gewerkschaften bei der Gewinnung neuer Mitglieder auf Werbemaßnahmen innerhalb der Betriebe angewiesen. Zulässigkeit und Grenzen gewerkschaftlicher Werbemaßnahmen sind wegen des Fehlens gesetzlicher Regelungen nahezu ausschließlich richterrechtlich entwickelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1 Zugangsrecht zum Betrieb

Ein allgemeines und an keine weiteren Voraussetzungen gebundenes Zutrittsrecht der Gewerkschaft bzw. ihrer Beauftragten besteht nach der gegenwärtigen Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht. Die einzige gesetzliche Regelung des Zugangsrechts ist in § 2 Abs. 2 BetrVG enthalten. Danach ist einem Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach Unterrichtung des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / 1 Ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld

Wintergeld wird zzt. nur an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt, wenn die Arbeitnehmer witterungsbedingte oder saisonbedingte Arbeitsausfälle haben. Das Gesetz macht in § 102 Abs. 1 SGB III den Anspruch auf diese Leistungen vom Zustandekommen einer Umlagefinanzierung unter Beteiligung der betreffenden Tarifvertragsparteien abhängig. Diese Tarifeinigungen haben i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2 Haftung gegenüber dem Arbeitgeber

2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.2 Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Bei der Konkretisierung der Ersatzpflicht des Arbeitnehmers im Einzelfall spielt die Frage, ob der Arbeitgeber für das konkrete Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat oder das Risiko zumindest versicherbar gewesen wäre, eine wichtige Rolle. Klar ist zunächst, dass der Arbeitgeber bestehende Versicherungen, also z. B. Betriebshaftpflicht-, Kasko- oder Feuerversicherung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.3 Organisationsverantwortung des Arbeitgebers

Bei der Bestimmung der Haftungsquote des Arbeitnehmers spielt ferner die allgemeine Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Abläufe in seinem Betrieb eine große Rolle. Organisationsfehler sind im Rahmen des § 254 BGB zulasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und eine sinnvolle Gestaltung der Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rufbereitschaft

Begriff Als Rufbereitschaft bezeichnet man die Zeit, in der ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber auf Abruf verfügbar ist, um schnell für diesen tätig zu werden. Wird der Arbeitnehmer für die Rufbereitschaft entlohnt, handelt es sich grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine regelmäßige Zulage handelt, ist diese als lau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.4 Umfang der Ersatzpflicht/Schadensberechnung

Ist der Arbeitnehmer ganz oder mit einer bestimmten Quote zum Schadensersatz verpflichtet, so sind bei der Schadensberechnung grundsätzlich alle Nachteile zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber infolge des pflicht- und/oder gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers erlitten hat.[1] In aller Regel findet diese Schadenskompensation auf finanzieller Ebene statt. Das heißt, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.6 Realisierung des Schadensersatzanspruchs

Steht fest, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen bestimmten Betrag als Schadensersatz zu leisten hat, so kann zumindest im fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Abwicklung auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen kann der Arbeitgeber den Schadensersatzbetrag durch Einbehalt vom laufenden Arbeitsentgelt – ggf. in Raten – ausgleichen. Für eine solche Aufrechnung[1] steht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.2 Teil-Arbeitsentgelt

Wird ein Teil-Arbeitsentgelt über die Zeit der Entgeltfortzahlung hinaus gezahlt, ist dieses vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Grundlagen für ein Teil-Arbeitsentgelt können sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen als auch kollektivvertragliche Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) sein. Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt zum R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Keine Anwendung auf echte Individualabreden, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB

Rz. 18 Die Arbeitsbedingungen werden der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB nicht unterworfen, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind.[1] Die Rechtsprechung legt diese Ausnahmebestimmung extrem eng aus. Verlangt wird, dass der Arbeitgeber die Klausel "inhaltlich ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Vom Verwender gestellt

Rz. 15 Die Vertragsbedingungen müssen vom Verwender gestellt sein, um als AGB qualifiziert zu werden. Da die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als Verbraucher qualifiziert, gilt die gesetzliche Vermutung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Die Vertragsbedingungen im Arbeitsverhältnis gelten folglich als vom Arbeitgeber gestellt. Will der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass die Vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1 Allgemeiner Teil

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Krankenkassen die für den Anspruch auf Krankengeld erforderlichen Daten zu übermitteln. Das geschieht mittels eines für alle Krankenkassen einheitlichen und verbindlichen Verfahrens. Dieses ist durch den Arbeitgeber auszulösen, sobald ersichtlich ist, dass die Entgeltfortzahlung während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit enden wird. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.1 Neue Rechtsprechung des BAG

Mit Urteil vom 17.9.1998 hat das BAG mit seiner bis dahin ständigen Rechtsprechung zur Mankohaftung gebrochen.[1] An diese Entscheidung knüpft eine weitere Entscheidung vom 2.12.1999 an, mit der die eingeleitete Wende bestätigt und fortgeführt wird.[2] Die Änderungen betreffen sowohl die ggf. ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. "Mankoabrede" als auch die daneben i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / Zusammenfassung

Überblick Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Date...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.1 Haftung nach allgemeinen Regeln

Haben die Parteien keine gesonderte Mankoabrede getroffen und liegt auch nicht der besondere Fall der Mankohaftung vor, so haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, es kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB ebenso in Betracht, wie ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem

Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt eine Haftung auf Schadensersatz nach § 280 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.1 Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Grundsätzlich greift das Haftungsmodell der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung für alle Arbeitsverhältnisse, in denen infolge betrieblicher Veranlassung eine schädigende Handlung stattfand. Ausnahmen können jedoch im Bereich von Führungskräften bestehen. Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.2 Arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkung

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden. Denn im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses können auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der me...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.1 Anspruchsgrundlagen

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert sind.[1] Zeitgleich kann ein Anspruch auf Krankengeld gegen eine Krankenkasse bestehen. Der Krankengeldanspruch ist nachrangig gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[2] Krankengeld ist zu zahlen, wenn der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 1 Begriff der Haftung

Der Begriff der Haftung bezeichnet die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Verhaltens einstehen und ggf. die einem anderen zugefügten Schäden ersetzen zu müssen. Die Normen, die diese "Haftpflicht" im Privatrechtsverkehr begründen, sind im allgemeinen Zivilrecht[1] geregelt. Sie gelten grundsätzlich auch für den Arbeitnehmer. Seine Haftpflicht gegenüber a...mehr