Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsfreiheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.56 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.28 § 138d AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen)

• 2020 Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen / Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht / §§ 138d bis 138k AO §§ 138d bis 138k AO beinhalten die Verpflichtung zur Mitteilung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Umgesetzt wurden hiermit die Vorgaben der RL (EU) 2018/822 v. 25.5.2018. Fraglich ist, ob sowohl die Vorgaben der Richtlinie als auch die Umsetz...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 4 Um zu prüfen, ob ein Fall der Wahrnehmung widerstreitender Interessen vorliegt, wird der geneigte Rechtsanwalt mutmaßlich zunächst die BRAO und ergänzend die BORA heranziehen. Er wird fündig werden bei § 43a BRAO ("Grundpflichten"), dort in Abs. 4–6 sowie § 3 BORA ("Interessenwiderstreit"). Bis zum 1.8.2022 war das Verbot in § 43a Abs. 4 BRAO in einem einzigen Satz for...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (c) Inhaltliche Restriktion

Rz. 1698 § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verbietet dem kaufmännischen Angestellten zunächst, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der reine Wortlaut ist weit gefasst und umfasst sprachlich jegliches Handelsgewerbe. Die verfassungskonforme Auslegung des § 60 HGB bedingt jedoch, dass dem kaufmännischen Angestellten nur Handelsgewerbe der Art seines Arbeitgebers untersagt sind.[4150] Hierbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung

Rz. 1078 Demgegenüber wird der vertragliche Ausschluss oder die Beschränkung der ordentlichen Kündigung grundsätzlich als zulässig erachtet.[2522] Die Beschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist als Erweiterung des gesetzlichen Kündigungsschutzes ohnehin grds. zulässig.[2523] Für den Arbeitnehmer beinhaltet der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zwar eine Einsc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Anschlussverbot

Rz. 140 § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält das sog. Anschlussverbot. Die sachgrundlose Befristung ist dem Wortlaut nach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Maßgeblich für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist der Beginn der wechselseitigen Rechte und Pflichten, also im Regelfall der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Angemessenes Maß der Bindungsdauer

Rz. 1402 Wenn es auch grds. zulässig ist, den Anspruch auf eine Sonderzahlung ohne Entgeltcharakter daran zu knüpfen, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag oder auch zu einem späteren Zeitpunkt noch besteht,[3240] ist doch diese Bindung auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers Einfluss zu nehmen bestimmt und geeignet. Die Bindungsdau...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1076 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2515] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2516] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 498 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1321 In unserer heutigen Gesellschaft ist die fortlaufende Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Anbetracht der sich beständig wandelnden Arbeitsanforderungen wichtiger als je zuvor. Die Spannbreite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Sie reicht von der einstündigen Schulung über mehrtägige Lehrgänge bis hin zur Finanzierung des gesamten Studiums oder der sog. Musterberechtig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Festlegung von Verfallklauseln

Rz. 276 Verfallklauseln führen bei Eintritt der vorgegebenen Voraussetzungen zu dem Verlust der dem Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte.[733] Verfallklauseln, die die Ausübung der Aktienoptionen insbesondere von dem (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung abhängig machen (§ 7 des Aktienoptionsplans), sind Bestandteil nahezu aller gängigen Aktienoptio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.2 Unbefristete Erlaubnis

§ 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG bestimmt, dass eine unbefristete Erlaubnis frühestens nach 3 Jahren erteilt werden kann. Das bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung eine erlaubte Verleihtätigkeit ausüben muss.[1] Eine Unterbrechung der Dreijahresfrist liegt nicht vor, wenn infolge verspäteter Antragstellung ein Verlängerungsantrag als Neuantr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Dies dient der Finanzverwaltung zur einfachen Ermittlung des leistenden Unternehmers. Nach dem eindeutigen Wortlaut besteht ein Wahlre...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.1 Einschränkungen der Grundrechte der Vereinigungsfreiheit und der Berufsfreiheit

Eingriffsnormen des öffentlichen Rechts stehen stets im Konflikt mit den Grundrechten des Grundgesetzes. Bei Lohnsteuerhilfevereinen kommt, insbesondere hinsichtlich des Rechts, die eigenen Angelegenheiten autonom zu regeln, das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs. 1 GG in Betracht.[1] Soweit Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder professionelle Hilfeleis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.4 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden, soweit durch die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers oder betriebliche/dienstliche Belange beeinträchtigt werden können und hierdurch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TVöD grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 3 Kein Anspruch auf Qualifizierung

In Anlehnung an die bereits erwähnte tarifvertragliche Regelung im Chemie-Bereich ist im TVöD ein Anspruch auf Qualifizierung ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr stellt die Qualifizierung lediglich ein Angebot dar, aus dem die Beschäftigten grundsätzlich keinen individuellen Anspruch ableiten können. Auch in anderen Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung haben die je...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.3 Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Über die H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit

Nach § 12 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Von der Norm erfasst ist zunächst nur eine unmittelbare Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung. Damit sind Regelungen gemeint, die es dem Auszubildenden verbieten, nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bedeutung einzelner Grundrechte im Privatrecht.

Rn 27 Die Einwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht hat sich im Laufe der vergangenen 50 Jahre in einer unendlichen Fülle von Einzelentscheidungen ausgewirkt. Von herausragender Bedeutung ist die Entwicklung des allg Persönlichkeitsrechts auf der Basis von Art 1, 2 GG gewesen (s.u. § 12 Rn 31). Auch die grundrechtliche Absicherung der Privatautonomie und der Vertragsfre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.3 Rechtsverletzungen bei sonstigen Leistungsklagen

Rz. 92 Für die Zulässigkeit der anderen bzw. sonstigen Leistungsklage muss der Kläger geltend machen (Rz. 93ff.), durch die Ablehnung oder Unterlassung einer anderen Leistung als den Erlass eines Verwaltungsakts in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Wie aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 2 FGO unmittelbar hervorgeht, muss die dort geregelte sog. Klagebefugnis auch bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 1 Grundlagen

Die Meinungsfreiheit ist in der Werteordnung des Grundgesetzes fest verankert. Eine Meinung frei äußern zu können, ist charakteristisch für eine freie, demokratische Gesellschaft, die ihren gemeinschaftlichen Willen und ihre Geschichte durch ständigen gemeinsamen Austausch bildet. Die Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis. Hiernach können sich Arbeitnehmer auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Bedeutung

Rz. 670 § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist Ausdruck der praktischen Konkordanz und bringt die kollidierenden Grundrechtsinteressen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ein verfassungsgemäßes Verhältnis. Denn die § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG im Ausgangspunkt zugrundeliegende unternehmerische Freiheit gilt nicht schrankenlos. Die Berufsfreiheit i. S. v. Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.2 Rechtsprechung des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 44 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Leistungsminderung nach ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Grundrechte

Rz. 8 Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff in den Meldepflichten liegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hinweis, dass kein Verstoß gegen Völkerrecht vorliegt. Ein Hinweis auf die nationalen Grundrechte ist nicht enthalten. Zwar hat der EuGH für Regelun...mehr