Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

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Private Krankenversicherung... / 2 Arbeitslosigkeit

PKV-Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder Unterhaltsgeld beziehen, werden Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] Ausnahmen: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn der Betreffende in den 5 Jahren vor Beginn der Vers...mehr

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Kindergeld / 13.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 7.4 Nicht als arbeitsuchend gemeldet

Ein Kind, das zwar Arbeitslosengeld II bezieht, jedoch nicht als arbeitsuchend gemeldet ist, weil ihm aufgrund seiner familiären Situation die Ausübung einer Tätigkeit nicht ohne Weiteres zumutbar war, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demzufolge besteht kein Kindergeldanspruch.[1] Eine Berücksichtigung als Arbeitsuchender ist jedoch auch da...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.2 Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 EStG

Freizügigkeitsberechtigte Ausländer müssen nicht zusätzlich ein Erfordernis nach § 62 Abs. 2 EStG erfüllen.[1] Zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten[2]: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenst...mehr

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Kindergeld / 2.7.1.3 Besonderheiten

Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16, 17 oder 18 Abs. 2 AufenthG Keinen Anspruch auf Kindergeld haben trotz Berechtigung zur Erwerbstätigkeit Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken, zum Zweck der Beschäftigung als Au-pair, zum Zweck der Saisonbeschäftigung, zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst oder zur Suche nach einem Arbeitsplatz als Fachkraf...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 35 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Schni...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Blüggel, Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005, 12. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass 2007, 22. Hammel, Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 63 SGB II – eine eingehende Analyse, ZFSH/SGB 2017, 63. Knoblauch, Hartz IV – ein Vermögensbildungsprogramm für selbständig Erwerbstätige?, NDV 2006, 375. Rz. 44 BVerfG, B...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 3 Literatur

Rz. 19 Ahrens, Insolvenzbeschlag von Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaft, NZI 2020, 54. Armborst, Die Bedarfsgemeinschaft – Vor- und Nachteile für die Hilfebedürftigen, ArchsozArb 2008, Nr. 1, 20.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.3 Konkurrenz zwischen § 60 Abs. 5 und § 64 Abs. 1

Rz. 25 Im Verhältnis zwischen § 64 Abs. 1 und § 60 Abs. 5 besteht ein Wertungswiderspruch. Während nach § 60 Abs. 5 keine Bescheinigungs- und Offenlegungspflicht des Werkunternehmers mehr besteht, begründet § 64 Abs. 1 i. V. m. § 319 SGB III entsprechend weiterhin die Mitwirkungs- und Duldungspflicht. § 60 Abs. 5 besitzt deshalb keinen eigenständigen Anwendungsbereich; er ge...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer/Organmitglied als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer bzw. Organmitglieder des insolventen Unternehmens auf der ein...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.2 Mildtätige Zwecke

Unter mildtätigen Zwecken versteht das Gesetz Tätigkeiten, die ausschließlich und unmittelbar auf die selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet sind. Als bedürftig gelten Menschen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-Fache des Regelsatzes für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 5.2 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Seit dem 1.6.2022 an werden geflüchtete Personen aus der Ukraine in den Anwendungsbereich des SGB einbezogen und erhalten in der Regel entsprechende Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Personen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) bzw. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (seit 1.1.2023) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Während das Arbeitslosengeld I dem Progressionsvorbehalt unterliegt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) i...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 1 der für die Rentenversicherung geltenden Zuzahlungsrichtlinie (Text: vgl. Rz. 43) sind von der Zuzahlung auch Rehabilitanden vollständig befreit, wenn sie Bürgergeld (vor dem 1.1.2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten. Auf die Höhe des Bürgergelds kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn das Bürgergeld als ergänzende/aufstockende Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1 Vollständige Zuzahlungsbefreiung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Zuzahlungsrichtlinie)

Rz. 33 Nach § 32 Abs. 3 sind Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit, wenn sie Übergangsgeld beziehen, das nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gemindert ist (vgl. Rz. 30 f.). Darüber hinaus befreit § 1 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie die sonstigen Bezieher von Übergangsgeld. Dazu zählen z. B. Übergangsgeldbezieher, die Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Auswirkungen auf das Behinderten- und Bedürftigentestament

Rz. 49 In einem sehr ausführlichen "obiter dictum" setzt sich der Senat in seiner Grundsatzentscheidung auch mit der Zulässigkeit des Behindertentestaments auseinander und verneint insbes. die Möglichkeit der Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts des behinderten pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger, so dass die meisten Urteilsanme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts zur Pflichtteilserlangung (§§ 2306, 2307 BGB)

Rz. 94 Wendet man einem sozialhilfegefährdeten Pflichtteilsberechtigten einen Erbteil zu, der durch die Anordnung einer Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung und einer Nacherbschaft gegen den Zugriff durch den Sozialhilfeträger geschützt ist (§§ 2214, 2100 ff. BGB), so stellt sich die Frage, ob der Sozialhilfeträger das dann dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2306 Abs. 1 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umweltmangel.

Rn 10 Der Mangel kann als sog Umweltmangel auch in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen der Mietsache zur Umwelt liegen, eine mangelhafte Sachsubstanz ist nach dem Wortlaut in § 536 nicht erforderlich (BGH NJW 00, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]). Der Umweltmangel muss zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führen, um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatzfähigkeit, S 1.

Rn 1 Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übertragung (Abs 2).

Rn 9 Die Übertragung des entstandenen Anspruchs (s § 2303 Rn 6) erfolgt durch Abtretung (§ 398 ff). Nach § 33 I 1, 3 SGB II geht auf den Leistungsträger kraft Gesetz der (auch noch nicht pfändbare) Pflichtteilsanspruch bis zur Höhe der erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (s § 20–23 SGB II [ALG II]) über. Bei Leistung von Sozialhilfe sieht §§ 93 I 1, 4 SG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerbsschaden.

Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.1 Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 60 Voraussetzung der Versicherungspflicht ist der Bezug von Bürgergeld. Bürgergeld nach § 19 SGB II ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung (vgl. § 9 SGB II und Komm. dort), die sich aus den verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des SGB II zusammensetzt. Dazu gehören einerseits die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlic...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.2 Leistungsbezieher nach dem SGB III (Nr. 1a)

Rz. 14 Das Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1a ist erst auf eine ab 1.4.1998 durch den Leistungsbezug nach dem SGB III neu eintretende Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 anwendbar. Die bis dahin auch für zuvor krankenversicherungsfreie Beschäftigte zwingende Krankenversicherungspflicht nach § 155 AFG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 war mit dem GG vereinbar (BSG, Urte...mehr