Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG

Rz. 4 Mitglieder des Schiedsgerichts können nach § 103 Abs. 2 ArbGG unter denselben Voraussetzungen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Nach § 103 Abs. 3 ArbGG beschließt die Kammer des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre, über die Ablehnung. Vor dem Beschluss sind die Streitparteien und das abgelehnte Mitglied...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigung

Rz. 78 In Nr. 2 ist die Rede von einer "Einigung", ohne dass dort dieser Begriff definiert wird. Die Begründung zum Entwurf des RVG gibt zur Auslegung nicht viel her. Zwar ist davon die Rede,[87] dass die Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,8 auch bei einer gerichtlichen Protokollierung eines Vergleichs anfallen solle. Allerdings wird dort der Begriff der Einigung gleichzeit...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / B. Arbeitsgerichtliche Verfahren

Rz. 156 Soweit vor den Arbeitsgerichten Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren stattfinden, gelten gegenüber den zivilrechtlichen Verfahren keine Besonderheiten, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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ZErb 06/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 5: Verein, Sti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG

Rz. 5 Nach § 106 Abs. 1 ArbGG kann das Schiedsgericht Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. Hält das Schiedsgericht eine Beweiserhebung für erforderlich, die es nicht vornehmen kann, so ersucht es nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 54 Der Verfahrenswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wegen des Hauptgegenstands in Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen ist nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 für die Rechtsanwaltsgebühren festzusetzen, weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei geführt wird. Für die Festsetzung des Gebührenwerts für die Anwaltsgebühren ist über § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auf § 47...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 61 Der Verfahrenswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wegen des Hauptgegenstands in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 für die Rechtsanwaltsgebühren festzusetzen, weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei geführt wird. Rz. 62 Die Rechtsprechung stellt hier in nichtvermögensre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtsgebührenfreie Verfahren

Rz. 22 Gerichtsgebührenfreie Verfahren sind beispielsweisemehr

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Anhang III. Selbstständiges... / A. Überblick

Rz. 1 Selbstständige Beweisverfahren kommen in verschiedenen Verfahrensordnungen vor. Je nach Verfahrensordnung sind Besonderheiten zu beachten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 66 In arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie in allgemeinen Zivilsachen. Sowohl in den Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 46 Abs. 2 ArbGG, § 128 Abs. 1 ZPO) als auch in den Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG) ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, sodass eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 anfallen kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verfahren auf Vornahme einer Beweisaufnahme, einer Beeidigung eines Zeugen oder Sachverständigen oder einer eidlichen Parteivernehmung nach § 106 Abs. 2 ArbGG

Rz. 43 Nach § 106 Abs. 1 ArbGG kann das Schiedsgericht Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. Hält das Schiedsgericht eine Beweiserhebung für erforderlich, die es nicht vornehmen kann, so ersucht es nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO

Rz. 50 Nach den §§ 103 ff. ZPO richtet sich das Kostenfestsetzungsverfahren in Zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einstweilige Verfügungsverfahren in Beschlussverfahren vor dem LAG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 16 In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten kann das LAG nach § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Vorschriften des Achten Buchs der ZPO gelten entsprechend, somit auch § 943 Abs. 1 ZPO. Daher ist im Beschwerdeverfahren nach §§ 87 ff. ArbGG das LAG zuständig. Auch hier gilt Abs. 2 S. 1. Es entstehen nur die Gebühren nach VV Teil 3 Abschn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung

Rz. 92 Die Vergütung für Erinnerungen, Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerden und sofortige Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz sind in VV Teil 3 Abschnitt 5 geregelt (VV 3500 ff.). Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten werden, z.B. in Straf- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 60 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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Schweigepflicht / 2.2 Anordnung des Arbeitsgebers

Es gibt aber auch Vorgänge, die nicht vorzeitig bekannt werden dürfen. So beispielsweise die Vorbereitung eines Bebauungsplans, in dem jetzige Wiesen und Äcker als Bauerwartungsland oder Bauland eingestuft werden sollen. Diese Fälle sind durch den Vorgesetzten generell oder im Einzelfall durch Geheimhaltungsanweisung zu regeln. Praxis-Tipp In den Arbeitsvertrag generell die Ve...mehr

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Elternzeit / 7 Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder ein Härtefall, wozu insbesondere der Eintritt einer schweren Krankheit, einer Schwerbehinderung oder der Tod eines Elternteils oder eines Kindes des Arbeitnehmers und die erhebliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Eltern z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1 Bindung der Gerichte

Rz. 5 Die Norm richtet sich an Arbeitsgerichte und je nach Streitwert an die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, soweit sie über den Ersatz von Personenschäden zu entscheiden haben, die im Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung entstanden sind. Bei Streitigkeiten über den Ersatz von Sachschäden gilt die Vorschrift nicht (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 108 Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Arbeitsgerichte und Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die über Schadensersatzansprüche der in §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden haben, sind an die unanfechtbar gewordene Beurteilung des Unfallversicherungsträgers und ggf. des angerufenen Sozialgerichts gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, welche Leistungen zu erbringen sind und welcher Unfall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in den Entscheidungen der Träger der Unfallversicherung und der Sozialgerichte einerseits und den Zivilgerichten (einschließlich der Arbeitsgerichte) andererseits. Die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen erbracht werden und welcher Versicherungsträger zuständig ist, so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.3 Nicht versicherte Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 nimmt auch die nicht versicherten Unternehmer mit in den Kreis der Geschädigten, die sich das Haftungsprivileg eines Schädigers desselben Betriebes entgegenhalten lassen müssen. Aus der Sicht des Schädigers soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das Haftungsprivileg greift, je nach dem, ob der Unternehmer kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versichert ist o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 4 Entlassung auf Verlangen des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder die Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn der Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.[1] Zum gesetzwidrigen Verhalten rechnen insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers. Eine ein...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zuständiges Arbeitsgericht

Rz. 15 Die Kündigungsschutzklage ist durch Schriftsatz oder zu Protokoll der Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht zu erklären. Damit ist das örtlich zuständige Arbeitsgericht gemeint.[44] Für die örtliche Zuständigkeit sind die §§ 12–37 ZPO i.V.m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG maßgebend. Zuständig ist in jedem Fall das Gericht am Sitz des Arbeitgebers. Ist der Arbe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Notwendigkeit der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht

Rz. 1 Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen rechtsunwirksam sein. Aber selbst wenn ein Unwirksamkeitsgrund vorliegt, führt dies nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigung. Vielmehr ist ihre Wirkung zunächst offen. Die Kündigung ist "schwebend unwirksam".[1] Es ist Sache des Arbeitnehmers, den Bestandsschutz geltend zu machen, d.h. er...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 368 Ist unklar oder streitig, ob der Betriebsrat der personellen Maßnahme innerhalb der Wochenfrist ordnungsgemäß widersprochen hat, so sollte dies bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber kann dann die Feststellung beantragen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt.[868] Hilfsweise beantragt er, erstens die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Entscheidungsmaßstab des Arbeitsgerichts

Rz. 369 Das Arbeitsgericht prüft nicht, ob die vorläufige personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich oder nicht dringend erforderlich war. Entscheidungsmaßstab ist vielmehr, ob die vorläufige personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen offensichtlich nicht dringend erforderlich war. Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die betriebliche Notwend...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 361 Antragsteller ist der Arbeitgeber. In einem Gemeinschaftsbetrieb müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam die Zustimmung zu einer Versetzung beantragen; dagegen ist für eine etwaige Umgruppierung mitbestimmungsrechtlich nur der Vertragsarbeitgeber zuständig.[846] Das müsste entsprechend auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Einstellung gelten. Im ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 517 Die Beschwerde ist das statthafte Rechtsmittel gegen alle Instanz beendenden Entscheidungen des Arbeitsgerichts im Beschlussverfahren. Hierzu zählen auch Teil- und Zwischenbeschlüsse, sofern ihnen verfahrensbeendende Funktion zukommt. Das gilt auch für Einstellungsbeschlüsse des Vorsitzenden nach § 81 Abs. 2 S. 3 und § 83a Abs. 2 ArbGG. Rz. 518 Die Beschwerde hat nach...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[20] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Anforderungen an den Zulassungsantrag

Rz. 59 War der Arbeitnehmer an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert, kann er unter engen Voraussetzungen in formeller sowie in materieller Hinsicht und innerhalb bestimmter Fristen beantragen, dass seine verspätete Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht doch noch zur Entscheidung zugelassen wird. § 5 KSchG gilt für alle Fälle, in denen die Klagefrist des § 4 KSchG ver...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Berufungseinlegung

Rz. 141 Für die Einlegung der Berufung gelten neben § 66 ArbGG über § 64 Abs. 6 ArbGG ergänzend die Vorschriften der ZPO. Die Berufung wird danach durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt (§ 519 Abs. 1 ZPO). Berufungsgericht ist ausschließlich das zuständige LAG. Die maßgebliche Anschrift ist der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteil...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Muster: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 591 Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ fügen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts ___________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 529 Muster 3.42: Beschwerdebegründungsschrift Muster 3.42: Beschwerdebegründungsschrift An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ Beschwerdebegründung In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligtenmehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Muster: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung der Weiterbeschäftigung

Rz. 592 Muster 3.46: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs Muster 3.46: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ beantragen wir namens und im Auftrag der Beklagten: De...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 484 Muster 1c.34: Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren Muster 1c.34: Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ tei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Fallgestaltungen

Rz. 383 Der Antrag des Betriebsrats an das Arbeitsgericht mit dem Ziel der Aufhebung der Einstellung oder Versetzung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 384mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 274 Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim Arbeitsgericht, welches im Beschlussverfahren entscheidet. Örtlich zuständig ist gemäß § 82 ArbGG ausschließlich das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes. Rz. 275 Anfechtungs- und damit auch Antragsgegner ist bei einer Anfechtung der Gesamtwahl der Betriebsrat. Der Wahlvorstand ist dagegen nicht Anfechtungsgegner, da sein Amt m...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Einlegung der Beschwerde

Rz. 524 Die Beschwerdeschrift ist beim zuständigen LAG einzureichen. Wird sie beim Arbeitsgericht eingereicht, ist für die Wahrung der Beschwerdefrist der Eingang beim LAG maßgebend, an das das Arbeitsgericht die Beschwerde weiterzuleiten hat. Sind Arbeitsgericht und LAG unter derselben Adresse zu erreichen, geht die Beschwerdeschrift dem Gericht zu, an das sie adressiert is...mehr