Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 § 15 Abs. 6 TzBfG bestimmt, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Regelung gilt auch für den Fall der Zweckbefristung. § 15 Abs. 6 TzBfG ist eine zwingende Regelung (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Erleichterung befristeter Einstellungen für Unternehmensneugründungen

Rz. 81 Nach § 14 Abs. 2a S. 1 TzBfG,[183] ist "in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Nr. 2 – Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung oder Studium

Rz. 99 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.[227] Daraus folgt, dass ein zwischenzeitlich von dem Arbeitnehmer aufgenommenes Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis eine Anschlussbeschäftigung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 172 Der Betriebsrat ist vor der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen. Eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG ist auch die Verlängerung des befristeten Vertrags nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 TzBfG und eine unbefristete Fortsetzung des bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Fortführung über eine vorgesehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / 8. Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Rz. 153 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Da mit der Nr. 8 ausweislich der Gesetzesbegründung an die st. Rspr. des BAG angeknüpft werden soll, ist teilweise die Auffassung vertreten worden, die Regelung gelte nur, wenn gerichtlich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gestri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats

Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsgesetze sehen aber nicht nur bei der Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / a) Soziale Überbrückung

Rz. 125 Als personenbedingte Sachgründe sind in der Vergangenheit Übergangsregelungen gewertet worden, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf dessen persönliche Verhältnisse aus sozialen Erwägungen eine vorübergehende Beschäftigung ermöglicht hat.[295] Ein solcher Fall ist angenommen worden bei einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / f) Altersgrenze

Rz. 142 Die in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag für den Zeitpunkt der Vollendung eines bestimmten Lebensalters vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung ist keine auflösende Bedingung, sondern eine Höchstbefristung. Entscheidend ist, ob die Vertragsparteien den Eintritt als gewiss oder ungewiss anse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Fallgruppen des § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG

1. Nr. 1 – Vorübergehender Arbeitskräftebedarf Rz. 94 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hierbei handelt es sich um einen sehr allgemeinen Oberbegriff möglicher Sachgründe. Der vorübergehende betriebliche Bedarf kann in Form eines vorübergehend erhöhten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / E. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen

I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Unternehmensneugründung

Rz. 82 Die erleichterte Möglichkeit der Befristung findet nur Anwendung auf neu gegründete Unternehmen in den ersten vier Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit. Nach § 14 Abs. 2a S. 3 TzBfG ist für den Zeitpunkt der Gründung die Aufnahme der Erwerbstätigkeit i.S.v. § 138 AO maßgebend.[184] Rz. 83 Entsprechend der Regelung in § 112a Abs. 2 BetrVG sollen nur erstmalige Neugründu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Allgemeines

Rz. 93 § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG benennt acht Fälle eines sachlichen Grundes. Liegt ein solcher vor, bedarf es keiner Prüfung anhand allgemeiner Merkmale mehr.[203] Die Aufzählung ist nach ganz h.M. sowie dem eindeutigen Wortlaut ("insbesondere") nicht abschließend.[204] Nach der Intention des Gesetzgebers dient die nicht abschließende Aufzählung der Befristungsgründe in § 14 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / 3. Nr. 3 – Vertretung

Rz. 106 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, der erkrankt, beurlaubt oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Arbeitsleistung verhindert ist, ist als sachlicher Befristungsgrund se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

Rz. 161 Dem Personalrat steht bei der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG). Dies gilt auch dann, wenn mit einem Arbeitnehmer nach Antritt der Elternzeit eine aushilfsweise befristete Teilzeitbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz vereinbart wird.[376] Auch die V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, KapMuG § 28 KapMuG – Außerkrafttreten.

Gesetzestext Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft. Rn 1 Die Bundesregierung hatte 2012 vorgeschlagen, das KapMuG zu entfristen, um es ›dauerhaft in das Zivilprozessrecht einzufügen‹ (BTDrs 17/8799, 16). Der Deutsche Bundestag entschied sich jedoch anders, nämlich für eine weitere Befristung bis 2020, um das KapMuG erneut auf seine Funktionsfähigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Taktik und Fallstricke... / IV. Angebot einer befristeten Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer anbieten, ihn für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses (bis zu einer erstinstanzlichen, zweitinstanzlichen oder rechtskräftigen Entscheidung) befristet weiterzubeschäftigen. Von Bedeutung ist diese Möglichkeit im Wesentlichen in denjenigen Fällen, in denen eine mittlere oder längere Dauer der Arbeitslosigkeit des gekündigten Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Entfristungsklage

Rz. 20 Sie ist zwar keine Kündigungsschutzklage; gleichwohl ist die Rechtsunwirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages durch Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, geltend zu machen. Dabei gelten die §§ 5–7 KSchG entsprechend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Obsiegen/Unterliegen, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung (S 2 Nr 1).

Rn 4 Die Berücksichtigung des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens sind regelmäßig die objektivsten Kriterien für die zu treffende Kostenentscheidung (vgl Zö/Lorenz § 243 Rz 2). Die besondere Erwähnung der Dauer der Unterhaltsverpflichtung soll den Blick dafür schärfen, dass auch zeitliche Einschränkungen im Vergleich zum gestellten Antrag, die sich auf den nach § 51 FamGKG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / XII. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 71 Der Dienstvertrag kann neben ordentlicher/außerordentlicher Kündigung auch durch Fristablauf nach § 620 BGB enden. Eine Befristung ist nach heutigem Stand wirksam, ohne dass es eines sachlichen Grundes für die Befristung bedarf.[86] Der Dienstvertrag endet dann mit Erreichung des Zwecks oder der vereinbarten Zeit. Entsprechendes gilt, wenn der Anstellungsvertrag unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Außerkrafttreten.

Rn 20 Gem § 56 I 1 tritt die einstweilige Anordnung durch Wirksamwerden einer anderen Regelung außer Kraft; entscheidend ist die Rechtskraft. Ist eine Befristung des Unterhalts erfolgt, tritt die einstweilige Anordnung mit Ablauf des zugesprochenen Unterhaltszeitraums außer Kraft. Darüber hinaus tritt die einstweilige Anordnung in den Fällen des § 56 II außer Kraft. Das Auße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 2 Unterhalt

1. Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick und will verhindern, dass sich der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit durch Dispositionen über den Bestand des Unterhaltsanspruchs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Das ZPO-Reformgesetz hat die seit dem Inkrafttreten der ZPO geltende Unterscheidung zwischen der (unbefristeten) einfachen und der (befristeten) sofortigen Beschwerde beseitigt und einheitlich die sofortige Beschwerde eingeführt. Die allgemeine Befristung dient dem berechtigten Interesse der Beteiligten nach Beschleunigung des Verfahrens und möglichst klaren Rechtsverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Beendigung durch auflö... / 1. Nr. 1 – Vorübergehender Arbeitskräftebedarf

Rz. 12 Ein vorübergehend bestehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung wird in der Regel keinen sachlichen Grund für eine auflösende Bedingung darstellen.[15] Anknüpfungspunkt für die Rechtfertigung einer Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG ist die auf eine hinreichende Tatsachengrundlage gestützte Prognose des Arbeitgebers eines nur vorübergehenden Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Arbeitserlaubnis

Rz. 200 Ist einem ausländischen Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitserlaubnis versagt worden (zur Befristung und auflösenden Bedingung in diesem Fall vgl. § 17 Rdn 129), führt dies nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages gem. § 134 BGB, sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Das Fehlen oder das Erlöschen der Arbeitserlaubnis rechtfertigt grundsätzlich eine personenbedin...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann frühestens in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die steuerpflichtige Eingangsleistung erbracht wurde und der Steuerbeleg vorliegt oder in dem die Zahlung bei dem Leistungserbringer eingegangen ist, sofern der Zahlungseingang vor dem Tag der Erbringung der steu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung der rechtlichen Verhältnisse.

Rn 35 Eine Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse kann sich weiterhin aus einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse ergeben (BGHZ 153, 372, 383 = NJW 03, 1518; NJW 09, 3303, 3305; NJW 10, 3582; NJW 12, 1807). Diese kann bestehen in einer Änderung der Gesetzeslage, wie bspw der Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach §§ 1569, 1578b BGB durch das UÄndG 2007, der ihr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Beendigungstatbestand

Rz. 35 Als Beendigungstatbestand kommt sowohl eine ordentliche als auch – anders als bei § 102 Abs. 5 BetrVG – eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Auch bei Streit um den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages und bei Streit um die Wirksamkeit einer Befristung und im Zusammenhang mit einer auflösenden Bedingung gelten die von der Rspr....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 154 ZPO – Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit.

