Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Gebot des fairen Verhandelns

Rz. 356 Ein Aufhebungsvertrag kann nach neuerer Rspr. des BAG unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.[679] Die Grundlage dieses Gebots wird in einer durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründeten Nebenpflicht i.S.d. § 311Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB gesehen. Die Rspr. will durch das Gebot des fairen...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Widerrufsrecht

Rz. 351 Grds. besteht kein Recht, den Aufhebungsvertrag zu widerrufen. Allerdings kann ein befristetes Widerrufsrecht bei Abschluss des Aufhebungsvertrages vereinbart werden.[667] Diese Möglichkeit wird vor allem bei Auflösungsvereinbarungen genutzt, die im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen vor Gericht geschlossenen werden. Rz. 352 Zuweilen sehen auch Tarifverträge (z.B. §...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Rechtsfolge der fehlenden Schriftform

Rz. 302 Wird der Aufhebungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ist er gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. Das Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort. Bereits erbrachte Leistungen sind nach §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln.[541] Bei Kenntnis des Leistenden von der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrages gilt § 814 BGB.[542] Rz. 303 Ist ein Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Art und Zeitpunkt der Beendigung

Rz. 366 Charakteristikum des Aufhebungsvertrages ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dabei sollte der Beendigungszeitpunkt möglichst konkret angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt auf. Die Auflösung kann mit sofortiger Wirkung oder für einen zukünftigen Termin vereinbart werden. Die rückwirke...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 291 Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist gem. § 623 BGB zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich.[516] Diese kann durch notarielle Beurkundung (§ 126 Abs. 4 BGB) oder gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB), nicht aber durch die elektronische Form (§ 623 Hs. 2 BGB) ersetzt werden. Rz. 292 Das Formerfordernis erstreckt sich auf den Aufhebungsvertrag in ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Zustandekommen

Rz. 290 Ein Aufhebungsvertrag, d.h. die Einigung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt wie jeder Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Der Gesetzgeber verwendet in § 623 BGB den in der Praxis weniger gebräuchlichen Begriff des Auflösungsvertrages, der synonym zu verstehen ist.[513] Der Aufhebungsvertrag ist von ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Rücktritt

Rz. 354 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung keine Bedenkzeit und im Aufhebungsvertrag kein Rücktrittsrecht einräumen,[673] es sei denn, dies ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann allerdings unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.[674] Dies ist z.B. der Fall,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[570] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) AGB-Kontrolle

Rz. 362 Auf Aufhebungsverträge sind die Vorschriften über die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gem. § 310 Abs. 4 i.V.m. §§ 305 ff. BGB anwendbar, wobei die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind. Zwar bezieht sich § 310 Abs. 4 BGB seinem Wortlaut nach nur auf Arbeitsverträge; jedoch ist die Norm auch auf Aufhebungsve...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / gg) Aktien und Aktienoptionen

Rz. 409 Des Weiteren kommen Ansprüche des Arbeitnehmers auf bzw. aus Aktien und Aktienoptionen als Regelungsgegenstand des Aufhebungsvertrages in Betracht. Erfolgt die Ausgabe von Aktien oder die Gewährung von Aktienoptionen auf Konzernebene, z.B. durch die Konzernmutter, ist zu prüfen, inwiefern die damit zusammenhängenden Zusagen auch Bestandteil des Arbeitsvertrages gewor...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 306 Das BAG nimmt allerdings an, dass Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, keine (formfreien) Abwicklungs-, sondern formbedürftige Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB seien und deshalb der Schriftform bedürften.[555] Der Verzichtsvertrag werde gerade deshalb geschloss...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anregungen

Rz. 1318 Klausel 1 kann als Bestandteil des Arbeitsvertrages bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Demgegenüber ist Klausel 2 zur Aufnahme in einen Aufhebungsvertrag zur Regelung der Herausgabepflichten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht. Wird die Klausel als Bestandteil des Anstellungsvertrages verwendet, sollte auf jede...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 708 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang arbeitgeberseitiger Aufklärungs- und Hinweispflichten

Rz. 328 Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes Klarheit verschaffen.[608] Dies gilt insbesondere, wenn die Initiative zur Aufhebung des Arbeitsvertrages von ihm selber ausging.[609] Jeder Vertragspartner hat selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen. Der Ar...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (3) Kündigungsschutz

Rz. 318 Einschränkungen für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ergeben sich weiterhin aus dem Kündigungsschutz, der nicht umgangen werden darf. Für den Abschluss gem. § 158 BGB aufschiebend bedingter Aufhebungsverträge ist deshalb im Anwendungsbereich des KSchG, genauso wie für auflösend bedingte Arbeitsverträge, ein sachlicher Grund erforderlich.[591] Unzulässig ist die...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (7) Ausländer

Rz. 324 Bei einem Aufhebungsvertrag mit einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer kann eine wirksame Erklärung zum Aufhebungsvertrag nur dann vorliegen, wenn dieser verstanden hat, dass es sich um einen Aufhebungsvertrag handelt.[604] Es kann deshalb eine Übersetzung erforderlich sein. Sofern eine schriftliche Übersetzung nicht möglich ist oder nicht in Betracht ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (5) Minderjährige

Rz. 322 Minderjährige können Aufhebungsverträge grds. nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen, §§ 107, 108 BGB. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, kann der Minderjährige auch den Aufhebungsvertrag wirksam ohne die Zustimmung des Vertreters abschließen, § 113 Abs. S. 1 BGB. In der b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener Aufklärung

Rz. 332 Unterlassene, unzutreffende und nur scheinbar vollständige oder sonst irreführende Auskünfte führen nicht zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages,[618] allenfalls kann der Arbeitgeber bei Verletzung seiner Hinweis- und Auskunftspflichten zu Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein.[619] In der Praxis hat sich deshalb die Aufnahme ei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Kündigung zwischen Abschluss und Beendigung

Rz. 359 Wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden, Termin endet, besteht das Arbeitsverhältnis bis dahin unverändert fort. Ausgeschlossen ist damit regelmäßig die ordentliche Kündigung zu einem früheren Termin. Unberührt bleibt allerdings das – vertraglich nicht abdingbare – Recht, das Arbeitsverhältn...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Abfindung

Rz. 391 Zentraler Regelungsinhalt eines Aufhebungsvertrages ist meist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist – abgesehen von den Fällen des § 1a KSchG – durch die Parteien festzulegen. Sie wird sich regelmäßig an der Begründetheit einer alternativ auszusprechenden bzw. zusätzlich ausgesprochenen Kündigung, den weiteren Planungen des Arbeitnehmers, dessen per...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (4) Befristungsrecht

Rz. 320 Daneben sind beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung über das vorzeitige Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Dauerarbeitsverhältnis. Er ist seinem Regelungsgehalt nach auf eine alsbaldige Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen gerichtet. D...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Feststellung der Unwirksamkeit/Rückabwicklung

Rz. 325 Ist ein Aufhebungsvertrag nicht wirksam abgeschlossen worden, kann es sich anbieten, dessen Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage gem. § 256 ZPO gerichtlich bestätigen zu lassen. Macht ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags geltend und verlangt er zugleich hilfsweise seine Wiedereinstellung, ist zu beachten, dass es sich um unterschiedlich...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Beweislast

Rz. 335 Im Regelfall genügt es, dass der Arbeitgeber, der sich auf die wirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, den schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) vorlegt. Es obliegt dann dem Arbeitnehmer, die Vermutung der beabsichtigten Vertragsauflösung zu erschüttern, indem er vorträgt, dass ein vom eindeutigen Wortlaut des Auflösungsvertrages abweichender überei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Rückabwicklung

Rz. 360 Die Rückabwicklung erfolgt bei einem wirksam angefochtenen, widerrufenen oder nichtigen Aufhebungsvertrag nach allgemeinem Bereicherungsrecht (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 326).mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Vergütung

Rz. 371 Wird im Aufhebungsvertrag keine Vereinbarung getroffen, ist bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt die Vergütung wie bisher zu zahlen. Besteht die Vergütung nicht nur aus einem Festgehalt, droht nach Abschluss des Aufhebungsvertrages Streit darüber, welche Vergütungsansprüche dem Arbeitnehmer noch zustehen (z.B. Umfang des zu zahlenden Bonus). Zu beachten ist fern...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 334 Arbeitnehmer haben nur dann nach § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über einen Aufhebungsvertrag, wenn es in dem Gespräch zumindest auch um eines der in § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG genannten Themen (Arbeitsentgelt, Leistungsbeurteilung, berufliche Entwicklung) geht. Daran fehlt es, wenn nur noch d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) "Verlängerung" der Probezeit – vorsorgliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage

Rz. 1247 Nicht immer reicht eine Probezeit von sechs Monaten aus, damit sich der Arbeitgeber ein abschließendes Bild über die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers verschaffen kann. Dann besteht das Bedürfnis, die Probezeit zu verlängern. Problematisch ist, dass der Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses – sofern im Betrieb regelmäßig...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Keine Umgehung von Schutzvorschriften

Rz. 312 Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind die einschlägigen Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers zu beachten. Ein Verstoß gegen derartige Schutzvorschriften führt regelmäßig zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Aufhebungsvertrages. Schutzvorschriften sind insbesondere in folgenden Bereichen zu berücksichtigen: (1) Betriebsübergang Rz. 313 Liegt ein Betrieb...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (2) Massenentlassungen

Rz. 315 Bei Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die für eine Massenentlassung gem. §§ 17 ff. KSchG relevanten Voraussetzungen erfüllt sein, sodass es der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige bedarf. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG stehen Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG Entlassungen jedenfal...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnung anderweitigen Verdienstes und vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 385 Im Falle einer Freistellung besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits während des Ablaufs der restlichen Vertragslaufzeit seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie hierbei erzielter Verdienst zu behandeln ist, insbesondere ob eine Anrechnung dieses Verdienstes auf die fortzuzahlende Vergütung vorgenomme...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen

Rz. 637 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen

Rz. 353 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Freistellung und Urlaub

Rz. 374 Je nach Art des Arbeitsverhältnisses bietet es sich an, den Arbeitnehmer für die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Hintergründe auf die weitere Arbeitsleistung des Arbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung von Altersteilzeit

Rz. 389 Der freiwillige Abschluss eines Altersteilzeitvertrages macht für einen Arbeitgeber i.d.R. nur Sinn, wenn er sich – aus welchen Gründen auch immer – von dem Arbeitnehmer trennen will. Soll die Trennung leistungsbedingt erfolgen und strebt der Arbeitgeber eine Nachbesetzung an, konnte die Altersteilzeit wegen der Aussicht auf Förderleistungen durch die BA nach bisheri...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 462 Die Sperrzeit führt gem. § 159 Abs. 3 SGB III zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 12 Wochen. Darüber hinaus verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um mindestens ¼ der Anspruchsdauer, die dem Arbeitnehmer an sich gem. § 147 SGB III zusteht, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III. Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F.

Rz. 442 Zahlungen aufgrund von Aufhebungsverträgen sind zu versteuern.[815] Dies gilt insbesondere für Abfindungen. Die Versteuerung der Abfindung erfolgt zu dem Zeitpunkt ihrer Auszahlung an den Arbeitnehmer (sog. Zuflussprinzip). Durch die Optimierung des Auszahlungszeitpunktes im Aufhebungsvertrag (z.B. zu Beginn des auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgend...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Rz. 343 Vorsicht ist aufgrund des Begünstigungsverbotes des § 78 S. 2 BetrVG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern geboten. Zwar hat das BAG angenommen, ein Betriebsrats-Mitglied werde durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht i.S.v. § 78 S. 2 BetrVG unzulässi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1399 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 361 Die Parteien sind grds. frei in den zu treffenden Vereinbarungen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung unterliegen der Vertragsfreiheit der Parteien (§ 305 BGB). Es ist Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob und zu welchen Bedingungen er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Aufhebungsangebo...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Einzelne Klauseln

aa) Art und Zeitpunkt der Beendigung Rz. 366 Charakteristikum des Aufhebungsvertrages ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dabei sollte der Beendigungszeitpunkt möglichst konkret angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt auf. Die Auflösung kann mit sofortiger Wirkung oder für einen zukünftigen Ter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / nn) Ausgleichsklausel

Rz. 437 Häufig enthalten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge sog. Ausgleichsklauseln, etwa des Inhalts, dass mit der Erfüllung des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Ausgleichs- bzw. Verzichtsklauseln sind – soweit der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorformuliert ist – als Nebenabrede nach § 30...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 355 Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages, ist dieser nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbei...mehr