Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.3 Ausnahme vom Transferpaket: Einzelbewertung (§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG)

Rz. 214 Die Anwendung der Preisfindung auf Grundlage des Transferpakets gemäß § 1 Abs. 3b Satz 2 AStG entfällt ("Hiervon kann abgesehen werden"), wenn Steuerpflichtige glaubhaft darlegen können, dass bei der Funktionsverlagerung keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile übertragen wurden. Dies unterstreicht die Zielsetzung der Regelungen zur Fu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.3 Umsatz- oder gewinnabhängige Lizenzvereinbarungen (§ 1a S. 6 Nr. 3 AStG)

Rz. 84 Schließlich erfolgt – in Anlehnung an § 9 FVerlV a.F – eine nachträgliche Anpassung der vereinbarten Preise auch dann nicht, wenn im Hinblick auf die betreffenden immateriellen Werte und Vorteile Lizenzvereinbarungen getroffen werden, die die zu zahlende Lizenz vom Umsatz oder Gewinn des Lizenznehmers abhängig machen oder für die Höhe der Lizenz Umsatz oder Gewinn ber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) AStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AStG ist es für das Näheverhältnis ausreichend, wenn ein Dritter sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt ist (Nr. 3 Buchst. a), sowohl gegenüber der Person als auch gegegnüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat (Nr. 3 Buchst. b) oder auf ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermittel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts

Rz. 120 Anders als nach § 2 Abs. 5 AStG (s. § 2 AStG Rz. 325ff.) sieht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG neben der Erweiterung des steuerpflichtigen Vermögens keine weitere Rechtsfolge vor. Damit kommt es in Fällen des § 4 AStG insbesondere nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 19 Abs. 2 ErbStG, weil diese Norm grundsätzlich nur bei unbes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 156 Gegen die Regelung des § 18 AStG selbst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Solche Einwendungen können sich nur dann ergeben, wenn die der Anwendung des § 18 AStG zugrundeliegende materiell-rechtliche Norm verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt ist.[2] Rz. 157–169 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 596 § 18 Abs. 2 AStG regelt die örtliche Zuständigkeit.[1] Er ist als lex specialis zu den § 18 ff. AO anzusehen und geht diesen daher vor.[2] Im Ergebnis folgt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aber auch im Falle der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG den Grundsätzen der §§ 18 ff. AO.[3] Rz. 597–604 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer

Rz. 74 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss ausweislich des Gesetzeswortlauts in § 4 Abs. 1 AStG "zur Zeit der Entstehung der Steuer" anzuwenden gewesen sein. Die in § 4 Abs. 1 AStG angesprochene Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht gem. § 9 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers oder mit der Ausführung der Schenkung. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG wirkt dagegen grundsätzlich für e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 39 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 17 Abs. 1 AStG nicht, da dieser lediglich die Mitwirkungspflichten bzw. Offenbarungs- und Vorlagepflichten für die von ihm verfolgten Zwecke in legitimer Weise konkretisiert.[1] Die Norm stellt sich als Verfahrensvorschrift dar, mit der kein ungerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.7 Beherrschender Einfluss einer dritten Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c) AStG)

Rz. 117 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c AStG wird eine Person als einem Steuerpflichtigen nahestehend betrachtet, wenn eine dritte Person sowohl auf die Person als auch auf den Steuerpflichtigen unmittelbar oder mitelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c dehnt § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 damit auf Dreieckskonstellationen aus.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.2 § 42 AO

Rz. 16 § 15 AStG ist Ausdruck des Unbehagens des deutschen Gesetzgebers gegenüber ausländischen Stiftungen und soll Missbrauch verhindern (s. o.). In den Randbereichen geht sie aber über die Missbrauchsvermeidung hinaus und erfasst auch Sachverhalte, in denen es gar nicht zur Steuer- oder Kapitalflucht kommt.[1] Ein wesentlicher Unterschied ist im Verhältnis zu § 42 AO die I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.6 Anpassung des § 1 AStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 Das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom 22. Dezember 2014[1] brachte sprachliche Klarstellungen und Erweiterungen für § 1 Abs. 4 AStG. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Aktivitäten vom Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person ausgeführt werden. Des Weiteren soll bei der hypothetischen Prüfung einer möglichen Anwendung bestimmter Einkommensteuergese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 255 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG regelt eine Begrenzung der Anrechnung für Fälle des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG, wenn der Zwischengesellschaft, dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Gewinnausschüttung im Ansässigkeitsstaat der Zwischengesellschaft Ansprüche zustehen, die über eine gemeinsame Belastungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung von § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG

Rz. 343 § 12 Abs. 3 AStG sieht, wie dessen Abs. 2 im alten Recht, klarstellend die entsprechende Anwendung der Anrechnungsvorschriften des EStG und des KStG vor. Bei dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis ("bei der Anrechnung").[1] Lediglich für die Durchführung der Anrechnung wird auf § 34c Abs. 1 EStG und...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu differenzieren. Rz. 26 DBA im B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.1 Überblick

Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die bei Anwendung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 5 Bestimmung des Fremdvergleichspreises (§ 1a S. 4 AStG)

Rz. 74 Verrechnungspreisbestimmung Um die Abweichung zu ermitteln, ist nach § 1a S. 4 AStG für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der ex-post Betrachtung von denselben Grundsätzen auszugehen wie ursprünglich für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der Gewinnerwartungen. D.h. die ursprünglichen (Berechnungs-)Parameter (Kapitalisierungszinssät...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.8 Gesonderte Feststellung bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 383 Durch den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechend Anwendung, wenn ein erweitert beschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt ist.[1] Auch in diesem Fällen hat eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu erfolgen.[2] Rz. 384 Der Feststellungsbescheid ist an den erweitert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1, § 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand gilt nur "vorbehaltlich" der Nrn. 1 und 2. Es handelt sich bei der V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.4 Ausnahme: Streubesitzbeteiligung (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b)

Rz. 270 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 4 KStG zu berücksichtigen wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Die Norm soll die Aushebelung des § 8b Abs. 4 KStG durch Errichtung einer Auslandsholding versagen....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des § 2 AStG bereits nicht zu erfüllen. Rz. 161 Speziell für Zwecke des § 4 Abs. 1 AStG, der anders als § 2 Abs. 1 S. 1 AStG auf die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Norm des § 20 AStG hat zwei Zwecke: Einerseits soll die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung, der Zurechnungsbesteuerung, der Verfahrensvorschriften und der Umschaltklausel sichergestellt werden (§ 20 Abs. 1 Halbs. 1 sowie Halbs. 2 i. V. m. Abs. 2 AStG). Andererseits zielt sie auf die Einschränkung der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode (§ 20 Abs. 2 AStG)...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern

Rz. 226 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG auch die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern gesondert festzustellen. i Die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuern vom Einkommen i. S. d. § 12 Abs. 1 AStG werden betragsmäßig festgestellt.[1] Zudem ist eine nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG nach den Regelungen des alten Rechts anrechenbar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seiner Rechtsprechung die fr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.7 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 396 § 34c Abs. 1 S. 4 EStG findet bei der Anrechnung nach § 12 AStG keine Anwendung.[1] Dem steht der Wortlaut des § 12 Abs. 1 AStG entgegen. Hiernach ist die Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, vorgesehen. Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist abschließend in § 10 Abs. 3 AStG geregelt, sodass kein Raum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.1 Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft

Die Schätzung bezieht sich auf die Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. § 17 Abs. 2 AStG betrifft nach seinem Wortlaut nur die Fälle ausländischer Zwischengesellschaften und kann somit weder bei § 5 AStG noch bei § 15 AStG Anwendung finden. Auch im Rahmen des § 1 AStG ist die Vorschrift unanwendbar.[1] Andere steuerliche K...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähren erfolgen, deren Wert – in Summe – ein Viertel des gemeinen Werts der Antei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer

Rz. 243 Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG ist das Entfallen der Wegzugssteuer. Die Wegzugssteuer entfällt mit Rückwirkung.[1] Die rechtzeitige Rückkehr stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.[2] Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so gestellt, als sei er nie weggezogen. Rz. 244 Das Entfallen der Wegzugssteuer dem Grunde nach ist von dem E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 AStG befindet sich bereits seit der Einführung des AStG[1] im Jahr 1972 im Gesetz.[2] Rz. 7 Durch das StBerG 1985[3] wurde die Erklärungspflicht in Abs. 3 eingeführt.[4] Die Erstreckung des Feststellungsverfahrens auf § 3 Nr. 41 EStG a. F. erfolgte im UntStFG 2001.[5] Rz. 8 Die Ausdehnung der Erklärungspflicht auf diejenigen Fälle, in denen der Stpfl. unter Berufung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD-UmsG)

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG), das am 25. Juni 2021 veröffentlicht wurde[1], wurde die Definition der Nahestehenden in Absatz 2 präzisiert und erweitert. Die Änderungen durch das ATADUmsG sind gemäß § 21 Abs. 1 AStG für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden. Hinweis Für die Anwendung des § 4k Abs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 200 Einkünfte aus Dienstleistungen sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG grds. aktiv[1], d. h. eine ausländische Gesellschaft ist insoweit nicht Zwischengesellschaft.[2] Der Grundsatz erfährt durch komplizierte Ausnahmeregelungen wesentliche Durchbrechungen.[3] Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG zielen diese Ausnahmetatbestände auf Fälle der konzerninternen Dienstleistungserb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 46 § 18 Abs. 1–3 AStG richten sich an die Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG [1] Erfasst sind somit die unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Beteiligten einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG sowie unbeschränkt steuerpflichtige unmittelbare oder mittelbare Anteilseigner einer Zwischengese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 S. 8)

Rz. 422 Gem. § 6 Abs. 4 S. 8 AStG sind für die Dauer des gewährten Zahlungsaufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben, soweit der Steueranspruch nicht nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt und der Steuerpflichtige auf die Leistung von Jahresraten verzichtet hat. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 4 AStG wird werden im Kontext der Sonderregelung folglich Stundungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke

Rz. 427 Nach § 7 S. 7 GewStG ist der Hinzurechnungsbetrag bei einer im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehaltenen Beteiligung als Teil des Gewerbeertrags, der auf die inländische Betriebsstätte des Unternehmers entfällt, zu behandeln und unterliegt der Gewerbesteuer.[1] Der Feststellungsbescheid nach § 18 AStG ist folglich in diesen Fällen Grundlagenbescheid für den G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr