Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 10/2015, Inanspruchnahm... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Zahlungsanspruch in Höhe von 377.550,79 EUR als Schadensersatz aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin O. KG geltend gemacht. Der Beklagte hatte eine Lagerhalle der Versicherungsnehmerin in Brand gesetzt; hierdurch war erheblicher Sachschaden entstanden. Dem Beklagten ist durch Beschluss des OLG ratenfreie Prozesskostenh...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 1 Gründe:

[1] I. Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die am … 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. [2] Im vorliegenden Verfahren stellte der Kindesvater am 2.4.2014 beim Familiengericht den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich beantragte er beim Familienge...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. PKH

Ein interessanter Aspekt des Adhäsionsverfahrens ist die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO zu beantragen. Dies steht dem Antragsteller und dem Angeschuldigten – unabhängig voneinander – zu.[38] Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in Betracht.[39] Ein Rechtsanwalt wird bei fehlendem Anwalts-zwang ab...mehr

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AGS 7/2015, Grob gesetzeswidrige PKH-Gewährung und Beiordnung ist nichtig

Leitsatz Eine PKH-Gewährung und Beiordnung ist für jedermann erkennbar grob gesetzeswidrig und damit nichtig, soweit sie sich zusätzlich zum Klageverfahren auch auf das vorgeschaltete Verwaltungsverfahren erstreckt. Die Auswertung von medizinischen Unterlagen und eines psychiatrischen Gutachtens stellen auch im Schwerbehindertenrecht an einen Anwalt erhebliche Anforderungen. Ei...mehr

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AGS 7/2015, Grob gesetzeswi... / 2 Aus den Gründen

Anzuwenden ist das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2013 (a.F.), denn der Kläger hatte seinen Auftrag zur Erledigung vor diesem Zeitpunkt erteilt. Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt v...mehr

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AGS 7/2015, Voraussetzungen... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse gilt für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn diese bereits vor der Beiordnung erfüllt waren. Um mehrere Klagen im Zeitpunkt der Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags gebührenrechtlich als ein Verfahren ansehen zu könne...mehr

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AGS 7/2015, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Das VG hat zu Unrecht entschieden, dass der Erinnerungsführer die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und die Post- und Telekommunikationsdienstleistungspauschale nach Nr. 7002 VV nur einmal im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens gegenüber der Staatskasse geltend machen kann. Dabei hat es zwar zutreffend angenommen, dass der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenh...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 1. Überblick

Aufgrund der Änderung der Bußgeldrahmen wird es in nächster Zeit zu zahlreichen Übergangsfällen kommen, in denen sich die Frage stellt, ob noch nach altem Recht die höheren Gebührentatbestände anzuwenden sind oder bereits die geringeren Gebührenbeträge nach neuem Recht. Mangels besonderer Regelung gilt § 60 Abs. 1 RVG. Entscheidend ist der unbedingte Auftrag oder die gerichtl...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung die an die Verfahrensbevollmächtigte des Kindesvaters aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen zu Recht auf 621,78 EUR festgesetzt und dabei einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt. Mit zutreffender Be...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 1 Sachverhalt

Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die in 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. Im vorliegenden Verfahren stellte, vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigte, der Kindesvater am 2.4.2014 beim FamG den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich bea...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 11. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Wird der Anwalt in einer Bußgeldsache gerichtlich bestellt oder beigeordnet, ist für die Vergütung gegenüber der Landeskasse ausschließlich maßgebend, wann die Bestellung oder Beiordnung erfolgt ist. Auf den gegebenenfalls erteilten Wahlanwaltsauftrag kommt es in diesem Fall nicht an. Allerdings dürften Anwendungsfälle im hier maßgeblichen Bußgeldbereich zwischen 40,00 und 6...mehr

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AGS 7/2015, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer erhob für die beiden Kläger des Ausgangsverfahrens im März 2009 jeweils mit gesonderter Klageschrift Klage gegen zwei Bescheide des Erinnerungsgegners, mit denen jeweils die Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt der beiden Kläger/Antragsteller des Ausgangsverfahrens festgestellt worden war. Zugleich beantragte er die Bewillig...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 2. Normalfall

Entscheidend ist das Datum der Auftragserteilung (bzw. Bestellung oder Beiordnung). Bei Aufträgen bis einschließlich zum 24.7.2015 ist noch nach altem Recht abzurechnen. Für spätere Aufträge gilt dagegen bereits neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt war im Juni 2015 mit der Verteidigung in einem Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde beauftragt worden. Am 31.7.2015 ist ein ...mehr

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AGS 7/2015, Grob gesetzeswi... / Leitsatz

Eine PKH-Gewährung und Beiordnung ist für jedermann erkennbar grob gesetzeswidrig und damit nichtig, soweit sie sich zusätzlich zum Klageverfahren auch auf das vorgeschaltete Verwaltungsverfahren erstreckt. Die Auswertung von medizinischen Unterlagen und eines psychiatrischen Gutachtens stellen auch im Schwerbehindertenrecht an einen Anwalt erhebliche Anforderungen. Eine Erled...mehr

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AGS 7/2015, Grob gesetzeswi... / 1 Sachverhalt

Der 1970 geborene Kläger hatte bei der Beklagten die Feststellung seiner Schwerbehinderung beantragt. Gegen die ablehnenden Bescheide hatte der ihn auch im Widerspruchsverfahren vertretende Beschwerdeführer beim SG Klage erhoben und Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung beantragt. Das SG zog diverse medizinische Unterlagen bei und holte ein psychiatrisches Gutachten des...mehr

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AGS 6/2015, Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

Leitsatz In verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann uneingeschränkt (d.h. nicht beschränkt auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts) beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist. VGH Baden-Württemberg,...mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der Beiordnung auf Mehrwertvergleich

Leitsatz Wird in einer selbstständigen Familiensache die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auch auf den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt, so kann der beigeordnete Anwalt aus der Landeskasse nur die Einigungsgebühr aus dem Mehrwert verlangen, nicht aber auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr. OLG Dresden, Beschl. v. 7.5.2015 – 19 WF 1424/14 1 Sachverhalt...mehr

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AGS 6/2015, Beiordnung eine... / Leitsatz

In verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann uneingeschränkt (d.h. nicht beschränkt auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts) beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist. VGH Baden-Württemberg, Beschl....mehr

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AGS 6/2015, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Kläger ist hinsichtlich der im Prozesskostenhilfebeschluss des VG erfolgten Beschränkung der Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts" selbst beschwerdebefugt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2006 – 13 S 1799/06, NVwZ-RR 2007, 211; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B...mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / Leitsatz

Wird in einer selbstständigen Familiensache die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auch auf den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt, so kann der beigeordnete Anwalt aus der Landeskasse nur die Einigungsgebühr aus dem Mehrwert verlangen, nicht aber auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr. OLG Dresden, Beschl. v. 7.5.2015 – 19 WF 1424/14mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsgegner war für die Beschwerde in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung in einer Sorgerechtssache Verfahrenskostenhilfe bewilligt und zur Vertretung Rechtsanwältin M beigeordnet worden. Im Senatstermin wurde neben der Sorgerechtssache auch der Umgang der Antragstellerin mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten erörtert. Beide Verfahrensbevollmächtigten haben b...mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat der Beschwerdeführerin für die im Senatstermin geschlossene Umgangsvereinbarung zu Recht nur eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und nicht auch eine Verfahrens- und eine Terminsdifferenzgebühr erstattet. Wird – wie hier in einem isolierten Sorgerechtsverfahren – in einem Verhandlungstermin ein Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche geschlossen (sog. M...mehr

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AGS 6/2015, Vergütung der b... / 1 Sachverhalt

Im asylrechtlichen Ausgangsverfahren war ein Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) streitgegenständlich, mit demmehr

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AGS 6/2015, Vergütung der b... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Streitgegenständlich ist eine Erinnerung der beigeordneten Rechtsanwältin gem. § 56 RVG gegen eine Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG. Zur Entscheidung ist nach der Nichtabhilfe seitens der Urkundsbeamtin der bereits im Ausgangsverfahren bestellte Einzelrichter berufen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 R...mehr

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AGS 6/2015, Nachreichung vo... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Ansicht des ArbG sind die vom Kläger mit seiner Beschwerde nachgereichten Belege, die dem ArbG noch vor seiner positiven Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch in seinem Teilabhilfe-Beschluss vorlagen, zu berücksichtigen, mit der Folge, dass danach mangels einzusetzenden Einkommens keine Ratenzahlungspflicht besteht. 1. Das ArbG hat mit dem Ausgangsbeschl...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG erfasst die Bewilligung von PKH/VKH auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs ohne ausdrückliche dahingehende gerichtliche Anordnung nicht die auf den höheren Vergleichswert entfallende Verfahrensdifferenz- und Terminsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts. Dem Verfahrensgericht bleibt es allerdings unbenommen, be...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG statthafte Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht die geltend gemachte Verfahrensdifferenzgebühr abgesetzt und die Terminsgebühr nur für einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR als erstattungsfähig angesehen. Der Senat hat bereits entschieden, dass der im Rahmen von Verfahrenskost...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / Leitsatz

Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG erfasst die Bewilligung von PKH/VKH auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs ohne ausdrückliche dahingehende gerichtliche Anordnung nicht die auf den höheren Vergleichswert entfallende Verfahrensdifferenz- und Terminsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts. Dem Verfahrensgericht bleibt es allerdings unbenommen, bei Bejahu...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte in dem zugrunde liegenden Sorgerechtsverfahren die Kindesmutter vertreten und war dieser im Wege der Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren beigeordnet worden. Im Termin haben die Eltern eine Vereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat im Anschluss daran den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR und den Wert der Vereinbarung auf...mehr

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AGS 5/2015, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet. Zu Recht hat das LG lediglich eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit angesetzt; lediglich hätte die zusätzliche Gebühr in Höhe von 124,00 EUR gem. Nr. 4141 VV zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV festgesetzt werden müssen. In der Rspr. und Lit. ist die Frage der Vergütung des gem. § 68b StPO bestellten Zeugen...mehr

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AGS 5/2015, Die Erforderlic... / 1. Bewilligungsverfahren und Festsetzungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren und das Festsetzungsverfahren sind unterschiedlicher Natur.[17] Im Bewilligungsverfahren entscheidet der funktionell zuständige Rechtspfleger darüber, ob Beratungshilfe an sich bewilligt werden kann oder ob eine solche etwa wegen Nichtvorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen oder wegen Mutwilligkeit ausscheidet. Im Festsetzungsverfahren erfolgt au...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beiordnung in Sorgerechtssache

Leitsatz Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.5.2014 – 13 WF 369/14 – FamRZ 2014, 1877 = AGS 201...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.5.2014 – 13 WF 369/14 – FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348 u...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Eilverfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des gemeinsamen Kindes anhängig. Im Termin am 24.9.2014 wurde zwischen den Eltern eine – familiengerichtlich nicht genehmigte – Vereinbarung geschlossen, wonach der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter sein soll. Darüber hinaus einigten sich die Elt...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger war ein Rechtsanwalt gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen. 1. In Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 ZPO)....mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 2 Aus den Gründen

Statthafter Rechtsbehelf für das von der Gläubigerin verfolgte Rechtsschutzziel – die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten – ist die sofortige Beschwerde. Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren können nach § 127 ZPO Abs. 2 S. 2 ZPO vom Antragsteller – hier also der Gläubigerin – mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu den anfechtbaren Entscheidunge...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / Leitsatz

Der Antrag auf Beiordnung eines Anwalts kann auch konkludent gestellt werden. Von einer solchen konkludenten Antragstellung ist stets auszugehen, wenn die antragstellende Partei bereits anwaltlich vertreten ist. In Verfahren auf Vollstreckung von Unterhaltstiteln ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Regelfall notwendig. LG Stade, Beschl. v. 29.4.2014 – 9 T 38/14mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / Leitsatz

Für die Beiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich ausdrücklich zu stellen. Jedoch ist ein stillschweigender (konkludenter) Antrag möglich. Hat eine Partei selbst Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt erhalten und zeigt ihr Prozessbevollmächtigter rund zwei Wochen später erstmals die Vertretung der Partei an, kann diese Anz...mehr

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FF 3/2015, FF 3/2015 / Verfahrenskostenhilfe

Im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist eine anwaltliche Vertretung in der Regel erforderlich, weil der Antragsteller dem Eilbedürfnis nur dann wirksam gerecht werden kann, wenn er alle maßgeblichen Tatsachen selbst ermittelt und mit dem Antrag sogleich selbst vorträgt und glaubhaft macht (OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.9.2014 – 13 WF 215/14). Der Antra...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit seiner am 13.3.2014 beim ArbG eingegangenen Klage unter anderem eine tarifgerechte Vergütung und die Berichtigung eines Zeugnisses geltend gemacht. Er wurde zu diesem Zeitpunkt nicht von seinem späteren Prozessbevollmächtigten vertreten. Unter dem 23.4.2014 ging beim ArbG eine vom Kläger ausgefüllte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren war dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Rechtsanwalts bewilligt worden. Auf die Anfrage des Gerichts teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund als Versorgungsträger der Antragstellerin mit, dass hinsichtlich der Antragstellerin die Klärung des deutschen Versicherungskontos abgeschlossen sei, jedoch noch nicht alle Versicher...mehr

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zfs 3/2015, Kosten eines Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "II … .2. a) Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts für das Revisionsverfahren nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig gewesen ist." [12] aa) Es entspricht der Rspr. des BGH dass im Berufungsverfahren Verkehrsanwaltskosten grds. nicht erstattungsfähig sind (BGH RVGreport ...mehr

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AGS 3/2015, Verkehrsanwalt ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, die Einschaltung eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) für das Revisionsverfahren sei nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig gewesen. Verkehrsanwaltskosten seien schon im Berufungsverfahren im Regelfall nicht erstattungsfähig. Für das Revisionsve...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

Leitsatz Die Beiordnung eines Anwalts mit der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.10.2014 – L 20 SO 401/14 B 1 Sachverhalt Das SG Dortmund hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihre Bevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts b...mehr

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AGS 2/2015, Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Lange genug hat es gedauert, bis die Frage geklärt war, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache bei Abschluss eines Vergleichs über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände nur auf die Einigungsgebühr oder auch auf die Verfahrensdifferenz- und Terminsdifferenzgebühr erstreckt. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass sich die Beiordnung au...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / Leitsatz

Die Beiordnung eines Anwalts mit der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.10.2014 – L 20 SO 401/14 Bmehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 2 Aus den Gründen

Die Bevollmächtigten der Klägerin sind nicht zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts, sondern unbeschränkt beizuordnen. Zu Unrecht hat das SG Dortmund die Bevollmächtigten der Klägerin "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes" beigeordnet. Für eine solche Einschränkung fehlt es an einer Rechtsgrundlage. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 121 Abs. 3 ZPO...mehr