Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / II. Berechtigung der Klägerin zur Einziehung der Zustellungskosten

Nach Auffassung des BGH war die Klägerin gem. §§ 835 Abs. 1, 836 Abs. 1 ZPO berechtigt, auch die Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und die weiteren Drittschuldner einzuziehen. 1. Umfang der Pfändung Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewirkte Pfändung und Übe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 209 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 3 EStG verbietet den Abzug von Steuern von Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1) und sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2), von USt für Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3) und von Vorsteuerbeträgen auf Aufwendungen, für die die Abzugsverbote gemäß § 12 Nr 1 EStG oder § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–5, 7 o Abs ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. § 4i EStG und § 4k EStG

Rz. 65 [Autor/Stand] Idealkonkurrenz. § 4i Satz 1 EStG bestimmt, dass Aufwendungen grundsätzlich nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden dürfen, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. Damit sind tatbestandliche Überschneidungen im Bereich von als Sonderbetriebsausgaben qualifizierenden (Lizenz-)Aufwendungen denkbar. Insbesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG gilt für alle unbeschränkt estpfl StPfl. Er greift auch bei beschränkt estpfl StPfl ein, soweit Aufwendungen zu beurteilen sind, die mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 50 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Übernimmt eine PersGes für ihre Gesellschafter Aufwendungen, die von § 12 ES...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei Beseitigung des steuerlichen Vorteils auf Seiten des Gläubigers (Satz 2)

"Satz 1 findet keine Anwendung, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz im Sinne dieses Absatzes oder der Absätze 1 bis 4 bereits beim Gläubiger, beim weiteren Gläubiger oder bei der anderen Person im Sinne des Satzes 1 beseitigt wird." Rz. 86 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 5 Satz 2 EStG setzt Art. 9 Abs. 3 Halbs. 2 ATAD um.[2] Es handelt si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a EStG nF, gültig ab VZ 2013)

Rn. 51a Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der Neuregelung des § 26a EStG durch das StVereinfG 2011 (BGBl I 2011, 2131) hat derjenige die ag Belastungen zu tragen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Damit wollte der Gesetzgeber dem Prinzip der Individualbesteuerung (BT-Drucks 17/5125, 40) und einer Forderung der Literatur entsprechen (Kanzler, FR 2009, 919; NWB 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kein Abzug bei unbedeutender betrieblicher oder beruflicher Mitveranlassung

Rn. 145 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auf der anderen Seite eröffnet eine bloß unbedeutende betriebliche oder berufliche Mitveranlassung nicht die (teilweise) Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen (BFH IV B 57/09, BFH/NV 2010, 880 und BFH X B 115/09, BFH/NV 2010, 1248: privat motivierte Reisen). Auch insoweit liegt eine geringfügige Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips vor (...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[3] "II. “Das Beschwerdegericht hält die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Güteverfahren für nicht erstattungsfähig. Die Durchführung des Güteverfahrens sei zwar vor der gerichtlichen Durchsetzung des verfolgten Anspruchs erforderlich. Es fehle aber an einer Rechtsgrundlage für die Erstattung der anwaltlichen Kosten. § 91 Abs. 3 ZPO regele nur die Kosten der Gütestelle. ...mehr

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AGS 10/2021, Umsatzsteuer a... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Soweit der Anwalt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, was der Regelfall ist, darf er Auslagen, die er aufwendet, nur in Höhe der Nettobeträge in seine Rechnung aufnehmen. Die darauf entfallende Umsatzsteuer erhält er ja im Wege des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt rückvergütet. Auf diese Nettobeträge ist dann die jeweils gültige Umsatzsteuer zu e...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider der m.E. gut begründeten und auch praktikablen herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht angeschlossen. Deren Argumente überzeugen mich mehr als die des BGH. Die Argumente des BGH Zwar dient in der Tat das obligatorische Güteverfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht der Vorbereitung des Rechtsstreits, sondern der Vermei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Mit § 4k EStG werden die Regelungen der Art. 9 und 9b ATAD in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ergänzende Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen finden sich in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG n.F., § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.F. und § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 EStG n.F. [2] Zielsetzung des § 4k EStG ist es, zumindest eine Einmal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 12 Nr 3 EStG

Rn. 18 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 3 EStG dürfen Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die USt für Umsätze, die Entnahmen sind, und bestimmte Vorsteuer-Beträge einschließlich der auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen nicht abgezogen werden. § 12 Nr 3 EStG dient der Umsetzung der gesetzgeberischen Entscheidung, dass die Personensteuern ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorschriften des KStG und GewStG

Rz. 22 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttung). Vergleichbar zu § 1 AStG kann eine Einkünftekorrektur im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst dann in Betracht kommen, wenn nach Anwendung des Abzugsverbots gemäß § 4k EStG noch abziehbare Aufwendungen vorhanden sind.[2] Rz. 23 [Autor/Stand] Verhältnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 2 EStG: "Zuwendungen"

Rn. 177 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zuwendungen iS des § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt und dem Vermögen des Zuwendungsempfängers zufließt. Subjektiv muss der Zuwenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. AStG

a) Verhältnis zu § 1 Abs. 1 AStG Rz. 58 [Autor/Stand] Partielle Maßgeblichkeit. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG sieht bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen an verbundene ausländische Unternehmen eine Einkünftekorrektur in Höhe des nicht angemessenen Teils vor. Das Rangverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG und § 4j EStG ist dogmatisch schwierig. Hierbei ist zu berücksichtigen, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung bis 1974

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Körperbehinderten entstehen aufgrund ihrer Behinderung besondere Aufwendungen. Aus diesem Grunde anerkannten schon Abschn 153 EStR 1953 und Abschn 40 LStR 1954 aus Vereinfachungsgründen den Körperbehinderten wegen ag Belastung gewisse Pauschbeträge. Eine Rechtsgrundlage für derartige Vereinfachungsregeln brachte dann das StNeuOG 1954 vom 16.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist lex specialis zu § 33 EStG. Sie beinhaltet Ausnahmen vom Grundsatz des Abzugsverbots nach § 12 EStG. § 33b EStG betrifft der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG). Grundsätzlich kann der StPfl wählen, ob er die Pauschbeträge nach § 33b EStG oder die tatsächlichen Aufwendungen nach § 33 EStG geltend mach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Auffangtatbestand für sonstige hybride Gestaltungen (Abs. 3)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund deren vom deutschen Recht abweichender steuerlicher Zuordnung oder Zurechnung nach den Rechtsvorschriften anderer Staate...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Gewerbesteuer

Rz. 64 [Autor/Stand] Ausschlussverhältnis. § 4j EStG findet über den Generalverweis in § 7 GewStG auch im Gewerbesteuerrecht Anwendung. So erhöht eine nach § 4j EStG (teilweise) nicht abziehbare Betriebsausgabe über § 7 GewStG auch den Gewerbeertrag.[2] Unter Zugrundelegung dessen besteht zwischen dem (Teil-)Abzugsverbot nach § 4j EStG und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 36 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Höhe der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind verfassungsgemäß (BFH BFH/NV 2003, 1164; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG v 17.01.2007, 2 BvR 1095/03, nv; bisheriger Vorläufigkeitsvermerk der Verwaltung wurde gestrichen, s BMF BStBl I 2007, 438; Hufeld i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3). Es muss sich bei den Auflagen oder Weisungen um strafähnliche Sanktionen handeln, die die Aufga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Das Verfahren ist nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. Mit Schriftsatz vom 23.4.2020 stellte der Rechtsanwalt den Antrag, notwendige Auslagen im Umfang von 2.352,25 EUR zu sei...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des Behinderten-Pauschbetrages dient der Vereinfachung. Sie soll die Anwendung in einem Grenzgebiet der ag Belastung erleichtern. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung typischerweise Sonderaufwendungen entstehen, die als ag Belastung zu qualifizieren sind (s BFH BSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelerfassung (Satz 3)

"Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem anderen Staat einer tatsächlichen Besteuerung unterliegen." Rz. 81 [Autor/Stand] Doppelt erfasste Erträge. § 4k Abs. 4 Satz 3 EStG setzt Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD um und sieht eine Au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei vorübergehender Besteuerungsinkongruenz (Satz 2)

"Satz 1 gilt nicht, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten." Rz. 49 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot. § 4k Abs. 1 Satz 2 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. a Satz 2 Ziffer ii ATAD um.[2] Diese Vorschrift sieht eine – sachgere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zweite Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot: Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 5 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist." a) Erfassung der Einnahmen im Hinzurechnungsbetrag Rz. 172 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Da Lizenzeinkünfte als passive Einkünfte qualifizieren, kann es zu einem N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Methode zur Abgrenzung der Erwerbssphäre von der Privatsphäre: das Veranlassungsprinzip

1. Allgemeines Rn. 90 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Abgrenzung zwischen der Erwerbssphäre und der Privatsphäre wird wegen der Vielgestaltigkeit möglicher Sachzusammenhänge in § 12 Nr 1 EStG nicht mittels eines trennscharf formulierten (geschlossenen) Tatbestands vorgenommen. Der offene Begriff der "Aufwendungen für die Lebensführung" mit beispielhaft erläuternder Normstruktu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 242 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 4 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1), für sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2) und für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht ledig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Verzicht und Rücknahme von Strafbefehl und Einspruch

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Strafbefehl und der Einspruch können bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. § 303 StPO). Ebenso kann bereits im Anschluss an den Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet werden. Entsprechend den Grundsätzen über die Beschränkbarkeit des Einspruchs (s. Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 3 EStG enthält die Festsetzungen der einzelnen Pauschbeträge. In S 2 sind die Pauschbeträge in acht Stufen (ab VZ 2021 in neun Stufen) gestaffelt. Die Stufen richten sich nach dem GdB. S 3 enthält eine zusätzliche Regelung und damit eine weitere Stufe mit besonderem Betrag. Danach erhalten Menschen mit Behinderungen, die hilflos si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Rz. 23 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum abweichenden Wirtschaftsjahr. Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts gilt der Anwendungszeitpunkt, der auf das Kalenderjahr abstellt, auch für Steuerpflichtige mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Dem Vorschlag eines alternativen Anwendungszeitpunkts für Aufwendungen, die in einem nach dem 31.12.2017 beginnenden Wirtschaftsjahr ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freiwillige Zuwendungen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 1

Rn. 191 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 2 EStG Alt 1 sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Zum Begriff der Zuwendung s Rn 177ff. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung ohne Rechtspflicht erbracht wird. Der Zuwendende darf die Leistung weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder rechtsverbindlicher Anordnung eines Dritten (l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG hatte zwei Vorgängervorschriften: § 15 EStG 1920 (G v 29.03.1920, RGBl 1920, 359) und § 18 EStG 1925 (G v 10.08.1925, RGBl I 1925, 189). Die erste Fassung des § 12 EStG wurde in das EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1005) eingefügt. Die Grundstruktur der Vorschrift ist bis heute erhalten geblieben. § 12 EStG enthält in der gegenw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 12 Nr 5 EStG aF

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift in § 12 Nr 5 EStG regelte bis zu ihrer Aufhebung durch das ZollkodexAnpG v 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417; mit Wirkung ab dem VZ 2015) ein Abzugsverbot für Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, wenn diese Berufsausbildung oder dieses E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Polen

Rz. 80 [Autor/Stand]"Eigenständige"Regelung. Die polnische Lizenzschranke i.S.d. Art. 15c KStG-PL ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Diese Regelung weicht erheblich von § 4j EStG ab. Einerseits knüpft die polnische Lizenzschranke nicht an die Niedrigbesteuerung beim Lizenzgeber an. Andererseits weist sie Tendenzen der deutschen Zinsschranke i.S.d. § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / II. Die Kostenfestsetzung gegen Gegner aufgrund Quote

Mit Kostenfestsetzungsbeschluss setzte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die von dem Beklagten an die Kläger für die drei Verfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten auf insgesamt 1.518,98 EUR (= 1/2 von 3.037,96 EUR) unter Zugrundelegung von jeweils einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV sowie einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV i.H.v. 300,00 EUR zzgl...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / I. Die Ausgangslage

Eine Reform, die neue Fragen aufwirft Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 die Einrichtung und Auflösung eines P-Kontos in § 850k ZPO, die Besonderheiten bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos in § 850l ZPO (hierzu FoVo 2021, 181, in dieser Ausgabe) und der Pfändungsschutz in §§ 899 ff. ZPO geregelt. Gleichzeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 5.3 Deckungsbeitrag

Bei dem Deckungsbeitrag (DB) lassen sich die Kosten in fixe und leistungsabhängige (variable) Kosten aufspalten. Der DB ist die Differenz zwischen dem Umsatz und den variablen Kosten. Er gibt an, wie viel Geld dem Unternehmen zur Deckung seiner fixen Kosten zufließt. Die Aussagegenauigkeit erhöht sich, wenn die fixen Kosten für bestimmte Bereiche des Unternehmens berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten SA oder ag Belastungen doch zu einer Minderun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 19 [Autor/Stand] § 52 Abs. 8b EStG . Die zeitliche Anwendung des § 4j EStG ist in § 52 Abs. 8b EStG geregelt. Hierin heißt es: "§ 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen".[2] Rz. 20 [Autor/Stand] Anwendung ab VZ 2018. Die Regelung des § 4j EStG wurde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

Rz. 871 [Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171). Rz. 87...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73ff StGB). Die neue Termin...mehr