Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamrecruiting / Zusammenfassung

Begriff Teamrecruiting ist eine relativ neue Form, sich um Kandidaten und Mitarbeiter zu bemühen. Je nach Reifegrad des Teams, werden die künftigen Kollegen nicht nur mit in den Auswahlprozess einbezogen, sondern übernehmen weitgehend den gesamten Recruitingprozess mit suchen, auswählen und einarbeiten mit Unterstützung von HR. Teamrecruiting unterscheidet sich daher von tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamrecruiting / 1.2 Auswahlprozess

Auch im Auswahlprozess kann das Team unterstützen. Weit verbreitet ist die Einbindung der Kollegen zur Prüfung des Teamfit oder Social Fit. In diesen Fällen findet im Anschluss an das Vorstellungsgespräch eine weitere Gesprächsrunde mit dem suchenden Team statt. Während im ersten Gespräch oftmals der Fokus auf die fachlichen Skills gerichtet ist, werden im Teamfit-Interview ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamrecruiting / 2 Verantwortlichkeiten klären

Durch die Etablierung eines Recruitingteams kann Verantwortung für das Recruiting von der Führungskraft auf die Mitarbeiter des wachsenden Teams übertragen werden. Abhängig vom Reifegrad des Teams, stellt es doch für Führungskraft und Team einen Prozess dar, in dem die Führungskraft lernt, loszulassen und ihrem Team zu vertrauen, und für das Team zu lernen, Verantwortung zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 2.2 Offene bzw. positive Fehlerkultur

Im Gegensatz dazu werden in einer offenen Fehlerkultur Fehler als Chance für Veränderungen und Verbesserungen gesehen. Es wird nicht nach Schuldigen gesucht, sondern danach gefragt, worin die Ursache für einen Fehler liegt und wie er beseitigt werden kann. Der Führungsstil der Vorgesetzten ist kooperativ. Fehler werden gemeinsam mit den Mitarbeitern analysiert. Ihnen wird Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Executive Performance: Wie ... / 2 Was hindert Führungskräfte und Organisationen am Handeln?

In unserer Zusammenarbeit mit Unternehmen weltweit erleben wir geradezu ein Bombardement an positiven Reaktionen hinsichtlich des Bedarfs an Strategien für Sustainable High Performance in Unternehmen. Führungskräfte überschütten uns mit Geschichten über leitende Mitarbeiter in ihren Organisationen, die im Sinken begriffen sind. Schlimmer noch: Sie sehen auch die negativen Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Executive Performance: Wie ... / 2.3 Incentive-Hürde

High Performer verdienen eine entsprechende Vergütung ihrer harten Arbeit und ihrer Beiträge zum Unternehmenserfolg. Hier kommen die Incentives ins Spiel, die viele Unternehmen bieten, um ihre Führungskräfte zur Erfüllung der finanziellen bzw. der Performance-Ziele zu inspirieren. Hochkarätige Konferenzen oder sogar Teamaufenthalte in luxuriösen Hotels sind keine Seltenheit....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.4 Erfolgsfaktor 4: Fehlerbewusstsein

Offene Fehlerkultur kommunizieren Eine offene Fehlerkultur wird sich im Unternehmen nur dann etablieren, wenn bei den Führungskräften und Mitarbeitern ein Bewusstsein dazu geschaffen wird. Sie sollten mithilfe von gezielten Informationen vom Nutzen und der Notwendigkeit einer offenen Fehlerkultur überzeugt werden. Geeignete Instrumente sind Führungskräfte-Workshops und Mitarb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gießereimechaniker (Profess... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 7 Das Transparenz-Dilemma

Die heftigsten Reaktionen in der Diskussion um neue Ansätze der Entlohnung löst das Thema Gehaltstransparenz aus. Angefeuert wurde die Debatte durch das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2018 zur Anwendung kommt. Auch die Gender-Pay-Gap-Debatte zeigte Wirkung. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß Warum Unternehmen (ohne klare Gehaltsstruktur durch Tarifverträge) Transpar...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wirtschaftsethik / 5 Wirtschaftsethik in der Praxis: ISO 26000

Ein Meilenstein für die praxisbezogene Wirtschaftsethik war die Veröffentlichung der ersten internationalen Norm zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen 2010: die ISO 26000. In ihrer, im internationalen Konsens (unter Einbindung von 99 Ländern à 6 Stakeholder-Gruppen) entwickelten Definition, macht sie unmissverständlich deutlich, dass Unternehmen eine Verant...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 8.7 Laufend kommunizieren (Station 7)

Wie für alle Veränderungsprozesse gilt auch bei New Pay: Damit eingeschlagene Wege korrigierbar bleiben, sollte man kontinuierlich kommunizieren. So verhindern Unternehmen, dass es zu einer vergifteten Atmosphäre im Unternehmen kommen kann. Wenn man Veränderungen erklärt, sorgt dies für eine höhere gefühlte Gerechtigkeit. Oft erscheint denjenigen, die voll im Thema sind, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.5 Erfolgsfaktor 5: Wirksames Fehlermanagement

