Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.3 Antragszeitpunkt

Rz. 243 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Besteuerung vom Einkommen der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Gemeint ist damit die steuerliche Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[1] Besteht die eingereichte steuerliche Schlussbilanz aus eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.4 Änderung des Wahlrechts

Rz. 245 Nach wirksamer Wahlrechtsausübung ist eine Bilanzänderung, etwa durch die Wahl eines Zwischenwerts nach einem ursprünglichen Buchwertansatz ausgeschlossen.[1] Nach Auffassung des BFH liegt hierin keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung die steuerlich nicht anzuerkennen ist.[2] Anders dürfte der Sachverhalt zu beurteilen sein, wenn der A...mehr

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Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

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Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

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Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit

Rz. 16 Abs. 4 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 angefügt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 39 Nr. 1 SGB II. Die gemäß § 86a Abs. 1 SGG grundsätzlich bestehende aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt gemäß § 86a Abs. 2 Satz 4 SGG in den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen. Davon...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Bayern

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Bayern

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Thüringen

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 5 Solarpflicht auf Länderebene

Die sogenannte Solarpflicht ist fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren. Baden-Württemberg Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.202...mehr

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PV-Anlage: Förderung und Fö... / 3 Förderungen der Länder und Kommunen

Derzeit gibt es nur noch in Berlin ein Förderprogramm auf Landesebene. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit sowohl die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen als auch von Batteriespeichern gefördert. Eine Ausnahme ist die Förderung sogenannter Balkonkraftwerke, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.4 Geheimhaltungsinteressen

In jedem Fall wird die Akteneinsicht durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen begrenzt. Dies gilt auch für Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder.[1] Solche ergeben sich aus dem Sozialgeheimnis und dem Weitergabeverbot.[2] Die personenbezogenen Daten Dritter müssen daher bei der Akteneinsicht geschützt werden. Dies kann durch Schwärzen oder Herausn...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Bayern

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Neue Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 15 Vor dem BVerfG sind einige neue Verfahren anhängig. Es kann sich empfehlen, diese Verfahren durch Einspruch bis zur Erledigung dieser Verfahren offenzuhalten. Im Verfahren des BFH[1] wenden sich die Kläger gegen die Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen (der Streitfall betraf das am 30.6.20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 Große praktische Bedeutung kommt den ErbStR 2019[1] sowie den amtlichen Hinweisen (ErbStH) 2019 vom 16.12.2019[2] zu. Die ErbStR 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21. August entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des ErbStG betreffen, die vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Zeitliche Entwicklung der Umsatzgrenze

Rz. 33 Jedem Unternehmer kann – unabhängig von seiner Rechtsform und der Art der von ihm ausgeführten Umsätze – die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten von dem zuständigen FA gestattet werden, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat. Seit dem 1.1.2012 ist die aktuelle Umsatzgrenze zeitlich unbefristet in § 20 S. 1 Nr....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 30 DSGVO hat jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ist. Nähere Informationen enthält das Kurzpapier Nr. 1 der Datenschutzkonferenz. Ein Muster für Vereine bietet das LDA Bayern an unter: www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Kontakt zum Betroffenen und Dritten

Rz. 115 Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenkreis verlangt § 1816 Abs. 1 BGB, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Dies bedeutet vor allem, dass der Betreuer mit dem Betroffenen Kontakt aufnimmt und den Kontakt zu ihm pflegt. Andernfalls kann der Betreuer den Anforderungen, welche ihm auferlegt werden, nicht gerecht werden. Da der Betreuer sich insbesondere an den Wünsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 80 Abs 1 S 1 BGB a. F. war zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts neben dem Stiftungsgeschäft die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (im Einzelnen s § 1 KStG Tz 42). Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 2. Auch wenn diese von einer anderen Konfession getragen wird?

Ob die Schuldnerberatungsstelle von einer bestimmten Konfession getragen wird, ist unbeachtlich.[15] Die Schuldnerberatung verspricht eine gleichwertige oder sogar bessere Unterstützung (seit dem 1.7.2014 dürfen solche den Schuldner sogar gegenüber dem Gericht auch im laufenden Verfahren vertreten!) und gilt als besonders geeignet.[16] Art. 4 der Begründung des Regierungsent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Schätzung des gemeinen Werts

Tz. 188 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Liegt für die einbringungsgeborenen Anteile keine Börsennotierung vor (s Tz 187) und kann der Wert der Anteile auch nicht aus Verkäufen abgeleitet werden (s Tz 186ff), ist der gW nach Maßgabe der §§ 9 Abs 2, 11 Abs 2 BewG zu schätzen/ermitteln. Bewertungsstichtage vor dem 13.12.2006 (Inkrafttreten des SEStEG) Umstr ist, wie der gW für Entstri...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Urteilsergänzung ist in allen Rechtszügen bei Urteilen und Gerichtsbescheiden möglich. Die h. M. wendet die Vorschrift bei Beschlüssen entsprechend an, soweit darin über Ansprüche entschieden worden ist, wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BSG, SozR 3-1500 § 140 Nr. 2 m.w.N; BSG, SozR 3-1720 § 17a Nr. 7; Bay. LSG, Beschluss v. 24.5.2018, L 7 AS ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.7 Rechtsmittel

Rz. 16 Nach allgemeiner Meinung sind Einwendungen gegen die Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung im Rahmen der Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss geltend zu machen (vgl. z. B. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 138 Rz. 5; Kopp/Schenke, VwGO, § 118 Rz. 12; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 118 Rz. 33; a. A. Bay VGH, Beschluss v. 6.12.2004, 1 C 03.2374...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung

Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz. 12). Als Ausnahmevorschrift ist § 124 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.1 Voraussetzungen des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage

Rz. 2 Erste Voraussetzung des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage ist, dass einer der Beteiligten oder beide Beteiligten nicht erscheinen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts ist grundsätzlich bei Nichterscheinen eines Beteiligten eine Wartezeit einzuhalten, es sei denn, der nicht erschienene Beteiligte hat zuvor mitgeteilt, nicht erscheinen zu wollen. Üblich ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.3 Bezugnahmen, Absehen von weiterer Darstellung, Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe

Rz. 28 Das SGG lässt in § 136 Abs. 3, § 153 Abs. 2 (vgl. auch die Komm. bei § 136 Rz. 15, 16; § 153 Rz. 6 bis 10) zu, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Urteil des SG oder LSG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen werden kann. Zweck des § 136 Abs. 3 ist es, auf unnötige Formulierungs- und Schreibarbeit verzichten zu können, ohne den Rechtssch...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) mit Wirkung vom 01.11.2008 eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber wollte mit dieser modifizierten GmbH Unternehmensgründern eine Rechtsform mit gering...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Business Judgement Rule

Tz. 14a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das UMAG wurde § 93 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 01.11.2005 um einen Satz 2 ergänzt, der die sog. Business Judgement Rule kodifiziert. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass unternehmerische Entscheidungen zukunftsbezogen und durch nicht justiziable Einschätzungen geprägt sind. Fehler, die i. R.d. unternehmerischen Ermessensspie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verzicht, Vergleich und andere Rechtshandlungen

Tz. 72 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein Verzicht der Gesellschaft auf ihre Schadensersatzansprüche gegenüber einem Vorstandsmitglied oder ein Vergleich darüber kommt nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG erst drei Jahre nach Anspruchsentstehung in Betracht. Neben einem zustimmenden HV-Beschluss ist erforderlich, dass nicht eine Minderheit von 10 % des Grundkap. Widerspruch zur Niedersch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur ne... / 2.3 Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?

Das Bundesministerium der Finanzen und nahezu alle Länder haben sich bereits früh auf das geschilderte Bundesmodell verständigt. Zugleich wurde Ländern, die sich diesem Modell nicht anschließen wollen, aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Grundsteuermodell oder punktuell vom Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur ne... / 2.2 Was hat sich durch die Reform geändert?

Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (1)

Leitsatz Die Bewertungsvorschriften der §§ 218ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II – Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts – Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, SozSich 2011 Sonderheft, 7. Blüggel, Verfassungsgemäße Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, jurisPR-SozR 22/2014, Anm. 1. Ebel/Wolz, Berechnung ei...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.1 Soziale Schwierigkeiten

Rz. 5 "Soziale Schwierigkeiten" liegen nach § 1 Abs. 3 DVO vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder der Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Bezie...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr