Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / III. Nichterhebung der Gerichtskosten

Am Ende seiner Entscheidung hat der BFH angeordnet, dass von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG abzusehen sei. Nach dieser Vorschrift werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Diese Voraussetzung war hier nach Auffassung des BFH erfüllt. Das Rechtsmittelverfahren des Antra...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / bb) Vorliegen von Dürftigkeit

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Nachlasspfleger im Umgang mit Gläubigern

Rz. 163 Bei Beginn der Pflegschaft sollte den Gläubigern mitgeteilt werden, dass der Nachlasspfleger grundsätzlich nicht die Aufgabe hat, Schulden zu tilgen. Der Nachlasspfleger sollte sie jedoch über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. Nur wenn Kosten auf den Nachlass zukommen, sollte Schuldentilgung vorgenommen werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / f) Prozesskostenhilfe

Rz. 108 Zur Frage der Unfähigkeit, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, ist im Fall einer Nachlasspflegschaft nicht auf die – nicht feststellbaren – Vermögensverhältnisse unbekannter Erben, sondern auf den Bestand des Nachlasses abzustellen.[67]mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Durchführung der Feuerbestattung

Rz. 104 Voraussetzung für die Durchführung der Feuerbestattung ist nach den Bestattungsgesetzen der Länder stets das Vorliegen der Todesbescheinigung oder der Sterbeurkunde sowie eine durchgeführte zusätzliche amtliche Leichenschau. Die Einäscherung bedarf auch stets der zusätzlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis darf erst erteilt werden, wenn auszuschli...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / VII. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 249 Die Nachlassverwaltung endet entweder kraft Gesetzes oder durch Beschluss des Nachlassgerichts. Rz. 250 Kraft Gesetzes endet die Nachlassverwaltung mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz gem. § 1988 Abs. 1 BGB. Durch Beschluss des Nachlassgerichts endet sie, sobald kein Grund mehr für die Aufrechterhaltung der Nachlassverwaltung vorhanden ist, wennmehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / n) Bezahlung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 135 In Einzelfällen ist der Nachlasspfleger nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht befugt, Nachlassgläubiger zu befriedigen, wenn dies zur Erhaltung des Nachlasses führt und wenn dadurch unnötiger Schaden verhindert und unnötige Kosten vermieden werden; dies kann zur restlosen Verteilung und Liquidation des Nachlasses führen.[77] Bei kleineren Nachlässen, vor allem im ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 5. Anatomie

Rz. 124 Wie bereits ausgeführt, ist der Verstorbene berechtigt, zu Lebzeiten darüber zu entscheiden, was mit seiner Leiche geschehen soll. Er kann anordnen, dass sein Leichnam der Anatomie übergeben wird. Hat der Verstorbene diese Anordnungen lediglich nicht schriftlich erklärt, sind seine Angehörigen nicht an diese Anweisung gebunden, wenn es ihrem eigenen Pietätsgefühl wid...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VI. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Auf Antrag eines Gläubigers hin,[71] der seine Nachlassforderung glaubhaft macht, hat der Erbe die Vollständigkeit des von ihm erstellten oder ihm zugutekommenden Inventars – unabhängig davon, ob er dieses freiwillig oder auf Gläubigerantrag hin erstellt hat – gegenüber dem Nachlassgericht an Eides Statt zu Protokoll des Nachlassgerichts (der Notar ist nicht zuständig...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB)

Rz. 60 In dem Verzeichnis sind die zum Zeitpunkt der Errichtung – nicht des Erbfalls – zum Nachlass gehörenden Gegenstände anzugeben. Es sind daher die vorhandenen Surrogate (§ 2111 BGB) – nicht dagegen die aus dem Nachlass ausgeschiedenen Gegenstände – aufzunehmen.[72] Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, sind nur die Nachlassaktiva mitzuteilen; die Angabe der N...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Nachfolgeauftrag

Rz. 161 Da der Nachlasspfleger aufgrund seiner bis zur Aufhebung vorgenommenen Tätigkeit den Nachlass kennt, ihn im Besitz hat und zudem ortsansässig ist, liegt es nahe, dass er auch bei nicht ortsansässigen Erben die Auflösung vornimmt, und zwar nicht als Nachlasspfleger, sondern als Anwalt aufgrund eines Mandatsverhältnisses. Es ist jedoch zuvor exakt vertraglich mit den E...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (3) Streit um die Frage, was zum Nachlass gehört

Rz. 55 Der Erbe wird die Gegenstände zur Verfügung stellen, die seiner Ansicht nach (noch) zum Nachlass gehören. Ist der Gläubiger der Ansicht, dass weitere Gegenstände zum Nachlass gehören, und begehrt er Herausgabe derselben, so kann der Erbe dies verweigern. Würde der Gläubiger nunmehr auf Leistung klagen, so würde er zwar diese Klage gewinnen, wenn die Forderung an sich ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Objektiv lag kein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 121 Eine Maßnahme der Notverwaltung ist stets auch ein Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung.[320] Handelt der Miterbe im Rahmen einer vermeintlichen Notverwaltung, lag objektiv jedoch nicht die erforderliche Dringlichkeit vor bzw. war die Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses nicht erforderlich,[321] so ist zunächst zu prüfen, ob (wenigstens) die Voraussetzungen einer...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Keine Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 53 Den Erben trifft vor allem im Falle der Überschuldung des Nachlasses (§§ 19, 320 Abs. 1 InsO) eine Nachlassinsolvenzpflicht, wenn er hiervon wusste oder fahrlässig in Unkenntnis hierüber war (§ 1980 BGB). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, muss er wissen, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Denn nur dann kann er Aktiva und Passiva gegenüberstellen, um zu e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer, Nachweise

Rz. 354 Die ausländische Steuer muss bestandskräftig festgesetzt und gezahlt sein. Sie darf keinem Ermäßigungsanspruch unterliegen. Davon kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid endgültig bzw. bestandskräftig ist.[462] Der Erwerber hat den Nachweis über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer durch Vorlage entsprechende...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Auswirkung des Todes auf Folgesachen

Rz. 77 Wie sehen die Folgen des Todes während des Scheidungsverfahrens für eventuelle Folgesachen wie den Zugewinn aus? Das Verfahren hat sich in der Hauptsache durch den Tod erledigt. Der Tod des Erblassers ist hier eine Tatsache, die eine ursprünglich zulässig und begründete Klage nachträglich gegenstandslos – entweder unzulässig oder (wie hier) unbegründet – macht.[105] §...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mit dieser Entscheidung liegt die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik vor. Nicht nur das ist zu begrüßen, sondern auch die Auffassung des OLG in der Sache, die i.Ü. so oder ähnlich auch noch vom LG Duisburg (NZV 2018, 291) und LG Rostock (DAR 2017, 400; vgl. auch Niehaus, in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn 2...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / d) Zuständigkeit und Einziehungsanordnung

Rz. 112 Ausschließlich zuständig für die Einziehung eines unrichtigen Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein ursprünglich erteilt hat. Das Beschwerdegericht kann die Einziehung nicht anordnen, es kann lediglich das Nachlassgericht anweisen, den unrichtigen Erbschein einzuziehen.[126] Rz. 113 Das Nachlassgericht hat von Amts wegen – gleich wie bei der Entscheidu...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Aufnahme des Haftungsvorbehalts im Urteil nach § 780 ZPO

Rz. 161 Beruht die Überschuldung des Nachlasses darauf, dass der Erblasser mehr durch Vermächtnisse und Auflagen verteilt hat als im Nachlass vorhanden ist, steht dem Erben die Überschwerungseinrede nach § 1992 ZPO zu. Gleiches gilt bei einem Untervermächtnis nach § 2187 Abs. 3 BGB. Im Prozess des Vermächtnisnehmers ist für den Erben zu beachten, dass nach der Erhebung der E...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 2021 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Die vormalige Ehewohnung, die im Alleineigentum des Antragstellers steht, wurde nach der Trennung von der Antragsgegnerin bewohnt. In dem daraufhin geführten Wohnungszuweisungsverfahren hatte das FamG durch Beschluss den Herausgabeantrag des Ehemannes zurückgewiesen, jedoch zu seinen Gunsten eine monatliche N...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Versäumung der Haftungsbeschränkung

Rz. 328 Neben der unbedingten Parteilichkeit ist es Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Mandanten zu wahren und zu schützen. Dazu gehört es auch, den Mandanten auch ungefragt auf Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten hinzuweisen. Praxishinweis Der Anwalt hat insoweit umfassend aufzuklären, um den Mandanten vor Schaden zu bewahren.mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Klagearten im Allgemeinen

Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils gesonderten Schritten vorzugehen ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ermittlung des Nachlasszustands durch Sachverständigen (§ 2122 S. 2 BGB)

Rz. 61 Der Vorerbe hat auf Verlangen eine Zustandsaufnahme durch Sachverständige zu dulden. Verlangt der Nacherbe eine Zustandsaufnahme, die gem. §§ 29, 410 Nr. 2 FamFG vorgenommen wird,[75] so hat er die Kosten zu tragen. Von den beiden hier genannten Mitwirkungs- und Verwaltungspflichten kann der Erblasser den Vorerben nicht befreien.mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Reihen-/(Einzel-)Grab

Rz. 185 Die übliche Bestattung in Einzelgräbern erfolgt in sog. Reihengrabstätten, die in einer Reihe angelegt werden und "der Reihe nach" für die in der Satzung festgelegte Ruhezeit vergeben und belegt werden (z.B. Reihe 20 Grab 4). Die Vergabe des Reihengrabes erfolgt durch einseitigen Verwaltungsakt.[270] Rz. 186 Das Nutzungsrecht wird erst anlässlich des Todesfalles erwor...mehr

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AGS 12/2023, Einfordern des... / I. Sachverhalt

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn und Eigentümer ihrer jeweiligen Grundstücke. Die Beklagte ließ eine Bodenfläche ausbetonieren, wobei die Grenze zum klägerischen Grundstück mit einer Grenzverletzung von – insoweit strittig – einigen bis zu 15 cm überbaut wurde. Mit Rechtsanwaltsschreiben vom 14.12.2022 wurde die Beklagte sodann aufgefordert, rechtmäßige Zustände wiederhe...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Nebenkosten

Tz. 1327 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Schuldner

Rz. 464 Die Bezahlung der Vergütung ist eine Nachlassverbindlichkeit, sodass grundsätzlich die Erben verpflichtet sind, die Vergütung aus dem Nachlass zu zahlen. Dabei haften alle Miterben im Außenverhältnis als Gesamtschuldner nach Maßgabe des § 2058 BGB. Im Innenverhältnis kann ein Rückgriff gem. § 426 BGB unter Berücksichtigung der Höhe des jeweiligen Erbteils erfolgen. D...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Pflege, Unterhalt

Rz. 258 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist eine Zuwendung an eine Person steuerfrei, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Über den Wortlaut hinaus sind nicht nur letztwillige Zuwendungen befreit, sondern auch Zuwendungen unter Lebenden.[375] Die Steuerfreiheit ist aber zweifach begrenzt: Zum einen auf einen Betra...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / Leitsatz

1. Im verfassungsgerichtlichen Verfahren eingereichte Mehrfertigungen von Schriftsätzen lösen die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1b VV RVG nur dann aus, wenn der Beteiligte vom Gericht zum Einreichen der Mehrfertigungen aufgefordert wurde. 2. Reisekosten, die dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zwecks Einsicht in die Gerichtsakten beim Gericht angefallen s...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / b) Die Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 36 Die Dürftigkeitseinrede kann vom (Mit-)Erben, Testamentsvollstrecker und vom Nachlasspfleger, nicht aber vom Nachlassverwalter (siehe oben Rdn 31) erhoben werden.[37] Hinweis Miterben sind auch nach der Teilung noch befugt, die Einrede zu erheben.[38] Rz. 37 Die Dürftigkeitseinrede kann grds. gegenüber jeder Nachlassverbindlichkeit, bei der eine Haftungsbeschränkung mög...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VIII. Masseverbindlichkeiten

Rz. 63 Vor der Befriedigung der Nachlassgläubiger sind die Masseverbindlichkeiten vorrangig zu begleichen. Über § 55 InsO [136] hinaus sind die in § 324 InsO genannten Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten.[137] Hierzu zählen insbesondere auch die Aufwendungsersatzansprüche des Erben nach §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB.[138] Hinweis Übernimmt ein nichterbender Angehöriger ohne rec...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Wald- oder Baumbestattung

Rz. 112 Aus dem Wunsch der Verstorbenen heraus, nicht auf einem gemeindlichen Friedhof, sondern noch enger mit der Natur verbunden bestattet zu werden, ist die Bestattung der Aschenreste an den Wurzeln eines Baumes oder das Verstreuen der Aschereste in einem Friedwald oder Bestattungswald entstanden. Dabei wird die Asche des Verstorbenen entweder in einer biologisch abbaubar...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Form

Rz. 30 Der Antrag kann nur schriftlich gemäß § 13 Abs. 1 InsO gestellt werden. Rz. 31 Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Nachlasssache _________________________, ges...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Inhalt und Umfang des dinglichen Wohnungsrechts

Rz. 112 Das dingliche Wohnungsrecht berechtigt den Bedachten, die Wohnung oder das Gebäude unter dem Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.[254] Ohne den Ausschluss des Eigentümers von der Mitbenutzung, liegt gem. § 1090 BGB eine gewöhnliche beschränkt persönliche Dienstbarkeit vor.[255] Das Wohnungsrecht ist nicht übertragbar (§§ 1092 Abs. 1 S. 1, 1093 Abs. 1 S. 1 BGB). Jedo...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Feststellung des Zustands der Erbschaft (§ 2122 BGB)

Rz. 98 Dieser Anspruch, der gem. § 809 BGB auch die Vorlegung zur Besichtigung umfasst, stellt zwar keinen Wertermittlungsanspruch des Nacherben dar, dient jedoch wie der Verzeichnisanspruch der Sicherung von Beweisen für spätere Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und Ansprüchen auf Ersatz aus übermäßiger Fruchtziehung. Im Regelfall ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Unterjähriger Erwerb einer Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 6 KStG)

Tz. 296 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 4 S 6 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung von mind 10 % für Zwecke des Abs 4 als zu Beginn des Kj erfolgt. Dh ein Erwerb einer mind 10%igen Beteiligung in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 31.12. eines Kj wird auf den 01.01. des betreffenden Jahres zurückbezogen mit der Folge, dass die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 und 5 KSt...mehr

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zfs 12/2023, Reichweite der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Gebäudeversicherer nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht aufgrund eines Unfallereignisses vom 29.9.2017 auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. [2] Am Unfalltag war ein bei der Beklagten versicherter Anhänger auf der Straße H[…]gasse in W. ordnungsgemäß abgestellt. Gegen 22:45 Uhr befuhr der Fahrer eines Pkw die H[…]gasse. E...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Erstellung eines Wirtschaftsplans (§ 2123 BGB)

Rz. 52 Gehört ein Wald, ein Bergwerk, eine Kiesgrube o.Ä. zur Erbschaft, muss auf Verlangen des Vor- oder Nacherbens ein Wirtschaftsplan erstellt werden. Die Kosten sind aus der Erbschaft zu tragen.[66] Ist von dieser Verpflichtung Befreiung angeordnet und wird dennoch ein Wirtschaftsplan aufgestellt, so ist auch dieser Plan bindend.mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem VG Köln für das Verfahren erster Instanz einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt. Das VG hat diesen Antrag gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 ZPO deshalb abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hatte, bedürftig i.S.d. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO zu sein. Die erf...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Aufgebotsverfahren

Rz. 210 Um den Zweck der Verwaltung erfüllen zu können, hat der Nachlassverwalter die Nachlassgläubiger zu ermitteln, notfalls durch Aufgebot.[134] Das Aufgebot empfiehlt sich schon im Hinblick auf die den Nachlassverwalter gem. § 1985 Abs. 2 S. 2 BGB treffenden Pflichten.[135] Nach § 1985 BGB muss der Nachlassverwalter – will er nicht die persönliche Haftung riskieren – das...mehr