Um größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist es wichtig, dass ein Fehler nach seiner Entdeckung möglichst schnell beseitigt wird. Dazu bedarf es eines Fehlermanagements, in dem der systematische Umgang mit Fehlern geregelt ist. Es umfasst die folgenden vier Schritte, die auch in Abbildung 3 gezeigt werden. Abb. 4: Schritte des Fehlermanagements Schritt 1: Fehler erfasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.3 Beschwerdemanagement einführen

Auch bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden spielt die Kommunikation mit dem Kunden eine bedeutende Rolle. Um einen systematischen Umgang mit Beschwerden sicherzustellen, sollte ein Beschwerdemanagement im Unternehmen eingeführt werden. Es umfasst sämtliche Maßnahmen der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle, die im Zusammenhang mit Kundenbeschwer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3 Tod des Arbeitnehmers

Rz. 67 Das BAG hat die Surrogatstheorie mittlerweile vollständig und nicht nur bezogen auf Fälle langandauernder Erkrankung aufgegeben.[1] Änderungen ergeben sich hierdurch beim Tod des Arbeitnehmers nur dann, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaubsabgeltungsanspruch noch nicht erfolglos geltend gemacht hat und der Arbeitgeber sich damit no...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.4 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter (§ 7)

Die Stufenzuordnung gem. § 7 war der 3. Schritt der Überleitung der Arbeiter in den TVöD. Die Stufenzuordnung der Arbeiter erfolgte gem. Abs. 1 – anders als bei den Angestellten – nach der Beschäftigungszeit. Das heißt, Arbeiter wurden bei der Stufenfindung am 1.10.2005 so behandelt, als hätte die Entgelttabelle des TVöD von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Zu bea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 1.5.2.2 Für Arbeiter

Arbeiter wurden der Stufe in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe direkt aufgrund ihrer individuellen Beschäftigungszeit zugeordnet. Bei Arbeitern war zwar auch das Vergleichsentgelt zu ermitteln, dies erlangte jedoch nur im Rahmen der Günstigkeitskontrolle Bedeutung. Das heißt, die Stufenzuordnung in eine individuelle Zwischenstufe erfolgte für Arbeiter nur dann, wenn das Entgelt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 1.4.2 Arbeiter

Die Überleitung der Arbeiter erfolgte in 3 Schritten: Zuordnung der Lohngruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD Ermittlung der Stufe Ermittlung der Stufe entsprechend der Beschäftigungszeit Ermittlung des Vergleichsentgelts Falls Vergleichsentgelt unter dem Stufenwert liegt, Bildung einer individuellen Zwischenstufe Besitzstandsregelungenmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 1.5 Überleitung der Angestellten und Arbeiter

1.5.1 1. Schritt: Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD Im 1. Schritt war festzustellen, in welcher Vergütungsgruppe die Angestellten bzw. in welche Lohngruppe die Arbeiter zum Stichtag tatsächlich eingruppiert waren (Ist-Eingruppierung). Auf der Grundlage dieser Ist-Eingruppierung am Stichtag wurden sie mittels einer Zuordnungstabelle (Anlage 1 TVÜ-VKA in der bis zum 31....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Rz. 55 Der Einwand des Rechtsmissbrauchs wurde bis zur Entscheidung des BAG im Jahr 1982[1] immer im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers diskutiert: Hatte ein Arbeitnehmer keine bzw. nur geringe Arbeitsleistungen im Kalenderjahr erbracht, wurde sein Urlaubsverlangen als rechtsmissbräuchlich angesehen, weil ein Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Ur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.5 Sonstige Freistellungen

Rz. 12 Von der bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht durch Beurlaubung im Rahmen des BUrlG sind andere Arten bezahlter oder unbezahlter Freistellung – oftmals als "Beurlaubung" oder "Sonderurlaub" bezeichnet – zu unterscheiden. Diese Freistellungen können auf einer gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beruhen. Zu denken ist hierbei an die bez...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7 Urlaub bei Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 43 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Frage, welche Pflichten einem Arbeitgeber bei der Erfüllung der Urlaubsansprüche obliegen, weiterentwickelt[1] und damit die Vorgaben des EuGH aufgrund der Vorabentscheidung vom 6.11.2018[2] umgesetzt. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.5 Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 53 Unter bestimmten Voraussetzungen räumt § 102 Abs. 5 BetrVG dem Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses als Folge eines wirksamen Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein. Dieser Anspruch führt zur Weiterbeschäftigung unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.3 Messbarkeit der ESG-Ziele im gerichtlichen Prozess

