Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.2 Sachliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 98 Als weitere Voraussetzung für die Durchführung einer Bilanzänderung muss nicht nur ein zeitlicher, sondern ebenso ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Bilanzberichtigung und der Bilanzänderung bestehen. Der vom Gesetz vorgegebene enge sachliche Zusammenhang dürfte stets dann anzunehmen sein, wenn die Bilanzänderung unmittelbar eine Folge der Bilanzberichtigung dar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den LSt-Einbehalt bei sonstigen Bezügen (§ 39b Abs 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 3 EStG enthält von § 39b Abs 2 EStG (s Rn 10ff) abweichende Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den LSt-Einbehalt bei sonstigen Bezügen. Dies ist notwendig, da die Berechnung der LSt bei laufendem Arbeitslohn nach Lohnzahlungszeiträumen erfolgt und von gleichbleibenden Teilbeträgen des Jahresarbeitslohns ausgeht. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage und Steuersatz (§ 50a Abs 2 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 33 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Abzug der BA oder WK von der Bemessungsgrundlage beträgt der Abzugsteuersatz nach § 50a Abs 3 S 4 EStG bei einer natürlichen Person als Vergütungsgläubiger 30 % und bei einer Körperschaft als Vergütungsgläubiger 15 %. Rn. 47 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Vergleich zum Grundfall des § 50a Abs 2 EStG erhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vorsorgepauschale bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 10 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Schließlich wird in § 39b Abs 3 S 10 EStG noch die Berücksichtigung von außerordentlichen Einkünften iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (s Erläut zu § 34 (Graf)) als sonstiger Bezug bei der Anwendung des § 39b Abs 2 S 4 EStG (Ermittlung der LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn) angesprochen. Danach ist ein sonstiger Bezug iSd § 39b Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 9 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 3 S 9 EStG ist die LSt bei einem sonstigen Bezug iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (außerordentliche Einkünfte, s Erläut zu § 34 (Graf)), in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Hinzurechnung zum maßgebenden Jahresarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt nach § 39b Abs 3 S 5 EStG nur zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berechnung des Faktors (§ 39f Abs 1 S 2–8 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39f Abs 1 S 2–5 EStG wird im Einzelnen geregelt, wie der Faktor unter Berücksichtigung der voraussichtlichen ESt zu ermitteln ist, insb die rechnerische Ermittlung des Faktors, die Bemessungsgrundlage der LSt für die Ermittlung des Faktors, und die Doppelberücksichtigung von Freibeträgen ausgeschlossen. Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerabzug auf der zweiten Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In Mehrstufenfällen kann der Steuerabzug auf einer nachgelagerten Stufe gemäß § 50a Abs 4 S 1 EStG unterbleiben, wenn auf der vorgelagerten Stufe ein Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen erfolgte. § 50a Abs 4 S 2 EStG enthält eine diesbezügliche Ausnahmevorschrift. Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Hintergrund der Regelung ist, dass ein Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Maßgebliche LSt-Klasse (§ 39b Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die LSt-Berechnung ist entweder die als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilte individuelle Steuerklasse des ArbN (§ 39e Rn 30 (Mues)) oder gemäß § 39c Abs 1, 2 EStG (s § 39c Rn 10 ff u 20f (Mues)) bzw § 39e Abs 5a, Abs 6 S 8 EStG (s § 39e Rn 60 ff u 79 (Mues)) die Steuerklasse VI maßgebend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Unterschiedsbetrag als LSt für den sonstigen Bezug (§ 39b Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 3 S 8 EStG definiert schließlich den Unterschiedsbetrag zwischen den nach § 39b Abs 3 S 4 EStG und § 39b Abs 3 S 5 u 6 EStG ermittelten Jahres-LSt-Beträgen als die LSt, die vom sonstigen Bezug vom ArbG einzubehalten ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns (§ 39b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In einem nächsten Schritt hat der ArbG ausgehend vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn den maßgebenden Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Dies erfolgt, indem von dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn – soweit die Voraussetzungen vorliegen – der Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs 2 EStG), der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG, s Erläut zu § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Jahres-LSt unter Einbezug des sonstigen Bezugs (§ 39b Abs 3 S 5 u 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Des Weiteren muss der ArbG die Jahres-LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn nach § 39b Abs 3 S 3 EStG unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs anhand der als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilten Steuerklasse nach Maßgabe der § 39b Abs 2 S 5–7 EStG ermitteln ( § 39b Abs 3 S 5 u 7 EStG). Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um außerordentliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung der Jahres-LSt ohne Einbezug des sonstigen Bezugs (§ 39b Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für den sich nach Anwendung des § 39b Abs 3 S 3 EStG ergebenden maßgebenden Jahresarbeitslohn, dh den nach § 39b Abs 3 S 3 EStG verminderten und/oder erhöhten voraussichtlichen Jahresarbeitslohn nach § 39b Abs 3 S 1 u 2 EStG, ohne den sonstigen Bezug, hat der ArbG sodann die Jahres-LSt anhand der als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilten Steuerklas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltene Steuer ist gemäß § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Antragsveranlagung für Lebens- und Rentenversicherungsleistungen nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 44a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ein weiteres Wahlrecht zur Veranlagung mit der Folge einer Ausnahme von der Abgeltungswirkung des § 50 Abs 2 S 1 EStG besteht für Einkünfte aus KapVerm iSd § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG, auf die § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG anzuwenden ist. § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG regelt die Freistellung der hälftigen Bemessungsgrundlage für bestimmte Rente...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Prüfungsfelder

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50b EStG sind die FinBeh berechtigt, in Zusammenhang mit den von der Norm angesprochenen Sachverhalten die "Verhältnisse" zu prüfen, die von "Bedeutung sind" oder "der Aufklärung bedürfen". Art und Umfang dieser Sachbereiche und damit der maßgeblichen Prüfungsfelder sind gegenüber denen einer Außenprüfung iSd § 193ff AO eingeschränkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Reformbestrebungen

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 IRd Reformvorschläge zur Unternehmenssteuerreform wurden auch die Konsequenzen für den Steuertarif erörtert. Die vorhandenen Entwürfe des Sachverständigenrates und der Stiftung Marktwirtschaft kommen zu folgenden Schlussfolgerungen für den Tarif (vgl Sachverständigenrat (Hrsg), Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Dua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns (§ 39b Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für den LSt-Einbehalt von einem sonstigen Bezug von Arbeitslohn hat der ArbG zunächst den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Kj ohne den sonstigen Bezug festzustellen ( § 39b Abs 3 S 1 EStG). Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn besteht aus dem von dem ArbG (bzw den ArbG) im Kj des Zuflusses des sonstigen Bezugs bereits gezahlten laufen...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 7 Nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten

Eine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten liegt vor, wenn die Minderung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Als Minderungsgrund kommen grundsätzlich die gleichen Gründe in Betracht wie zum Anschaffungszeitpunkt. Danach können sich nachträgliche Minderungen z. B. ergeben durch Skontoabzüge, wenn die Anschaffung und die Bezahlung des Ka...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4 Umsatzsteuerpflicht sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten ist

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr größer als 22.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 50.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Dab...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IV. Schenkungsteuer

Rz. 53 Entsprechende Verträge unterliegen aber der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, den Verwandtschaftsgrad der Vertragsparteien in der notariellen Urkunde anzugeben. Die Höhe der jeweils anfallenden Steuer basiert auf der der Übertragung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage. Dies hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Änder...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 90 Zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht des Mandanten: Die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 abhängig vom Einzelfall teilweise – aufgrund der höheren pauschalen Gewerbesteueranrechnung nach § 35 Abs. 1 EStG – geringer, teilweise aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage höher.mehr

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§ 38 Sponsoring / D. Checkliste: Sponsoring

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Höhe der Provision

Rz. 41 Hinsichtlich der Höhe der Provision enthält § 87b HGB den allgemeinen Grundsatz, dass mangels besonderer Vereinbarung der übliche Satz als vereinbart gilt. Die Üblichkeit richtet sich nach den Gepflogenheiten des betreffenden Geschäftszweiges sowie des Ortes, an dem der Handelsvertreter seine Niederlassung hat.[130] Der Abs. 2 stellt die allgemeinen Berechnungsgrundsä...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 493 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[847] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Umsatzschwellen

Rz. 64 Anmeldepflichtig sind Zusammenschlüsse, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss von den Beteiligten insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. EUR erzielt worden sind und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. EUR und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 17,5 ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Voraussetzungen

Rz. 56 § 89b HGB gewährt dem Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch mit Beendigung [212] des Handelsvertretervertrages. Entscheidend ist die rechtliche Beendigung und nicht die bloße Tätigkeitseinstellung. Des Weiteren muss der Unternehmer nach der Beendigung aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen neuen Kunden erhebliche Vorteile haben, z.B. Aussic...mehr

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§ 39 Steuerrecht / n) Ordnungsmäßige Klageerhebung, §§ 64, 65 FGO

Rz. 132 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben.[177] Auch Klagen per Telefax,[178] Telegramm oder Fernschreiben und elektronische Dokumente (§ 52a FGO) sind zulässig; Letztere sind ab 2022 für Rechtsanwälte und Behörden verpflichtend.[179] Schriftlichkeit der Klageerhebung bedeutet, wie in den entsprech...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Muster: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter

Rz. 97 Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter alle für den Raum _____ (ggf. Verteilungsbezirk konkretisieren) bestimmten Güter und erteilt dem Lagerhalter rechtzeitig alle für ihre sachgerechte Lagerung und Behandlung erf...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[224] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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