Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"

Rz. 8 Früher handelte es sich bei der Vorschrift um einen Mehrbedarf für ältere bzw. gebrechliche Menschen, der das Ziel hatte, ganz allgemein die wirtschaftliche Lage dieser Personengruppe zu verbessern. Seit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) ist daraus jedoch faktisch eine Mehrbedarfsregelung für gehbehinderte Menschen geworden (vgl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.8 Rechtsfolgen falscher Gewichtung in der Sozialauswahl

Rz. 907 Soweit die Sozialauswahl gar nicht oder methodisch fehlerhaft durchgeführt wurde, ist die Kündigung grds. rechtswidrig. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BAG aber dann nicht, "wenn mit der Person des Gekündigten gleichwohl – zufällig – eine objektiv vertretbare Auswahl getroffen wurde". Insofern muss der Arbeitgeber nicht die "bestmögliche" Sozialauswahl vorgenom...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

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KI-Unterstützung beim Absat... / 3.4 Die Datenanalyse bei Rothaus im Detail

Grundlage des Data Lake für das KI-Modell bei Rothaus bilden auf der einen Seite interne Daten wie Stammdaten, Absatzmengen, Absatzzeit- punkte oder Preise (UVP). Kundenspezifisch wurden sie um externe Daten aus verschiedenen Quellen ergänzt. Bei der Badischen Staatsbrauerei waren dies zum Beispiel: saisonale Einflüsse auf den Bierabsatz wie die Jahreszeiten und das Wetter: B...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist aus der "Hilfe für Gefährdete" des BSHG hervorgegangen. Diese Hilfeart wurde auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG v. 18.7.1967 (2 BvF 5/62, 2 BvF 6/62, 2 BvF 7/62 u. a.) umfassend umgestaltet. Das BVerfG führte in der genannten Entscheidung aus, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, seine Bürger zu "bessern", und er deshalb auch nicht das Rec...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.4 Erfolgsaussicht und zeitliche Dauer der Hilfen

Rz. 8 Für die Gewährung der Hilfe muss eine gewisse Erfolgsaussicht bestehen. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus Abs. 2, der die Hilfe nur dann vom Einsatz des Einkommens und Vermögens der nachfragenden Person und ihrer Unterhaltspflichtigen freistellt, "soweit dies den Erfolg gefährden würde". Allerdings sind die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht zu überspannen. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.5 Verkürzung der Wartezeit

Rz. 264 Eine Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist stets zulässig, sodass die Wartezeit im Arbeits- oder Tarifvertrag verkürzt oder sogar ganz gestrichen werden kann.[1] Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig. Nur aus besonderen Umständen kann man auf den konkludenten Ausschluss der Wartezeit schließen. Beispiele Der Arbeitnehmer erklärt vor Abschl...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.1 Rechtsanspruch und Umfang der Hilfe

Rz. 3 Die Vorschrift vermittelt einen gebundenen Rechtsanspruch ("sind zu erbringen") auf Leistungen, wenn die in § 67 und in der DVO (abgedruckt bei § 69) genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch besteht jedoch nur dem Grunde nach. Welche konkrete Hilfe im Einzelfall erbracht wird, steht im Ermessen des Sozialhilfeträgers (§ 17 Abs. 2 Satz 1; sog. Auswahlermessen)....mehr

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KI-Unterstützung beim Absat... / 1 Verbesserungen beim Absatz- Forecast haben das größte Potenzial zur Ergebnisoptimierung

Die Badische Staatsbrauerei Rothaus AG ist eine der führenden Brauereien in Baden-Württemberg, die großen Wert auf Nachhaltigkeit und Regionalität legt. Rothaus stellt vier Sorten Bier und drei Sorten alkoholfreies Bier bzw. Radler her, darunter das weit über die Landesgrenzen hinaus beliebte "Tannenzäpfle". Seit 2009 produziert die Brauerei auch den Rothaus Black Forest Sin...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 9 Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG: BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2. Keine Abschreckung durch Sachleistungen: BVerwG, FEVS 35, 271. Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B. Rz. 10 Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.2 Sicherung der Altersstruktur

Rz. 885 Im Rahmen der Berücksichtigung der Altersstruktur besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die vergleichbaren Arbeitnehmer in verschiedene Altersgruppen einzusortieren, um so die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs i. S. v. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG zu gewährleisten.[1] So wird vermieden, dass die Sozialauswahl zwischen sämtlichen in Betracht...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.2 Kleidung

Rz. 17 Seit dem 1.1.2005 ist auch die Versorgung mit Bekleidung einschließlich Schuhen in das Pauschalierungssystem einbezogen (anders noch § 21 Abs. 1a Nr. 1 BSHG), was zum Wegfall zum Teil schwieriger Abgrenzungsfragen geführt hat. Die Leistungsberechtigten haben einen Anspruch darauf, sich angemessen mit Kleidung auszustatten, und zwar so, dass sie sich in ihrer äußeren E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.3 Präventionsverfahren/betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 305 Weitere Konkretisierungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellen die Regelungen des § 167 Abs. 1 SGB IX (Präventionsverfahren) und des § 167 Abs. 2 SGB IX dar (betriebliches Eingliederungsmanagement). Durch das "betriebliche Eingliederungsmanagement" (bEM)[1] sollen mildere Mittel zur Kündigung identifiziert werden.[2] Das Erfordernis eines bEM besteht für alle A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.4 Aufgabeerklärung, Wahlrecht

Rz. 89 Die Betriebsaufgabe ist eine zielgerichtete (finale) und damit bewusste und gewollte Handlung des Unternehmers. Eine ungewollte, "versehentliche" Betriebsaufgabe ist grundsätzlich nicht denkbar (zu Ausnahmefällen Rz. 71a), wohl aber eine zwangsweise. Die Rspr. fordert deshalb in solchen Fällen, bei denen aus den objektiven Umständen nicht mit Sicherheit auf den Aufgab...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl be...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.4 Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 808 Aus dem auswahlrelevanten Personenkreis scheiden – trotz im Übrigen bestehender Vergleichbarkeit – solche Arbeitnehmer aus, bei denen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung aufgrund des Gesetzes ausgeschlossen ist. Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor.[1] Zu diesen Arbeitnehmern gehören unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Formelle Voraussetzungen der Bindungswirkung

Rz. 29 Die Bindungswirkung des § 182 Abs. 1 AO tritt mit dem Wirksamwerden des Feststellungsbescheids nach § 124 AO ein, also mit seiner Bekanntgabe. Der Eintritt der Bestandskraft ist hierfür nicht erforderlich. Ein noch nicht bestandskräftiger Feststellungsbescheid entfaltet daher ebenso Bindungswirkung wie ein bestandskräftiger. Auch eine Aussetzung der Vollziehung des Gr...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.4 Eintritt der Rechtsfolgen

Rz. 148 Die Aufgabeerklärung des Stpfl. ist konstitutiv für den Eintritt der Rechtsfolge und somit maßgebend für die steuerliche Behandlung[1]. Sobald er bei Beginn oder im späteren Verlauf der Verpachtung erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen, wird der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, so wird er weiterhin als Gewerbetreibende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Rechtsfähige Personenvereinigung als Empfangsbevollmächtigte der Feststellungsbeteiligten, Abs. 1

Rz. 14 § 183 Abs. 1 AO bestimmt, dass gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheide sowie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen, die mit dem Feststellungsverfahren zusammenhängen, bei rechtsfähigen Personenvereinigungen im Rahmen des persönlichen und sachlichen Regelungsbereichs (hierzu Rz. 4, 6) der Personenvereinigung bekanntzugeben sind. Die Personenvereinigung hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Empfangsbevollmächtigter aufgrund behördlicher Aufforderung, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 27 Haben die Feststellungsbeteiligten ihre Obliegenheit nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO nicht erfüllt und keinen Empfangsbevollmächtigten mit einer Vollmacht in dem in § 183a Abs. 1 S. 1 AO geforderten Umfang bestellt, kann die Finanzbehörde die Feststellungsbeteiligten auffordern, binnen einer bestimmten angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen. Nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.2 Einzelbekanntgabe nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO

Rz. 40 Eine Bekanntgabe kann nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO auch insoweit nicht an den gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erfolgen, als ein Feststellungsbeteiligter die Beteiligung aufgegeben hat (ausgeschieden ist); auch dann ist an ihn direkt bekanntzugeben.[1]"Ausscheiden" bedeutet auch Tod eines Feststellungsbeteiligten, ohne dass ein Erbe an seine Stelle tritt.[2] De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 4 Steuersatz

Über den Steuersatz entscheidet der Gemeinderat beim Beschluss über die Zweitwohnungsteuersatzung. In den norddeutschen Gemeinden gilt überwiegend als Steuersatz ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Mietwerts. In den nordrhein-westfälischen Gemeinden gilt ein Steuersatz von 10–15 %. In Baden-Württemberg liegen die Steuersätze bei bis zu 35 % (Baden-Baden) in Schleswig-Ho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäische Erbrechtsverord... / 7 Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist in Kapitel IV und dort in den Art. 39–58 EuErbVO geregelt. Achtung Keine Vollstreckbarkeit von Erbscheinen Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht auf Erbscheine eines anderen Mitgliedstaats bezieht, da Erbscheine zum einen ohnehin nicht vollstreckbar s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.1 Entstehen der Steuerpflicht

Die Zweitwohnungsteuer wird i. d. R. als Jahressteuer erhoben. Die Steuerpflicht entsteht somit am 1.1. des Kalenderjahrs. Verfügt der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung erst innerhalb eines Kalenderjahrs, beginnt die Steuerpflicht nach den meisten Satzungen am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 13 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 6.1 Gesonderte Aufzeichnung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Eine Vermischung mit anderen Betriebsausgaben muss vermieden werden. Bei Verletzung dieser Aufzeichnungspflicht sind die Geschenkaufwendungen selbst dann von der Berücksichtigung bei der Gewinnermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1 Begriffsbestimmung

Der Begriff des Geschenks ist gesetzlich nicht definiert. Finanzverwaltung[1] und BFH[2] orientieren sich an dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung. Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.[3] Geht mithin nur eine Partei von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Es ist nicht zulässig, einen du...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.1 Materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Die Aufzeichnungspflicht umfasst die abziehbaren und die nicht abziehbaren Geschenkaufwendungen. Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung. Bei Verletzung dieser Aufzeichnungs...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.5 Streuwerbeartikel

Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine Vielzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Hierunter fällt die Verteilung von Warenproben und Werbeartikeln an eine Vielzahl häufig nicht individualisierbarer Personen, z. B. Werbung mit Waschmittelproben, Verteilung von Werbe-T-Shirts oder -mützen auf Sport...mehr