Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.3 Lohn-/Gehaltserhöhungen/Zulagen

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, kann eine betriebliche Übung selbst bei über Jahre gleichbleibender Gehaltserhöhungspraxis nur entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, er wolle die Erhöhungen auch ohne Bestehen einer Verpflichtung künftig, d. h. auf Dauer vornehmen.[1] Denn ein n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.5 Erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütung – Akkord, Provision

Rz. 43 Für die erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütung enthält § 2 EFZG keine der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsprechende Regelung (vgl. § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG: Zugrunde zu legen ist der Durchschnittsverdienst bei regelmäßiger Arbeitszeit). Entscheidend ist zunächst, ob eine entsprechende kollektivrechtliche oder individualrechtliche Berechnungsregelung besteh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Entgeltausfallprinzip

Rz. 26 Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den wegen des Feiertags ausgefallenen Arbeitstag das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Nach diesem Entgeltausfallprinzip[1] (früher: Lohnausfallprinzip) muss der Arbeitnehmer so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn die Arbeit nicht infolge des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Durch eine betriebliche Übung können Ansprüche auf Leistungen entstehen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig ohne Rechtspflicht gewährt wurden. Dies gilt insbesondere bei Weihnachtsgratifikationen, aber z. B. auch bei Freistellungen an bestimmten Tagen, bei der Anpassung von Versorgungsbezügen oder bei einmaligen Leistungen wie Jubiläumszuwendungen. Durch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.8 Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z. B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis von Außenseitern anzuwenden sein.[1] Die hiergegen unter Hinweis auf das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erhobenen Bedenken teilt das BAG nicht.[2] Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.9 Abändernde Betriebsvereinbarung

Ansprüche, die durch eine betriebliche Übung begründet wurden, können nachträglich, soweit sie nicht unter einem Vorbehalt erbracht wurden, nur mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (einvernehmliche Vertragsänderung, Änderungskündigung) verändert werden. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird von einer für den Arbeitnehmer günstigeren Betriebsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.4 Sonderfall: Erholungsurlaub

Rz. 18 Hat der Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub und liegt ein gesetzlicher Feiertag in dieser Zeit, kommt es darauf an, ob er an diesem Tag ohne Urlaub hätte arbeiten müssen. Hätte der Arbeitnehmer an dem in der Urlaubszeit liegenden Feiertag wegen der für den Betrieb geltenden Feiertagsruhe nicht arbeiten müssen, wird der Feiertag nach § 3 Abs. 2 BUrlG nicht auf den Ur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.2 Bezahlte Freistellung

Aus der gleichmäßigen Praxis einer Freistellung von Arbeitnehmern z. B. an Geburtstagen, an Weihnachten oder am Rosenmontag oder an sonstigen Tagen mit regionalem Brauchtum kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen. Jedoch darf nicht schon aus der bloßen, wiederholt gewährten Freistellung auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers zu einem entsprechenden zukünftigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Arbeitsausfall

Rz. 14 Die Arbeit fällt an einem Feiertag i. S. d. § 2 EFZG aus und führt damit zur Zahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn an einem solchen Tag wegen des in § 9 Abs. 1 ArbZG enthaltenen Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden kann. Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen an einem Feiertag, ergibt sich sein Entgeltanspruch nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG, sondern aus § 611a BGB mei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.3 Belästigung

Rz. 48 Auch eine Belästigung kann eine (verbotene) Benachteiligung darstellen. Dies ist gem. § 3 Abs. 3 AGG dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.9 Sonderfall: Witterungsbedingter Arbeitsausfall

Rz. 24 Kann in einem Betrieb witterungsbedingt nicht gearbeitet werden, so besteht für den Arbeitnehmer nur nach den allgemeinen Regeln des Leistungsstörungsrechts ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (z. B. aus § 615 BGB). Tritt ein Feiertag während des witterungsbedingten Ausfalls hinzu, entstünde die widersprüchliche Situation, dass der Arbeitnehmer weder nach § 615 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 298 Da dem Arbeitnehmer das Entgelt zu zahlen ist, das ihm für seine individuelle Arbeitszeit an dem gesetzlichen Feiertag gezahlt worden wäre, ist die Arbeitszeit maßgeblich, die für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre.[1] Unter Arbeit versteht man jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.2 Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 50 Der Arbeitnehmer bleibt i. S. d. § 2 Abs. 3 EFZG von der Arbeit fern, wenn er am ganzen Arbeitstag nicht erscheint. Erscheint der Arbeitnehmer, verweigert er aber rechtswidrig den ganzen Arbeitstag seine Arbeit, ist der Fall nicht anders zu bewerten, denn § 2 Abs. 3 EFZG stellt auf die geschuldete Arbeitsleistung und nicht auf die körperliche Anwesenheit ab.[1] Durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.5 Einmalleistungen/Jubiläumszuwendungen

Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen.[1] Bei Jubiläumszuwendungen sind als Bezugsperiode nur Zeiträume zu betrachten, in denen sie tatsächlich vom Arbeitgeber erbracht wurden. Jahre, in denen eine Jubiläumszuwendung weder anfiel, noch gezahlt wurde, können weder zugunsten noch zulasten berücksichtigt werden. Es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2 Geldfaktor: Arbeitsentgelt

Rz. 37 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 EFZG das Arbeitsentgelt zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Folglich muss der Zeitfaktor mit dem Geldfaktor in Beziehung gesetzt werden. Wichtig Mindestlohn Da Arbeitnehmern der Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG bei geleisteter Arbeit zusteht, ist er auch bei der Feiertagsvergütung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.2 Freischichten, rollierendes System

Rz. 32 Freischichten gleichen Unterschiede zwischen der individuellen Arbeitszeit und den Betriebsnutzungszeiten aus. Praxis-Beispiel Bei der X-GmbH gilt eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit von 36 Stunden/Woche. Aufgrund einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel regelt eine Betriebsvereinbarung, dass die Arbeitnehmer statt 7,42 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche jeweil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.5 Entschädigung

Rz. 61 Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein benachteiligter Arbeitnehmer neben dem Schadensersatz auch eine angemessene Entschädigung wegen eines Schadens verlangen, der nicht Vermögensschaden ist. Ersetzt wird in diesem Fall der durch die Diskriminierung erlittene immaterielle Schaden. Es handelt sich hierbei um einen verschuldensunabhängigen Anspruch, der auf Geld gerichtet ist. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z. B. Provisionen, Gratifikati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.1 Letzter Arbeitstag vor oder erster Arbeitstag nach einem gesetzlichen Feiertag

Rz. 48 Das Gesetz nennt als maßgeblich nicht Kalender-, sondern Arbeitstage. Der letzte Arbeitstag vor dem Feiertag ist der letzte Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags auch tatsächlich hätte arbeiten müssen. Der erste Arbeitstag nach einem Feiertag ist entsprechend der erste Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags nach einem Feier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nach § 3 Abs. 1 EFZG entstandene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.2 Ethnische Herkunft

Rz. 32 Auch dieser Begriff stammt aus der Antirassismusrichtlinie. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] kann auf Wertungen nach Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurückgegriffen werden. Unter einer Ethnie ist grundsätzlich eine Gruppe von Personen zu verstehen, die durch gemeinsame Geschichte, Herkunft, Kultur oder Zusammengehörigkeitsgefühl verbunden s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.5 Sonderfall: Freistellung, unbezahlter Urlaub

Rz. 20 Praxis-Beispiel Ein Arbeitgeber kündigt am 20.4. ein Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.5. und stellt gleichzeitig den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung und Verrechnung auf die noch offenen Urlaubsansprüche frei. Liegt in der Zeit einer bezahlten Freistellung ein Feiertag, greift § 2 Abs. 1 EFZG mangels Kausalität nicht. Schl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.5 Arbeit auf Abruf

Rz. 36 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lediglich ein bestimmtes Zeitdeputat vereinbart und der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Arbeit nach Arbeitsanfall zu leisten (§ 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TzBfG), steht der Arbeitnehmer, wenn er Feiertagsvergütung geltend machen will, vor einem kaum lösbaren Problem: Der Arbeitgeber wird ihn nicht für den Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.6 Ansprüche bei Anwendung kollektivrechtlicher Regelungen

Rz. 62 Nach § 15 Abs. 3 AGG ist der Arbeitgeber bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, die eine Benachteiligung enthalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zur Entschädigung verpflichtet. Der Arbeitgeber ist im Fall des Abschlusses etwa einer Betriebsvereinbarung an die dort getroffenen Vereinbarungen als Vertragspartei gebunden. Er kann zur Durchführ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.7 Neueinstellung und Betriebsübernahme

Eine im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende betriebliche Übung findet auch zugunsten von neuen Arbeitnehmern Anwendung, es sei denn der Anspruch wurde vertraglich ausgeschlossen.[1] Gegenüber neuen Arbeitnehmern kann eine begünstigende betriebliche Übung durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers bei Vertragsschluss beseitigt werden.[2] Wichtig Betriebsübergang Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 1.2 Abgrenzung zur Gesamtzusage

Davon zu unterscheiden ist die Gesamtzusage. Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt. Dabei handelt es sich um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Grundsätzliches

Rz. 8 Ein Anspruch auf Feiertagsvergütung kann nur bestehen, wenn für den Arbeitnehmer die Arbeit an [1] und infolge (vgl. Rz. 17 ff.) eines gesetzlichen Feiertags (vgl. Rz. 10 ff.) ausfällt. Der gesetzliche Feiertag muss die alleinige Ursache (Prinzip der Monokausalität) für den Arbeitsausfall (vgl. Rz. 16) sein. Arbeitet dagegen ein Arbeitnehmer an dem Feiertag, kann er kei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 3 Gem. § 11 Abs. 1 EFZG ist die Norm auf die in Heimarbeit Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 HAG, Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende) anzuwenden sowie die in § 1 Abs. 2a- d HAG bezeichneten Personen (Heimarbeitnehmerähnliche Personen, Hausgewerbetreibende mit mehr als 2 fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern sowie Lohngewerbetreibende und Zwischenmeister), wenn sie hinsichtli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Ausschlussfristen

Rz. 58 Der Anspruch auf Feiertagsvergütung ist ein gesetzlicher Anspruch, selbst wenn darüber hinaus eine tarifvertragliche Anspruchsgrundlage existiert. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung erfasst auch den gesetzlichen Anspruch nach § 2 Abs. 3 EFZG. § 12 EFZG steht nicht entgegen.[1] Will die tarifliche Ausschlussfristenregelung aber nur tarifliche Ansprüche erfassen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.10 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 25 Der Arbeitnehmer hat die Darlegungs- und Beweislast bezogen auf die in § 2 Abs. 1 EFZG anspruchsbegründenden Tatsachen.[1] Dazu gehört auch bei Berufung des Arbeitgebers auf die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 EFZG, dass sein Fernbleiben von der Arbeit nicht unentschuldigt war. Dagegen trifft nach h. M. den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, wenn der Feiertag ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Ausweisungspflicht im Entgeltbeleg (Abs. 3)

Rz. 13 Die Auftraggeber und die Zwischenmeister haben die geleisteten Zuschläge in den Entgeltbelegen auszuweisen (§ 10 Abs. 3 EFZG). Die Norm dient der Überwachung der Anspruchsverpflichteten – also derjenigen, die den Zuschlag zahlen müssen – sowie der Beweisführung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Leistung.[1] Entgeltbelege sind zuvorderst die Entgeltbücher (§ 9 Abs. 1 HA...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bestehen eines Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses am Feiertag

Rz. 6 Einen Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen (= Feiertagsvergütung) hat nach § 2 Abs. 1 EFZG nur ein Arbeitnehmer. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass an dem maßgeblichen Feiertag ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (vgl. hierzu im Einzelnen: § 1 Rz. 4 ff.) besteht. Freie Mitarbeiter fallen damit nicht in den Gel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz den Begriff des Feiertags nicht definiert. Dies ist auch nicht in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Ein Feiertag ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein jährlich wiederkehrender weltlicher oder kirchlicher Gedenktag, an dem nicht gearbeitet wird.[1] Letztendlich kann eine genauere Feiertagsdefinition...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Rz. 52 Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist nach § 2 Abs. 3 EFZG das unentschuldigte Fernbleiben. Das bedeutet, dass objektiv eine Vertragsverletzung vorliegt und dem Arbeitnehmer subjektiv ein Verschulden vorgeworfen werden kann.[1] Eine objektive Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet war.[2] Das setzt voraus, dass der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld ergeben sich – auch für den Bereich der Heimarbeit – grundsätzlich aus § 2 EFZG, da § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist. Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Feiertagsgeld für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.7 Sonderfall: Kurzarbeit

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 2 EFZG gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt, als infolge des Feiertags ausgefallen. Deshalb hat der Arbeitnehmer für die an diesem Tag ganz oder teilweise ausgefallene Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Durch diese gesetzliche Fiktion wird verhindert, dass für diesen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2 Anwendungsbereiche

Gegenstand einer betrieblichen Übung kann jede Leistung oder Vergünstigung sein, die arbeitsvertraglich in einer allgemeinen Form geregelt werden kann.[1] Jede Arbeitsvertragsbedingung kann damit durch betriebliche Übung Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werden. 2.1 Gratifikationen[1] Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.8 Alter

Rz. 38 Dieses Kriterium ist 2006 neu in § 75 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden. Nach der bis dahin geltenden Regelung in § 75 Abs. 1 Satz 2 hatten Arbeitgeber und Betriebsrat nur darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden. Seit 2006 haben sie darauf zu achten, dass jede Benachteiligung wegen des Alters unterblei...mehr