Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Begründungspflicht für Arrestbefehle.

Rn 7 Ein stattgebender Arrestbeschluss muss im Interesse der Verfahrensbeschleunigung keine Begründung enthalten (Nürnbg NJW 76, 1101). Dies gilt auch dann, falls der Schuldner eine Schutzschrift eingereicht hat (Köln MDR 98, 432 [OLG Köln 30.01.1998 - 1 W 4/98]; Schuschke/Walker/Walker Rz 28). Soweit die Arrestanordnung im Ausland geltend gemacht werden soll, ist die Begrün...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG (Leistungen an Gegenständen der Einfuhr)

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift befreit sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten (= Inland/österreichische Gebiete Jungholz und Mittelberg) bewilligt wurde, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 § 4 Nr. 5 Buchst. c UStG

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei ist die Vermittlung der Umsätze (ohne nähere Definition bzw. Einschränkung = sämtliche Umsätze), die ausschließlich im Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2a. S. 3 UStG) bewirkt werden. Der Sinn der Vorschrift besteht u. E. darin, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen (Verwaltungsvereinfachung). Da der vermittelte Umsatz ausschließlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Statt eines Auffangtatbestands nunmehr zwei Auffangtatbestände

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 31.12.2009 kennt das Recht neben den besonderen Ortbestimmungen einen Auffangtatbestand, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine der besonderen Vorschriften greift. Gem. § 3a Abs. 1 UStG a. F. ist der Leistungsort dann dort, wo der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt, oder an der Betriebsstätte, von der die Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 54 Sind von einem im europäischen Ausland lebenden Schuldner für das im Inland bezogene Arbeitseinkommen aufgrund eines Freistellungsbescheids des Finanzamts vom ArbG keine Steuern abzuführen, dürfen die Einkünfte nicht nach § 850e Nr 1 S 1 um den entspr Steueranteil gekürzt werden. Der Schuldner muss sie wegen seines Wohnsitzes im Ausland unmittelbar entrichten. Solche B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Prozessfähigkeit eines Ausländers beurteilt sich entsprechend einer von § 55 vorausgesetzten Kollisionsnorm des deutschen Verfahrensrechts nach seinem Heimatrecht. Danach ist der Ausländer prozessfähig, sofern ihm für ein derartiges Verfahren vor den Heimatgerichten die Prozessfähigkeit zuerkannt würde (Wieczorek/Schütze/Hausmann Rz 2). Ergänzend wird der ausländisc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Das "Mehrwertsteuerpaket"

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 12.02.2008 drei Rechtsakte (zwei Richtlinien und eine Verordnung) verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem gemeinsamen Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten wurden: Ort der Dienstleistung (RL 2008/8/EG): Anders als bisher gelten ab 2010 sonstige Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann, sofern die Niederlassung nicht ihrerseits parteifähig ist (vgl St/J/Roth § 21 Rz 9 Fn 27), nur der Inhaber der Niederlassung sein, wobei dieser natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft sein kann. Der Bekl kann Inländer wie Ausländer sein oder seinen Wohnsitz bzw Sitz im Ausland haben. Denn § 21 regelt nicht nur die örtliche Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Inhalt.

Rn 68 Das internationale Zivilprozessrecht umfasst die Gesamtheit der verfahrensrechtlichen Normen, die eine Auslandsberührung aufweisen. Es stellen sich dabei also insb Fragen der Reichweite der deutschen Gerichtsbarkeit, der internationalen Zuständigkeit, der Rechtsstellung von Ausländern im inländischen Verfahren, ferner Fragen des Beweisrechts, des Rechtsverkehrs mit dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann nach allgM nur eine natürliche, nicht aber eine juristische Person sein (MüKoZPO/Patzina § 20 Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich § 20 Rz 2). Dies ergibt sich aus der beispielhaften Aufzählung möglicher Bekl im Gesetzestext sowie aus dem Umstand, dass der Begriff des ›Aufenthaltes‹ vom allg Sprachgebrauch her nur auf natürliche Personen abzielt. Eine analo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121). 2Die Vorschriften in anderen Staatsverträgen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen bleiben unberührt. (2) Ist die Vollstreckbarerklärung abzul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt grundsätzlich in Betracht bei unbeschränkt wie beschränkt StPfl (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG), die einen im Inland belegenen luf Betrieb bewirtschaften. Wenngleich die Durchschnittssatzgewinnermittlung nach der Neuregelung nicht mehr unmittelbar an den für den luf Betrieb maßgebenden Einheitswert anknüpf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 2 EuVTVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta jure imperii‹). (2) Diese Verordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Feiertagsregelung.

Rn 8 Gerichtstermine sind grds werktags von montags bis freitags durchzuführen. Die Notwendigkeit, von der in Abs 3 grds eröffneten Möglichkeit, einen Termin an einem Sonnabend, Sonntag oder allgemeinen Feiertag durchzuführen, dürfte sich nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ergeben, zB, wenn ein im entfernten Ausland wohnender Zeuge nur während eines kurzfristigen Inlandsauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Sachentscheidungen eines Gerichts in Zivilsachen. Nicht anerkennungsfähig sind folglich Zwischenurteile über prozessuale Fragen. Aus § 723 II 1 wird gefolgert, dass nach dem geltenden ausl Prozessrecht formelle Rechtskraft eingetreten sein muss (Musielak/Voit/Stadler § 328 Rz 5). Diese Vorschrift besagt jedoch nur, dass eine vorläufige Vollst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Definition

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als ausländische Person gilt eine juristische oder natürliche Person, die im Inland keinen Sitz (Wohnsitz), keinen Ort der Unternehmenstätigkeit, keine Betriebstätte hat und die im Ausland unternehmerisch tätig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 12 EuBVO – Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung eines Ersuchens.

Gesetzestext (1) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Ersuchens. (2) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen nach Maßgabe seines nationalen Rechts. (3) Das ersuchende Gericht kann unter Verwendung des Formblatts A in Anhang I beantragen, dass das Ersuchen nach einer besonderen Form erledigt wird, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweisrecht.

Rn 73 Auch das Beweisrecht wird von der lex fori bestimmt. Im Zusammenhang mit den Begrenzungen der deutschen Gerichtsbarkeit kann daher eine Beweisaufnahme durch ein deutsches Gericht ebenso wie die Ladung von Zeugen und von Sachverständigen grds nur im Inland erfolgen. Zur Beweisaufnahme im Ausland vgl iE §§ 363, 364. Allerdings enthält nunmehr Art 18 der Rom I-VO Auflocke...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen unbeschadet der Zustellung im Ausland (§ 183) durch den Gerichtsvollzieher. 2Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch Vermittlung durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. 3Insoweit hat diese den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu be...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckungsklausel

Rz. 65 Damit die Zwangsvollstreckung nach § 750 ZPO beginnen kann, bedarf der Gläubiger sodann einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nach § 724 ZPO und einer Vollstreckungsklausel nach §§ 724 ff. ZPO. Rz. 66 Praxishinweis Soll die Vollstreckung im Ausland erfolgen, sind die dortigen Vollstreckungsregelungen zu beachten. Soweit mit dem Vollstreckungstitel eine unbestri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren- Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16 (BGBl I 1994), geändert durch Art 1 der VO v 30.7.20 (BGBl I 1869) und Art 1 der VO v 11.7.23 (BGBl I Nr 185) Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. (2) 1Als ein zureichender Arrestgrund ist es anzusehen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. 2Eines Arrestgrundes bedarf es nicht, wenn der Arrest n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 9 EuZVO – Übersetzung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Übermittlungsstelle, welcher der Antragsteller das Schriftstück zum Zweck der Übermittlung übergibt, setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, dass der Empfänger die Annahme des Schriftstücks verweigern darf, wenn es nicht in einer der in Artikel 12 Absatz 1 bestimmten Sprachen abgefasst ist. (2) Der Antragsteller trägt etwaige vor der Übermittlung des ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Gemeinschaftsgebiet, Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2a UStG)

2.6.2.1 Gemeinschaftsgebiet Rz. 204 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland (i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG) sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Rz. 205 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören Belgien, Bulgarien, Dänem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3).

Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vorschrift ermöglicht ein Absehen mithin nicht nur von einer nach Abs 1 S 1 gebotenen Anhörung, sondern auch von der (zwingenden) Anhörung auch in einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 17; FAKomm-FamR/Ziegler § 160 Rz 8; Sternal/Schäder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswärtige Unterbringung

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Auswärtige Unterbringung des Kindes ist bei jeder Unterbringung des Kindes außerhalb des elterlichen Haushalts gegeben; das Kind muss den Eltern gegenüber räumlich selbstständig, dh aus ihrem Haushalt ausgegliedert sein, BFH vom 05.11.1982, VI R 47/79, BStBl II 1983, 109. Das setzt bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Definition

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländische Unternehmer sind Unternehmer, die ihr Unternehmen aus dem EU-Ausland oder Drittland betreiben und in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc)

Rn 8 Eine Befragung gem §§ 362 ff ist möglich (zur Befragung eines im Ausland ansässigen SV nach § 363s BGH MDR 80, 931: kein Zwang zum Erscheinen vor einem deutschen Gericht).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5.2 BMF vom 07.12.2015

Rz. 104a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF hat sich erstmals zu der Frage positioniert, welche Folgen es für die Steuerbefreiung einer i. g. Lieferung oder Ausfuhrlieferung hat, wenn Lieferant und Kunde den Transportweg aufteilen und jeder für ein Teilstück die Verantwortung übernimmt (BMF vom 07.12.2015, III C 2 – S 7116-a/13/10001 / III C 3 – S 7134/13/10001, 2015/1097870,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. § 6 UStG b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Gläubiger, der die Forderung einklagt, ist verpflichtet, dem Schuldner gerichtlich den Streit zu verkünden, sofern nicht eine Zustellung im Ausland oder eine öffentliche Zustellung erforderlich wird.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Steuerbarkeit

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden.

Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und im Ausland Beweis erhoben werden soll, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, soweit nicht ausnw (§ 364 Rn 1 f) nach § 364 vorgegange...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Grundzüge)

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis einschließlich 1992 war eine Warenlieferung von Deutschland in das Ausland (Export) als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei (§§ 4 Nr. 1, 6 UStG), wenn die Ausfuhr buch- und belegmäßig nachgewiesen wurde. Dies gilt seit 1993 nur noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Innerhalb der EU wird der Warenexport umsatzsteuerlich nunmehr als i. g....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Besonderheiten des Sortenwechsels

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hatte im Jahr 2010 (vgl. BFH vom 19.05.2010, XI R 6/09, BStBl II 2011, 831) darüber zu entscheiden, ob die Leistungen der Wechselstuben (an Flughäfen) als Lieferungen oder sonstige Leistungen zu qualifizieren waren und unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Vorsteuerabzug möglich war. Sachverhalt: Die Klägerin (A) betrieb auf einem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist die Ladung der Parteien durch die Geschäftsstelle zu veranlassen. (2) Die Ladung ist dem Beklagten mit der Klageschrift zuzustellen, wenn das Gericht einen frühen ersten Verhandlungstermin bestimmt. (3) 1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wie bei § 917 soll die Norm die Vereitelung oder die Erschwerung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers verhindern. Der persönliche Arrest ist daher nur zulässig, wenn der Schuldner noch pfändbares Vermögen hat. Die Regelung dient nicht dazu, den Schuldner dazu zu zwingen, Vermögensstücke zu besorgen oder sie aus dem Ausland herbeizuschaffen (Bambg OLGR 05, 206, 207).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit in Fällen mit Auslandsberührung (Abs 2).

Rn 2 Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz Klagen gegen im Ausland ansässige Unternehmen generell ausschließen wollte (vgl zu diesen Konstellationen auch Thönissen EuZW 23, 637). I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze von oder an Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze für die Luftfahrt sind zunächst Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Entscheidung über das Gesuch ergeht im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Endurteil, andernfalls durch Beschluss. 2Die Entscheidung, durch die der Arrest angeordnet wird, ist zu begründen, wenn sie im Ausland geltend gemacht werden soll. (2) Den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, hat die Partei, die den Arrest erwirkt hat, zustellen zu lassen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schiedssprüche auf der Grundlage des UNÜ.

Rn 10 Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs erfolgt nach § 1061 und damit über das UNÜ. Das Verfahren nach § 1061 gewährleistet die sachgerechte Kontrolle des Schiedsspruchs anhand von Art V UNÜ. Das Gericht hat den Schiedsspruch eines privaten Schiedsgerichts mit Sitz im Ausland anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, wenn keine Versag...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Internationales Insolvenzarbeitsrecht

Rz. 138 Schließlich soll noch kurz auf die Rechtsstellung der Arbeitnehmer eingegangen werden, deren Arbeitsverträge Auslandsberührung haben. Dies betrifft insbesondere diejenigen Unternehmen, die im Ausland ihren Sitz haben, aber im Inland über eine Zweigniederlassung tätig sind, oder im Inland lediglich eine Betriebsstätte haben, in der Mitarbeiter beschäftigt werden. I. Ha...mehr