Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.1 Bestattungskosten

Rz. 201 Nach § 1968 BGB hat der Erbe die Kosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen. Der zivilrechtliche Begriff der Beerdigungskosten entspricht dem in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG verwendeten Begriff der Bestattungskosten; allerdings verzichtet § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auf den Maßstab des Standesgemäßen, sodass erbschaftsteuerlich auch darüber hinausgehende Aufwendungen ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.7 Verzicht auf Einnahmen

Rz. 100 Verzichtet der Stpfl. unentgeltlich auf Einnahmen (z. B. auf Mieteinnahmen, auf Darlehenszinsen, auf Arbeitslohn, um eine niedrigere Stufe des ESt-Tarifs zu erreichen), sind ohne Rücksicht auf den Anlass regelmäßig keine Einnahmen zu unterstellen. Denn es ist niemand verpflichtet, aus einem Vermögen Nutzungen zu ziehen. Der RFH[1] hat bereits ausdrücklich ausgeführt,...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.6 Besondere Bedürfnisse von Kindern

Rz. 21 Die Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern nach Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 3 sind abzugrenzen von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Vorschriften des SGB VIII. Im SGB VIII sind zahlreiche Leistungen normiert, die auch den Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG zustehen. Dazu gehören die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2)

Rz. 6 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solchen...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung

Rz. 4 Die vom Träger der Sozialhilfe zu sichernde Beratung hat nach Abs. 2 Satz 1 die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel des einzelnen Leistungsberechtigten in den Blick zu nehmen, was im Zusammenhang mit dem Individualisierungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1) zu sehen ist. Hier wird der Aspekt der individuellen Hilfegewährung deutlich. Die persönlic...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.4 Agentur für Arbeit – Anzeige der Kurzarbeit

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfolgt nur auf schriftliche Anzeige der geplanten Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Anzeigeberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat.[1] Hierbei ist zweckmäßigerweise das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene und bei den örtlichen Arbeitsagenturen erhältliche Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bereederung im Inland

Rn. 32 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Bereederung umfasst die strategische und wirtschaftliche Verwaltung des Schiffes (zur Vertretungsbefugnis des Korrespondentreeders vgl § 493 HGB). Um zu gewährleisten, dass die strategische und wirtschaftliche Verwaltung tatsächlich (und im Wesentlichen) auf dem deutschen Hoheitsgebiet erfolgt, ist das Erfordernis der Bereederung der beg...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Betriebseinnahmen bei Kosten- und...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 8 Jahren als Hausmeister für 400 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–27 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.7 Gesetzlich eingeschränkter Leistungsanspruch (Abs. 7)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Mitglieder, für die der Leistungsanspruch durch das Sozialgesetzbuch beschränkt ist, einen Wahltarif anbieten. Die Satzungsbestimmung liegt im Ermessen des Satzungsgebers der Krankenkasse. In Betracht kommen Mitglieder mit einem Anspruch auf Teilkostenerstattung nach § 14 (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Dabei handelt es sich um Dienstordnungs-Anges...mehr

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Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 2.3.1 Einkommensanrechnung (§ 93 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 § 93 Abs. 1 Satz 1 (i. d. F. vom 21.12.2022, noch gültig bis zum 31.12.2023) regelt das zu berücksichtigende Einkommen und definiert Einkommen als alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.2 Studienbeihilfen

Studienbeihilfen können sowohl Mitarbeitern als auch Studierenden für ein künftig geplantes Arbeitsverhältnis gewährt werden, um sie bereits frühzeitig an das Unternehmen zu binden. Für die Beurteilung, ob diese Beihilfe steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung ist, muss nach folgenden Merkmalen unterschieden werden: Studienbeihilfen, die für ein künftig geplantes A...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 5 Beihilfegewährung

Hat der Arbeitgeber eine Verpflichtung gegenüber seinen Pensionären und aktiven Mitarbeitern, ihnen während der Zeit ihres Ruhestandes, in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.2 Übergangsrecht

Rz. 8 Bei den Regelungen des § 80 handelt es sich in Bezug auf die §§ 11a Abs. 1 Nr. 2 und 18 Abs. 1 Nr. 1 um Folgeänderungen wegen der Aufhebung des Bundesvertriebenengesetzes und des Inkrafttretens des SGB XIV. § 11a regelt die Nichtberücksichtigung der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Bezüge als Beihilfe

Rn. 380b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Entscheidendes Merkmal für den Begriff der (öffentlichen-rechtlichen) "Beihilfe" ist, dass die Leistung unentgeltlich und einseitig erfolgt, dh nicht iR eines Austauschverhältnisses (BFH BStBl II 2017, 432; BFH XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 30.11.2022, VIII R 13/19, BFH/NV 2023, ...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe

gba) Hilfsbedürftigkeit Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Bezüge als Beihilfe zu den genannten Zwecken (unmittelbare Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst)

gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Die Bezüge aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe (§ 3 Nr 11 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Brandt, Steuerbarkeit eines Kommunalen Erziehungsgelds, NWB F 3, 10 589; Kempermann, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2006, 755, FR 2006, 1032; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkindern iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Beihilfen für die persönliche Lebensführung

Rn. 1642b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aber auch Beihilfen für die persönliche Lebensführung sind seit VZ 2004 auch nach Ansicht der FinVerw (s zB H 3.44 EStH 2021 "Beihilfen zum Lebensunterhalt") steuerfrei (ebenso schon BFH BStBl II 2004, 190; 2015, 691; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 44 EStG Rz 1).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begrifflichkeiten

Rn. 373 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Oberbegriff in § 3 Nr 11 EStG sind die "Bezüge". Eine Unterform der Bezüge sind Beihilfen (s Wortlaut "als Beihilfe"), nämlich dann, wenn sie zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Der Begriff der "Bezüge" wird zB auch verwendet in § 3 Nr 12, 29 EStG.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Aufzählung in den EStH 2021

Rn. 241 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG stellt insbesondere folgende Leistungen von der ESt frei (s H 3.7 EStH 2021, soweit sie nicht in Form von rückzahlbaren Darlehen, zB Eingliederungsdarlehen (§§ 253–260 LAG) gewährt werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 2597g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 107 Abs 1 AEUV verbietet grds staatliche Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Tz 1 der RL 2016 (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Hilfsbedürftigkeit

Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als das 4-fache des Regelsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Übersicht über die Vorschrift

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbc) Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln gleichstellte Leistungen (§ 3 Nr 11 S 4 EStG)

Rn. 380d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 S 4 EStG stellt den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit gleich: Fall 1: Beitragsermäßigungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht in Anspruch genommene Beihilfeleistungen Fall 2: Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht in Anspruch genommene Beih...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr