Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die in § 252 enthaltenen Regelungen zur Anerkennung von Anrechnungszeiten ergänzen die Grundnorm des § 58; sie führten im Wesentlichen das bis zum 31.12.1991 anzuwendende Ausfallzeitenrecht fort. Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift wurde durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.4 Arbeitsverhältnis mit dem nicht ehelichen Partner

Häufig arbeiten Lebenspartner im Betrieb des anderen mit. Nach Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht dann oft Streit, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Partnern bestanden hat.[1] Auch die Mitarbeit im Betrieb kann unter Umständen ein Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung sein, sodass ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vergütung dafür geschuldet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.3 Entscheidungsinhalt

Rz. 51 Über den AdV-Antrag hat das Gericht eine eigene Entscheidung zu treffen. Es kann die Finanzbehörde auch im Fall der Untätigkeit nicht verpflichten, über einen AdV-Antrag zu entscheiden.[1] Für einen Verpflichtungsantrag würde die Antragsbefugnis fehlen. Der BFH hat als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.[2] Diese Pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3 Entscheidungsinhalt

Rz. 93 Durch § 361 Abs. 2 S. 4 AO wird der Inhalt der AdV beschränkt, als grundsätzlich Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge nicht erstattet werden.[1] Diese Beschränkung greift nicht, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich ist, mithin soll eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers abgewendet werden.[2] Solche wesen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.1 Antragsablehnung durch die Finanzbehörde (§ 361 Abs. 5 AO)

Rz. 10 Der erstmalige Aussetzungsantrag (s. Rz. 7, 8) ist nach § 69 Abs. 4 S. 1 FGO grundsätzlich bei der Finanzbehörde zu stellen, deren Entscheidung muss zunächst abgewartet werden. Mit der Antragstellung ist bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über den Antrag das Wahlrecht hinsichtlich des Rechtsschutzwegs vorerst ausgeübt. Eine Antragstellung beim FG (s. Rz. 8) ist je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.4 Dauerhafte Zuordnung im öffentlichen Dienst

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Dienststelle/Dienststätte die Stelle, bei der die Beschäftigten (Arbeitnehmer) eingestellt oder zu der sie versetzt, abgeordnet, zugeteilt, zugewiesen oder abkommandiert worden sind. Jede dieser dienstlichen Maßnahmen führt dazu, dass diese Stelle zur neuen "dienstrechtlichen" Dienststelle/Dienststätte wird, unabhängig davon, ob die M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsbehelfe

Rz. 71 Gegen die Zurückweisung der Anmeldung ist, auch wenn der Rechtspfleger entschieden hat, die Beschwerde zulässig. Rz. 72 In den §§ 374 ff. FamFG sind das Verfahren in Registersachen und das unternehmensrechtliche Verfahren geregelt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG. Das Beschwerdeverfahren ist in den §§ 58 ff. FamFG geregelt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.3 Dauerhafte Zuordnung

Eine Zuordnung des Arbeitgebers zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein. Die Abgrenzung ist anhand einer im Voraus zu treffenden Prognoseentscheidung vorzunehmen, deren Grundlage die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Diese sog. Ex-ante-Betrachtung hat regelmäßig zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft an den Vorerben steht dem Nacherben eine Anwartschaft auf den Erwerb der Erbschaft zu. Dieses Recht ist grundsätzlich vererblich, es sei denn, der Wille des Erblassers steht dem entgegen (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 101 In dem Muster wird die Nacherbfolge durch den Eintritt einer Bedingung (Verheiratung) oder den Ablauf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / B. Einführung

Rz. 3 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.1 Medizinische Indikation

Der von einem Arzt – mit Einwilligung der Schwangeren – vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.6 Befristung des Betreuungsunterhalts aus kind- oder elternbezogenen Gründen

Beim Billigkeitsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Sätze 2, 3 BGB wird eine Befristung in der Regel nicht in Betracht kommen, weil auch hier eine zuverlässige Prognose noch schwer zu treffen ist. Im Zeitpunkt der Entscheidung können häufig weder Dauer noch Umfang des Betreuungsbedürfnisses festgestellt werden, ebenso wenig die Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, auch der Eintritt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6 Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes gemäß § 1578b BGB

5.6.1 Grundsätzliches Die bis zum 1.1.2008 in § 1573 Abs. 5 BGB a. F. sowie in § 1578 Abs. 1 BGB a. F. vorgesehenen Möglichkeiten der Befristung und Begrenzung sind entfallen und in dem neu formulierten, alle Unterhaltstatbestände erfassenden § 1578b BGB eigenständig geregelt. Zielrichtung ist es, die Unterhaltsansprüche, unter Heranziehung objektiver Billigkeitsmaßstäbe, zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer Begre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b Abs. 1 BGB

Grundsätzlich bemisst sich das Maß des Unterhalts gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1578b Abs. 1 BGB gebietet die Möglichkeit der Herabsetzung dieses eheprägenden Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf. Sinn und Zweck der Unterhaltsreform war es insbesondere, die bis dahin geltende Lebensstandardgarantie einzugrenzen. Die Herabsetzung des Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.1 Kinderschutzklausel

Sowohl die Herabsetzung als auch die Befristung setzen die Prüfung voraus, ob die unveränderte Unterhaltsleistung auch unter Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten Kindes unbillig wäre. Diese Klausel wird auch als Kinderschutzklausel bezeichnet. Auch wenn eine Befristung des § 1570 BGB nach § 1578b Abs. 2 BGB ausgeschlosse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.2 Zur Darlegungs- und Beweislast

OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.5.2020, NZFam 2020, 820 Liegen ehebedingte Nachteile vor, steht dieser Umstand einer Begrenzung oder Befristung von Unterhaltsansprüchen grundsätzlich entgegen. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber im Hinblick auf die ehebedingten Nachteile eine sekundäre Darlegungslast. Er muss konkret seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und seine e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.1 Grundsätzliches

Die bis zum 1.1.2008 in § 1573 Abs. 5 BGB a. F. sowie in § 1578 Abs. 1 BGB a. F. vorgesehenen Möglichkeiten der Befristung und Begrenzung sind entfallen und in dem neu formulierten, alle Unterhaltstatbestände erfassenden § 1578b BGB eigenständig geregelt. Zielrichtung ist es, die Unterhaltsansprüche, unter Heranziehung objektiver Billigkeitsmaßstäbe, zu beschränken und die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.5 Zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.6.2020, FamRZ 2020, 2001 Übt der Unterhaltsgläubiger eine vollschichtige Tätigkeit in seinem erlernten Beruf aus und erzielt damit ein überdurchschnittliches Einkommen, ist davon auszugehen, dass er wieder das Vergütungsniveau seiner vorehelich angelegten beruflichen Möglichkeiten erreicht hat, sodass ehebedingte Nachteile i. S. d. § 1578b BGB ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5 Wichtige Entscheidungen zu § 1578b BGB

5.6.5.1 Allgemeines OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Über die Frage der Unterhaltsbefristung oder -herabsetzung kann in der Regel erst entschieden werden, wenn die Verhältnisse der Ehegatten wirtschaftlich entflochten sind und sich danach abschätzen lässt, ob ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen oder nicht. Kann dies dagegen aufgrund der gegebenen Sachlage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.4 Darlegungs- und Beweislast für ehebedingte Nachteile

Der Unterhaltsschuldner, der sich mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen. In diese Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen fällt grundsätzlich auch der Umstand, dass dem Unterhaltsberechtigten keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578 b BGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.4 Dauer der Ehe

Die Dauer der Ehe erlangt vor allem vor dem Hintergrund der fortwirkenden nachehelichen Solidarität Bedeutung, denn die Dauer der Ehe führt für sich genommen nicht zwingend zu einem ehebedingten Nachteil. Die Ehedauer gewinnt nach der Rechtsprechung des BGH ihren wesentlichen Stellenwert bei der Bestimmung des Maßes der gebotenen nachehelichen Solidarität aus der Wechselwirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.2 Änderung des § 1578b BGB zum 1.3.2013

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 1578b BGB mit Wirkung ab dem 1.3.2013 geringfügig geändert. In § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB wurden die Wörter "oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt. In Satz 3 bedurfte es daher der zusätzlichen Erwähnung des Merkmals der Ehedauer im Zusammenhang mit den ehebeding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.5 Sonstige Umstände

Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass bei der Bewertung ehebedingter Nachteile über die explizit genannten Kriterien hinausgehend auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere in Betracht: das Alter des Unterhaltsberechtigten zum Ende der Ehezeit Erkrankungen / Gesundheitszustand Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes die w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Über die Frage der Unterhaltsbefristung oder -herabsetzung kann in der Regel erst entschieden werden, wenn die Verhältnisse der Ehegatten wirtschaftlich entflochten sind und sich danach abschätzen lässt, ob ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen oder nicht. Kann dies dagegen aufgrund der gegebenen Sachlage und der zuverlässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.2 Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Um einen klassischen Fall eines ehebedingten Nachteils handelt es sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat und aus diesem Grunde nicht ausreichend für seinen Unterhalt sorgen kann. Abzustellen ist dabei auf die Gesamtdauer der Erziehung.[244] Die P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.3 Basisunterhalt

Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollumfänglich auf die Betreuung des Kindes konzentrieren. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesem Zeitraum nicht. Dies gilt auch in engen wirtschaftlichen Verhältnissen. Übt der betreuende Elternteil in diesem Zeitraum trotzdem eine Erwerbstätigkeit aus, ist diese als überobligatorisch anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010,FamRZ 2010, 1633 Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR 107/0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommt die Online-Eigentümer... / 1 Rechtslage seit der WEG-Reform

Seit der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten (digitale oder virtuelle Eigentümerversammlung), sieht das Gesetz bisher aber nicht vor. Dies soll sich nun ändern. Der Referentenentwurf sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.4 Art der Befristung

Rz. 45 Nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 ÄArbVtrG muss die Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Das Befristungsdatum muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein oder es muss sich aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag anhand eines Kalenders zweifelsfrei feststellen lassen. Deshalb kann eine Befristung nach § 1 ÄArbVtrG nur in Form einer Zeitbefristung, nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tariflichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3 Voraussetzungen für die Befristung nach § 41 Satz 3 SGB VI

3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3.1 § 14 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG

Rz. 42 Nach § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG haben die Befristungsregelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG Vorrang vor den allgemeinen befristungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen; diese sind nur anzuwenden, soweit sie den Regelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG nicht widersprechen. Dies gilt auch für die Vorschriften des TzBfG. Die Weiterbildung eines Arztes, der dem Geltungsbereich des Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.5 Befristungsart

Rz. 115 Ungeklärt ist, ob eine Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI nur im Wege einer kalendermäßigen Befristung getroffen werden kann[1] oder ob auch eine Zweckbefristung oder eine auflösende Bedingung in Betracht kommt.[2] Da die Hinaussschiebensvereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Altersgrenze betrifft, die ihrerseits eine Bef...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5.1 § 6 PflegeZG

Rz. 91 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG ist die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die für die Dauer einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einer Stammkraft nach § 2 PflegeZG oder einer Freistellung einer Stammkraft zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen nach § 3 PflegeZG eingestellt wird, durch einen Sachgrund gerechtfertigt. Die Befrist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr