Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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FoVo 11/2010, Rentenbescheid kann vom Drittschuldner herausverlangt werden

Bei der Pfändung eines Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Herausgabe des jeweils gültigen Rentenbescheids (bzw. der jeweils gültigen Rentenmitteilung) durch den Drittschuldner mit gepfändet und mit in den PfÜB aufgenommen werden; eine Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO entfällt dann. Der Herausgabe des Rentenbescheids durch den Drittschuldner stehen Gründe des Date...mehr

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ZErb 01/2010, Pflichtteilsa... / Aus den Gründen

Beschluss vom 15. September 2009 (...) Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Schadensersatzklage gegen den Beklagten, ihren früheren Prozessbevollmächtigten, abgewiesen. Das diesem vorgeworfene Unterlassen, nämlich in dem verloren gegangenen Auskunftsprozess, den die uneheliche, 1969 geborene und 1970 vom Erblasser als die seine anerkannte Tochter nach dessen Tod (24.8...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / Einführung

Der folgende Beitrag zeigt nach der Darstellung der Grundlagen die Chancen und Probleme der Durchsetzung des Rechts des Pflichtteilsberechtigten auf Anwesenheit nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB auf. Faktisch und rechtlich steht der Pflichtteilsberechtigte außerhalb des Nachlasses. Eine eigene Sichtung, Prüfung und Bewertung des Nachlasses wird ihm von Gesetzes wegen nicht z...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / 2. Ort der Verzeichnisaufnahme

Deutlich problematischer ist die Frage, wo das Verzeichnis aufzunehmen ist. Zumeist fordert der Pflichtteilsberechtigte die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses in der Wohnung des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt einen authentischen und oft auch sehr aufschlussreichen Eindruck vom Nachlass. In der Praxis wird der begehrte Zutritt oft gewährt. Juristisch ist ind...mehr

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zfs 02/2009, Die sofortige ... / VI. Zusammenfassung

Die vorliegende Entscheidung des BGH vom 18.11.2008 stellt klar, dass in einem 130-%-Fall nach Durchführung einer vollständigen und fachgerechten Reparatur der oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes liegende Anspruch im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall, sondern sofort mit dem Unfallereignis fällig wird. Dies folgt daraus, dass es sich beim Erfordernis eine...mehr

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FF 09/2008, Streitwert bei ... / 2 Anmerkung

Das OLG Stuttgart beschäftigt sich im vorstehenden Beschluss mit der Höhe des Streitwerts in Fällen der sog. "stecken gebliebenen" Stufenklage. Nach Rechtshängigkeit der Stufenklage kommt es nicht mehr zu einer Bezifferung des Klagantrags in der Leistungsstufe, etwa, weil der Kläger seinen Leistungsanspruch auf Grund einer während der Rechtshängigkeit der Klage erfolgten auß...mehr

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ZErb 08/2011, Anspruch eine... / Sachverhalt

Der Kläger und Beschwerdeführer ist der Sohn des am 17.10.2001 verstorbenen A. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau und testamentarische Alleinerbin. Mit anwaltlichem Schreiben vom 3.12.2001 forderte der Kläger die Beklagte zur umfassenden Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses auf. Die Beklagte erteilte Auskunft und versicherte auf Verlangen deren Vollständigke...mehr

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AGS 02/2011, Isolierte Anfe... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin ist die Mutter des Antragstellers. Nachdem die elterliche Sorge allein auf seinen Vater übertragen worden war, begehrte der Antragsteller Auskunft über die Höhe des Einkommens und stellte beim FamG einen entsprechenden Antrag. Nachdem die Antragsgegnerin anschließend außergerichtlich die begehrte Auskunft erteilt hatte, haben die Beteiligten das Verfahren...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / g) Vermeidung von Nachteilen für den Unterhaltspflichtigen

Um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, rechtzeitig die benötigten Informationen zusammenzutragen, damit dann ggf. umgehend eine Abänderungsklage erhoben werden kann. Die konkrete Höhe des geschuldeten Unterhaltes ist aber auch entscheidend abhängig von dem Einkommen des anderen Elternteils. Eltern, deren Haftungsanteile für den Kindesunterh...mehr

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zfs 04/2009, Synopse der fü... / II. Die Regelungen aus dem früheren § 3 Pflichtversicherungsgesetz

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / I. Einleitung

Das Bundesministerium der Justiz[1] hat im November 2007 überraschend einen Gesetzesentwurf zur teilweisen Neuregelung des gesetzlichen Güterstandes vorgelegt. In diese Novelle sind verschiedene in der Praxis und bei den Deutschen Familiengerichtstagen immer wieder geforderte Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts eingearbeitet worden. Vor allen Dingen soll das Recht des ge...mehr

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zfs 02/2009, Nicht erlaubte... / Leitsatz

1) Der Vertragszweck des für einen Unfallgeschädigten erstellten Sachverständigengutachtens, das als Darlegungs- und Beweismittel zur Herbeiführung einer Schadensregulierung dient, begründet keine Befugnis der Versicherung zur Digitalisierung der als Bestandteil des Gutachtens von dem Sachverständigen gefertigten Lichtbilder und deren Einstellung in einer Restwertbörse. 2. Di...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 5. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 und 3 BGB kann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Hat das Urteil auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, können bei der Bewertung des Abwehrinteresses die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe berücksichtigt werden, um Vollstreckungsversuchen entgegenz...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / III. Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt und Kostenvorschuss, § 246 FamFG

Die in der Praxis wichtigste Vorschrift ist § 246 FamFG. § 246 Abs. 1 FamFG enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von laufendem (nicht rückständigem) Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren zu regeln, soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht. Danach können einstweilig...mehr

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AGkompakt 07/2011, Kostenen... / 2 II. Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung war nach §§ 99 Abs. 2, 269 Abs. 5 S. 1 ZPO zulässig, da sie zum Teil auf Anerkenntnis und zum Teil auf Klagerücknahme beruhte. Obsiegen und Unterliegen ist für jede Stufe gesondert zu prüfen Das OLG weist darauf hin, dass bei einer Stufenklage das Obsiegen und Unterliegen für beide Stufen gesondert zu prüfen ist. Dass der K...mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / 1. Die einzelnen Stufen im Prozess

Jede der in den drei Stufen geltend gemachten Ansprüche begründet einen selbstständigen Anspruch.[3] Die Auskunftsstufenklage ist dogmatisch nichts anderes als ein Fall objektiver Klagehäufung.[4] Die Besonderheit besteht darin, dass es dem Kläger abweichend von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gestattet wird, einen unbezifferten Leistungsantrag zu stellen.[5] Über jede Stufe ist geson...mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 1 Der Fall

Vollstreckung Auskunftsanspruch zum Kindesunterhalt Die Kinder als Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung gegen den Kindesvater als Schuldner. Im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage auf Auskunft und nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Nachehelichen- und Kindesunterhalt wurde der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil verurteilt, Auskunft zu erteilen und bestimmte...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / I. Einleitung

Sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch den bei Beendigung des Güterstandes zu regelnden Zugewinnausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind,[1] ohne dass unterschiedliche Mit...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / I. Überblick

Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet wie folgt: Zit...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Erteilung von Auskunft und Zahlung höheren Kindesunterhalts in Abänderung einer Jugendamtsurkunde aus dem Jahr 1997 in Anspruch. [2] Der volljährige Kläger, der bei seiner Mutter lebt und sich jedenfalls bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 in der allgemeinen Schulausbildung befand, ist der Sohn des Beklagten au...mehr

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zfs 07/2008, Pflicht zur We... / Aus den Gründen

“ … 1. Der Klägerin stehen vertragliche Ansprüche gegenüber dem Beklagten nicht zu, weil zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis bestanden hat. a. Selbst für den Fall, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgt, sondern durch den Rechtsschutzversicherer initiiert wird, handelt dieser lediglich als Vertreter des Versicher...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / I. Die Meinungen in der Rechtsprechung

Schon eine Entscheidung des BGH[5] aus den 50er-Jahren hatte sich mit der Frage befasst, ob nach einer ursprünglichen Unterhaltsvereinbarung gegen einen Unterhaltsanspruch mit einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der ungefragten Informationspflicht aufgerechnet werden kann, und diese Frage auch – ohne die ausdrückliche Regelung von Auskunftsansprüchen – bejaht. Nach ...mehr

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ZErb 07/2011, Gerichtliche ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist weitgehend begründet. Die Beteiligten zu 4 und 5 haben dem Beteiligten zu 6 als (Mit-)Nachlasspfleger die Unterlagen – geordnet und gegebenenfalls erläutert – zur Verfügung zu stellen, die er für die Erteilung der Auskünfte benötigt, zu der er durch Teil-Anerkenntnisurteil vom 26.3.2010 rechtskräftig verurteilt worden ist. Dazu bedarf es keiner E...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 4. Auskunft und Bewertung der Anrechte

Die Parteien müssen wie bisher Auskunft über die für sie bestehenden Versorgungsanrechte erteilen und hierfür die vorgeschriebenen Formulare verwenden. § 220 FamFG [4] regelt die Auskunftspflicht der Beteiligten gegenüber dem Gericht. Die Auskunftsansprüche zwischen den Beteiligten sind demgegenüber in § 4 einheitlich und übersichtlich geregelt.[5] Für die Bewertung der An...mehr

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FF 11/2009, Verfahrenswerte nach dem FamGKG

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreit...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 3. Die einzelnen Anfechtungstatbestände

Die §§ 130 bis 132 beinhalten Anfechtungstatbestände, die inhaltlich nicht mit den Anfechtungstatbeständen nach dem AnfG korrelieren. Deshalb spricht man hier von der "besonderen Insolvenzanfechtung".[56] Gleichwohl handelt es sich auch bei den Tatbeständen der §§ 133 ff um Formen der Insolvenzanfechtung. Die einzelnen Anfechtungstatbestände unterscheiden sich neben der (Un-)...mehr

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FoVo 06/2009, BGH stellt Pf... / 2 II. Die Entscheidung

Pflichtteilsanspruch ist pfändbar … Gemäß § 852 Abs. 1 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist. Trotz dieses Wortlauts ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Zugriff der Gläubiger auf den Anspruch möglich, bevor die Voraussetzungen der Norm vorliegen. Gepfändet wird dann der in seine...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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ZErb 02/2011, Erbrecht

Lehrbuch des Privatrechts (2 Teilbände, Bd I: XXXV, 1212 Seiten, Bd. II: XXVIII 1213–2387 Seiten) Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, 2010, Leinen, EUR 279,– ISBN 978-3- 16-150421-1 Muscheler, jedem, der sich mit Erbrecht beschäftigt, als profunder Wissenschaftler bestens bekannt, hat ein Opus Magnum vorgelegt und das während seiner aktiven Zeit als Rechtsprofessor in Bochum und nic...mehr

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FoVo 10/2009, Ist der Pkw t... / II. Die Lösung

Die erste Hürde: Infos über den Pkw Viele Leser werden an dieser Stelle schon die Überlegung haben: "Bei mir kommt es erst gar nicht so weit, weil der Gerichtsvollzieher keinen Pkw pfändet." Dies kann verschiedene Gründe haben. Zum einen kann der Schuldner tatsächlich über keinen Pkw verfügen oder jedenfalls nur einen Pkw, dessen Verwertung keinen über die Vollstreckungskoste...mehr

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AGS 02/2011, Ermittlung des... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Geschwister und die Kinder der verstorbenen Frau M. F. geb. H. Im notariellen Testament setzte die Erblasserin den Beklagten zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der Kläger forderte den Beklagten mit Anwaltsschreiben v. 8.5.2009 auf, zur Vorbereitung der Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs über den Bestand des Nachlasses durch ein umfassendes...mehr

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ZErb 03/2011, Anfechtung ei... / Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist begründet, denn die Entscheidung erster Instanz beruht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO), die nach § 529 ZPO zugrunde liegenden Tatsachen rechtfertigen zudem eine andere Entscheidung, § 513 ZPO. Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Auskunft...mehr

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FF 12/2009, Familienrecht 3.0

Jochem Schausten Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt am Main, verglich zuletzt auf einer Tagung zum neuen Familienverfahrensgesetz die aktuellen Reformen im Familienrecht mit der Eherechtsreform aus dem Jahr 1977. Dabei kam er zu dem Schluss: "Die jetzigen Reformen sind umfassender und einschneidender als die Eherechtsreform jemals war." Mangels der altersbedingt fehlende...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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zfs 06/2008, Fahrtenbuch; H... / Aus den Gründen

“I. Der Kläger (W.) wendet sich gegen eine von dem Beklagten unter Anordnung der sofortigen Vollziehung getroffene Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches. Mit dem auf den Kläger zugelassenen Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen AAA-A 1 wurde am Vormittag des 9.9.2006 in L. ein Verkehrsregelverstoß durch Überschreitung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h (außer...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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ZErb 02/2010, Zur Sittenwid... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten als Erben seiner am 6. November 2006 verstorbenen Ehefrau, Frau T O., aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Zahlung aus streitigem Pflichtteilsrecht der Tochter des Beklagten in Anspruch. Der Kläger gewährt der lernbehinderten Tochter des Beklagten, Frau P O. (geb. 1974), die nicht unter gerichtlicher Betreuung steht,...mehr

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ZErb 03/2011, Keine Ermittl... / III. Historische und teleologische Auslegung: keine Ermittlungspflicht des Notars

Ausdrückliche Vorschriften dazu, welches Verfahren der Notar bei der "Aufnahme" eines Verzeichnisses anzuwenden hat, finden sich weder in der BNotO noch im BeurkG, womit die Frage, welche Anforderungen an das Verfahren im Rahmen des § 2314 Abs. 1 S. 3 aE BGB zu stellen sind, nicht ausdrücklich gesetzlich geklärt ist. Das Wortlaut-Argument der herrschenden Meinung läuft ins L...mehr

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ZErb 07/2011, Gerichtliche ... / Leitsatz

BGB §§ 1960, 1961, 1962, 1915, 1797, 1837: Gerichtliche Weisung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Nachlasspflegern mit unterschiedlichen Wirkungskreisen (hier: Herausgabe von Unterlagen zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten). OLG München, Beschluss vom 20. April 2011, 31 Wx 274/10mehr

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zfs 02/2009, Die sofortige ... / b) Auskunftsklage, ggf. als Stufenklage

Nahe liegend erschiene bei Zuerkennung eines entsprechenden einklagbaren Auskunftsanspruchs die Auskunftsklage, ggf. als Stufenklage mit Leistungsantrag auf Rückzahlung der Differenz zwischen Reparatur- und Wiederbeschaffungsaufwand bei Erhalt einer Auskunft, wonach das Fahrzeug vor Ablauf von sechs Monaten veräußert wurde.mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 2 Die Entscheidung

Formale Voraussetzungen des § 888 ZPO? Das Gericht bejaht zunächst die formalen Voraussetzungen des Vollstreckungsantrages. Dem ist auch der Schuldner nicht entgegengetreten. Ohne Erfolg wendet der Schuldner aber ein, zu weitergehender Auskunft bzw. Belegvorlage deshalb nicht verpflichtet zu sein, weil er an die Gläubiger Kindesunterhalt nach den Höchstsätzen der Düsseldorfer...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / VI. Schlussbemerkung

Die jüngste Rechtsprechung kann dahin verstanden werden, dass den immer wieder auftretenden Manipulationsversuchen durch eine dem Auskunftsberechtigten entgegenkommende Behandlung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB begegnet wird. Es bleibt indes bei den nicht unerheblichen Darlegungserfordernissen für einen Anwendungsfall des § 1375 Abs. 2 BGB. Für die Beratung im Zugewin...mehr

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ZErb 05/2011, Wiederauflebe... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger aufgrund eines Vorkaufsrechts gemäß §§ 2034, 2035 BGB Auskunftsansprüche über notarielle Erbschaftskaufverträge zustehen. Der Erblasser wurde 2000 in gesetzlicher Erbfolge von seiner Mutter zu 1/2, der Mutter des Klägers und zwei weiteren Geschwistern sowie einem Neffen zu je 1/8 beerbt. Der Kläger erhielt durch Erbteilsübertragun...mehr

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AGS 04/2009, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das LG in dem angefochtenen Beschluss den Streitwert für das Zwangsvollstreckungsverfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO mit 60.000,00 EUR bemessen. Entgegen der Ansicht des Gläubigers in der Beschwerdeschrift richtet sich der Wert nicht nach dem Wert eines zu vollstreckenden Auskunftsanspruchs und der...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / IX. Verfahrensbewertung im Überblick

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 2. Neuregelung des § 1375 Abs. 1 BGB

§ 1375 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen" Bei dieser Neuregelung handelt es sich um eine zwingende Folgeregelung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens, um Fälle zu erfassen, in denen ein bei Eheschließung verschuldeter Ehegatte wirtschaftlich einen Zugewinn erzielt, ohne aber einen Vermögensü...mehr

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ZErb 07/2011, Gerichtliche ... / Sachverhalt

Der verwitwete Erblasser ist Mitte 2006 verstorben. Es liegen mehrere letztwillige Verfügungen vor. Welche von ihnen für die Erbfolge maßgeblich ist, steht noch nicht fest, weil die Ermittlungen zur Testierfähigkeit des Erblassers andauern. Als Erben kommen zwei Töchter des Erblassers in Betracht (Beteiligte zu 1 und 2) sowie eine Stiftung (Beteiligte zu 3). Die Beteiligten ...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / II. Die Meinungen in der Literatur

Die Meinungen in der Literatur sind nicht einheitlich, weil die Voraussetzungen der ungefragten Auskunft mit den genannten Entscheidungen des BGH nur scheinbar geklärt sind.[10] Teilweise wird generell eine ungefragte Informationspflicht nur bejaht, wenn das Schweigen des Berechtigten oder Verpflichteten unredlich war und kein Anlass bestand, sich durch eine Auskunft zu verge...mehr