Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeberpflichten

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 3a ArbStättV gibt den Rahmen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor. Ergänzend werden in § 4 ArbStättV besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten festgelegt. Entsprechend der geschilderten Begriffsbestimmungen[1] umfasst das Einrichten einer Arbeitsstätte neben baulichen Maßnahmen oder Veränderungen z. B. das Ausstatten mit Maschinen, Anlag...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.1 Instandhaltung und Mängelbeseitigung

§ 4 Abs. 1 ArbStättV stellt klar, dass den Arbeitgeber nicht nur die Instandhaltungs- und Mängelbeseitigungspflicht trifft. Sofern die Mängel nicht sofort beseitigt werden können, liegt es auch in seinem Verantwortungsbereich, dass bei Mängeln in der Arbeitsstätte, die zu ernsten Gefährdungen der Beschäftigten führen, die jeweils betroffene bzw. gefährdete Person ihre Tätigk...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.5 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber muss gemäß § 4 Abs. 5 ArbStättV beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung, diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die ASR A4.3 zählt unter Ziff. 5 folgende Einrichtungen zur Ersten Hilfe auf: Meldeeinri...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.2 Dokumentation

In Ergänzung zu § 6 Abs. 1 ArbSchG (Dokumentation) sieht § 3 Abs. 3 ArbStättV vor, dass die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren ist. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche präventiven Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV ist Bestandt...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.1 Menschen mit Behinderungen

Besonderen Schutz genießen Menschen mit Behinderungen. Für Beschäftigte mit Behinderungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass ihre besonderen Belange im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden.[1]. Er muss dabei insbesondere für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4 Besondere Anforderungen an das Betreiben einer Arbeitsstätte

§ 4 ArbStättV enthält spezielle Anforderungen für das Betreiben von Arbeitsstätten. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsstätte instand zu halten und festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben (Abs. 1), die Arbeitsstätte entsprechend der hygienischen Erfordernisse zu reinigen (Abs. 2) die Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und regelmäßig auf Funkti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.4 Maßnahmen für Notfälle

Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten bestmöglich zu minimieren. Er muss auch Vorkehrungen für den Fall treffen, dass trotz der Arbeitsschutzmaßnahmen Notfälle eintreten. Der Arbeitgeber muss nach § 4 Abs. 4 ArbStättV sicherstellen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten wer...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.2 Reinigungspflicht

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.[1] Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, muss er unverzüglich beseitigen. Das Reinigungsintervall und auch die Abfolge der jeweils durchzuführenden Reinigungsschritte werden vom Arbeitgeber festgelegt. Praxis-Beispiel Reinigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.5 Nichtraucherschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Passivrauchen ist in § 5 ArbStättV geregelt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit dies erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 9 ArbStättV regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht oder sich strafbar macht, wenn er gegen Vorgaben der ArbStättV verstößt. Die in Abs. 1 geregelten Fälle von Ordnungswidrigkeiten erfassen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen konkret bezeichnete Arbeitgeberpflichten. Kommt zu einem vorsätzlichen Verstoß zusätzlich eine Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.2 Abweichen von ASR und ArbStättV

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ebenen, auf denen ein Abweichen von vorgesehenen Schutzmaßnahmen möglich ist. Entscheidend ist dabei, auf welcher hierarchischen Ebene die Schutzmaßnahme normiert ist. § 3a Abs. 1 Sätze 3 und 4 ArbStättV legt die Folgen für ein Abweichen von den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fest. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 3a Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.6 Unterweisung

Zum umfassenden gefährdungsbezogenen Arbeitsschutzkonzept gehört die Unterweisung der Beschäftigten. Durch die Unterweisungen sollen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Das generelle Unterweisungsgebot für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in § 12 ArbSchG festgeschrieben. Ergänzt wird es durch die konkretisierenden Regelungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.2 Transparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

(1) Informations- und Auskunftspflichten (Art. 6, 7) Arbeitgeber sind nach Art. 6 der Richtlinie verpflichtet, ihren Beschäftigten Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird diese Arbeitgeberpflicht durch im Vergleich zum bisherigen deutschen E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wirksame Baustellenkoordina... / 2.1.1 Koordinieren der Maßnahmen aus § 2 Abs. 1 BaustellV

§ 2 Abs. 1 BaustellV verlangt bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten das Festlegen der Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 ArbSchG. Diese eigentliche Arbeitgeberpflicht adressiert die BaustellV an den Bauherrn. Die RAB 33 enthält nähe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.2 Umfang der Dokumentationspflichten

Inhaltlich hat der Arbeitgeber zunächst die allgemeinen Arbeitsvertragsinhalte nach § 2 Abs. 1 NachwG zu dokumentieren. Zusätzlich aufzunehmen sind Angaben über: das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll (prognostisch auf Grundlage der im Zeitpunkt der Nachweiserstellung vorliegenden objektiven Tatsachen und Einsatzplanung des ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung der Betriebssiche... / 11 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Es gibt eine Person im Unternehmen, die hinsichtlich der oben skizzierten Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Arbeitsmittel einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung und Durchführung leisten kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob aus dem Personalstamm rekrutiert oder über einen sicherheitstechnischen Dienst bestellt, hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz u. a. folg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrates die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.6 Ordnungswidrigkeiten

Hat der Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten bestellt, muss dieser die im SGB IX geregelten Arbeitgeberpflichten erfüllen. Handelt er pflichtwidrig und schuldhaft, so kann die für die Überwachung zuständige Verwaltungsbehörde ihn als "Betroffenen" verwarnen oder gegen ihn in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße festsetzen. Denn nach § 9 OWiG handelt ordnungswidrig, wer vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.1 Verantwortliche nach § 13 ArbSchG

Nach § 13 Abs. 1 ArbSchG ist vorrangig der Arbeitgeber Verantwortlicher. Neben ihm sind die im Gesetz genannten Personen verantwortlich, insbesondere sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausland: Besondere Arbeitgeberpflichten und Beendigung des Einsatzes

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Die Vorbereitung des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern bedarf sorgfältiger Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers. Insoweit ist zur Einrichtung eines entsprechenden HR-Workflows zu raten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / a) "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis

Setzt das Gericht einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf diesen über.[22] Möchte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis ein Arbeitsverhältnis kündigen, gelten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch die Regelungen der Arbeitsverträge, da die besondere Kün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / IV. Fazit

Lohnsteuerliche Fragestellungen i.R.d. Unternehmensinsolvenz bedürfen einer besonderen Betrachtung. Innerhalb des Insolvenzverfahrens haftet der Arbeitgeber nach § 42d EStG. Dieser Haftungsanspruch kann als Insolvenzforderung oder Masseforderung in Erscheinung treten. Daneben sind der zutreffende Einbehalt der LSt und deren Abführung an die Finanzverwaltung aufgrund des persö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.1 Allgemein

Um Gesundheitsdaten von Beschäftigten und damit personenbezogene Daten besonderer Kategorien rechtswirksam verarbeiten zu können, bedarf es für den Arbeitgeber einer passenden Rechtsgrundlage. Denn die DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien ist g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.2 Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden

Rz. 7 Die Unfallversicherungsträger arbeiten gemäß § 20 Abs. 1 mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden eng zusammen. Institutionell wird gemäß § 20 Abs. 2 eine landesbezogene Stelle eingerichtet. Durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 20 Abs. 3 die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sowie mit Betriebsräten und Personalräten geregelt (vgl. im einzelne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Einordnung neuer Beschäftigungsformen – On-Demand-Economy und Crowdworker

Rz. 102 Bekannte Unternehmen der On-Demand-Economy sind Unternehmen wie Uber oder AirBnB. Das digitale Geschäftsmodell fußt auf der Vermittlung von Auftragsverhältnissen über eine Internet-Plattform, wofür die Plattform Provisionen erhält. Vermittelt wird über verschiedene Plattformen die Vermietung von Wohnungen, die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrstoffe – Schritte der... / 1 Organisation und Verantwortung

Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, alle Gefährdungen, die während einer Tätigkeit entstehen, zu beurteilen, zu bewerten und zu dokumentieren. Ziel sind gut durchdachte, realistische Pläne mit integriertem Terminmanagement für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und ihre regelmäßige Überprüfung. So können Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch fort...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Arbeitssicher... / 1 Vorbemerkung

1. "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs." Der Wortlaut von § 8 Abs. 2 ASiG ist klar und eindeutig. Er lässt dem Arbeitgeber keinen org...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welchen Nutzen hat ein Steh... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / Zusammenfassung

Überblick Die Landwirtschaft ist ein Bereich der Arbeitswelt, in dem Tradition und Wandel in ganz besonderer Weise aufeinander treffen. Einerseits war noch vor wenigen Generationen ein erheblicher Teil der Bevölkerung in der (überwiegend bäuerlichen) Landwirtschaft beschäftigt und die dabei entwickelten Strukturen und Abläufe sind noch bis heute prägend. Andererseits unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betreuungsumfang / 4.2 Grundbetreuung

Die Grundbetreuung ist darauf ausgerichtet, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Betriebsärzten und Fachkräften im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Sonstige Arbeitgeberpflichten

8.1 Allgemeines Rz. 119 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen über Schuldverhältnisse bestehen auch im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten für den Arbeitgeber. Sie finden ihre Rechtfertigung darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem vom Arbeitgeber eigennützig organisierten und damit auch von ihm zu verantwortenden Gefahrenbereich erbringt. 8.2 San...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.1 Allgemeines

Rz. 119 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen über Schuldverhältnisse bestehen auch im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten für den Arbeitgeber. Sie finden ihre Rechtfertigung darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem vom Arbeitgeber eigennützig organisierten und damit auch von ihm zu verantwortenden Gefahrenbereich erbringt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3 Einzelne Nebenpflichten

8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Rz. 121 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4 Schutzpflichten

8.3.4.1 Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers Rz. 124 Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gehört zu den wichtigsten arbeitgeberseitigen Nebenpflichten. Schutzpflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers dienen, haben überwiegend eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber erfahren. Besonders bedeutsam sind hierbei die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.3 Schutz des Eigentums und des Vermögens des Arbeitnehmers

Rz. 130 Die allgemein anerkannte Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers für berechtigterweise in den Betrieb eingebrachtes Arbeitnehmereigentum[1] hat ihre Grundlagen in § 241 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber jedoch nur die Fürsorgemaßnahmen verlangen, die dem Arbeitgeber nach den konkreten beruflichen und betrieblichen Verhältnissen zumutbar sind u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.3 Aufklärungs- bzw. Informationspflichten

Rz. 123 Unter Aufklärungs- bzw. Informationspflichten sind solche Nebenpflichten zu verstehen, die den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmer ungefragt von sich aus über Umstände zu informieren, die die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.5 Aufwendungsersatz

Rz. 131 Unter dem Begriff der Aufwendungen sind grundsätzlich freiwillige Vermögensopfer zu verstehen.[1] Macht ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten für den Arbeitgeber Aufwendungen, für deren Abgeltung die ihm gewährte Arbeitsvergütung nicht bestimmt und die er auch nach dem sonstigen Inhalt seines Arbeitsvertrages in ihren belastenden Auswirkungen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.2 Auskunftspflichten

Rz. 122 Unter der Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist die Pflicht zu verstehen, den Arbeitnehmer oder einen Dritten über bestimmte, mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Vorgänge oder Tatsachen zu informieren.[1] Solche Pflichten sind zum Teil gesetzlich verankert (z. B. §§ 7, 12, 14 ArbSchG). Im Arbeitsverhältnis besteht ferner nach § 242 BGB ein Auskunftsans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflichtenübertragung / 2 Wie Pflichten übertragen?

§ 13 Abs. 2 ArbSchG/DGUV-V 1 fordern ausdrücklich die Schriftform. Zumindest sollte bei allen Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Führungskräften darauf geachtet werden, dass die Wahrnehmung von Aufgaben zur Erfüllung des Arbeitsschutzes ausdrücklich mit zu den Leistungen der Führungskraft gehört. Ist das nicht der F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.2 Sanktionen

Rz. 120 Die Rechtsfolgen der Verletzung der arbeitgeberseitigen Nebenpflichten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verstößen gegen Nebenleistungspflichten sowie gegen Schutzpflichten kommen als Sanktionen Erfüllungs-, Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers in Betracht. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Rz. 121 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst.[2] Sie ist demnach keine besondere Neben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.2 Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Rz. 127 Eine große Bedeutung kommt auch der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu. Hier entfaltet die Schutzfunktion der Grundrechte eine große Wirkung auf das Arbeitsrecht. Ob eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen.[1] Rz. 128 Von großer Bedeutung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.1 Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 124 Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gehört zu den wichtigsten arbeitgeberseitigen Nebenpflichten. Schutzpflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers dienen, haben überwiegend eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber erfahren. Besonders bedeutsam sind hierbei die Vorschriften des ArbSchG, des ASiG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 HGB, § 12 HAG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5.3 Wunschvorsorge

"Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen." (§ 5a ArbMedVV) Achtung Wunschvorso...mehr