Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.4 Verfahrensrechtliches und Organisatorisches

Rz. 9 In einem Klageverfahren ist der Berufungsausschuss Partei. Der Berufungsausschuss ist ein Entscheidungsgremium und damit beteiligtenfähig (§ 70 Nr. 4 SGG). Da es sich um eine Angelegenheit des Vertrags(zahn)arztrechts handelt, wirken im Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richter ein Vertrags(zahn)arzt und ein Vertreter der Krankenkassen mit (§ 12 Abs. 3 SGG). Der Beru...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.2 Bildung und Besetzung der Zulassungsausschüsse

Rz. 3 In Abs. 1 ist die Errichtung der Zulassungsausschüsse geregelt. Die im Gesetz geregelte Trennung in vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung erfordert konsequenterweise die Bildung mindestens eines Zulassungsausschusses für Ärzte bei jeder Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eines Zulassungsausschusses für Zahnärzte bei jeder Kassenzahnärztlichen Verein...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.1 Verwaltungsablauf

Rz. 3 Das Gesetz gibt in Abs. 2 den Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen konkret vor: Dies gilt für die Organisation der Zulassungseinrichtungen; die Regelungen in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 beschreiben diesen Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen und ergänzen insoweit die §§ 96 (Zulassungsausschüsse) und 97 (Berufungsausschüsse). Die Zulassungsverordnungen regeln über die or...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 47 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.11 Verhältniszahlen

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie wird der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad durch arztgruppenspezifische regionale Verhältniszahlen ausgedrückt, die auf der Grundlage der Regelungen nach den Abs. 2 und 3 der Richtlinie i. V. m. Abs. 2 der Vorschrift bestimmt werden. Die arztgruppenspezifische Einteilung ergibt sich nicht unmittelbar aus Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 31 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Bedarfsplanung war 1977 (KVWG v. 28.12.1976, BGBl. I S. 3871) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, um einer gelegentlich vorhandenen ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Bezirken und in Stadtrandbezirken entgegenzuwirken. Obwohl die Zahl der im Bundesgebiet niedergelassenen Ärzte (ohne Psychotherapeuten) seitdem insgesamt stetig...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.17 Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 31b Nach § 41 Satz 1 der Richtlinie ist bei der gemeinsamen Berufsausübung eine Fachidentität i. S. d. Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift erforderlich. Fachidentität liegt nach Satz 2 vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Einer Übereinstimmung steht nicht entgegen, wenn nur einer der Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.2 Definition der Unterversorgung

Rz. 2a Auf der Grundlage des Bedarfsplans trifft ggf. im Einzelfall der Landesausschuss der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks (Planungsbereich) eine vertrags(zahn)ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder dass ihr Eintritt unmittelbar droht. Was eine Unterversorgung ist, ergibt sich weder aus dem...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 8. Titel des 4. Kapitels SGB V, der die Überschrift "Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung" trägt und die §§ 99 bis 105 umfasst. Zulassungsbeschränkungen sind sowohl bei einer ärztlichen/psychotherapeutischen Unterversorgung (vgl. dazu § 100) als auch bei Überversorgung für eine Arztgruppe oder Psychotherapeuten in einem bestimmten P...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.7 Wegfall der Altersgrenze von 55 Jahren

Rz. 11 Der bisher in Abs. 2 Nr. 12 genannte Ausschluss von der Zulassung (Ermächtigung) für Ärzte, die älter als 55 Jahre sind, ist mit Wirkung zum 1.1.2007 aufgehoben worden. Der entsprechende § 25 der Ärzte-/Zahnärzte–ZV ist weggefallen. Dies eröffnet für Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind, über die Zulassung in die vertrags(zahn)ärz...mehr

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Freier Beruf / 4 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit bei Mithilfe von Arbeits­kräften

Die persönliche Berufsausübung ist ein wesentliches Merkmal der frei­beruflichen Tätigkeit. Bei Freiberuflern steht die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund. Beschäftigt ein Steuerpflichtiger fachlich vorgebildete Mitarbeiter, kann dies die ­Freiberuflichkeit infrage stellen. Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist allerdings unschädlich, wenn der Steuerp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.12 Überversorgung

Rz. 24 Der in der Überschrift enthaltene Begriff "Überversorgung" ist in Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift i. V. m. § 24 Bedarfsplanungs-Richtlinie näher erläutert. Danach ist in der vertragsärztlichen Versorgung Überversorgung anzunehmen, wenn sich für den Planungsbereich beim Vergleich zwischen der maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planu...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.2.2 Besonderheiten bei der Festsetzung der Überversorgung (§ 103 Abs. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 sind ermächtigte Ärzte bei der Feststellung einer Überversorgung nicht zu berücksichtigen. Die Formulierung "durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte" ist umfassend und bezieht sich nicht nur auf Ärztinnen, Ärzte und ärztliche Einrichtungen, sondern auch auf ermächtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeute...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.1 Zweck und Regelungsbereich

Rz. 12 Nach § 1 des 1. Abschnitts dient die Bedarfsplanungs-Richtlinie der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei der Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (einschließlich der psychotherapeutischen Versorgung) aufgrund von Überversorgung und Unterversorgung. Zu diesem Zweck regelt die Richtlinie auf der Grundlage der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.24 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die gesonderte fachärztliche Versorgung

Rz. 38 Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist der Bezirk der KV. § 12 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV bleibt unberührt. Diese Arztgruppen weisen Besonderheiten auf, wie beispielsweise eine zum Teil deutschlandweite Tätigkeit, einen geringen bis gar keinen Patientenkontakt oder die Besonderheit der ärztlichen Leistungen. Angesichts dieser Besonderheiten ist in...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.4 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Rz. 6 Ist die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gesetzte Frist abgelaufen, ohne dass die von ihm offiziell festgestellte Unterversorgung durch die KV beseitigt oder abgewendet werden konnte, ordnet der Landesausschuss nach Anhörung der betroffenen Zulassungsausschüsse Zulassungsbeschränkungen an. Das bedeutet, dass Bewerber in den nicht unterversorgten Planungs...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.2 Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3a)

Rz. 13 Auf das Bestreben der Länder hin wurde mit dem GKV-VStG anerkannt, dass ein bundesweiter Regelungsrahmen nicht allen regionalen Besonderheiten der Versorgungsstruktur Rechnung tragen kann; für viele regionale Besonderheiten können daher durch den Gemeinsamen Bundesausschuss keine abstrakt-generellen Regelungen geschaffen werden, ohne dass sich dadurch negative Auswirk...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.10 Grundsätzliches zum Verfahren bei Praxisnachfolge

Rz. 75 Nach Abs. 5 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (Registerstellen) gehalten, für jeden Planungsbereich eine Warteliste zu führen. Wie sich bereits aus dem Wort "Warteliste" ableitet, gilt dies in erster Linie für Planungsbereiche, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, nicht aber für solche, in denen sich ein Bewerber jederzeit frei niederlassen kann. In...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.13 Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Überversorgung und Unterversorgung

Rz. 25 Der 5. Abschnitt (§§ 17 bis 22) der Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt die Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Über- und Unterversorgung. Nach § 17 Abs. 1 der Richtlinie wird das im Planungsbereich bestehende Arzt-Einwohner-Verhältnis auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Feststellung im Planungsbereich zur vertragsä...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.5 Geschäftsführung und Kosten

Rz. 6 Die Führung der Verwaltungsgeschäfte der Zulassungsausschüsse ist nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift zweckmäßigerweise bei der jeweiligen KV angesiedelt. Sie führt das Arztregister, welches einen Teil der Zulassungsvoraussetzungen enthält, berät den Arzt über den Vertragsarztsitz und ist auch nach der Zulassung ständiger Ansprechpartner des Vertragsarztes, der durch die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 13 Durch das UStG 1980 v. 26.11.1979[1] wurde § 4 Nr. 14 mWv 1.1.1980 wie folgt geändert: Die Steuerbefreiung wurde auf die Tätigkeit der klinischen Chemiker ausgedehnt. Damit sollte eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser Unternehmer gegenüber Laborärzten vermieden werden.[2] Aus der Formulierung "und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker" ist zu folgern, dass die kli...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.2 Härtefallregelung

Rz. 4 Abs. 1 sieht im Übrigen vor, dass in Härtefällen Ausnahmen von den Zulassungsbeschränkungen gemacht werden. Es handelt sich um einen unbestimmten, voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff. Die Worte "haben zu berücksichtigen" lassen den Zulassungsausschüssen keine Wahlmöglichkeit. Als Härtefälle gelten im Prinzip die gleichen Tatbestände, die in § 103 als Ausnahm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Infektionshygienische Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. e UStG)

Rz. 254 Mit Urteil v. 18.8.2011[1] hat der BFH entschieden, dass infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind. ...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.15 Herausgabe von Patienteninformationen

Rz. 48 Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss künftig zur Diagnostik und Therapie von Krankheiten, die hohe soziale und volkswirtschaftliche Folgen verursachen, Patienteninformationen herausgibt, müssen diese in allgemein verständlicher Form und für den medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Diese Informationen, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Pflichtaufgabe übertr...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.3 Prüfung und Feststellung der Unterversorgung

Rz. 4 Die Prüfung und die ggf. daraus resultierende, offizielle Feststellung, ob eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht, obliegt den aufgrund des § 90 für jeden KV-Bereich gebildeten Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen sind entsprechend auf den KZV-Bereich hin organisiert, s...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14 Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten

Rz. 26 § 18 der Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt die bundeseinheitlich anzuwendenden Vorgaben für die Bestimmung der Vertragspsychotherapeuten und deren Anrechnung auf den regionalen Versorgungsgrad. Gemäß Abs. 1 wird in der Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte für die Feststellungen des Versorgungsg...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.9 Übergang in ein MVZ (§ 103 Abs. 4c)

Rz. 72 Abs. 4c enthält Regelungen, wie wegen des Hinweises auf Abs. 3a, 4 und 5 die Konkurrenzsituation zwischen MVZ und freiberuflichen Vertragsärzten bereinigt wird, die in einem überversorgten Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, einen verwaisten Praxissitz übernehmen möchten. Eine zunächst beabsichtigte Vorkaufsrechtsregelung für freiberufli...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.1 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für den Bezirk einer Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV/KZV) mindestens ein Berufungsausschuss für Ärzte und ein Berufungsausschuss für Zahnärzte errichtet; möglich ist auch, innerhalb eines Bezirks einer KV/KZV mehrere Berufungsausschüsse zu bilden, falls dies bedarfsgerecht erscheint. Darüber hinaus kann für die Bezirke mehrerer Ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.14 Prozessrechtliche Fragen

Rz. 79 Im Nachbesetzungsverfahren entscheiden die Zulassungsgremien über die Nachfolge eines Vertragsarztsitzes. Es kommt für die Nachbesetzung nicht auf einen Mehrheitsbeschluss an. Bei Stimmengleichheit (Abs. 3a Satz 9, Abs. 4 Satz 10 HS 1) ist dem Antrag zu entsprechen. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt (Abs. 2a Satz 10 und 11, Abs. 4 Satz 10 HS 2). Der Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.1 Unterversorgung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 ist im Zusammenhang mit §§ 98, 100 zu sehen, mit dem er korrespondiert. Es kommt zu einigen Überschneidungen, weil bereits dem Landesausschuss die Feststellung obliegt, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Sprachlich greift auch § 104 Abs. 1 Satz 1 die Formulierun...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.3 Überversorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 bildet im Verhältnis zu Abs. 1 einen Bruch, weil auf § 101 bezug genommen wird. Dieser Absatz bildet für das BMG als Verordnungsgeber der Ärzte-ZV die Ermächtigungsgrundlage, in der Ärzte-ZV auch das Nähere über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen zu regeln, wenn eine vertragsärztliche Überversorgung vorliegt. Die Regelung hat die Bestimmungen zur Überver...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Im Gesundheitsrecht gibt es das Bedürfnis nach einer Ordnungsidee, um analytisch, systematisch und dogmatisch den Herausforderungen einer angemessenen Versorgung mit Gesundheitsleistungen gerecht zu werden (Wahrendorf, VSSR 2015 S. 242). In § 90 sind demgemäß Landesausschüsse institutionalisiert. Zu den Kompetenzen wird nichts näher geregelt, sondern es geht in der Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Zulassungsverordnungen – es gibt sie für Vertragsärzte einschließlich Psychotherapeuten (Ärzte-ZV) und für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) – sind Rechtsverordnungen, die nach Abs. 1 Satz 2 vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Der Erlass ist zwingend, steht also nicht zur Disposition des BMG. Inhaltlich sind beide Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.3 Vorverfahren (Abs. 3)

Rz. 6 Die Anrufung des Berufungsausschusses bedeutet, dass ein Beschluss des Zulassungsausschusses durch Widerspruch angefochten wird. Durch die Verweisung in § 97 Abs. 3 gelten die Vorschriften der § 84 Abs. 1 und § 85 Abs. 3 SGG. Nach § 84 Abs. 1 SGG ist der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich,...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.23 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die spezialisierte fachärztliche Versorgung

Rz. 37 Nach § 13 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion in der Zuordnung des BBSR. Erstreckt sich die Raumordnungsregion über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Raumordnungsregion getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann auch für einzelne Arztgrupp...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.2 Besetzung des Landesausschusses

Rz. 4 Zur Besetzung des Landesausschusses enthält Abs. 2 detaillierte Bestimmungen. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist durch Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) die Besetzung der Landesausschüsse den tatsächlichen Versichertenzahlen angenähert worden, was zur Erhöhung der Gesamtzahl der stimmberechtigten Vertreter und zu einer zahlenm...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.4 Mitberatungsrecht

Rz. 6a Aufgrund des § 140f Abs. 3 gehören dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen auch Vertreter der Organisationen an, welche die Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen wahrnehmen. Entsprechendes gilt für den erweiterten Landesausschuss der Ärzte...mehr