Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Umfang des Inlandsvermögens

Rz. 9 § 121 BewG bestimmt abschließend, welche Vermögenswerte und organisatorischen Einheiten im Einzelnen zum Inlandsvermögen gehören. Fällt ein WG nicht unter den abschließenden Katalog des § 121 BewG , so zählt es auch nicht zum Inlandsvermögen. Zum Inlandsvermögen gehören: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 121 Nr. 1); inländisches Grundvermögen (§ 121 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Einzelfälle des bedingten Erwerbs

Rz. 60 Der bedingte Erwerb ist ein Rechtsgeschäft unter der Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht (vgl. § 158 BGB). Für aufschiebend bedingte Erwerbsgegenstände und Erwerbe gilt im Einzelnen Folgendes: Gewinnansprüche aus GmbH-Anteilen und Dividendenansprüche aus Aktien fallen nicht unter § 9 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Das Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG, ErbStB 2022, 14; Eisele, Die Erbschaftsteuer-Ric...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 S. 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Grundbesitzwerte

Rz. 8 Wird Grundvermögen oder ein teilweise zu betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück erworben, ist gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG der jeweilige Grundbesitzwert gesondert festzustellen. Das Grundvermögen umfasst nach § 176 Abs. 1 BewG neben dem Grund und Boden, den Gebäuden und sonstigen Bestandteilen sowie Zubehör auch Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentum,...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 153 BewG normiert die Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung, die als lex specialis den allgemeinen Vorschriften des § 181 AO vorgeht. Die nach § 154 BewG am Feststellungsverfahren Beteiligten sind jedoch nicht verpflichtet, von sich aus eine Erklärung abzugeben. Vielmehr konkretisiert sich die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungser...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG)

Rz. 10 Nach Auffassung der FinVerw (R B 198 Abs. 3 ErbStR) ist als Nachweis regelmäßig ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erforderlich. Das Gutachten ist für die Feststellung des Grundstückswerts nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung durch das FA. Diese setzt voraus, dass d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Einzelfälle

Rz. 3 Der BFH führt in seinem Urteil vom 22.09.1999 (BFH/NV 2000, 320) u. a. aus, dass Wertveränderungen nach dem Besteuerungs- und Bewertungsstichtag nicht zu berücksichtigen seien. Insoweit käme auch der zeitlichen Differenz zwischen Zufluss und Stichtag keine grundsätzliche Bedeutung zu. Die strikte Beachtung des Stichtagsprinzips gilt auch für den Fall, in dem das Verfüg...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / Zusammenfassung

Überblick Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können durchgeführt werden im Rahmen der Tätigkeit als Arzt (vgl. Tz. 1), Zahnarzt (vgl. Tz. 1 und 2), Heilpraktiker (vgl. Tz. 1), Physiotherapeut (vgl. Tz. 1), Hebamme (vgl. Tz. 1) oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit (vgl. Tz. 3) Dagegen sind andere, nicht in der Heilbehandlung bestehende Umsät...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / b) Pauschale Besteuerung von Zuschüssen

Der Arbeitgeber kann die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerbefreit sind, pauschal mit 15 % erheben, soweit die Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, ...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / IV. Pauschale Besteuerung von Sachbezügen und Zuschüssen i.S.d. § 3 Nr. 15 EStG (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG)

Wahlrecht: Anstelle der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kann der Arbeitgeber die LSt für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben. Beachten Sie: Der Arbeitgeber kann auch dann die Pauschalbesteuerung wählen, wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Mit Ausnah...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 6 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021 Dobler, PiR 2007, S. 113 ff. Haaker, PiR 2009, S. 240 f. Ruhnke/Simons, Rechnungslegung nach IFRS und HGB, 4. Aufl. 2018. Zehetmair, in Haas/Bacher/Scheuer, E-Commerce – Besteuerung und Rechnungslegung, 2005, S. 47 ff.mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Fehlerkorrektur

Wahlrecht: Sind die Voraussetzungen der Bilanzberichtigung erfüllt[44], so darf der Steuerpflichtige die Vermögensübersicht ändern. Eine wirksame Bilanzänderung sieht die tatsächliche Erstellung einer geänderten Bilanz durch den Steuerpflichtigen zwingend vor.[45] Beraterhinweis Die Finanzbehörde ist zu einem abweichenden Ansatz der Besteuerungsgrundlage gehalten, wenn der St...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Bilanzberichtigung

Korrektur eines unrichtigen Bilanzansatzes: Nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG darf der Steuerpflichtige einen unrichtigen Bilanzansatz korrigieren (s. unter IV.). Beachten Sie: Dieses scheinbare Wahlrecht des Steuerpflichtigen wird durch § 153 AO eingeschränkt: Hiernach besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Kaufmann nachträglich erkennt, dass die Steuererklärung wegen der unric...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Steuerbilanz

Formen: Vermögensübersicht i.S.d. § 4 Abs. 2 EStG ist die Steuerbilanz. Diese kann in Form einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG in einer eigens für die Besteuerung erstellten Bilanz (Steuerbilanz), einer Einheitsbilanz oder einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG [20] übergeleiteten Handelsbilanz vorliegen.[21] Steuerbilanzen können ihrer Art nach sein: Eröffnungs- und Anfangsbilanzen, Schluss...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Grundsätzlich Rückwärtsberichtigung

Wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist die Beseitigung eines Fehlers grundsätzlich bis zur Fehlerquelle zurück vorzunehmen. Dies gilt nur solange, als die Fehlerhaftigkeit noch nach den Verfahrensvorschriften der AO geändert werden kann. Anderenfalls scheidet eine Rückwärtsberichtigung bis zur Fehlerquelle aus Gründen der Rechts- bzw. Bestandskraft aus...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / I. Bilanzenzusammenhang

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen (§ 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Damit ist handelsrechtlich festgeschrieben, dass zwischen einer Schlussbilanz und einer Eröffnungsbilanz keine Buchung, keine Änderung des Bilanzinhalts und keine B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Sonderfälle

Für die Beantwortung der Frage, ob die dem FA vorgelegte Bilanz einer Berichtigung bzw. Änderung nach § 4 Abs. 2 EStG zugänglich ist, sind folgende Bilanzen voneinander zu unterscheiden: Nicht-Bilanzen nicht genehmigte Bilanzen nichtige Bilanzen verspätet aufgestellte Bilanzen vorläufige Bilanzen. Nicht-Bilanzen: Diese entfalten deshalb keine rechtliche Wirkung, weil sie durch ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung: Bonuszahlung nach dem Bilanzstichtag

Hans Groß ist selbstständiger Handwerker (eK). Aufgrund der Abnahmemenge des Jahres 01 erhält er von seinem Rohstoffhändler einen jährlichen Bonus in Höhe von 5 % des abgenommenen Netto-Warenwertes. Die Berechnung des Bonus erfolgt regelmäßig im Februar des Folgejahres, weil erst dann die tatsächliche Abnahmemenge von Groß festgestellt werden kann. Laut vertraglicher Vereinb...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG ist Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden und werden verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die ersten Bedenken wurden vom BFH ausgeräumt, als er mit Urteil vom 26.11.2008 (BFH v. 26.11.2008 – X R 15/07, BStBl. II 2009, 710) entschied, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen sei...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 2. Einkommensteuerrechtliche Relevanz

Sonderausgabenabzug: Die Basisversorgung ist – sofern die Ansparphase betroffen ist – in § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach sind die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / d) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urteilen vom 21.6.2016 und vom 19.5.2021 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545; v. 19.5.2021 – X R 33/19, BFHE 273, 266; v. 19.5.2021 – X R 20/19, BFHE 273, 237). Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 1. Die Basisversorgung

Nach dem sog. Drei-Schichten-Modell werden die Altersvorsorgeprodukte anhand ihrer Verwertbarkeit und steuerlicher Behandlung eingeordnet: (1) Die Basisversorgung – der Kern der hier in Rede stehenden Thematik – besteht aus der gesetzlicher Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten Leibrentenvers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 5. Erwartungen an den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber wird auf die aktuelle Rspr. des BFH reagieren müssen, insb. aufgrund der Feststellung, dass spätere Rentnerjahrgänge immer deutlicher von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies gilt es durch gesetzgeberische Gestaltung zu vermeiden. Nach dem Koalitionsvertrag der Parteien der Ampelkoalition vom 7.12.2021 soll dementsprechend die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nach Scheidung

Leitsatz Eine die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht vor, wenn der Immobilieneigentümer die Immobilie aufgrund einer Scheidungsfolgevereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt. Sachverhalt Streitig war, ob eine zu eigenen Wohnzwecken erfolgte Nutzung im Sinne des § 23 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates zum MwSt-Paket

Der ECOFIN-Rat hat auf seiner Tagung vom 15.3.2022 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27.11.2020 zu einer fairen und wirksamen Besteuerung in Zeiten der Erholung von der Krise, zu steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus, in denen der Vorschlag d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 7. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 7.12.2021 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14767-2021-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. 2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / VI. Fazit

Möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass gewerblich zugelassene Fahrzeuge in Deutschland seit vielen Jahrzehnten einen nicht unerheblichen Anteil der Pkw-Neuzulassungen ausmachen (von Januar bis September 2021 lag der Anteil bei 66 %[53]), verwundert es nicht, dass die Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer selbst oder seine Arbeitnehmer zu einer enormen steuerlichen Regel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besteuerung von Zinsvorteilen

1. Grundsätzliches Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Hinweise zur Besteuerung beim Empfänger

Rz. 108 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Empfänger muss unter die > Unbeschränkte Steuerpflicht fallen; § 10 Abs 1a Nr 2 EStG setzt dies zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung voraus. Dafür reicht > Beschränkte Steuerpflicht nicht aus, weil § 49 EStG die Einkünfte aus § 22 Nr 1a EStG nicht als > Inländische Einkünfte einordnet und überdies die DBA das Besteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung von Zinszuschüssen

Rz. 15 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Unterschied zu den in > Rz 18 ff als Sachbezug behandelten Zinsersparnissen (Zinsvorteilen), für die Besonderheiten gelten, sind Zinszuschüsse des ArbG Teil des stpfl Barlohns, wenn die Bank insgesamt einen marktüblichen Zins erhält und der ArbG durch seinen Zuschuss den ArbN entlastet (BFH 214, 95 = BStBl 2006 II, 914). Zinszuschüsse sin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Alternative zum individuellen LSt-Abzug kommt eine Pauschalbesteuerung in Betracht, und zwar nachmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung zu marktüblichen Konditionen

a) Bewertung nach § 8 Abs 2 EStG Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug (> Rz 19). Zur Bemessung seines Werts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort – kurz: Vergleichszins – zu ermitteln (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; > R 8.1 Abs 2 LStR). Bei mehreren Darlehen eines ArbN ist dieser für jedes einzelne Darlehen zu ermitt...mehr