Gesetzestext (1) Wird im Laufe eines Rechtsstreits streitig, ob zwischen den Parteien eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestehe oder nicht bestehe, und hängt von der Entscheidung dieser Frage die Entscheidung des Rechtsstreits ab, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren auszusetzen, bis der Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Ehe oder der Lebenspartners...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anpassungsvoraussetzungen (Nr 1).

Rn 2 Der Gesetzgeber sieht in Nr 1 eine Anpassungsmöglichkeit von rechtskräftigen Entscheidungen, anderen vollstreckbaren Titeln, Prozessvergleichen und nicht titulierten Unterhaltsvereinbarungen an die neue Rechtslage vor (Saarbr NJW-RR 10, 724, 725 [OLG Saarbrücken 23.06.2009 - 9 WF 37/09]). Die Abänderlichkeit eines bestehenden Titels stellt nicht die Ausnahme, sondern di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen im Einzelnen.

Rn 2 Die Ermittlung der Zuständigkeit erfolgt anhand der in der Norm enthaltenen Anknüpfungsleiter. Aufgrund der Ausschließlichkeit der hier angeordneten Zuständigkeit kommt eine abweichende Vereinbarung oder rügelose Einlassung nicht in Betracht (vgl § 40 II Nr 2 ZPO). Rn 3 Primär ist dabei auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes als dem von dem Verfahren in erster Li...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 13 Bei Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden kann eine Anpassung verlangt werden, wenn sich die nach dem beiderseitigen Parteiwillen maßgebenden Verhältnisse erheblich geändert haben (BGH NJW 04, 3106, 3107; Köln FamRZ 05, 1755). Dabei können die Vertragspartner die Kriterien der Abänderbarkeit autonom bestimmen (BTDrs 16/6308, 258). Teilweise wird für die Wesen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Beendigung durch auflö... / 2. Nr. 2 – Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung oder Studium

Rz. 13 Auflösende Bedingungen im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium haben zwar nur eine geringe Praxisrelevanz, sind aber gleichwohl zulässig, wenn z.B. eine Folgebeschäftigung zur auflösenden Bedingung erhoben wird.[17] Weil es mit der Überbrückungsfunktion der Nr. 2 nicht vereinbar sei, dass es im Einzelfall zu sehr langen Arbeitsverhältnissen kommen könne, wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anderweitige Regelung.

Rn 3 Gem I 1, 2. Var, S 2 tritt eine nicht befristete EA ebenso wie eine solche, deren Befristung noch nicht abgelaufen ist, m Wirksamwerden (fG-Familiensache; §§ 40 f) einer anderweitigen Regelung bzw im Falle einer anderweitigen Regelung durch eine Endentscheidung in Familienstreitsachen (§ 112) m deren Rechtskraft, soweit die Wirksamkeit nicht dieser nachfolgt, außer Kraf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Rechtsmittel.

Rn 142 Für den ReS zählt die angestrebte Differenz (Naumbg FamRZ 06, 1285: betr Regelbeträge). Bei Urteil auf Vorlage einer Steuererklärung ist durch Auslegung zu prüfen, ob auch die Erstellung geschuldet ist, was den Re erhöht (BGH NJW-RR 16, 65 [BGH 02.09.2015 - XII ZB 132/15]). Der GeS im Rechtsmittelverfahren richtet sich für den laufenden Unterhalt nach den str Ansprüch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Gerichts.

Rn 13 Die in § 49 vorgesehene Begrenzung auf vorläufige Maßnahmen besteht bei § 246 nicht, vielmehr kann das Gericht die Zahlung von Unterhalt oder eines Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren anordnen. Wurden die Voraussetzungen hierfür glaubhaft gemacht, kann durch eine einstweilige Anordnung der volle laufende Unterhalt ohne zeitliche Begrenzung (aA Jena FamRZ 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Außerkrafttreten.

Rn 13 Die einstweilige Anordnung tritt nach § 56 I mit Ablauf ihrer Befristung außer Kraft, ferner bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung, dh durch Antragsrücknahme, Erledigungserklärung oder den Abschluss eines Vergleichs. Nach § 56 II tritt die einstweilige Anordnung außerdem außer Kraft, wenn der Antrag in der Hauptsache zurückgenommen wird (§ 56 II Nr 1), der Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VI. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sind seit langem im deutschen Umsatzsteuerrecht von der Steuer befreit. Die zunächst getrennt in § 4 Nr. 1 und 2 UStG 1967/73 enthaltenen Steuerbefreiungen wurden durch das UStG 1980 in § 4 Nr. 1 UStG zusammengefasst. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Fassung unter Differenzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr