Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.2 Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten

Die Fläche der Archivräume beträgt 40 m²; im Verhältnis zur gesamten Fläche von 800 m² entspricht dies einem prozentualen Anteil von 5 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten auf die Jahresgesamtkosten anzuwenden.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.1 Handelsrechtliche Vorschriften

Rückstellungen [1] sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei der Rückstellungsbewertung sind in der Handelsbilanz somit auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen.[2] Darüber hinaus sind langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlauf...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 2 Bildung einer Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz

In der Handelsbilanz ist gem. § 249 Abs. 1 HGB für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Gleiches gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes[1] für die Steuerbilanz. Die Einkommensteuer-Richtlinien[2] führen Grundsätze für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auf; demnach müssen...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.1 Gebäudekosten

Gemietete Räumlichkeiten Bei gemieteten Geschäftsräumen werden die anteilig auf das Archiv oder den Lagerraum entfallenden Mietaufwendungen für die Rückstellungsberechnung herangezogen. Diese Kosten machen in der Praxis den größten Teil der Rückstellung aus. Für die Ermittlung der anteiligen Mietkosten kann aus Vereinfachungsgründen auf das Verhältnis der Nutzflächen Bezug ge...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.5.1 Gesonderte Ermittlung des jährlichen Aufwands

Die jährlichen Aufwendungen für die Unterlagen eines jeden aufzubewahrenden Jahres werden gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist dann jeweils mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multiplizieren.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.5 Handelsbilanz: Zugangsbewertung

Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung aufgrund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kosten...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.6 Handelsbilanz: Folgebewertung

Im Rahmen der Folgebewertung ist zu beachten, dass zum nachfolgenden Bilanzstichtag ein Jahrgang ausscheidet (Verbrauch der Rückstellung) und gleichzeitig ein neuer Jahrgang für die Aufbewahrung hinzukommt (Zuführung der Rückstellung). Der für das erste Jahr zurückgestellte Betrag (laufende Kosten 4.000 EUR und einmalige Kosten 300 EUR) ist nach Ablauf dieses Jahrs verbraucht...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.3 Steuerbilanz: Zugangsbewertung

Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.4 Steuerbilanz: Folgebewertung

Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt. Sollten jedoch grundlegende Verän...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.1 Grundinformationen

Die RST Aufbewahr GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Freiburg und ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; zum Bilanzstichtag 31.12.00 soll erstmalig eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in der Handels- und Steuerbilanz gebilde...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.2 Energiekosten

Voraussichtlich anfallende Heiz-, Beleuchtungs- und Stromkosten sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung einzubeziehen. Ähnlich wie bei den Mietkosten sind auch hier die anteiligen Kosten für die Archiv- und Lagerräume zu ermitteln oder zu schätzen. Vereinfachend kann auch hier eine Zuordnung anhand der vorhandenen Nutzflächen vorgenommen werden: Nutzfläche des Archivs /...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.3 Personalkosten

Die anteiligen Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Archivierung und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen entstehen, sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung mit einzubeziehen. Hierzu zählen z. B. der Personalaufwand für: Lagerverwaltung Hausmeister Reinigung Wachdienst Sicherung und Lesbarmachung der Datenbeständemehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1.2 Aufbewahrungspflicht nach Steuerrecht

Neben den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen auch im Steuerrecht analoge Verpflichtungen, die für alle buchführenden Steuerpflichtigen zur Anwendung kommen. Gemäß § 147 Abs. 1 AO sind für steuerliche Zwecke zusätzlich zu den bereits in § 257 HGB genannten Unterlagen folgende Dokumente aufzubewahren: Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollk...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.5.2 Multiplikator-Methode

Alternativ werden für die Rückstellungsberechnung die jährlich anfallenden, rückstellungsfähigen Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Dieser Faktor stellt das arithmetische Mittel der Jahre 1 bis 10 dar: Die Summe aus 10 und 1 dividiert durch 2 ergibt 5,5 und spiegelt die durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer wider. Ausgangspunkt ist hier die Überlegung, dass in jedem ...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1.1 Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht

Gemäß § 257 HGB ist jeder Kaufmann handelsrechtlich verpflichtet, folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher Inventare Eröffnungsbilanzen Jahresabschlüsse Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB Lageberichte Konzernabschlüsse Konzernlageberichte inkl. dazugehöriger Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen Empfangene und abgesandte Handelsbriefe Buchungsbelege im S...mehr

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Urheberrecht: Die Konsequen... / 2 Regelungen über Uploadfilter und Zugänge zu urheberrechtlich geschützten Werken

In der EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG wird im umstrittenen Artikel 17 die Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten geregelt. Diskutiert wurde vor allem über Einschränkungen des Zugriffs durch Uploadfilter. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten einer Leihmutter keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen, die ein aus zwei Männern bestehendes Ehepaar für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft hat, führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Die Abziehbarkeit scheitert nach Auffassung des FG, weil die Behandlung nicht nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts vorgenommen wurde. Eine künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens

Leitsatz 1. Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Sc...mehr

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Energiemanagementsystem im ... / 1.2 Energiekosten differenziert betrachten

In vielen Großbetrieben wird bis heute den einzelnen energierelevanten Vorgängen wenig Beachtung geschenkt. Zwar wird die Jahresenergieabrechnung in die Kalkulation miteinbezogen. Wo diese Verbräuche aber im Einzelnen entstehen, ob die Höhe dieser Verbräuche gerechtfertigt ist und wo Energieeinsparpotenziale vorhanden sind, wird dadurch i. d. R. nicht erkannt. Dies liegt zum ...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.2 Zielsetzungen

Rz. 4 Der Initiator kann mit der Gründung von Zweckgesellschaften verschiedene Ziele durch Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume "mehrheitlich aufgrund legitimer wirtschaftlicher Überlegungen"[1] verfolgen. In erster Linie bewirkt die Auslagerung von Vermögensgegenständen und Schulden aus der Bilanz des Initiators in die Zweckgesellschaft auf Einzelabschlussebene, dass die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens

Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit steht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.3 Kosten

Rz. 14 Es ist umstritten, ob und in welchem Umfang dem Drittschuldner die ihm für die Abgabe der Erklärung entstandenen Kosten zu erstatten sind.[1] Früher wurde zumeist Kostenersatz zugebilligt. Das BAG v. 31.10.1984, 4 AZR 535/82, BB 1985, 1199 hat demgegenüber einen Erstattungsanspruch abgelehnt, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen

Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand bei einem behinderten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemischte Aufwendungen

Rn. 77 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Soweit die Aufwendungen auch die Erwerbssphäre berühren, sind sie steuersystematisch nicht mehr dem Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen zuzuordnen. Beispiele: Aufwendungen für einen Sprachkurs im Ausland, der auch dem beruflichen Fortkommen dienen soll (BFH VI B 133/12, BFH/NV 2013, 552; BFH VI R 12/10, BStBl II 2011, 796; BFH VI R 61/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Grundsätze für die Behandlung gemischter Aufwendungen

a) Vollständiger Abzug bei unbedeutender privater Mitveranlassung Rn. 139 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine unbedeutende private Mitveranlassung hindert – wie schon nach der früheren Rspr – den vollständigen Abzug der Aufwendungen als BA/WK nicht. Hierbei handelt es sich um eine gewisse Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips für Bagatellfälle. Wenn die betrieblichen oder be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 1 EStG: "Aufwendungen für die Lebensführung"

Rn. 62 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die allg Lebensführung erbracht werden. Dazu wird in § 12 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass die für den Haushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen geleisteten Beträge nicht abzugsfähig sind. Nach § 12 Nr 1 S 2 EStG sind auch die Aufwendungen für die Lebensführung, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vom Pauschbetrag nicht erfasste Aufwendungen

Rn. 66 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Kosten für atypische, unregelmäßige und lediglich mittelbar durch die Behinderung verursachte Kosten unterfallen nicht der Typisierung der Pauschbetragsregelung. Rn. 67 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Folgende Aufwendungen werden daher nicht vom Behinderten-Pauschbetrag erfasst und können ggf als ag Belastung nach § 33 oder nach § 35a EStG abgezog...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die zusammenhängenden Aufwendungen (§ 12 Nr 4 EStG aE)

Rn. 269a Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Gesetzgeber hat das Abzugsverbot des § 12 Nr 4 EStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (WElektroMobFördG) v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) auf die mit den Sanktionen "zusammenhängenden Aufwendungen" ausgedehnt. Die Änderung steht im Kontext mit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorsteuerbeträge auf nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 Nr 3 Hs 1 Alt 4 EStG)

Rn. 229 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Grds ist die dem StPfl in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehbar, soweit sie durch den Betrieb oder Beruf des StPfl veranlasst ist (zB BFH VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455; BFH IX R 55/90, BStBl II 1993, 17; BFH VIII R 6/79, BStBl II 1982, 755). Dies ist nach § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 4 für Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die die Abzugs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bei gemischten Aufwendungen grds Aufteilungsgebot

Rn. 148 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Betragen die betrieblichen/beruflichen oder privaten Veranlassungsbeiträge 10 % oder mehr, so sind die Aufwendungen grds entsprechend der Veranlassungsbeiträge aufzuteilen. Gegenüber der früheren Rspr, die eine Aufteilung nur ausnahmsweise zuließ, wenn die objektiven Umstände eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Anlasses" der Aufwendungen

Rn. 103 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Besteht für die Aufwendungen ein unmittelbarer betrieblicher oder beruflicher Anlass, sind sie regelmäßig auch dann vollständig abzugsfähig, wenn sie sich für die private Lebensführung als vorteilhaft erweisen. Denn in diesen Fällen stellt die unmittelbare betriebliche oder berufliche Zweckrichtung das "auslösende Moment" für die Aufwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nichtabzugsfähige Aufwendungen für die allg Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG)

Schrifttum: Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)

"Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Von § 33b Abs 1–3 EStG erfasste und nicht erfasste Aufwendungen

a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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AGS 10/2021, Umsatzsteuer a... / II. Auch die Auslagen sind mit 19% zu versteuern

Unstreitig sind für die Bahnfahrt Nettokosten i.H.v. 17,24 EUR angefallen, die der Anwalt auch abrechnen kann. Die darauf erhobene Umsatzsteuer (hier 5 %) darf der Anwalt seinem Mandanten nicht in Rechnung stellen. Es handelt sich für ihn insoweit um einen durchlaufenden Posten. Der Anwalt ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass er die in den Reisekosten enthaltene Umsatzs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 12 Nicht abzugsfähige Ausgaben

I. Überblick und Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG hatte zwei Vorgängervorschriften: § 15 EStG 1920 (G v 29.03.1920, RGBl 1920, 359) und § 18 EStG 1925 (G v 10.08.1925, RGBl I 1925, 189). Die erste Fassung des § 12 EStG wurde in das EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1005) eingefügt. Die Grundstruktur der Vorschrift ist bis heute erhalten gebliebe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 2. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten

Über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten erfolgt keine Entscheidung des Beschwerdegerichts; hierüber entscheidet das Familiengericht in seiner Endentscheidung.[19]mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / II. Kosten

1. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren Die unzutreffende Beurteilung der Zuständigkeit durch das Familiengericht hat zur Folge, dass Gerichtskosten gemäß § 20 Abs. 1 FamGKG nicht erhoben werden. 2. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten Über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten erfolgt keine Entscheidung des Beschwerdegerichts; hierüber entscheidet das Familie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH GrS 8/77, BStBl II 1979, 213). Ausgangspunkt der Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zufügung unwägbarer Stoffe: Ausgleichsanspruch

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Ausgleichsanspruch für Schäden schulden, die der Bauträger verursacht. Normenkette § 9a Abs. 2 WEG; § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Das Problem Grundstücksnachbar K geht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf Ersatz von Beschädigungen seines Eigentums durch vom Bauträger v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

KG, Beschl. v. 24.6.2021 – 16 WF 79/21 1. In gerichtlichen Verfahren wie einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Vollstreckungsentscheidung in einem Umgangsverfahren wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag vom Gericht festgesetzt, weil ein für die Gerichtsgebühren maßgeblicher Wert fehlt (§ 33 Abs. 1 RVG). 2. Der danach festzusetzende Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

Leitsatz Die Durchführung eines gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr