Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1179]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 179]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Besonderheiten beim Strafvollzug mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung [Rdn 270]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 42]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 541]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Grundsätze [Rdn 558]

Rdn 559 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 560 Aus der vorausgegangenen Praxis eines weitgehenden Verwahrvollzuges heraus fordert das BVerfG (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931), dass erhebliche therapeutische Anstrengungen zur Minderung der Gefährlichkeit eines Verwahrten unternommen werden müssen. Dazu hat es...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 363]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 626]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 426]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Frist [Rdn 239]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 595]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 869]

Rdn 870 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 724 m.w.N. Rdn 871 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (s. auch → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 727) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht g...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 97]

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Teil G: Gnade / Gnade, formelle Fragen [Rdn 16]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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AGS 12/2015, Beiordnung eines Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks

Leitsatz Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirk...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

In einem familiengerichtlichen Verfahren war der in Luckenwalde niedergelassene Anwalt der Antragsgegnerin im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden. Das Gericht hat die Beiordnung allerdings dahingehend beschränkt, dass er nur zu den Bedingungen eines "ortsansässigen" Anwalts beigeordnet werde. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte Erfolg.mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Uneingeschränkte Beiordnung

Wird der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet, erhält er sämtliche Reisekosten aus der Landeskasse ersetzt. Das gilt auch dann, wenn zutreffenderweise die Beiordnung hätte beschränkt werden müssen. Es ist unzulässig, im Verfahren auf Festsetzung der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfevergütung eine Beschränkung nachzuholen, die im Beiordnungsverfahren übersehen worden ist.[43]mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gering...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der Antragsgegnerin kann ihr Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorbehalte beigeordnet werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch Mehrkosten entstehen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 123 Abs. 3 ZPO). Für die Reise zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Zossen werden dem in Luckenwalde niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten keine höheren Reisekosten (Nrn. 7003 ff. VV-RVG) entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist dagegen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihr/ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwendi...mehr

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AGS 12/2015, Editorial

Wieder liegt ein Jahr hinter uns. Nach den umfassenden Reformen in 2013 sind wir dieses Jahr ebenso wie im Vorjahr von spektakulären Gesetzesänderungen verschont geblieben. Eingeführt worden ist allerdings endlich die Anpassung der Nr. 5101 ff. VV an die bereits zum 1.4.2014 neu geregelte Punktegrenze in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Besondere Bedeutung für die Praxis hatte ...mehr

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AGS 12/2015, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 3 RVG), nachdem der Einzelrichter das Verfahren auf den Senat übertragen hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 2 RVG): Die Sache hat im Hinblick auf die Frage, ob die endgültige Festsetzung der von der Staa...mehr

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AGS 12/2015, Bestimmung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG machten die dortigen fünf Kläger die Erstattung notwendiger Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung in mehreren Widerspruchsverfahren (bei notwendiger Hinzuziehung des Beschwerdeführers als Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren) geltend: Der im Ausgangsverfahren beklagte Landkreis hatte über drei Widersprüche der in Bedarfsgemei...mehr

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AGS 12/2015, Bindung an Bew... / 1 Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte gegen die Beklagte mit Schriftsätzen vom 22.1.2014 für insgesamt 13 Arbeitnehmer jeweils getrennte Lohnklagen für August und September 2013 nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erhoben und jeweils Prozesskostenhilfe sowie ihre Beiordnung als Prozessbevollmächtigte beantragt. Insgesamt wurden Löhne in Höhe von 62.603,30 EUR brutto g...mehr

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AGS 12/2015, Bindung an Bew... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist zwar zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das Beschwerdegericht folgt dabei den ausführlichen Begründungen der Urkundsbeamtin im Nichtabhilfebeschluss und der Richterin. Im Hinblick auf die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung erscheinen noch folgende Ausführungen veranlasst: I. Die Beschwerde der Staatskasse gegen den ...mehr

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FF 12/2015, Aufhebung und A... / 1 Gründe:

I. Das AG hatte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 10.6.2015 für das vorliegende Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Am 12.6.2015 haben die Eheleute eine umfassende notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen; darin ist u.a. die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgesc...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

Leitsatz Der bedürftigen Partei ist ein auswärtiger Anwalt auch dann mit der Maßgabe beizuordnen, dass dessen Reisekosten bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen werden, wenn die Reisekosten der Partei zu einem Anwalt am Sitz des Prozessgerichts geringer gewesen wären als die Kosten eines Verkehrsanwalts. OLG München, Beschl. v. 10.7.2015 – 8 W 1169/15 1 Sachve...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung in Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek wegen Unterhaltsforderungen

Leitsatz In Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek ist einem bedürftigen Gläubiger grundsätzlich ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter beizuordnen. Das gilt insbesondere dann, wenn die einzutragende Zwangshypothek auf mehrere Grundstücke zu verteilen ist. OLG München, Beschl. v. 2.10.2015 – 34 Wx 294/15 1 Sachverhalt Der Gläubiger hatte mit Schriftsätzen seiner...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung der Beiordnung bei Verbindung

Leitsatz Die Vorschrift des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG gilt für alle Fälle der Verfahrensverbindung unabhängig davon, ob die Beiordnung als Pflichtverteidiger vor oder nach der Verbindung erfolgt ist. Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung in ... / Leitsatz

In Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek ist einem bedürftigen Gläubiger grundsätzlich ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter beizuordnen. Das gilt insbesondere dann, wenn die einzutragende Zwangshypothek auf mehrere Grundstücke zu verteilen ist. OLG München, Beschl. v. 2.10.2015 – 34 Wx 294/15mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung in ... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte mit Schriftsätzen seiner Verfahrensbevollmächtigten aufgrund einer mit gerichtlichem Vergleich titulierten Forderung beim Grundbuchamt die Eintragung einer verteilten Zwangshypothek in den Grundbesitz des Vollstreckungsschuldners beantragt. Zugleich ersuchte er um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Grundbuchamt nahm die Ein...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beklagte hat im Anwaltsprozess gem. § 121 Abs. 1 ZPO einen Anspruch darauf, dass ihr ein zur Vertretung bereiter Anwalt ihrer Wahl beigeordnet wird. Auch die bedürftige Partei soll von einem Anwalt vertreten werden, zu dem sie uneingeschränktes Vertrauen hat. Die Beklagte hat sich deshalb für den ihr antragsgemäß beigeordneten Anwalt entschieden. § 121 Abs. 3 ZPO sieht zw...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Außerdem begehrt er die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Er stützt seine Anträge auf behauptete Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Lebenssachverhalt, der der Klage zugrunde liegt, ist allein wegen eines verworrenen Beziehungsgeflechts der beteiligten Personen kompliziert. Das LG Münc...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / Leitsatz

Der bedürftigen Partei ist ein auswärtiger Anwalt auch dann mit der Maßgabe beizuordnen, dass dessen Reisekosten bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen werden, wenn die Reisekosten der Partei zu einem Anwalt am Sitz des Prozessgerichts geringer gewesen wären als die Kosten eines Verkehrsanwalts. OLG München, Beschl. v. 10.7.2015 – 8 W 1169/15mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung in ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg und führt zur beantragten Beiordnung des vom Beteiligten ausgewählten und zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts. Zum Anspruch der bedürftigen Partei auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsdurchsetzung gehört auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts in den Fällen, in denen eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG gilt für alle Fälle der Verfahrensverbindung unabhängig davon, ob die Beiordnung als Pflichtverteidiger vor oder nach der Verbindung erfolgt ist. Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 13.4.2...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

Die beantragten Gebühren sind seitens des Rechtspflegers des AG zu Recht gekürzt worden. Der Verteidiger kann die Grundgebühr nach Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr nach Nr. 4107 VV und die Postpauschale nach Nr. 7002 VV nur einmal für das führende Verfahren 493 Js 23098/12, nicht jedoch auch für das hinzuverbundene Verfahren 493 Js 8358/13 geltend machen. Die nach der Verbin...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 493 Js 23098/12 wurde der Angeklagte durch die Staatsanwaltschaft angeklagt, eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach dessen Festnahme teilte der Verteidiger die Übernahme des Mandats mit und beantragte seine Beiordnung...mehr

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zfs 11/2015, Anspruch des P... / 2 Aus den Gründen:

" … II.2.a. Der Beschwerdeführer hat entgegen der Ansicht der Kostenbeamtin und des SG Anspruch auf eine Terminsgebühr i.H.v. 200 EUR und von weiteren Auslagen i.H.v. 14,80 EUR." aa. Der im Wege der PKH beigeordnete RA erhält nach § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung von der Staatskasse, soweit in Abschnitt 8 des RVG nichts anderes bestimmt ist. Nach seinem Grund und sei...mehr

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AGS 11/2015, Zusätzliche Ge... / 1 Aus den Gründen

Dem Verteidiger steht die von ihm nach endgültiger Verfahrenseinstellung beantragte Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV zu. Er ist der Angeschuldigten gem. § 408b StPO beigeordnet worden und hat – unstrittig – durch seine Gespräche mit ihr dazu beigetragen, dass das Verfahren gem. § 153a StPO beendet werden konnte. Die Argumentation, diese Tätigkeit sei von der nur beschränkten...mehr

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zfs 11/2015, Anspruch des P... / Sachverhalt

Am 6.5.2013 erhob die Kl. durch ihren Prozessbevollmächtigten RA Dr. A vor dem SG Bayreuth Klage betreffend die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten. Zu dem auf den 7.2.2014 angesetzten Erörterungstermin erschien für die Kl. nicht RA...mehr

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AGS 11/2015, Grobe Rechtswi... / 1 Sachverhalt

Mit der Klage (S 40 AS 857/09) hatte sich die von den Rechtsanwälten R. und H. vertretene selbstständige Klägerin gegen die Ablehnung von Leistungen nach dem SGB II für die Zeit v. 1.8.2008 bis 28.2.2009 gewandt. Mit einer weiteren Klage (S 26 AS 2473/10) wandte sie sich gegen die Ablehnung von Leistungen für die Zeit v. 1.11.2009 bis 31.5.2010. In beiden Fällen hatte die Be...mehr

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AGS 11/2015, Grobe Rechtswi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss der Vorinstanz fehlerhaft ist. Die Beschwerdefrist beträgt nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen (nicht: ein Monat) und die Einlegung der Besc...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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AGS 10/2015, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 und zu 2) sind die getrennt lebenden Eltern der beiden 2000 bzw. 2005 geborenen betroffenen Kinder. In diesem Verfahren erstrebte der Kindesvater die gerichtliche Regelung seines Umgangs mit den Kindern, während die Kindesmutter den Ausschluss dieses Umgangs begehrte. Beiden Kindeseltern ist Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer jeweiligen V...mehr

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AGS 10/2015, Reisekosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht ist der Rechtspfleger davon ausgegangen, dass die Beklagte unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten nicht berechtigt gewesen ist, für die Führung des Rechtsstreits vor dem LG Flensburg den in Hamburg ansässigen Beklagtenvertreter einzuschalten. (1) Einer im Bezirk des Prozessgerichts wohnhaften Partei wird es nach ständiger höchstrichterlicher Rspr. zugemutet, eine...mehr