Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.1 Verteil- oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodell berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.538 : 12 =) 211,50 EUR (Wert für 2022) der Umlage...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus einer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung sind voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Versteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Zuge des Koalitionsbeschlusses zur Grundrente am 10.11.20...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.1 Geltungsbereich des Tarifvertrags Altersversorgung (ATV) vom 1.3.2002

§ 1 ATV fasst Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unter dem Gesamtbegriff der "Beschäftigten" zusammen. Der Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 zum Tarifvertrag aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen, wenn ihr Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteili...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.1 Allgemeines

Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwandlung abgeschloss...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.22 Antrag und Ausschlussfristen

Die Leistungen aus der Pflichtversicherung werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag auf Betriebsrente muss bei der Zusatzversorgungseinrichtung selbst und nicht beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Anspruch auf Betriebsrente für einen Zeitraum, der mehr als 2 Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Antrag bei der Zusatzversorgungseinrichtung eingegan...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2 Finanzierung bei der VBL

Der Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 regelt in Nr. 1.4, dass die Umlagefinanzierung auch nach dem Systemwechsel beibehalten wird; sie kann schrittweise nach den Möglichkeiten der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen durch Kapitaldeckung abgelöst werden. Bei der VBL wird die Zusatzversorgung weiterhin vollständig im Umlageverfahren finanziert. Hinsichtlich der Umlag...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.2 Pauschal versteuerte Umlage

Soweit die Umlage nicht steuerfrei ist, ist sie zu versteuern. Dabei hat zunächst der Arbeitgeber die Umlage – bis zu einem Grenzbetrag – pauschal zu versteuern. Über den Grenzbetrag hinausgehende Umlagen sind vom Beschäftigten individuell zu versteuern, erhöhen also sein steuerpflichtiges Entgelt. Eine Pauschalversteuerung von Umlagen nach § 40b EStG kann nur im ersten Diens...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.1 Zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV

Danach gilt in den sog. "Altfällen" für Beschäftigte, für die am 31.12.2001 schon und am 1.1.2002 noch eine zusätzliche Umlage nach § 29 Abs. 4 VBL-Satzung a. F. gezahlt wurde, das bisherige Recht fort: Soweit das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,133-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost übersteigt, i...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.4 Rechtliche Grundlagen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beruht auf Tarifrecht. Mit der grundlegenden Reform der Zusatzversorgung wurden die tarifrechtlichen Grundlagen völlig neu geschaffen. Am 13.11.2001 beschlossen die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes mit dem "Altersvorsorgeplan 2001" die wesentlichen Elemente des neuen Zusatzversorgungssystems. Das bisherige Gesamtv...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.11 Bonuspunkte, § 19 ATV

Dem Punktemodell liegt gedanklich ein kapitalgedecktes Versorgungssystem zugrunde. Zugesagt werden die Leistungen, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % in ein vollständig kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Durch die Anwendung der Punktetabelle wird dabei eine Verzinsung von 3,25 % in der Anwartschaftsphase und von 5,25 % in der Leistungsph...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.1 Abrechnungsverband Ost

In dem seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Der Umlagesatz liegt bei 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sanierungsgelder werden im Abrechnungsverband Ost nicht erhoben. Bis 31.1...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2 Beteiligung an der VBL

Grundlegende Voraussetzung der Versicherung eines Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung ist die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft seines Arbeitgebers bei dieser Zusatzversorgungseinrichtung. Wer Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung sein kann, ist in der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungseinrichtung bestimmt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen fü...mehr

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FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.2 Wartezeit

Voraussetzung für eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ist die Erfüllung der Wartezeit. Die satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Monate, für die Umlagen bzw. – bei kapitalgedeckten Systemen – Beiträge geleistet wurden. Auf die Wartezeit wird jeder Monat angerechnet, für den Umlagen bzw. Beiträge für mindestens 1 Tag entrichtet worden sind. Auch Zeiten eines Mutte...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.5 Überleitung von Versicherungen

Die Überleitung von Versicherungen kommt in Betracht, wenn aufgrund eines Arbeitgeberwechsels eine andere Zusatzversorgungseinrichtung für die Durchführung der Pflichtversicherung zuständig ist. Mit der Überleitung der Versicherung soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in diesen Fällen keine Nachteile bezüglich ihrer Zusatzversorgung erleiden. Die Überleitung vo...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.10.2 Zusätzliche Versorgungspunkte während der Elternzeit, § 9 Abs. 1 ATV

Bei Beschäftigten, bei denen das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nach der Geburt ruht, wird für jeden vollen Monat ohne Arbeitsentgelt und für jedes anspruchsberechtigte Kind ein Einkommen von 500 EUR unterstellt. Die sich aus diesem fiktiven Entgelt unter Berücksichtigung des Altersfaktors ergebenden Versorgungspunkt...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Bremen ist hinsichtlich des Sachverhaltes sehr kurz gefasst und hinsichtlich der Begründung nicht überzeugend. Das LG Bremen hat nämlich bereits den Anfall einer gesonderten Vergütung für den Gläubigervertreter für die Fertigung der Anzeige der Lohnabtretung verneint. Deshalb stellt sich aus der Sicht des LG Bremen gar nicht die Frage, ob diese nach s...mehr

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FoVo 03/2022, Drittschuldne... / 2 II. Aus der Entscheidung

Zulässige Feststellungsklage Der zulässige Feststellungsantrag ist begründet. Der Feststellungsantrag ist zulässig. Es handelt sich um eine zulässige, weil sachdienliche Klageänderung gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG, § 263 ZPO. Klageänderung ist statthaft und sachdienlich Ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erho...mehr

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FoVo 03/2022, Vorteil der Melderegisterauskunft, dass derzeit keine Anschrift des Schuldners bekannt ist

Erleichterte Einholung von Drittauskünften Drittauskünfte können nach § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1, lit c.) ZPO erleichtert eingeholt werden, wenn die Aussicht, eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft zustellen zu können, daran scheitert, dass die Meldebehörde innerhalb von drei Monaten vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags die Auskunft erteilt hat, dass ihr keine derz...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen

Beiträge sind Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse (die Zusatzversorgungskassen sind rechtlich wie Pensionskassen zu behandeln). In der Zusatzversorgung unterscheidet man Pflicht- und Zusatzbeiträge. Wird die betriebliche Altersversorgung alleine durch Beiträge finanziert, spricht man von...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.4 Begründung der Pflichtversicherung durch Arbeitsvertrag

Für Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 Buchst. a, b, Abs. 3 TVöD (einschließlich der Protokoll­erklärung zu Abs. 3) vom Geltungsbereich des TVöD und damit auch des ATV/ATV-K ausge­nommen sind, gilt die Pflicht zur Versicherung nicht. Dabei handelt es sich um leitende Angestellte und Chefärzte (§ 1 Abs. 2 Buchstabe a TVöD), Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entg...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 3.1 Sachverhalt

Das Bäckerfachgeschäft B mietet mit einem Emblem des Unternehmens versehene Arbeitskittel und Arbeitsjacken bei einem Serviceunternehmen an, das auch die Reinigung und den Austausch der Arbeitskleidung übernimmt. Die Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, während der Arbeitszeit diese Kleidung zu tragen. Aus hygienerechtlichen Bestimmungen sind die Kleidungsstücke aber a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / 3.3 Lösung

Die Leistung des B ist eine entgeltliche steuerbare [1] und steuerpflichtige Leistung. Die Bemessungsgrundlage würde sich nach § 10 Abs. 1 UStG mit dem ergeben, was B tatsächlich von den Leistungsempfängern – den Mitarbeitern – erhält. Allerdings wird die Leistung an das Personal ausgeführt, sodass grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UStG...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4 Finanzierung der Pflichtversicherung

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung ist es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die finanzielle Situation ist jedoch bei den einzelnen Zusatzversorgungskassen sehr unterschiedlich. Der derzeitige Grad der Kapitaldeckung der vorhandenen Leistungsansprüche und Anwartschaften weicht bei den jeweiligen Kassen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.1 Ausnahmen

Die Entgeltbestandteile, die kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sind, sind in der Anlage 3 zum ATV aufgeführt. Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt i. S. d. § 15 Abs. 2 ATV sind: 1. Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bezeichnet sind, 2. Bestandteile des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.4 Beitragsfreie Versicherung

Endet die Pflichtversicherung, ohne dass ein Anspruch auf Betriebsrente besteht, entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Der typische Fall des Entstehens der beitragsfreien Versicherung ist die Beendigung des der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses oder auch das Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Beteiligung. Die beitragsfreie Versicherung endet, we...mehr

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zfs 03/2022, Erwerbsschaden... / 2 Aus den Gründen:

(von dem Abdruck der nicht den Erwerbsschaden betreffenden Ausführungen wird hier abgesehen): II. [39] Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. [40] Dem Kläger steht nach § 7 Abs. 1, 11, 13 StVG, 843 BGB, 115 Abs. 1 Nr. VVG gegen die Beklagten ein Anspruch auf Ersatz eines Erwerbsschadens für den Zeitraum Februar 2015 bis August 2021 in Höhe von 94.512,30 EUR – zum Teil neb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Überlassung des Grundstücks aufgrund Unentbehrlichkeit als Hilfsmittel

a) Hilfsmittel zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks Rz. 91 [Autor/Stand] Für die Annahme der Unmittelbarkeit i.S.d. § 7 Satz 1 GrStG genügt es auch, dass auf dem Grundstück nur eine Hilfstätigkeit zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks ausgeübt wird, sofern dieses hierfür unentbehrlich ist.[2] Rz. 92– 110 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Kantinen- bzw. Kasinor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.2 Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber konnte seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten auch nicht mit haftungsbefreiender Wirkung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG steht die Verantwortung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Verantwortung des Arbeitgebers, d. h., sowohl dem Arbeitgeber als auch der Fachkraft für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftung von Arbeitgeber und externer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1 Zum Urteil

Mit seinem Urteil vom 17.6.2014 (4 U 1706/12) hat sich das OLG Nürnberg sehr grundsätzlich mit Haftungsfragen befasst, die bei einem Arbeitsunfall entstehen können, wenn sich der Arbeitgeber einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bedient. 1.1 Ausgangslage Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzan...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftungsprivilegien d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 3 Auswirkungen für die betriebliche Praxis

Das Urteil hat eine ganz wesentliche Signalwirkung für die betriebliche Praxis und sollte zum Anlass genommen werden, das Thema "Verantwortung für den Arbeitsschutz" erneut aufzugreifen und in den Vordergrund zu stellen. Neben den wichtigen Aspekten des Haftungsumfangs externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die – was der vorliegende Fall mehr als eindringlich aufzeigt – e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2 Rechtlicher Hintergrund

2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Gr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.2 Urteilsspruch

Das OLG Nürnberg hat sowohl den Maschinenhersteller aus Produkthaftungsaspekten als auch die Fachkraft zu einem erheblichen Teil dazu verurteilt, die Folgen des Schadens, den der Arbeitnehmer erlitten hat, zu tragen. Der Arbeitgeber konnte das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII für sich selbst geltend machen, kam aber zu ganz wesentlichen Punkten in die Erwägungen des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.4 Haftungsverteilung und "gestörte Gesamtschuld"

Da der Arbeitgeber des Geschädigten wegen § 104 Abs. 1 SGB VII von seiner eigenen Haftung befreit ist und somit auch von den Beklagten nicht im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB in Anspruch genommen werden kann, erwägt das Gericht die Folgen und kommt zu dem Schluss, dass der Ausgleich nach den Grundsätzen der sog. "gestörten Gesamtschuld" in der Weise erfolg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.1 Ausgangslage

Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des Geschädigten J.S. (nachfolgend "Geschädigter") aus einem von diesem erlittenen Arbeitsunfall geltend. Der Geschädigte war als Maschinenarbeiter für seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Firma E.S. GmbH & Co. KG (nachfolgend "Arbeitgeber") tätig und erli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der lediglich relativ wirkende...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biomonitoring / 4 Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtiger Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes (§ 3 ArbMedVV). Untersuchungen sollen während der Arbeitszeit und grundsätzlich nicht zusammen mit anderen Untersuchungen z. B. zur Feststellung der Eignung durchgeführt werden. Pflicht- und Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 2.2 Arbeitsschutzrechtliche Problematik

