Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Auslegung der ... / Leitsatz

Eine Bedingung in den AKB, nach der der Versicherer eine für die Reparatur geeignete Werkstatt auswählt, beauftragt und deren Kosten übernimmt, enthält weder eine Ermächtigung der Werkstatt, die Versicherungsleistung in Empfang zu nehmen noch eine Abtretung des Anspruchs gegen den Versicherer. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.11.2021 – 2-08 S 11/21mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundbesitz bzw. Teile von Grundbesitz sind steuerbefreit, sofern sie für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht werden und die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Notwendige Rep... / Leitsatz

1. Zu den notwendigen Reparaturkosten nach einem Wasserschaden zählen auch Kosten der Reparatur von Begleitschäden, die bei in der Praxis üblichen ordnungsgemäßen Trocknungsmaßnahmen an der Ummantelung von Rohren der Fußbodenheizung entstehen. 2. Der VR, der über eine Servicegesellschaft dem VN ein Unternehmen zur Schadenbeseitigung vermittelt, handelt treuwidrig, wenn er sic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgewählte Literaturhinweise: Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Bruschke, Die Behandlung eines Kaufr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat mit seiner beklagten Rechtsschutzversicherung um Freistellung von anwaltlichen Kosten in Zusammenhang mit einem gegen den Kläger geführten straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gestritten. Die Rechtsschutzversicherung hat die vom Kläger jeweils geltend gemachten Gebühren nicht gezahlt, sondern den Kläger nur von unter den Mittelgebühren liegenden Gebühre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / Einführung

Bei den Versicherern nicht so beliebt, bei den Versicherungsnehmern nicht so bekannt, steht die fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens in der Kaskoversicherung im Vergleich zum Kfz-Schadensrecht nicht so im Fokus. Dabei ist die fiktive Abrechnung des Kaskoschadens grundsätzlich anerkannt, und zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof wesentliche Fragen zur Höhe der erstatt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 171 ff. VAG) betreiben die Versicherungen ihrer Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. auf mitgliedschaftlicher Basis. Beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird ein Gründungsstock gebildet, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat (vgl. Kreutz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Mittelbare Zuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gebel, Einsatz von Erträgen aus hingegebenen Vermögensmitteln für eine mittelbare freigebige Zuwendung-Eigenleistung oder Zusatzschenkungen?, DStR 2005, 358; Hartmann, Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?, ErbStB 2005, 224; Klümpen-Neusel, Warum die mittelbare Grundstücksschenkung auch nach der Reform nicht obsolet wird, ErbBstg 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Gebühren bei V... / III. Postpauschale

Weiterhin gelte grds., dass die Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV) bei mehreren Angelegenheiten auch mehrfach berechnet werden könne. Ob das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und das sich daran anschließende Strafverfahren erster Instanz dieselbe Angelegenheit betreffen, sei lange Zeit umstritten gewesen, sei jedoch seit Inkrafttreten des 2. Ko...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Dokument... / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte in dem vor dem OVR Münster in zweiter Instanz anhängigen Verwaltungsstreitverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten den Fristverlängerungsantrag vom 27.12.2021 und die Beschwerdeerwiderung vom 19.1.2022 dem OVG Münster auf elektronischem Wege per beA übersandt. Die Serviceeinheit des zuständigen Senats fertigte von diesen Schriftsätzen für den n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Leitsatz

1. Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der den Beteiligten im Entschädigungsklageverfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ist derjenige Spruchkörper zuständig, der die Kostengrundentscheidung erlassen hat. Das ist im Entschädigungsklageverfahren der Senat. 2. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG liegt vor, wenn es sich um einen e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines (§ 198 Abs. 1 Satz 2) BewG

Rz. 5 Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten nach § 198 Abs. 1 Satz 2 BewG grds. die aufgrund des § 199 Abs. 1 des BauGB erlassenen Vorschriften. Dies sind die Wertermittlungsverordnung und die hierzu ergänzenden Regelungen in den Wertermittlungsrichtlinien 2006 (§ 198 Satz 2 BewG); die Wertermittlungsverordnung wurde zum 01.07.2010 durch die Immobilienwerter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaust...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.4.2.3 Der eigentliche Tatbestand: Die Ausschlagung gegen Entgelt

Rz. 464 Häufiger und typischer ist jedoch die Ausschlagung gegen eine Abfindung. Ergänzung zum Beispiel oben (s. Rn. 462): M ist nicht bereit, ihrem Sohn das MFH (Steuerwert: 3 Mio. EUR) ganz ohne Gegenleistung zukommen zu lassen. S und M vereinbaren daher einen Ausgleichsbetrag von 1,5 Mio. EUR. In den Fällen, da der eingesetzte Erbe über kein anderweitiges Vermögen verfügt, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 30 regelt für den Erwerber bzw. auch den Schenker die Anzeigepflicht für erfolgte Erwerbe v.T.w. oder aufgrund einer vollzogenen Schenkung unter Lebenden. Nachdem durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorwiegend einmalige Vorgänge besteuert werden, die durch das besondere persönliche Verhältnis zwischen EL/Schenker und Erwerber geprägt sind, benötigt die Steuerfes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Auslegung der ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag. Den Kl. und die Bekl. verbindet ein Vertrag über eine Kfz-Vollkaskoversicherung. Versichert war das Fahrzeug der Marke P. Dem Versicherungsverhältnis liegen die AKB der Beklagten zu Grunde. Hier heißt es auszugsweise unter Ziffer 2.6.3: "Sie informieren uns im Reparaturfall. Dann wählen wir eine ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Erst aufgrund des "Digitalisierungsschubes" in der Corona-Pandemie wurde überhaupt vermehrt von der Nutzung von Videositzungen Gebrauch gemacht. Für die Zukunft werden daher Abrechnungsstreitigkeiten Anwaltschaft wie auch Gerichte beschäftigen. In jedem Falle solle bereits bei Antragstellung im Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzungsantrag regelmäßig darauf hingewiesen werden, da...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Der siebte Grundtatbestand: Der vermächtnisgleiche Erwerb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 400 Unter den wenig praxisrelevanten Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG fallen die sog. Legate, die "gesetzlichen Vermächtnisse", während die rechtsgeschäftlichen Vermächtnisse § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorbehalten sind. Hierbei handelt es sich um folgende vom BGB vorgesehene Sachverhalte: "Voraus" des Ehegatten (s. § 1932 BGB) bzw. des Lebenspartners (s. § 10 Abs...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 1 Allgemein

Rz. 1 Die Bedeutung des internationalen Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gerückt. Die Zahl der grenzüberschreitenden Erbfälle steigt. Erbfälle mit Auslandsberührung werfen eine Vielzahl von Fragestellungen auf. Beispiel: Der EL ist deutscher Staatsbürger. Er hat seinen Wohnsitz in Deutschland vor zwei Jahren aufgegeben und si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist m.E. zuzustimmen. Die Parallele bzw. der Hinweis auf die §§ 467, 467a StPO im Strafverfahren überzeugt. Auch im Strafverfahren bleibt der Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen, wenn es nicht zur Anklageerhebung und erst dann ggfs. zur Einstellung kommt. Um dem zu entgehen, sollte der Rechtsanwalt, der im Auslieferungsverfahren tätig wird, ggfs. eine Best...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 7 Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, z. B. Wohnungsüberlassung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge, sind nach § 15 Abs. 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen. Dabei kann z. B. von den Sätzen ausgegangen werden, die am Bewertungsstichtag beim Steuerabzug vom Arbeitslohn und bei der Sozialversicherung für Deputate in der La...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Approximation des beizulegenden Zeitwerts

Tz. 47 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Unter bestimmten Umständen können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Approximation des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden. Gemäß IAS 41.24 besteht diese Möglichkeit va., wenn lediglich eine geringe biologische Transformation seit dem erstmaligen Kostenanfall stattgefunden hat (IAS 41.24 (a)) oder der Einfluss der biologische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Zur Berücksich... / Sachverhalt

Die Klägerin ist Mieterin einer im Eigentum der Beklagten stehenden Wohnung. Den im Jahr 2013 geschlossenen Mietvertrag unterzeichnete auf Vermieterseite die Mutter der Beklagten, zu deren Gunsten ein bedingtes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ab dem Jahr 2019 führte die Beklagte zu 4. die vorgerichtliche Korrespondenz mit der Klägerin, in der es insbesondere um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabe der Rspr-Änderung durch den VI. Senat des BFH im Jahr 2015

Rn. 136c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach nochmaliger Prüfung hielt der VI. Senat des BFH an seiner in dem Urteil in BFH BStBl II 2011, 1015 vertretenen Auffassung nicht mehr fest. Der Senat kehrte damit unter Aufgabe seiner in dem Urteil in BFH BStBl II 2011, 1015 vertretenen Ansicht zu der früheren Rspr des BFH zur Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses als ag Belast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

[11] Die zulässige Klage hat nur teilweise Erfolg. [12] Die Klageanträge sind dahingehend auszulegen, dass nur die Verurteilung der Bekl. begehrt wird. Soweit auf eine gesamtschuldnerische Verurteilung angetragen worden ist, beruht dies ersichtlich (vgl. Klagerubrum) auf einem Versehen. [13] Der Kl. hat gegen die Bekl. Aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer (§ 13 Abs. 2, 2. Alt. BewG)

Rz. 18 Diese liegen dann vor, wenn das Ende sicher ist, nur der Zeitpunkt ist ungewiss (z. B. H E 10.7 "Kosten der üblichen Grabpflege" ErbStH). Rz. 19 Zum Ansatz kommt der Kapitalwert. Dabei ist immer der Vervielfältiger i. H. v. 9,3 zugrunde zu legen. Rz. 20 vorläufig freimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin gegen die Zurückweisung der Nebenintervention ist nach § 71 Abs. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. [12] Die sofortige Beschwerde hat Erfolg; die Nebenintervention ist zuzulassen. [13] Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Gerichtskosten... / III. Altfälle

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage umstritten. Teilweise gingen Gerichte vom Brutto-Prinzip aller Einnahmen aus, so bisher auch das OLG München (Beschl. v. 8.8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Berücksi... / I. Sachverhalt

Die Klägerin ist Mieterin einer im Eigentum der Beklagten stehenden Wohnung. Den im Jahr 2013 geschlossenen Mietvertrag unterzeichnete auf Vermieterseite die Mutter der Beklagten, zu deren Gunsten ein bedingtes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ab dem Jahr 2019 führte die Beklagte zu 4. die vorgerichtliche Korrespondenz mit der Klägerin, in der es insbesondere um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren wurde durch den Verwalter eine Betriebsfortführung vollzogen. Der Rechtspfleger legte am Verfahrensende für den Wert der Gerichtskosten nach § 58 Abs. 1 GKG, Nrn. 2310 und Nr. 2320 GKG KV für die Gerichtskostenrechnung einen Wert von 2.807.418,00 EUR zugrunde. Dabei erfolgte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Münchens v. 8.8.2012 (11 W ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichtige Eintragunge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2 Schulden, die mit dem Erbfall entstehen

Rz. 190 Berücksichtigungsfähig sind auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, in ihrer Grundlage aber noch vom Erblasser herrühren. Rz. 191 Dazu gehört z. B. auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, falls dieser nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist (s. § 1371 Abs. 2 BGB). Zwar ist diese nicht zu Lebzeiten des Erblassers entstanden, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung hat das AG die Klage abgewiesen, da die Bekl. weder nach § 362 Abs. 2 BGB von ihrer Leistungspflicht frei wurde, noch eine Abtretung des Kl. an die Werkstatt L vorliegt. 1. Die Bekl. konnte an die Werkstatt L nicht gem. § 362 Abs. 2 BGB schuldbefreiend leisten. Die Leistung an einen Dritten hat nur dann schuldbefreien...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Begriff

Rz. 1 Erfolgt z. B. im Erbfall ein Übergang eines im Bau befindlichen Grundstücks, ist dieses Grundstück weder ein "echtes" unbebautes i. S. d. § 178 BewG noch ein bebautes Grundstück i. S. d. § 180 BewG. Die bereits im Bau befindliche Substanz erhöht die wertmäßige Bereicherung des Erben, wäre aber durch den Grundbesitzwert des unbebauten Grundstücks nicht berücksichtigt. D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Herkunft aus vorhandenem Vermögen

Rz. 58 Auf der Ebene des Erwerbers ist zu klären, ob die Entrichtung der Steuer durch den Steuerschuldner zu einer Gefährdung des Betriebes führen würde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung über genügend übrige eigene Mittel verfügt, um die Steuer zu entrichten. Beim Anlegen eines solchen Maßstabes bedarf es einer genauen Rechtfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / B. Rechtsgrundlagen

Im Jahr 2008 reformierten VVG[7] finden sich nur noch wenige Vorschriften zur Bestimmung des Sachschadens (z.B. §§ 85, 88, 93 VVG). So kann der VN nach § 93 S. 1 VVG eine im Vertrag vereinbarte Zahlung über den Versicherungswert (§ 88 VVG) hinaus erst verlangen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung verwirklicht oder zumindest gesichert ist (Wiederherstellungskla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Keine zulässig... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Sachrüge begründet. 1. Die Urteilsgründe sind zur Höhe der vom Betroffenen gefahrenen Geschwindigkeit in sich widersprüchlich und können daher nicht Grundlage für die Verurteilung sein. a) Zwar wird im Rahmen der tatsächlichen Feststellungen eine mit der Geschwindigkeitsmessanlage TRAFFIPAX Traffistar S 330 ermittelte Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / II. Obligatorisches Sachverständigenverfahren

Bei der prozessualen Durchsetzung auf Zahlung des (restlichen) Fahrzeugschadens erfolgt regelmäßig der Einwand im Prozess, dass das obligatorische Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe (A.2.6 AKB) nicht durchgeführt und deshalb die (Leistungs-)Klage unzulässig sei. Ein im Vertrag vorgesehenes Sachverständigenverfahren für die außergeric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Prämienanpassu... / 2 Aus den Gründen:

2. Die Klage ist allerdings, wie das LG zu Recht ausgeführt hat, insgesamt unbegründet. a) Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die Prämienerhöhung zum 1.1.2017 in den Tarifen PNM65/205 und PN wirksam erfolgt ist. aa) Entgegen der klägerischen Auffassung entsprach die Mitteilung vom Oktober 2016 den formalen Vorgaben des § 203 Abs. 5 VVG. (1) Die Mitteilung der maßgebl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Abfindung für die Ausschlagung oder den Verzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)

Rz. 114 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers auf den bereits entstandenen Pflichtteil, oder schlägt jemand einen Erbteil oder ein Vermächtnis aus und erhält hierfür jeweils eine Abfindung, so muss gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Abfindung der Erbschaftsteuer unterworfen werden (s. § 3 Rn. 460). In diesem Fall entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1...mehr