Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Auftrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 28 Wird der Anwalt vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber damit beauftragt, eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers zu vereinbaren, ist dies grundsätzlich ein Auftrag, der nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Gerichte können eine einverständliche Regelung vorschlagen und protokollieren. E...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Veräußerung privater Grunds... / a) Berechnung bei erforderlicher sanierungsrechtlicher Genehmigung

Die aktuelle Entscheidung des BFH v. 25.3.2021 – IX R 10/20, EStB 2021, 332, beschäftigt sich mit der Frage, wie die Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zu berechnen ist. Der BFH entschied, dass mit Blick auf den Zweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschafts...mehr

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Ukraine / II. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 201 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch die Übertragung ihres gesamten Vermögens, ihrer Rechte und Pflichten auf andere Gesellschaften bzw. Rechtsnachfolger bei der Reorganisation (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung) oder im Rahmen einer Liquidation, Art. 104 Abs. 1 ZGB, Art. 48 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft erlischt mit ihrer Löschung aus dem Ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 1.3 Aufhebungsvereinbarungen

Aufhebungsvereinbarungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, § 35 SGB VI) sind nach § 41 Satz 2 SGB VI grundsätzlich zulässig. Soweit eine solche Vereinbarung eine Beendigung vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, wenn der Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt diese d...mehr

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Altersgrenze / 2.2 Schutzbestimmungen

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über den Kündigungsschutz (KSchG, BEEG, SGB IX, ArbPlSchG, Bestimmungen über Kündigungsfristen, § 34 Abs. 2 TVöD) nicht zur Anwendung kommen (vgl. Kündigung). Auch eine Beteiligung der Personalvertretung oder die Anhörung der Vertraue...mehr

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Altersgrenze / 1.3.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Einzelvertraglich sind Altersgrenzenregelungen grundsätzlich nach § 41 Satz 2 SGB VI und unter Beachtung der oben aufgeführten Grundsätze ebenfalls möglich. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze um eine kalendermäßige Befristung, die am TzBfG zu messen ist und deshalb zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grunds ...mehr

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Altersgrenze / 1 Allgemeines

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht grundsätzlich automatisch mit Erreichung eines bestimmten Alters. Allein die Möglichkeit, eine Altersrente nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beziehen zu können (z. B. Frauen, Schwerbehinderte, vorgezogene Altersrente; siehe auch unten unter Ziff. 2.1), zieht nicht automatisch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach ...mehr

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Altersgrenze / 1.3.2 Betriebs-/Dienstvereinbarungen

Auch in Betriebs-/Dienstvereinbarungen sind Altersgrenzenregelungen zulässig[1], nach denen das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet.[2] Allerdings unterliegen auch solche Vereinbarungen einer Befristungskontrolle. Soweit Arbeitnehmer rentenversicherungsrechtlich abgesichert sind, kann ein betriebliches Bedürfnis auf Erhaltung einer ausgewogenen Alters...mehr

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Altersgrenze / 2.1 Beendigungszeitpunkt

§ 33 Abs. 1a TVöD wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 v. 31.3.2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) v. 13.9.2005 an das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze v. 20.4.2007 angepasst. Das BAG hat diese Regelung auch für wirksam erachtet.[1] Das Arbeitsverhältnis endet nach der neuen Fassung des § 33 Abs. 1a mit Ablauf des Monats, in dem die/der B...mehr

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Altersgrenze / 1.3.1 Tarifvertragliche Vereinbarungen

In Tarifverträgen sind Altersgrenzenregelungen grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch ebenfalls der Befristungskontrolle. In Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen steht den Tarifvertragsparteien jedoch eine Einschätzungsprärogative zu.[1] Soweit tarifliche Altersgrenzen auf die Regelaltersgrenze abstellen, sind sie jedenfalls als zulässig an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2. Wesentliche Änderung der Sachlage

Rn 49 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gelten nach § 125 Abs. 1 Satz 2 nicht, wenn sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur vor, wenn im Kündigungszeitpunkt von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 462 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[784] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen/personenbedingten Gründen mit Ablauf des Tages X beendet worden...mehr

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§ 37 Sozialrecht / F. Arbeitslosigkeit/Aufhebungsvertrag

I. Typischer Sachverhalt Rz. 23 A, geboren 1965, war von 2004 bis April 2019 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt. Sie erhielt im September 2019 ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2020 gekündigt wurde. Zur Begründung hieß es darin, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und der Einführung neuer ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Aufhebungsvertrag

a) Bezeichnung des Vertrages Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Si...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsförderungsrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages

aa) Sperrzeit Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar ers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 515 Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 514) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebli...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag

Rz. 145 Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Zwischen _____ – Vermieter – und _____ – Mieter – wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ in _____ wird im beiderseitigen Einvernehmen zum _____ beendet. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf die Einräumung e...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Schriftform

Rz. 487 Wegen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB mit Ausschluss der elektronischen Form für Aufhebungsverträge und ggf. auch Abwicklungsverträge (siehe Rdn 464) ist sicherzustellen, dass die Schriftform durch die von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichneten Urkunden gewahrt wird, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer fristwahrenden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Herausgabe der Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Salvatorische Klausel

Rz. 512 Zur Absicherung des Bestandes der Vereinbarung wird die übliche Klausel empfohlen, wonach die Vereinbarung nicht insgesamt unwirksam ist, wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind und die Parteien sich verpflichten, nach dem Vertragswillen entsprechende rechtswirksame Regelungen zu finden. Unterliegt der Aufhebungsvertrag als vom Arbeitgeber gestellter Formular...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Bezeichnung des Vertrages

Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Situation und der arbeitsförde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Freistellung, Urlaub

Rz. 494 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Beendigungsmodalität

Rz. 489 Je nach Wahl der Vertragsart kommen folgende Formulierungen in Betracht: aa) Aufhebungsvertrag Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 507 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Abwicklungsvertrag

Rz. 491 "Es besteht Einigkeit darüber, dass das Arbeitsverhältnis durch fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung vom Tag X zum Tag Y seine Beendigung gefunden hat/finden wird."mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 504 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 488 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 492 "Der Arbeitgeber hat durch Schreiben vom Tag X eine fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung erklärt, die dem Arbeitnehmer am Tag Y zugegangen ist. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit Ablauf des Tages Z. Über die Folgen dieser Kündigung treffen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung: …" Bei der Beendigungsmodalität ist § 159 SGB ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Geheimhaltung der Vereinbarung

Rz. 510 In besonderen Fällen kann ein Interesse daran bestehen, dass der Arbeitnehmer über den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die finanziellen Regelungen, Stillschweigen bewahrt. Von der Verpflichtung sind gesetzliche Auskunftspflichten oder Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten zur Wahrnehmung eigener Rechte und Ansprüche auszunehmen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen

Rz. 514 Muster 4.42: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen Muster 4.42: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen Aufhebungsvertrag/Kündigungsfolgenvereinbarung Zwischen _____ (Adresse) (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau _____ (Adresse) (im Folgenden Arbeitnehmer/in genannt) wird die nachfolgende Vereinbarung geschlossen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Datum der Beendigung

Rz. 493 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 472 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 499 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 500mehr