Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63 S. 93, 94 f.; BSGE 68 S. 190, 191; BSGE 74 S. 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984 S. 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 36 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 9 Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf Pensionsfonds (Abs. 3)

Rz. 151 § 4d Abs. 3 EStG enthält eine besondere Regelung über die Verteilung von Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die im Zug der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse auf einen Pensionsfonds i. S. d. § 4e EStG (§ 4e EStG Rz. 12) erforderlich werden (zur grundsätzlich in § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG geregelten Abziehbarkeit von Zuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.3 Verteilung der Zuwendungen auf das Deckungskapital der Leistungsempfänger (Individualisierung)

Rz. 50 Da für jeden Versorgungsfall Zuwendungen jeweils nur in Höhe des Deckungskapitals zulässig sind, müssen in nachprüfbarer Form die Höhe der einzelnen Deckungskapitalbeträge und die darauf in den einzelnen Wirtschaftsjahren vorgenommenen Zuwendungen festgehalten werden. Das Trägerunternehmen kann bei seinen Zuwendungen entweder auf die einzelnen Rentenverpflichtungen ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Ähnliche offenbare Unrichtigkeit": Würdigung hypothetischer Geschehensabläufe – bewusste Nichtkenntnisnahme

Leitsatz 1. Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. 2. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es zu der Unrichtigkeit im Beschei...mehr

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zfs 03/2020, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

"I." Der im Libanon geborene Antragsteller hat am 22.3.2018 eine deutsche Fahrerlaubnis erworben. Unter Hinweis auf eine Eintragung im Verkehrszentralregister wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km pro Stunde, die mit einem Punkt bewertet worden ist, ordnete der Antragsgegner nach erfolgter Anhörung des Antragste...mehr

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Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils zur Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Hat das FG in einem rechtskräftigen Urteil einen Schenkungsteuerbescheid mit der Begründung aufgehoben, der vom Finanzamt besteuerte Erwerb sei weder für den im Bescheid genannten Zeitpunkt noch für einen späteren Zeitpunkt feststellbar, steht die Rechtskraft des Urteils einer erneuten Besteuerung dieses Erwerbs entgegen. 2. Eine nach dem FG-Urteil von den Beteili...mehr

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Kindergeld (1): Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum Festsetzungsverfahren

Leitsatz 1. Die durch das StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen. 2. Die Familienkasse darf im Erhebungsverfahren die Auszahlung vorbehaltslos festgesetzten Kindergeldes nicht unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag (§ 10 Abs 1a Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 410 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach dem Gesetzeswortlaut sind SA Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden unbeschränkt stpfl Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Formvorschriften existieren nicht. Der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als SA und die Zustimmung des Leistungsempfängers erfolgen üblicherweise...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3.2.4 Änderbarkeit vor Eintritt der Bestandskraft

Rz. 58 Der durch die Einspruchsentscheidung bestätigte oder geänderte Regelungsinhalt des angefochtenen Steuerbescheids kann nach § 172 Abs. 1 S. 3 AO grundsätzlich dann aufgehoben oder geändert werden, wenn der Einspruchsführer vor Ablauf der einmonatigen Klagefrist einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt hat. Im Übrigen kann eine Änderung der in der Einspruchsentschei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3.2.5 Änderbarkeit nach Eintritt der Bestandskraft

Rz. 59 Die bestandskräftige Einspruchsentscheidung hat keine über die eines normalen Verwaltungsakts hinausgehende Rechtswirkung. Insbesondere tritt keine erweiterte Bestandskraft der in der Einspruchsentscheidung getroffenen inhaltlichen Regelung ein.[1] Der nun mit dem Inhalt der Einspruchsentscheidung existente Verwaltungsakt mit dem Charakter eines Änderungsbescheids ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Voraussetzungen der Sachentscheidung

Rz. 10 Die für die Entscheidung über den Einspruch zuständige Finanzbehörde hat aufgrund des Einspruchs die Pflicht zur Entscheidung in angemessener Zeit. Erste Voraussetzung der finanzbehördlichen Entscheidungsbefugnis in der Sache nach § 367 Abs. 2 S. 1 AO ist allerdings die Rz. 10a Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens . Dies erfordert zunächst, dass nach § 357 AO ein Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.4 Regelungsaussage der Entscheidung

Rz. 67 Voraussetzung einer Teileinspruchsentscheidung ist es nach § 367 Abs. 2a S. 2 AO ferner, dass die Finanzbehörde eindeutig bestimmt, hinsichtlich welcher Teile die Bestandskraft nicht eintreten soll [1], also welche Teilkomplexe noch offen bleiben, über die noch mit einer weiteren Entscheidung der Finanzbehörde zu treffen ist, sofern der Einspruchsführer seinen Einspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.8 Rechtsschutz

Rz. 70d Gegen die Teileinspruchsentscheidung ist nach § 40 Abs. 1 FGO die Anfechtungsklage beim FG gegeben. In diesem Klageverfahren können alle Einwendungen gegen den Erlass der Entscheidung, aber auch gegen die inhaltliche Regelung erhoben werden.[1] Rz. 70e Hinsichtlich des "offenen Teils" des Einspruchs ist das Verfahren weiter anhängig und bedarf eines gesonderten Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 61 Mit dem Einspruch ist stets der gesamte Verwaltungsakt angefochten, eine Teilanfechtung hinsichtlich einzelner Besteuerungsgrundlagen – also nach § 199 Abs. 1 AO die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind – ist nicht zulässig. Demgemäß ergibt sich eine vollständige Überprüfungspflicht u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.4 Bedeutung eines punktuell begründeten Einspruchs für den Nachprüfungsumfang

Rz. 16 Nach § 357 Abs. 3 S. 2 AO soll bei der Einlegung des Einspruchs angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Für den Einspruchsführer resultiert hieraus aber keine Begründungspflicht, insbesondere nicht die Pflicht, jeglichen denkbaren Angriffspunkt vorzutragen. Die vollständige Nachprüfungspflicht wird nicht dadurch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Prinz, Verlustnutzung bei Versc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / IV. Der Widerruf der Option

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Antrag auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG war grundsätzlich widerruflich. Dies ergab sich im Umkehrschluss aus § 3 Abs. 3 ErbStRG.[2] Danach war der Widerruf nur ausgeschlossen, wenn die Steuerfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 19a ErbStG geändert wurde. Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / 3. Verfahrensrechtliche Probleme

Rz. 19 [Autor/Stand] Adressat des formlos zulässigen Optionsantrags[2] war das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 35 ErbStG). Es prüfte die Optionsvoraussetzungen und veranlasste, soweit eine Erbschaftsteuerpflicht für den Erwerb bedarfsbewertungsbedürftigen Vermögens in Betracht kam (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4, Satz 2 BewG),[3] die Aufnahme erforderlicher Wertfeststel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2265 ff.... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Mehrere Beschenkte (Abs. 3)

Rz. 17 Hat der Erblasser mehrere Personen durch zeitlich aufeinander folgende Zuwendungen beschenkt, so haftet der frühere Beschenkte nur, soweit der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, Abs. 3. Die Vorschrift entspricht § 528 Abs. 2 BGB. Diesem Grundsatz der Posteriorität liegt der Gedanke zugrunde, dass sich durch zunehmenden Zeitablauf die Bestandskraft einer Schenku...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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§ 7 Materielle Schadensposi... / gg) Zusammenfassung zu den Abzügen

Rz. 165 Die Argumentation gegenüber Versicherern muss daher lauten: Der Geschädigte hat das uneingeschränkte Recht, auf der Basis eines Sachverständigengutachtens "fiktiv" abzurechnen. Solange dieses Gutachten vom Sachverständigen als ortsüblich bezeichnete UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Vermessungskosten und Stundenverrechnungssätze enthält, stehen diese also dem Geschä...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / II. Nachweis durch Kostenvoranschlag

Rz. 51 Ein Kostenvoranschlag reicht allenfalls bis zur Bagatellschadensgrenze als Schadensnachweis aus. Kostenvoranschläge werden ohnehin fast immer von den Versicherern durch hauseigene Sachverständige überprüft und alsdann abgelehnt, sind also meistens wertlos (vgl. oben Rdn 30). Grundsätzlich ist aber auch ein Kostenvoranschlag wie ein Schätzgutachten eines Kfz-Sachverstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / f) Antrag

Rz. 530 Die Anrechnung setzt einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Wird dieser gestellt, besteht auf die Anrechnung ein Rechtsanspruch.[580] Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen, so dass die Antragstellung zur Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides möglich ist, im Zweifel also bis zum Ende des finanzgerichtlichen Verfahrens in der I. Ins...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Optionsverschonung (100 %)

Rz. 425 Die Optionsverschonung (100 %) setzt einen unwiderruflichen Antrag des Erwerbers voraus. Die Antragsmöglichkeit besteht nur dann, wenn das begünstigte Vermögen nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen besteht, § 13b Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 13a Abs. 10 S. 2 ErbStG.[470] Maßgeblich für die Anteilsberechnung ist das Verhältnis der Summe der gemeinen Werte der Einzelw...mehr

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Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Normenkette § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG, § 166 AO, Art. 19 Abs. 4 GG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids vor der Berücksichtigung einer vGA im Körperschaftsteuerbescheid

Leitsatz Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird jedoc...mehr

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zfs 12/2019, Nicht vorschri... / 2 Aus den Gründen:

"[21] Die zulässige Berufung gegen die Ausgangsurteile hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtenen Bescheide, mit denen die Bekl. den Kl. als Fahrzeughalter zunächst zum Nachweis der Mängelbeseitigung durch Teilnahme an der Rückrufaktion verpflichtet und ihm nach Fristablauf den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt hat, sind rechtmäßig und verletzen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5 Rechtsmittel

Rz. 27 Gegen Urteile und Gerichtsbescheide des FG ist grundsätzlich die Revision an den BFH gegeben[1], sofern ein Revisionsgrund[2] vorliegt. Die Revision bedarf stets der Zulassung. Diese erfolgt unter den in § 115 Abs. 2 FGO genannten Voraussetzungen durch den BFH aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde [3] gegen die finanzgerichtliche Nichtzulassung. Diese Einschränkung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.2 Festsetzung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 24 Für die Entstehung und Existenz des Haftungsanspruchs ist die Festsetzung des zugrunde liegenden Anspruchs (beim Säumniszuschlag unterbleibt diese regelmäßig schon wegen § 254 Abs. 2 S. 1 AO) nicht erforderlich. Dies kann aus § 191 Abs. 3 S. 4 und Abs. 5 AO abgeleitet werden. Ist in einem Steuerfall der Steuerschuldner nicht mehr greifbar, so bedarf es keines formelle...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids

Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO,[68] nicht erst mit dessen Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Pflichtverletzung nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids

Rz. 29 Ereignet sich die Pflichtverletzung erst nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids, so gilt Folgendes: Hat der steuerliche Berater pflichtwidrig gegen den Steuerbescheid keinen Rechtsbehelf eingelegt, so beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids.[86] Hat der steuerliche Berater einen Einspruch gegen den Besch...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / VIII. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede

Rz. 111 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, nach denen der Gläubiger (z.B. ein geschädigter Mandant) der Verjährungseinrede des Schuldners (z.B. eines haftpflichtigen Rechtsberaters) den Arglisteinwand (§ 242 BGB) entgegenhalten kann, gelten auch unter dem neuen Verjährungsrecht fort. Allerdings wird der Anwendungsbereich dieses Einwands nunmehr eingeschränkt...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 2. Rechtswidrigkeit

Rz. 10 Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ist die "normale" Folge der Nichtbeachtung materiell- oder verfahrensrechtlicher Verletzungen beim Erlass eines Verwaltungsaktes. Rechtswidrigkeit bedeutet, dass der betreffende Rechtsakt nicht per se, ohne weiteres Tun der Beteiligten, unwirksam ist, sondern dass er anfechtbar ist. Erfolgt die Anfechtung nicht oder nicht rech...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann bzw., falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt,[106] innerhalb der Festsetzungsfrist. Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr