Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BFH VII...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "auslösenden Moments"

Rn. 95 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Veranlassungszusammenhang ist von der Rspr begrifflich weiter konkretisiert worden. Dazu sind zwei Voraussetzungen entwickelt worden, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit die betriebliche oder berufliche Veranlassung bejaht werden kann: das auslösende Moment für die Aufwendungen muss sich bei wertender Betrachtung im betrieblichen ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 270 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 5 EStG idF des BeitrRLUmsG v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) konnten Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nicht abgezogen werden, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfand. § 12 ...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / III. "Mehrkosten" nicht "Kosten"

Die beschwerdeführende Anwältin hat insoweit Recht, als ein Unterschied besteht, ob die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Anwalts bis zur Höhe der "Kosten" eines Verkehrsanwalts übernommen werden oder bis zur Höhe der "Mehrkosten" eines Verkehrsanwalts. Sie hat allerdings den Umfang ihrer Beiordnung verkannt. Die beigeordnete Anwältin ist offenbar davon ausgegangen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 90 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Abgrenzung zwischen der Erwerbssphäre und der Privatsphäre wird wegen der Vielgestaltigkeit möglicher Sachzusammenhänge in § 12 Nr 1 EStG nicht mittels eines trennscharf formulierten (geschlossenen) Tatbestands vorgenommen. Der offene Begriff der "Aufwendungen für die Lebensführung" mit beispielhaft erläuternder Normstruktur gebietet ein...mehr

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Benutzung von Räumen eines Teileigentümers: Typisierende Betrachtungsweise

Leitsatz Die Benutzung der Räume eines Teileigentümers zu Wohnzwecken ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Benutzung und deshalb zulässig, wenn es für die Räume an einer Zweckbestimmung im engeren Sinne fehlt, die Räume in einem separaten Gebäude liegen, das übrige Sondereigentum ausschließlich dem Wohnen dient und die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Jochum, Zur einkommensteuerlichen Behandlung von erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium und Promotion, DStZ 2005, 260; Prinz, Bildungsaufwendungen im Ertragsteuerrecht: Koordinatenverschiebung durch den BFH, Rspr-Durchbrechung durch den Gesetzgeber, FR 2005, 229; Rimmler, Berufliche Bildungsaufwendunge...mehr

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Jahresabrechnung: Anforderungen

Leitsatz Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Dazu reicht es aus, wenn sich die Daten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Versammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben. Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG Das Problem...mehr

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Beschwer: Beseitigung einer baulichen Veränderung

Leitsatz Die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilt ist, bemisst sich grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme der Beseitigung, die ihm im Falle des Unterliegens drohen. Normenkette § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die jeweilige Zuor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand der "Verwendung" des WG

Rn. 114 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Erwirbt der StPfl ein WG, lässt sich aus der objektiven Beschaffenheit des WG regelmäßig nicht feststellen, ob die Anschaffung aus betrieblichen/beruflichen oder aus privaten Gründen erfolgt ist. Kauft sich beispielsweise ein Lehrer, der einen Ski-Kurs an seiner Schule leitet, eine neue Ski-Ausrüstung, so ist der Erwerb privat veranlasst, w...mehr

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Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür?

Leitsatz In Mehrhausanlagen hat nach einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer an manchen Bereichen nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht. Soweit ein Bedarf besteht, ist ihm zwar der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen...mehr

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Müllplatz: Verlegung

Leitsatz Wenn der Stellplatz für die Mülltonnen in die Nähe eines Schlafzimmerfensters verlegt wird und zumindest in den Sommermonaten der Mittagssonne ausgesetzt ist, sodass mit Geruchsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, stellt das eine Benachteiligung dar. Normenkette § 20 Abs. 1 WEG Das Problem Der Aufteilungsplan sieht im Vorgartenbereich 2 gleich große, nebeneinander stehende...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Beschluss des GrS des BFH v 21.09.2009

Rn. 132 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auf Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH (BFH VI R 94/01, BStBl II 2007, 121) hat der GrS des BFH mit Beschluss v 21.09.2009 die Rspr zum allg Aufteilungs- und Abzugsverbot aufgegeben (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672). Obwohl in dem Verfahren nur die Aufteilbarkeit von Aufwendungen einer teilweise beruflich und teilweise privat veranlas...mehr

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Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätzliches und Begrifflichkeiten

Rz. 139 [Autor/Stand] Wesentliche Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis). Die OECD/G20 verlangen für die steuerliche Begünstigung von IP-Einkünften das Vorliegen einer wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis).[2] Hierzu ist nach Maßgabe des Nexus-Ansatz ein Zusammenhang (Nexus) zwischen der steuerlichen Begünstigung und der eigenen Geschäftstätigkeit erforderl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Verwendungszwecks" der erhaltenen Leistung

Rn. 109 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ähnlich wie bei der Frage nach dem Anlass der Aufwendung kann das "auslösende Moment" auch dadurch konkretisiert werden, dass nach dem Verwendungszweck der erhaltenen Leistung gefragt wird. Ist der Verwendungszweck der erhaltenen Leistung betrieblicher oder beruflicher Art, handelt es sich grds um BA/WK. Ist der Verwendungszweck der erhalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Überlagerungen" im Wege einer wertenden Betrachtung

Rn. 121 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die dargestellten Konkretisierungen des Veranlassungsprinzips dürfen nicht schematisch angewandt werden. Sie dienen zwar der besseren Handhabbarkeit des Veranlassungsprinzips. Die Rspr hat sich aber immer wieder Freiräume für einzelfallbezogene Bewertungen geschaffen. Letztlich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls für die Zuordnung der A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. (Teil-)Abzugsverbot (§ 4j Abs. 3 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen nach Absatz 1 sind in den Fällen einer niedrigen Besteuerung nach Absatz 2 nur zum Teil abziehbar." Rz. 219 [Autor/Stand] (Teil-)Abzugsverbot. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4j Abs. 1 und 2 EStG vor, bestimmt § 4j Abs. 3 EStG als Rechtsfolge ein (Teil-)Abzugsverbot, mithin eine steuerliche Mehrbelastung, mit Blick auf die (Lizenz-)Aufwendungen des i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 1 EStG

Rn. 10 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG verbietet den Abzug der Aufwendungen für die allg Lebensführung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die ESt. Die Norm stellt das negative Gegenstück zu den Vorschriften der Einkünfteermittlung dar, die den Abzug von Aufwendungen als BA/WK regeln (§ 4 Abs 4 EStG/§ 9 EStG). Aufwendungen für die Wohnung, Kleidung, Ernä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gemäß §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gemäß § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 5 EStG aF und Verfassungsrecht

Rn. 283 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die immer wieder aufgeworfene Frage, ob der Gesetzgeber die Aufwendungen der ersten Berufsausbildung den Kosten der allg Lebensführung zuordnen darf oder ob er von Verfassung wegen verpflichtet ist, alle Berufsausbildungskosten zum Abzug als BA/WK zuzulassen, spielt im Rahmen von § 12 Nr 5 EStG nur dann eine Rolle, wenn nicht der Auffassung...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 153 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorfahrtsregelung (Satz 2)

„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 liegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch vor, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach seinen Vorschriften nicht zulässt, die diesem oder den vorstehenden Absätzen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Abzug der Aufwendungen in einem anderen Staat auf Grund einer diesem Absatz entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die unterschiedlichen Bereiche der allg Lebensführungsaufwendungen (§ 12 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die dogmatische Bedeutung des § 12 Nr 1 S 1 EStG ist seit dem Beschluss des GrS des BFH v 21.09.2009 (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) gestiegen. Während § 12 Nr 1 S 1 EStG nach der früheren Rspr nur Bedeutung für Aufwendungen hatte, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Erwerbssphäre standen (Kernbereich der allg Lebensführung), u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelbelastung (Satz 3)

"Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Personengesellschaft handelt, im Staat des unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafters beziehungsweise des anderen Unternehmensteils im Rahmen einer anzunehmende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sonderregel für Anrechnungsfälle (Satz 4)

"Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer vermieden wird, finden die Sätze 1 bis 3 nur Anwendung, soweit die Aufwendungen auch Erträge in einem anderen Staat mindern, die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen." Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 4 Satz 4 EStG sieht eine weitere ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zum Aufteilungsgebot

Rn. 126 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Zuordnung der Aufwendungen zur Erwerbs- oder Privatsphäre mithilfe des Veranlassungsprinzips, führt in vielen Fällen nicht zu eindeutigen Ergebnissen. Aufwendungen werden häufig nicht nur aus betrieblichen/beruflichen Gründen oder nicht nur aus privaten Gründen geleistet. Oftmals besteht ein Mix aus beruflicher und privater Motivation, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zwischenschaltungsfälle und Unterlizenzierungsverhältnisse (§ 4j Abs. 1 Satz 2 EStG)

"Wenn auch der Gläubiger nach Satz 1 oder eine andere dem Schuldner nach Satz 1 nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes wiederum Aufwendungen für Rechte hat, aus denen sich die Rechte nach Satz 1 unmittelbar oder mittelbar ableiten, sind die Aufwendungen nach Satz 1 ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Aufteilung beim Fehlen objektiver Kriterien für die Trennung

Rn. 155 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Greifen die Veranlassungsbeiträge der Erwerbs- und Privatsphäre derartig ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Kriterien für die Aufteilung fehlt, können die Aufwendungen insgesamt nicht abgezogen werden (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; Tz 17 BMF BStBl I 2010, 614). Diese Situation ist insb dann geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages eines Kindes auf die Eltern (§ 33b Abs 5 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Da bei Kindern, die behindert sind, die Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, häufig von den Eltern getragen werden, hat der Gesetzgeber in § 33b Abs 5 EStG die Möglichkeit geschaffen, den Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern zu übertragen. Diese gesonderte Übertragung ist erforderlich, da in Abs 1–3 des § 33b EStG der Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bedeutung der Pauschbeträge außerhalb des § 33b EStG

Rn. 130 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Neben dem Grundbedarf ist für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsbedarfs der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Werden di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH IV R 6/08, BFH/NV 20...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorschriften des EStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4h EStG. § 4k EStG ist den Zinsschrankenregelungen gemäß § 4h EStG vorrangig anzuwenden. Nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG ist der nach Anwendung der §§ 4–7 EStG mit Ausnahme des § 4h ermittelte Gewinn für die Anwendung der Zinsschranke maßgeblich.[2] Dagegen stellt § 4k EStG auf die jeweilige einzelne Aufwendung ab, ohne sich wie § 4h EStG au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist nicht Teil der Tarifvorschriften. Sie trägt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung und dient wie die übrigen Vorschriften zum Abzug ag Belastungen der Berücksichtigung aller lebensnotwendigen Aufwendungen, die nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten sind. Rn. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vollständiger Abzug bei unbedeutender privater Mitveranlassung

Rn. 139 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine unbedeutende private Mitveranlassung hindert – wie schon nach der früheren Rspr – den vollständigen Abzug der Aufwendungen als BA/WK nicht. Hierbei handelt es sich um eine gewisse Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips für Bagatellfälle. Wenn die betrieblichen oder beruflichen Gründe für die Erbringung der Aufwendungen bei weitem ü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 12 Nr 4 EStG

Rn. 22 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 4 EStG verbietet den Abzug von gezahlten Geldstrafen, sowie von sonstigen Nachteilen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und von Auflagen oder Weisungen, soweit deren Erfüllung nicht lediglich der Wiedergutmachung eines durch eine Tat verursachten Schadens dient. Ziel der Vorschrift ist, zu verhindern, d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr