Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 6 Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn es mit einem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf nicht vereinbar ist, dass ein Arbeitsplatz für längere nicht vorhersehbare Zeit unbesetzt bleibt[1], wenn also ein v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Stufenlaufzeit nach "korrigierender Höhergruppierung"

BAG, Urteil vom 8.12.2022, 6 AZR 459/21 Leitsatz (amtlich) Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2017 bei der beklagten Stadt im Gemeindevollzugsdienst und in der Sekretariatsvertretung beschäftigt. Der TVöD-V findet auf das Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Arbeitsunfähigkeit bei Altersteilzeit

EuGH, Urteil vom 27.4.2023, C 192/22 Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung i. V. m. Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 BUrlG entgegensteht, wenn dort vorgesehen ist, dass der Anspruch auf bezahlten Jahre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12.2 Schadensersatz

Rz. 18 Die Arbeitgeber-/Bestellerpflicht nach Abs. 1 ist mit der Schadenersatzpflicht des § 62 bewehrt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82; SG Dortmund, Urteil v. 18.7.2002, S 27 AL 39/01). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber/Besteller nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne Entschuldigungsmöglichkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht beteiligt, ja nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], wohl aber bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung aber ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Anders ist dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, zuwider, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000,00 EUR verhänge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.2 Vornahme einer Handlung

Rz. 38 Befolgt der Arbeitgeber die ihm vom Arbeitsgericht rechtskräftig auferlegte Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, nicht, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 4 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Zwangsgeld von bis zu 10.000,00 EUR verhängen. Einer vorherigen Androhung bedarf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ausschluss aus dem Betriebsrat

Rz. 5 Der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds kann nicht von Amts wegen erfolgen. Er setzt einen auf eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsratsmitglieds gestützten Antrag an das zuständige Arbeitsgericht voraus. 2.1 Antragsberechtigung Rz. 6 Der Antrag kann zunächst von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer gestellt werden. Wie durchgängig im Betriebsverfassung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bestellung eines Wahlvorstandes

Rz. 23 Nach § 23 Abs. 2 BetrVG setzt das Arbeitsgericht von Amts wegen einen Wahlvorstand ein. § 23 Abs. 2 S. 2 BetrVG verweist hierzu auf § 16 Abs. 2 BetrVG.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Streitigkeiten

Rz. 27 Bei Streitigkeiten über die Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. In den Fällen des § 24 Nrn. 5 und 6 BetrVG muss die Feststellung in diesem Verfahren getroffen werden. Im Übrigen genügt eine Inzidentprüfung, zum Beispiel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 BetrVG regelt das Sanktionensystem bei Verstößen des Betriebsrats oder seiner Mitglieder einerseits, bzw. des Arbeitgebers andererseits gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten. Dabei sind die Sanktionen gegen den Betriebsrat (Auflösung) und seine Mitglieder (Ausschluss) abschließend in § 23 Abs. 1 BetrVG geregelt. Andere Sanktionen sind nach ganz herrschende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Ausschluss aus dem Betriebsrat durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet über den Ausschlussantrag im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Mit der Rechtskraft des Beschlusses endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat und ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft nach (vgl. § 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 S. 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskräf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Verhältnis zu anderen Ansprüchen

Rz. 41 Nach ganz herrschender Meinung enthält § 23 Abs. 3 BetrVG keine abschließende Regelung. Dies bedeutet, dass Betriebsrat und Gewerkschaften ihre Ansprüche auf Unterlassung, Duldung bzw. Vornahme einer Handlung auch von § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängig im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80ff. BetrVG vor dem Arbeitsgericht verfolgen können. Dies gilt z....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkwohnungen / 6 Werkdienstwohnung

Kein gesonderter Mietvertrag Im Unterschied zu Werkmietwohnungen besteht bei Werkdienstwohnungen neben dem Arbeitsvertrag kein gesonderter Mietvertrag. Hinweis Wohnung als Teil der Vergütung In aller Regel ist die Wohnraumüberlassung ein Teil der Vergütung für die Arbeitsleistung. Es handelt sich um einen gemischten Vertrag, auf den je nach Sachlage die arbeitsrechtlichen oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Ende der Amtszeit

Rz. 15 Mit dem Ablauf der Amtszeit endet die Existenz des bestehenden Betriebsratsgremiums. Die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds deckt sich im Normalfall hiermit. Zwingend ist dies jedoch nicht; vielmehr kann die Amtszeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds auch vorzeitig enden.[1] Mit dem Ende der Amtszeit erlöschen sämtliche Befugnisse des Betriebsrats ohne Mög...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 12 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Weiterführung der Betriebsratsgeschäfte entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Im Einzelfall mag auch eine Inzidententscheidung, etwa im Kündigungsschutzverfahren, in Betracht kommen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 27 Bei Streitigkeiten über das Vorliegen eines Vertretungsfalls oder die Reihenfolge des Nachrückens entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG), jedoch kann auch eine Inzidentprüfung etwa im Kündigungsschutzverfahren, in dem Sonderkündigungsschutz geltend gemacht wird, erfolgen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 23 Bei Streitigkeiten über die Amtszeit des Betriebsrats entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Es kann über die Amtszeit des Betriebsrats aber auch inzident in anderen Verfahren, etwa in einem Kündigungsschutzprozess entschieden werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Dauer des Restmandats

Rz. 21 Das Restmandat nach § 21b BetrVG ist – anders als das Übergangsmandat nach § 21a BetrVG – zeitlich nicht beschränkt. Es ist vielmehr zweckbefristet im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben nach §§ 111 ff. BetrVG. Rz. 22 Wie das Übergangsmandat, so kann auch ein Restmandat nur entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Vollzugs der relevanten Betriebsänderung ein Betriebsrat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 1 Feststellung des Arbeitsunfalls

Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsunfalls in Anspruch genommen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul L – Arrestatorium, Inhibitorium und Überweisung

Rz. 209 Modul L setzt zunächst § 829 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO um. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht den Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen (Arrestatorium). Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Inhibitorium). Im Weiteren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: Kündigung und Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Zusammenfassung Überblick Die meisten Arbeitsverhältnisse werden durch Kündigung beendet. Es zeigt sich dabei in der Praxis, dass ungefähr die Hälfte der ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind. 1 Allgemeines Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG kann der Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. 2 Kündigungsarten Ein A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 2 Zulässigkeit der Berufung

Die Berufung ist nur statthaft, wenn sie vom Arbeitsgericht zugelassen worden ist.[1] Liegen die in § 64 Abs. 3 ArbGG genannten Zulassungsgründe vor, muss das Arbeitsgericht die Berufung zulassen. Es hat keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum. Das LAG ist an die Zulassung der Berufung gebunden[2], es sei denn, das Arbeitsgericht lässt die Berufung gegen ein Urteil zu, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.3 Divergenz

Schließlich ist die Berufung zuzulassen, wenn das Arbeitsgericht in der Auslegung einer Rechtsnorm von einem ihm im Rechtsstreit vorgelegten Urteil, das für oder gegen eine Partei des Rechtsstreites ergangen ist oder von einem Urteil des im Rechtszug übergeordneten LAG abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.[1] Dieser Zulassungsgrund dient der Wahrung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 4 Zulassung der Sprungrevision

Nur in Ausnahmefällen kann das Arbeitsgericht auf Antrag im Urteil oder nachträglich durch Beschluss gegen sein Urteil unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision zulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die privilegierten Streitgegenstände des § 76 ArbGG betrifft. Diese sind wortgleich mit den Zulassungsgründen der Berufung in § 64 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.2 Fehlende Sachentscheidung

Eine Zurückverweisung kommt im Einzelnen in Betracht, wenn der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nach § 341 ZPO als unzulässig verworfen worden ist.[1] In entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat das LAG zurückzuverweisen, wenn das Arbeitsgericht die Fortsetzung des Rechtsstreites ablehnt, weil es fehlerhaft eine übereinstimmende Erledigung der Hauptsache an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.1 Bereits erstinstanzlich ausgeschlossenes Vorbringen

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die das Arbeitsgericht zu Recht ausgeschlossen hat, bleiben auch in der Berufungsinstanz ausgeschlossen.[1] Das ist auch dann der Fall, wenn ihre Berücksichtigung den Berufungsrechtsstreit nicht verzögern würde. Das ist verfassungsgemäß.[2] Dem LAG obliegt die Prüfung, ob das Arbeitsgericht das Vorbringen zu Recht ausgeschlossen hat. Eine En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.5 Teilurteil

Das LAG kann den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn das angefochtene Urteil ein entgegen den Voraussetzungen des § 301 ZPO erlassenes Teilurteil ist.[1] Praxis-Beispiel Das Arbeitsgericht hat über eine Kündigung entschieden, ohne vorhergehende Beendigungstatbestände zu bescheiden. Eine Zurückverweisung scheidet hier allerdings aus, wenn nur nicht erkennba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 3 Entscheidung über die Zulassung

Über die Zulassung entscheidet das Arbeitsgericht von Amts wegen. Anträge auf Zulassung zur Berufung sind lediglich Anregungen für das Gericht. Die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Unterlässt dies das Arbeitsgericht, ist es möglich, innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine Ergänzung des Urtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.3 Grundurteil

Gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO darf das Berufungsgericht die Sache an das Gericht der ersten Instanz zurückverweisen, wenn im Falle eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruches durch das angefochtene Urteil über den Grund des Anspruches vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, der Streit über den Betrag ist zur Entscheidung reif. Diese Möglichkeit ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.2 Unterbliebener Vortrag trotz Fristsetzung

Sind Angriffs- oder Verteidigungsmittel in der ersten Instanz entgegen einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2, § 61a Abs. 3, 4 ArbGG gesetzten Frist nicht vorgebracht worden, können sie nur unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 ArbGG in der zweiten Instanz zugelassen werden. Das LAG hat die Wirksamkeit der Fristsetzung in der ersten Instanz zu prüfen. Angriffs- und Verteidigungsmi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19 Zurückverweisung in erste Instanz

Die Zurückverweisung des Rechtsstreites wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes grundsätzlich unzulässig.[1] Dieser grundsätzliche Ausschluss der Zurückverweisung findet selbst bei schwersten Verfahrensmängeln und Verfassungsverstößen Anwendung. Praxis-Beispiel Verstoß gegen Art. 101, Art. 12 GG; Verletzung des rechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 1 Statthaftigkeit der Berufung

Berufungsfähig sind grundsätzlich nur Endurteile oder diesen gleichgestellte Urteile der Arbeitsgerichte. Hierzu gehören Teilurteile[1] Vorbehaltsurteile[2] Ergänzungsurteile[3] Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[4] Ablehnung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand[5] Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Nicht berufungsfähig sind Grundurteile[6] Zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 17.1 Eingeschränkter Prüfungsumfang

Den Parteien soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich keine zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet sein. Die Berufungsinstanz soll im Wesentlichen nur als Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung zur Verfügung stehen.[1] Demzufolge kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 5 Berufungsmöglichkeiten

Nur in den enumerativ aufgezählten Fällen des § 64 Abs. 2 ArbGG kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes die Berufung eingelegt werden[1] Liegen die dort genannten Voraussetzungen nicht vor, ist die Berufung unzulässig, auch wenn schwerste Gesetzesverstöße vorliegen und greifbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 17 Funktion des Berufungsgerichts

17.1 Eingeschränkter Prüfungsumfang Den Parteien soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich keine zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet sein. Die Berufungsinstanz soll im Wesentlichen nur als Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung zur Verfügung stehen.[1] Demzufolge kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf einer Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.1 Eingeschränkte Ermessensentscheidung

Das LAG hat aufgrund der Verpflichtung in § 538 Abs. 1 ZPO nur ein eingeschränktes Ermessen bei der Entscheidung über eine Zurückverweisung. Nach dem Wortlaut des § 538 Abs. 2 ZPO "darf" eine Sache an das Arbeitsgericht nur in den dort genannten Fällen zurückgewiesen werden. Daneben ist – abgesehen von einer unzulässigen Entscheidung durch Teilurteil[1] – ein Antrag von eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.4 Versäumnis-/Anerkenntnisurteil

Eine Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht ist möglich, wenn ein Versäumnisurteil nach § 514 Abs. 2 ZPO aufgehoben wird, weil ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen hat[1], oder statt eines beantragten Versäumnisurteils durch streitiges Endurteil entschieden wird.[2] Eine Zurückverweisung ist daneben möglich in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 6 ZPO bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Gegen das arbeitsgerichtliche Urteil erster Instanz ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht (LAG) statthaft, soweit nicht nach § 78 ArbGG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist. Die Berufung kann nur eingelegt werden, wenn die Berufung im Urteil zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt, in Rechtsstreitigkeiten über d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.2 Inhalt

Für den Inhalt des Berufungsurteils gilt die Vorschrift des § 313 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 525 ZPO. Das Berufungsurteil enthält ein Rubrum, die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie einen Ausspruch darüber, ob ein Rechtsmittel zugelassen oder nicht zugelassen wird.[1] Der Tatbestand ist entbehrlich, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel unzweifelhaf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 10 Berufungsbegründung

Die Berufung ist zu begründen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung sämtlicher oberster Gerichtshöfe des Bundes muss die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen. Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Revision im Arbeitsgerichts... / 2.6 Grundsatzbeschwerde

Neben der Grundsatzbeschwerde und der Divergenzbeschwerde kann eine Nichtzulassungsbeschwerde auch darauf gestützt werden, dass ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung dargelegt wird.[1] Eine Grundsatzbeschwerde [2] ist nur dann erfolgreich, wenn der Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.2 Privilegierte Streitigkeiten

Ein weiterer Zulassungsgrund ist nach § 64 Abs. 3 Nr. 2 ArbGG, wenn die Rechtssache Streitigkeiten betrifft, die zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen vorliegen, über die Auslegung eines Tarifvertrags, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk des Arbeitsgerichts hinaus erstreckt, die zwischen tariffähig...mehr