Während wirtschaftliche Kennziffern durch den Jahresabschluss[1] oder die Gewinn- und Verlustrechnung[2] automatisch am Ende eines Wirtschaftsjahres erfasst wurden, ist die Ermittlung von ESG-Zielen im Vergleich noch Neuland. So kann die Zielvorgabe, Müll im gesamten Unternehmen zu reduzieren, theoretisch an der Menge der gefüllten Mülltonnen gemessen werden, aber wird oft n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.1 Bezugspunkt der ESG-Ziele (individuelle und unternehmensweite Ziele)

Eine solche Zielvereinbarung besteht im Kern aus 2 Elementen: Zum einen aus den zu erreichenden Zielen und zum anderen aus einem Bezugszeitraum (meist Kalender- oder Wirtschaftsjahr). Zusätzlich wird in der Regel auch die Höhe des jeweiligen Bonus geregelt, um dem Arbeitnehmer den finanziellen Anreiz vor Augen zu führen. Zwingend notwendig ist dies allerdings nicht.[1] Insof...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.2 Erlöschen durch Festsetzung des Urlaubs durch den Arbeitgeber

Rz. 64 Mit der Festsetzung der Arbeitsbefreiung zum Zweck des Erholungsurlaubs nimmt ein Arbeitgeber als Schuldner die ihm obliegende erforderliche Leistungshandlung vor.[1] Die Freistellung muss unwiderruflich sein[2], auch wenn es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung ausdrücklich die Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Arbeitspflicht h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 70 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.2 Urlaub bei allgemeinem Weiterbeschäftigungsanspruch ohne Beschäftigung

Rz. 47 Im Kündigungsschutzprozess kann es zur Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kommen. Zu fragen ist, wie sich dieser Umstand auf die Urlaubsansprüche auswirkt. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer zum 31.12.2019. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Neben dem Kündigungsschutzantrag stellte er auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 25 Steht ein Arbeitnehmer zu mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.[1] Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass ein Arbeitnehmer durch die mehrfache Beschäftigung die Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG nicht einhält.[2] Praxis-Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Urlaub und Arbeitskampf

Rz. 39 Die Teilnahme an einem – rechtmäßigen – Arbeitskampf führt zur Suspendierung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer sind nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet, verlieren aber gleichzeitig den Lohnanspruch.[1] Für den Urlaubsanspruch hat dies folgende Konsequenzen: Rz. 40 Während der Streikteilnahme kann der Arbeitnehmer nicht zur Gewä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) [2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgeblichen Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.2 Urlaubsentgelt

Rz. 87 Hinsichtlich der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsentgelt ist zu unterscheiden, wann der Urlaubsantritt begann: vor oder nach dem Betriebsübergang: Wird der Arbeitnehmer bereits vor dem Betriebsübergang freigestellt, zahlt der Veräußerer jedoch trotz Fälligkeit (§ 11 Abs. 2 BUrlG [1]) das Urlaubsentgelt nicht, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner (§...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Begriff des Kalenderjahres und Urlaubsjahres

Rz. 15 Hinweis Der Begriff des Urlaubsjahres ist nicht nur für die Frage, für welchen Zeitraum der Urlaubsanspruch entsteht, sondern auch prozessual in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung. Klagt ein Arbeitnehmer aus den Jahren 2017 bis 2020 Urlaub im Umfang von insgesamt 30 Tagen ein, so ist konkret anzugeben, aus welchem Jahr wie viele Urlaubstage stammen. Jedes ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.6 Urlaubsanspruch im fehlerhaften (faktischen) Arbeitsverhältnis

Rz. 54 Die Grundsätze über das fehlerhafte (faktische) Arbeitsverhältnis dienen der Bewältigung der Rechtsfolgen eines übereinstimmend in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags ohne wirksame Vertragsgrundlage, wenn sich der Arbeitsvertrag also zu einem späteren Zeitpunkt als nichtig oder anfechtbar erweist.[1] Diese Grundsätze sind daher nicht anzuwenden, wenn die Erbringung der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2 ESG-Ziele und Nachhaltigkeit als Vergütungsziel

Verfolgen Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie durch festgelegte ESG-Ziele, hat dies konsequenterweise Auswirkungen in allen Bereichen und in unterschiedlichen Aspekten des alltäglichen Lebens im Unternehmen. Von einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem, über betriebliche Regelungen der Mülltrennung, bis hin zu konkreten Anweisungen an die Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.2.2 Unternehmensweite Prämien

Im Gegensatz dazu kann der Arbeitgeber auch unternehmensweite Prämien auszahlen. Hierzu kann der Arbeitgeber ein bestimmtes nachhaltiges Handeln insgesamt belohnen. Möglich ist dabei auch, nachhaltiges Handeln der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit zu unterstützen. Hierin liegt keine unzulässige Regelung des privaten Verhaltens der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit....mehr