Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zur Übergangsregelung bei § 9 Abs. 2 UStG (§ 27 Abs. 2 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sog. Übergangsregelung in § 9 Abs. 2 UStG wirkt aktuell bis heute nach, weil sie nicht auf Besteuerungszeiträume abstellt, die irgendwann einmal verjähren, sondern konkret jeweils z. B. auf ein Fertigstellungsdatum oder den Beginn der Errichtung eines Gebäudes abstellt. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu (vgl. § 9 Kap. 1.2 zur Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]). Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zu Gunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Gerichte auch in einem künf...mehr

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zfs 04/2024, Zwangsuntersuchung für ältere Autofahrer

Lange wurde auf nationaler und europäischer Ebene darüber diskutiert, ob verpflichtende Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer eingeführt werden sollen. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission, der im März des vergangenen Jahres vorgestellt wurde, sollten Autofahrerinnen und -fahrer ihre Fahrerlaubnis alle 15 Jahren neu beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Sel...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Lieferung von Frauenmilch

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ob die Frauenmilch bearbeitet (gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet) ist, hat für die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG keine Bedeutung (vgl. Abschn. 4.17.1. Abs. 3 UStAE). Die Lieferung von Frauenmilch durch Sozialversicherungsträger ist steuerfrei nach § 4 Nr. 15 UStG. Die Lieferung durch Ärzte führt hingegen nicht zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entbehrlichkeit der Erklärung.

Rn 11 In Ausnahmefällen kann die Erklärung der Entbindung von der Schweigepflicht entbehrlich sein, nämlich beim Tod des Vertrauensgebers in den Fällen, in denen aufgrund der Interessenlage davon auszugehen ist, dass ein Geheimhaltungsbedürfnis nicht besteht. So hat zB der testierende Erblasser ein Interesse daran, dass nach seinem Tod seine Testierfähigkeit geklärt wird dur...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Lieferung menschlicher Organe

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nur die Lieferung menschlicher Organe (z. B. Herz, Lunge, Niere) ist von der Steuer befreit, nicht hingegen diejenige künstlicher Organe oder von Prothesen. Während der menschliche Körper insgesamt nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs und damit der Umsatzsteuer sein kann, können menschliche Organe im Augenblick der Trennung vom Körper Lieferge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 6 Andere Gründe entschuldigen den Zeugen dann, wenn ihm angesichts der Umstände eine Teilnahme am Termin nicht zugemutet werden konnte, zB wegen einer Erkrankung (Bambg 20.3.23 – 2 W 13/23 Rz 17 = NJW-RR 23, 910), die auch durch eine kurzfristige medikamentöse Einstellung nicht soweit gelindert werden kann, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen könnte, oder Quarantäne (Zö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 102 Objektiv muss ein Tun oder Unterlassen vorliegen, ohne dass die Klärung des Sachverhalts möglich gewesen wäre (vgl BGH VersR 60, 844, 846). Das beweisvereitelnde Verhalten muss also ursächlich für die Nichtaufklärung eines entscheidungserheblichen Umstandes geworden sein. Bezüglich der rechtlichen Behandlung besteht kein Unterschied zwischen der völligen Beweisvereite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2 Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Krankenhausbehandlungen sind Heilbehandlungen in Krankenhäusern (zur Definition des Krankenhauses s. o. Rz. 75). Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "ärztliche Heilbehandlung" umfasst sämtliche Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Er beinhaltet nicht nur Leistungen, die unmittelbar von Ärzten erbracht werden, sondern auch Hei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.7 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen, steuerfrei (vgl. § 1 Abs. 2 VAG). Hierzu zählen auch die Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Unverschuldet verspätete Mitteilung

Rz. 13 Selbst die Versäumung der Ausschlussfrist führt nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes. Das Überschreiten der Mitteilungsfrist ist gem. § 17 Abs. 1 S. 2 MuSchG unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.[30] Rz. 14 Nicht zu vertreten ist die Fristversäumnis reg...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Abmahnungsberechtigung

Rz. 250 Für eine wirksame Abmahnung ist es nicht erforderlich, dass der Abmahnende kündigungsberechtigt ist. Hierfür kommen alle Mitarbeiter in Betracht, die befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.[627] So ist z.B. der Chefarzt gegenüber den nachgeordneten Ärzten und dem Pflegep...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen.

Rn 29 Mit einem Auffangtatbestand wird auch die Vergütung für sonstige Dienstleistungen aller Art dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff unterstellt, sofern diese die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nimmt. Eine nebenberufliche Tätigkeit genügt (BGH NJW-RR 04, 644). Dabei muss es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Rn 21f Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Alkohol- und Drogenmissbrauch

Rz. 218 Alkohol- und Drogenmissbrauch kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung eintritt oder wenn der Arbeitnehmer durch den Alkohol- oder Drogenkonsum sich oder andere gefährdet.[542] Hat der Arbeitnehmer eine Funktion inne, bei der Alkohol- oder Drogenkonsum besonders gefährdend für sich oder andere wirkt,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbefreit: Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze der Träger der Sozialversicherungen; Geld- und Bankgeschäfte; bestimmte Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen (Grundstücksumsätze, Umsätze von Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsleistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.3 Verträge besonderer Art

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Vertrag besonderer Art liegt vor, wenn die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks gegenüber anderen, wesentlicheren Leistungen zurücktritt (vgl. Ramb, NWB 2021, 2990). Bei diesem Vertrag kommt weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung die Steuerbefreiung des § 4 Abs. 12 UStG in Betracht (vgl. Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Benötigte Gegenstände.

Rn 15g Pfändungsfrei sind Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar der Erwerbstätigkeit dienen und für deren Fortführung notwendig sind; unentbehrlich müssen sie nicht sein. Bei Landwirten ist nach dem jeweiligen Zuschnitt des Betriebs zu beurteilen, welche Sachen im Einzelfall pfändungsfrei sind; dazu soll nach § 813 III Nr 2 (bei nach Nr 8 geschützten Tieren § 813 III N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begründu...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 96 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in der 2. Instanz für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme von Informationen.[166] Sie ist bereits (in voller Höhe) verdient, wenn der Anwalt fristwahrend Berufung einlegt, ohne dabei zugleich den Antrag zu stellen.[167] Sie liegt gem. Nr. 3200 VV bei 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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zfs 04/2024, Neuerteilung F... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der Antrag des Kl. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Zulassungsverfahren ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung – auch unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 29.11.2019 – 1 BvR 2666/18 – juris Rn 9 ff. m.w.N.) – au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bülow in S/W/R, UStG, Loseblattwerk, Stand: 188. Lfg. 09/2016. Denker, Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen, AStW 2024, 4. Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017. Schneider, ABC-Führer Umsatzsteuer, Stand: 123. Lfg. 08/2023 (62/20/20 ff.). von Seltmann, Mehrwertsteuer auf die Anwaltsrechnungen ab dem 1.1.2007, NJW-Spezial 2006, 525. Wäger, Anmerkungen zum BFH-Urteil vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1) spezialzuständig ist. Durch diese originäre Kamm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Selbstständigkeit

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Selbstständigkeit wird weder im UStG, noch in der MwStSystRL definiert, obwohl es sich um einen Schlüsselbegriff handelt. Vgl. dazu aber Abschn. 2.2. UStAE. Art 10 MwStSystRL grenzt den Begriff negativ ab. Danach werden Personen von der (Umsatz-) Besteuerung ausgeschlossen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und des Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entsprechendes gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere beru...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Einrichtungen zur integrierten Versorgung (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG befreit Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG von Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b oder § 140a SGB V oder Kooperationsverträge nach § 119b SGB V bestehen, von der Umsatzsteuer. Durch § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG werden Abgrenzungsfragen vermieden, ob die im Rahmen solcher Versorgungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Allert/Bruck/Axmann, Ästhetische plastische Operationen und die Umsatzsteuer, UR 2015, 778. Dennisen/Frase, Wettbewerbspolitik durch nationales Umsatzsteuerrecht?/Europa- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die umsatzsteuerliche Schlechterstellung von Privatkliniken nach dem JStG 2009, BB 2009, 531. Döring/Garz, Umsatzsteuer bei der ambulanten Abgabe von Fertigarzneimitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 56 Die betriebsbedingte Änderungskündigung stellt den häufigsten Fall der Änderungskündigung dar. Sie tritt vor allem auf als Kündigung verbunden mit dem Angebot der Versetzung auf einen anderen gleichwertigen oder geringwertigeren, aber zumutbaren Arbeitsplatz. Hierbei handelt es sich letztlich nur um eine Variante der Beendigungskündigung, bei welcher der ursprüngliche...mehr