Die Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz sind nach Ansicht des Gerichts so ausgestaltet, dass Regelungen über eine aufgabenbezogene Unterweisung nach § 12 ArbSchG erst getroffen werden können, wenn zuvor eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchgeführt wurde. Daher könne ohne eine vorhergehende Gefährdungsbeurteilung auch von der Einigungsstelle keine Regelung über e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 3 Auswirkungen für die betriebliche Praxis

In letzter Zeit sind einige Entscheidungen ergangen, die sich mit dieser Problematik befasst haben. Alle haben unisono betont, dass ohne eine Gefährdungsbeurteilung eine aufgabenbezogene Unterweisung nicht möglich ist (z. B. auch LAG Köln, Beschluss v. 3.5.2010, 2 TaBV 90/09; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 22.6.2010, 16 TaBV 11/10; LAG Hessen, Beschluss v. 17.6.2010, 9 TaBV 24...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslösewerte / 2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition

Wird einer der oberen Auslösewerte überschritten, sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und durchzuführen. Priorität haben dabei Maßnahmen, die dort ansetzen, wo der Lärm entsteht (§ 7 LärmVibrationsArbSchV). Geeignete Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmexposition können sein (in der Reihenfolge ihrer Prioritä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Asbest / 4 Maßnahmen

Vor Aufnahme von Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen bzw. Zubereitungen und Erzeugnissen, muss eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt werden, und zwar arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen von einer fachkundigen Person (Abschn. 3.3 TRGS 517). Dabei sind Massengehalt an Asbest sowie Asbestfaserexposition (vgl. Anlagen 2 und 3 TRGS 517) z...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biomonitoring / 5 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt entscheidet, ob Biomonitoring notwendig ist. Als Entscheidungsgrundlage dient Abschn. 3.4 AMR 6.2 und ArbMedVV. Seine Aufgaben sind im Hinblick auf das Biomonitoring: Umfassende Information der Beschäftigten über Durchführung, Ziele und Verwendung der Ergebnisse; Aufklären über die Freiwilligkeit bei empfohlenem Biomonitoring; Ergebnisse bewerten; Beratung mit de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 1.2 Urteilsspruch

Das LAG Saarland hat wie die Vorinstanz (ArbG Neunkirchen, Beschluss v. 17.2.2010 – 2 BV 10/09) den Spruch der Einigungsstelle aufgehoben. Zwar sei der Gesamtbetriebsrat – entgegen seiner Auffassung – nicht primär zuständig. Darauf komme es aber im vorliegenden Verfahren gar nicht an, da der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben sei, weil er rechtlich falsch sei. Ohne vorher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 2.1 Betriebsverfassungsrechtliche Problematik

Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterliegen der zwingenden betrieblichen Mitbestimmung[1] nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über diese Maßnahmen und ihre Durchführung nicht einigen, wird eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingerichtet, deren Entscheidungen natürlich gerichtlich überprüfbar sind. Im hier entschiedenen Fall kommt hinzu, das...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keine aufgabenbezogene Unte... / 1.1 Ausgangslage

Die Antragstellerin (Arbeitgeber) befasst sich mit der Herstellung, dem Vertrieb sowie der Installation und Wartung von Aufzügen, Fahrtreppen und anderen Transportsystemen. Sie beschäftigt in 39 Niederlassungen in Deutschland insgesamt etwa 2.800 Arbeitnehmer. Eine der Niederlassungen der Antragstellerin befindet sich in H. Der Betriebsrat der Niederlassung in H. ist der Ant...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslösewerte / 4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen

Die Auslösewerte für Vibrationen dienen der Prävention. Bei Überschreitung der Werte müssen technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt und durchgeführt werden, um die Vibrationsbelastung zu verringern. Die Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden, da hier bei lang anhaltender Einwirkung mit Gesundheitsschäden gerechnet werden muss. Wird einer der Exp...mehr