Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Energetische Modernisierung... / 3 Ausnahme: § 554 BGB

Eine Ausnahme der vorstehenden Grundsätze ergibt sich aus § 554 BGB. Gemäß § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge[1] oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung auch u...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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§ 19 AGG / III. Behinderung

Rz. 20 Der Begriff der Behinderung ist im AGG nicht definiert. Er entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX und § 3 BGG (BT-Drucks 16/1780, 31; Düwell, BB 2006, 1741). Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bzgl. Störungen und Behinderungen der Betriebsratsarbeit

Rz. 1462 Der Betriebsrat darf gem. § 78 BetrVG in seiner Amtsausübung nicht gehindert oder gestört werden. Zur Abwehr derartiger Beeinträchtigungen kann dem Betriebsrat ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zustehen (zuletzt LAG Schleswig-Holstein v. 11.1.2022 – 2 TaBV 30/21, juris, Rn 88). Der Betriebsrat kann in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Neuer Behindertenbegriff

Rz. 414 Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes: Ab dem 1.1.2018 definiert § 2 SGB IX den Begriff Menschen mit Behinderung neu. Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Beschäftigungspflicht für besondere Personengruppen

Rz. 421 Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen i.S.d. § 154 SGB IX sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen, § 154 Abs. 1 SGB IX. Zu der zu beschäftigenden Personengruppe gehören gem. § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX insb. Personen,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 85. Reha-Maßnahmen

Rz. 1404 → Kuren (Rdn 1019 ff.). Rz. 1405 Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen Krankheits- und Unfallfolgen sowie Folgen einer angeborenen Behinderung beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden gem. § 40 SGB V angeboten, um Krankheitsbeschwerden zu erkennen, zu heilen, die Verschlimmerung einer Krank...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Allgemeines

Rz. 147 Die Erkrankung eines Arbeitnehmers stellt für sich genommen keinen Kündigungsgrund dar (APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 136). Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten scheiden jedoch andererseits nicht prinzipiell als Grund für eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers aus (vgl. Lepke, Kündigung bei Krankheit, S. 41 ff. m.w.N.). Dies folgt aus § 8 EFZG , nach w...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geschützter Personenkreis

Rz. 1112 Der besondere Kündigungsschutz erstreckt sich auf schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 151 Abs. 1 SGB IX. Er gilt gem. § 2 Abs. 3 SGB IX auch für gleichgestellte behinderte Menschen. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Bes...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.7 Interdisziplinäre Frühförderstellen (§ 4 Nr. 16 Buchst. j UStG)

Tz. 100f Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachkräften eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühes...mehr

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§ 7 Mitteilungspflichten de... / C. Schwerbehinderung

Rz. 3 Eine bestehende Schwerbehinderung muss ein Bewerber nur dann von sich aus offenbaren, wenn er die angestrebte Tätigkeit wegen der Art seiner Behinderung überhaupt nicht ausüben kann oder die durch eine Behinderung verursachte Leistungsminderung für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist (BAG v. 25.3.1976, AP BGB § 123 Nr. 19; BAG v. 1.8.1985 – 2 AZR 101/83, ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Rz. 416 Ein wichtiges Anliegen der Neuregelung ist die Berücksichtigung von besonders benachteiligten behinderten Gruppen. Nach § 1 S. 2 SGB IX soll von allen an der Integrationsaufgabe Mitwirkenden den besonderen Bedürfnissen Behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Hintergrund ist die Chancenungleichheit von behinderten Männern ...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / II. Kultur und Herkunft

Rz. 12 Nach § 1 AGG ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Auch Art. 6 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 21 EU-Grundrechte-Charta verbietet eine Diskriminierung aufgrund dieser und weit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.6 Sozialhilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. h UStG)

Tz. 100e Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Träger der Sozialhilfe ist für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste im Bereich Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 SGB XI...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (e) Werbungskostenabzug

Rz. 568 Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine En...mehr

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§ 19 AGG / IV. Positive Maßnahmen

Rz. 72 Gem. § 5 AGG sind positive Maßnahmen, die eine Ungleichbehandlung beinhalten, zulässig, wenn dadurch bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmales verhindert oder ausgeglichen werden. Positive Maßnahmen sind demnach sowohl präventiv als auch repressiv möglich. Sie müssen nach dem objektiven Maßstab angemessen und ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / V. Gesundheitszustand

Rz. 15 Fragen nach Erkrankungen sind nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt, denn sie bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des Bewerbers. Sie sind daher nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene einwilligt oder die Abfrage erforderlich ist für die Beurteilung, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Pflichten am vo...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sprecherausschüsse können gem. § 1 SprAuG in Betrieben privater Unternehmen mit mindestens zehn leitenden Angestellten von den leitenden Angestellten gewählt werden. Wer leitender Angestellter ist, bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Sind in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben i.d.R. insgesamt mindestens zehn leitende Angestellte beschäftigt, kann gem. § 20 Abs....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 217 Auch bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei die Umstände, die auch im Rahmen einer Interessenabwägung bei einer Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zu beachten sind, (vgl. hierzu Rdn 184). Rz. 218 Insb. bei ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / E. Berichtsinhalte

Rz. 5 Das Unternehmen hat sich im Rahmen seines Reportings zumindest mit den in § 289c Abs. 2 HGB benannten Aspekten auseinanderzusetzen. Die Norm benennt über die spezifischen Umweltbelange hinaus Aspekte, die auch für den HR-Bereich von hoher Relevanz sind: Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. D...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.11 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 221 SGB IX geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. Nach § 221 SGB IX sind im Arbeitsbereich von Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen zwar nicht Arbeitnehmer. Sie stehen ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 2.3 Ausstattung

Fußböden, Wände und Decken müssen gegen Feuchtigkeit geschützt und gegen Wärme und Kälte gedämmt ausgeführt werden. Außentüren müssen dicht und verschließbar und möglichst mit einem Windfang ausgerüstet sein. Durchsichtige Trennwände, Türen und Fenster müssen mit ausreichendem Sichtschutz versehen sein. Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer auf mind. 21 °C geheizt werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einführung

Rz. 413 Zum 1.7.2001 ist das SchwbG durch das IX. Buch des Sozialgesetzbuchs – SGB IX – (BGBl I, 1046) abgelöst worden. Das SGB IX soll die Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechtes beenden. Dazu fasst das SGB IX nicht nur die Rechtsvorschriften zusammen, sondern regelt auch deren einheitliche Geltung für mehrere Rehabilitationsträger. Die Rechtsänderungen d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.8 Sonstige Betreuungs- oder Pflegeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG)

Tz. 100g Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zu den begünstigten Leistungen zählen auch Leistungen zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. die Unterrichtung im Um...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / m) Beratung des Arbeitnehmers und Vermittlungsleistungen von Betreuungspersonen, Zahlung von Betreuungskosten

Rz. 1403 Nach § 3 Nr. 34a EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers steuerfreimehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Mehrarbeit

Rz. 428 Gem. § 207 SGB IX können schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte Mehrarbeit ablehnen. Die Norm soll die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Menschen erhalten und sie vor einer zu hohen Belastung schützen. Der Geltungsbereich des § 207 SGB IX erstreckt sich auf alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, für jedes Lebensalter, für jede Wirtschaftsbranche un...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Beachtung des AGG

Rz. 184 Zusätzlich ist das AGG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern zu beachten. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. Dies gilt sowohl für unmittelbare ( § 3 Abs. 1 ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 62 Die bisherige Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und unverändert in § 42 GKG übergeleitet worden. Zwischenzeitlich ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit Datum v. 23.7.2013 in Kraft getreten, um für eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz zu sorgen. Rz. 63 Da das Arbeits...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Auswirkungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 505 Die EU hat seit dem Jahre 2000 insgesamt vier Richtlinien erlassen (ausführlich hierzu Langohr-Plato, BetrAV 2006, 451 ff.), die sich mit Fragen des Diskriminierungsschutzes befassen. Diese sog. Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichten die BRD zur Transformation der darin niedergelegten Vorgaben in innerstaatliches Recht. Mit dem AGG (v. 18.8.2006, BGBl I, 1897) ...mehr

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§ 19 AGG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das AGG ist am 18.8.2006 in Kraft getreten. Es basiert auf vier europäischen Richtlinien, die ihre Rechtsgrundlage in dem Diskriminierungsverbot des Art. 13 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft finden. Zunächst ist die europäische Antirassismus-RL 2000/43/EG v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied von Rasse und e...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VI. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 19 Nach der bisherigen Rspr. des BAG war die Frage nach einer Schwerbehinderung des Bewerbers zulässig. Nach allgemeiner Ansicht ist die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung des Bewerbers unzulässig. Zwar wurde vom BAG zunächst noch gegenteilig entschieden (vgl. BAG v. 11.11.1993 – 2 AZR 467/93, DB 1994, 939). Seit dem Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsric...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zum AGG

Rz. 856 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdrängt (Hinrichs/Zwanziger/Maier/Mehlich, DB 2007, 574; a.A. Maier/Mehlich, DB 2007, 110). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Das AGG zielt auf die Verh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.2 Umfang der Steuerbefreiung an hilfsbedürftige Personen

Tz. 98 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht ...mehr