Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Mängel der Buchführungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mängel bei den Buchführungspflichten können zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen, da wie ausgeführt der Nachweis über die ordnungsgemäße Aufzeichnung zu erbringen ist. Es sei denn, den Verband/Verein trifft am Vorliegen der Mängel kein Verschulden. Im Einzelnen sind daher folgende Mängel bei den Buchführungspflichten zu vermeiden: Die Au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Buchführungspflicht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit einem Wechsel von der Gewinnermittlungsart durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführungspflicht ergeben sich auch Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung. Wenn das Finanzamt zum 01.01. zur Buchführungspflicht aufgefordert hat, liegt insoweit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bila...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Buchführungssysteme

1. Allgemeines Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme: die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung. 2. Einfache Buchführung Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diej...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 EUR (bis einschließlich 2017: 410 EUR), kann der für das Wirtschaftsgut aufgewendete Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme: die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Doppelte Buchführung

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt: alle Geschäftsvorfälle werden in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einfache Buchführung

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorfä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übergangsgewinn

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aus diesem Grund ist der laufende Gewinn durch Zu- und Abrechnungen zu ermitteln. Gesetzlich sind hierzu keine ausdrücklichen Regelungen vorgesehen, jedoch sieht R 4.6 EStR entsprechende Anweisungen vor, da die Gewinnermittlungen nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 5 EStG (Anhang 10) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) (Einnahmen-Überschussrechnung) zu u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Laufender Gewinn

Tz. 26 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Hier ist zu berücksichtigen, dass der handelsbilanziell ermittelte Überschuss nicht der für das Steuerrecht maßgebende Überschuss ist, d. h. Gewinn und Verlust sind im Rahmen der Gewinnermittlung zu korrigieren. Nicht abziehbare Aufwendungen wie z. B. die Körperschaftsteuer oder die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen sind hinzuzurechnen, st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wareneingangsbuch

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zum Wareneingangsbuch s. "Aufzeichnungspflichten (Auswertungen SKR 099/SKR 049)" Tz. 65.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie ausgeführt, muss die die Buchführung einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens (hier: des Verbandes, Vereins) vermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Oberster Grundsatz für eine ordnungsgemäße Buchführung ist somit also die Klarheit und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Elektronische Übermittlung

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vordruck "Anlage EÜR" ist (ab dem VZ 2011) in elektronischer Form an das für den Verein zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Früher (d. h. bis einschl. VZ 2016) hat die Finanzverwaltung bei kleineren Unternehmen nicht beanstandet, wenn diese bei Betriebseinnahmen von weniger als 17 500 EUR keine elektronisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 35 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können (= Wahlrecht) ab dem VZ 2010 für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Unklarheiten bei der Führung eines Einlagekontos bei Stiftungen

Tz. 145 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Diskussion zum Einlagekonto bei Stiftungen bzw der Einlagenrückgewähr bei Leistungen von Stiftungen wurde bisher recht ergebnisorientiert geführt. Es gilt einerseits eine Doppelbelastung von ESt und ErbSt zu vermeiden und andererseits eine Belastungsgleichheit zwischen Stiftungen/Destinatären und Kap-Ges/AE herzustellen. Für beide Absic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht einer AG beginnt mit ihrem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall. I.d.R. dürfte dies die Aktienübernahme durch die Gesellschaftsgründer sein. Obwohl die AG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person entstanden ist, findet durch die Regelungen des § 29 AktG bereits auf die Vor-AG Aktie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungspflicht der AG

1. Grundlagen Rn. 4 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht ergibt sich für die AG als Kaufmann gemäß § 3 AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 bereits aus den Vorschriften der §§ 238ff. Entsprechend verhält es sich für KGaA (vgl. § 278 Abs. 3 AktG) und dualistisch wie monistisch strukturierte SE (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 vom 08.10.2001 (ABl. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verantwortlicher Personenkreis innerhalb der AG

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Verantwortliches Organ für die Erfüllung der Buchführungspflicht ist der Vorstand. Durch § 94 AktG werden hierdurch auch stellvertretende Vorstandsmitglieder erfasst. § 91 Abs. 1 AktG stellt die Gesamtverantwortung des Vorstands für die Erfüllung der Buchführungspflicht klar (vgl. Hüffer-AktG (2024), § 91, Rn. 2). Betont wird diese öffentlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 4 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht ergibt sich für die AG als Kaufmann gemäß § 3 AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 bereits aus den Vorschriften der §§ 238ff. Entsprechend verhält es sich für KGaA (vgl. § 278 Abs. 3 AktG) und dualistisch wie monistisch strukturierte SE (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 vom 08.10.2001 (ABl. EG, L 294/1ff....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 7 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Vergleich zu § 91 Abs. 1 AktG spricht § 41 GmbHG von einer ordnungsmäßigen Buchführung, deren Führung Aufgabe der Geschäftsführer ist. Ein inhaltlicher Unterschied kann hieraus nicht gefolgert werden, weshalb zur Auslegung des § 91 AktG auch auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 41 GmbHG in diesem Bereich verwiesen werden kann (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konzernbuchführung

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergänzend soll hier die Fragestellung betrachtet werden, ob eine AG als zur Konzern-RL verpflichtetes MU eine eigenständige Konzernbuchführung einzurichten hat, m.a.W., ob der Umfang der erforderlichen Handelsbücher verpflichtend um eine Konzernbuchführung zu erweitern ist. Nach Ruhnke umfasst die Konzernbuchführung alle "Vorkehrungen, die für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Buchführungssystem und Buchführungsform

Rn. 19 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die systemseitigen Anforderungen (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung) und Fragen der äußeren Aufmachung der Buchführungspflicht werden im AktG nicht geregelt. Eine bestimmte Form der Buchführung wird nicht verpflichtend vorgeschrieben (vgl. Godin/Wilhelmi (1971), § 91 AktG, Rn. 1). Hierzu sind v.a. die Vorschriften der §§ 238...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erforderliche Handelsbücher

a) Allgemeines Rn. 7 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Vergleich zu § 91 Abs. 1 AktG spricht § 41 GmbHG von einer ordnungsmäßigen Buchführung, deren Führung Aufgabe der Geschäftsführer ist. Ein inhaltlicher Unterschied kann hieraus nicht gefolgert werden, weshalb zur Auslegung des § 91 AktG auch auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 41 GmbHG in diesem Bereich verwiesen werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pflichten beim Einsatz von IT

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Auswahl- und Überwachungspflicht gilt auch für den Fall, dass der Vorstand beschließt, UN-Externe mit der technischen Durchführung der Buchführung zu beauftragen (Outsourcing). Zu jedem Zeitpunkt ist sicherzustellen, dass bei auftretenden Mängeln korrigierend eingegriffen werden kann. In der UN-Praxis werden hierzu regelmäßig sog. Service...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) gelten für die AG und die GmbH weitgehend einheitliche Regeln für den JA. Sie sind derweil in den §§ 238 bis 335c niedergelegt. Daneben sind für die GmbH wenige Einzelvorschriften zu beachten, nämlich die §§ 5a, 29, 41 bis 42a, 46, 71 GmbH...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

Rz. 145 Zu den Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten gem. § 65 UStDV, die mit der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verbunden sind, vgl. Rz. 78ff.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 5. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 40 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Beim Abzug der Tagespauschale bestehen die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Absatz 7 EStG nicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 11. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 25 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Nach § 4 Absatz 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das häusliche Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungsaufwendungen im Wege der Schätzung ermittelt werden und nach Ablauf des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rz. 46 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sowohl die stpfl, als auch die steuerfreien Zuwendungen im Zusammenhang mit Job-Tickets sind im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 2 LStDV). Soweit Zuwendungen des ArbG auf die > Entfernungspauschale anzurechnen sind (> Rz 19 ff und Rz 30ff), sind sie in der > Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG). Rz. 47...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die früher als Staatsbahn organisierte Bahn ist zum Jahr 1994 privatisiert worden. Dazu wurden die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" des Bundes und "Deutsche Reichsbahn" der früheren DDR im Sondervermögen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengefasst (vgl Art 87 GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993, BStBl 1993 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Aufzeichnungspflichten

Rz. 226 Die Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, gilt in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für Personen, die nicht Unternehmer sind (§ 22 Abs. 1 S. 2 UStG), etwa bei Leistungen für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder für den nichtunternehm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Sammelposten / 8 Aufzeichnungspflichten für Wirtschaftsgüter über 250 EUR

Soweit sich die betreffenden Angaben nicht aus der Buchführung ergeben, müssen Aufzeichnungen über die Wirtschaftsgüter geführt werden, deren Anschaffungskosten über 250 EUR liegen. Das heißt, dass für Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto keine Aufzeichnungen über die Anschaffung erforderlich sind. Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto können dann sofor...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Sammelposten / 3 Anhebung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Der untere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG 250 EUR . Der obere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 EStG 1.000 EUR. Das hat zur Folge, dass die Grenze für Aufzeichnungspflichten 250 EUR beträgt. Für den Sammelposten beträgt die untere Wertgrenze 250 EUR und die obere Wertgrenze 1.000 EUR.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Bestandsve... / 3 Inventurpflicht: Wann eine Inventur erstellt werden muss

Die Pflicht zur Durchführung einer Inventur ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §§ 140, 141 Abs. 1 AO. Danach sind die Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Allerdings besteht nach § 241a HGB insofern eine Ausnahme von der Inventurpflicht, als Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die Nebenbetroffene – eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG – adressierte von 2010 bis Juli 2014 in über 1.000 Fällen Rechnungen an eine nicht existente Scheinfirma. Deshalb wurde gegen den Betroffenen – den Geschäftsführer der Komplementärin der Nebenbetroffenen – im Juli 2015 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, mit dem dieser wegen Steuergefährdung zu Geldbußen verurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 6. Fazit

Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO setzt voraus, dass sich die Ergebnisse der Außenprüfung auf einen Sachverhalt beziehen, der als Dauersachverhalt auch in weiteren Jahren steuerlich von Bedeutung ist. Der Gesetzgeber subsumiert hierunter ausweislich der Gesetzesbegründung unproblematisch auch Bewertungsangelegenheiten. In der Beratung sollte der Mandant diese Sichtweise ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Kundschaftsessen und -trinken

Aufwendungen für Kundschaftsessen und -trinken zur Pflege bestehender Kundenkontakte und Akquisition von neuen Geschäftsfreunden sind nur bei konkret betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig, z. B. bei Besuch des Inhabers einer Gastwirtschaft, der auch Geschäftsfreund ist. Voraussetzung ist, dass die private Veranlassung unbedeutend ist und die betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.7 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten (Miet- und Pachtverträge)

Rz. 68 Grundstücke, die als Eigentum einer GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen sind, gehören unzweifelhaft zum Betriebsvermögen der KG. Dies gilt u. a. auch dann, wenn das Grundstück einem Gesellschafter zur privaten Nutzung überlassen wird.[1] Grundstücke, die nicht in der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 2.8 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grundsätzlich in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.[1] Dieses braucht nicht geführt zu werden, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben.[2] Das Verzeichnis bzw. die Buchführung muss folgende Angaben enthalten: T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 1 Bedeutung und Wirkung

Sonderabschreibungen stellen eine steuerrechtliche Subventions- oder Lenkungsnorm dar. Die mit ihnen gewährten steuerlichen Vorteile sollen als Investitionsanreiz zur Erzielung außersteuerlicher Ziele dienen. Handelsrechtlich gehörten Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG sind in der Handelsbila...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 2.5 Bewertungswahlrecht

Die geltenden Vorschriften über Sonderabschreibungen erlauben es dem Steuerpflichtigen, Sonderabschreibungen innerhalb des Begünstigungszeitraums bis zu einer bestimmten Höhe und in beliebigen Veranlagungszeiträumen in Anspruch zu nehmen. Werden die Sonderabschreibungen auf mehrere Jahre verteilt, ist keine gleich bleibende Höhe der jährlichen Abschreibungen erforderlich – di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr