Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten gem. § 25c Abs. 6 UStG

Rz. 39 § 25c Abs. 6 UStG [1] erweitert die für alle Unternehmer gem. § 22 UStG bestehenden Aufzeichnungspflichten um die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Geldwäschegesetz [2], denn weil Gold erfahrungsgemäß auch leicht zur sog. Geldwäsche im Zusammenhang mit Straftaten genutzt werden kann, besteht ein erhöhtes Nachprüfungsbedürfnis der staa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufgehoben: Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG

Vorlagebeschluss: Das Niedersächsische FG hatte beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Abgeltungsteuer in den Jahren 2013, 2015 und 2016 insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als dass sie für Einkünfte aus privaten Kapitalerträgen einen Sondersteuersatz i.H.v. 25 % mit abgeltender Wirkung vorsieht. Das FG ist davon überzeugt, dass die Abgel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Alleingesellschafter und GmbH

Der Alleingesellschafter einer GmbH kann mit der Gesellschaft einen Arbeitsvertrag schließen, so dass er steuerlich deren Arbeitnehmer ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bestimmt sich i.R.d. Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte allein nach sozialversicherungsrechtlichen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes

Eine Vorverlagerung der Entstehung des Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt – ungeachtet der Höhe der Überschuldung und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit – nicht in Betracht, wenn die GmbH noch über aktivierungsfähiges Vermögen verfügt und daher die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die ...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Damit der Arbeitnehmer in einschlägigen Fällen sicher gehen kann, dass der Arbeitgeber einen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG notwendigen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG stellt, sollte der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Übertragung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber den Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG stellt. In der Lei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ausfall eines in der Krise der GmbH stehengelassenen Gesellschafterdarlehens

Streitig ist, mit welchem Wertansatz nachträgliche Anschaffungskosten (AK) beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG zu berücksichtigen sind. Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen AK aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen i.R.d. § 17 EStG sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Darlehen eines Gesellschafter-GF: Verzicht gegen Besserungsschein

Streitig ist, wie der Verzicht auf ein nachrangiges unbesichertes Darlehen, das der Gesellschafter-GF „seiner GmbH” gewährt hatte und Zinsen für ein diesbezügliches Refinanzierungsdarlehen bei den Einkünften des Gesellschafter-GF zu berücksichtigen sind. Veranlassungszusammenhang: Auch wenn ein Darlehen des Gesellschafter-GF der GmbH aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Gestaltungsmissbrauch: Nachträgliche AK im Rahmen eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG

Finanzierungshilfen durch verdeckte Einlagen – also die Gewährung von Eigenmitteln über das gezeichnete Kapital hinaus – können nachträgliche AK auf eine wesentliche Beteiligung sein. Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn die einzigen Gesellschafter einer GmbH dieser Darlehen in Form von Aktien gewähren, die Aktien nach einem Kursverfall etwa neun Jahre später an die Ge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) AK einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG

Bei stillen Beteiligungen handelt es sich nicht um Eigenkapital, sondern um Fremdkapital, das als solches zu bilanzieren ist. Als nachträgliche AK einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG müssen auch alle Aufwendungen erfasst werden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder Veräußerungskosten i.S.d. § 17 A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG

Keine teleologische Reduktion: Der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ist nicht teleologisch zu reduzieren. Insbesondere kommt es nicht in Betracht, das aus § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AStG herrührende Tatbestandsmerkmal des Ausschlusses oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG hineinzulesen. Verfa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Betriebsaufspaltung: Beendigung einer echten Betriebsaufspaltung

Ist eine (echte) Betriebsaufspaltung begründet worden, indem ein Einzelunternehmer eine Betriebs-GmbH (Gesellschafter = Einzelunternehmer mit 75 % und sein Sohn mit 25 %) gegründet und anschließend das Betriebsgrundstück dieser entgeltlich zur Nutzung überlassen hat, führen die spätere unentgeltliche Übertragung des Betriebsgrundstücks auf den Sohn – unabhängig vom Grund der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.4 Besteuerung des Schlussgewinns

Rz. 19 Der im Rahmen der Schlussbesteuerung der KSt zu unterwerfende Gewinn setzt sich aus dem letzten laufenden Gewinn, einem etwaigen Übergangsgewinn und dem eigentlichen Entstrickungsgewinn zusammen (Rz. 17). Dieser Gesamtgewinn (Schlussgewinn) unterliegt der tariflichen KSt nach § 23 KStG und der GewSt nach § 7 S. 1 GewStG. [1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Rückwirkung bei grenzüberschreitender Umwandlung (§ 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116 Unterliegt bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer der beteiligten Rechtsträger dem deutschen Recht, greift für ihn die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG ein. Das gilt auch, wenn übernehmender Rechtsträger eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft oder natürliche Person ist. Bei einer Personengesellschaft erfasst die Rückwirkung nach § 2 Abs. 2 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], politischen Parte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.3 Pensionszusagen

Rz. 82 Gleiche Grundsätze gelten für Pensionszusagen an Gesellschafter.[1] Sind übertragender und übernehmender Rechtsträger Körperschaften, gehen die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie die entsprechenden Rückstellungen mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag auf den übernehmenden Rechtsträger über. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rückstellungen bei dem übernehmenden R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Rz. 8 Die persönlichen Befreiungen des § 5 Abs. 1 KStG gelten nac...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 § 2 Abs. 5 UmwStG wurde durch Gesetz v. 2.6.2021 (AbzStEntModG; s. Rz. 6) eingeführt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 UmwStG und AStG

Rz. 68 Werden ausl. Gesellschaften im Ausland steuerfrei umgewandelt, kann sich allein aus der Steuerfreiheit der Umwandlungsgewinne eine aus deutscher Sicht "niedrige Besteuerung" ergeben und damit die Anwendung der §§ 7ff. AStG auslösen. Dies schließt § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG aus. Danach sind im Ausland steuerfreie oder niedrig besteuerte Umwandlungsgewinne (Übertragungs- und...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.5 Umwandlung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Körperschaft

Rz. 20 Die Anwendung des Abs. 1 setzt voraus, dass die Befreiung von der KSt in der Person der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse selbst eintritt, d. h., dass Identität zwischen dem steuerpflichtigen und dem steuerbefreiten Subjekt besteht. Diese Voraussetzung ist in den Fällen der Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Körperschaft ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.3 Erlöschen einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 3)

Rz. 70 Erlischt eine Steuerbefreiung, stellt Abs. 6 S. 3 die Fiktion auf, dass die wesentliche Beteiligung im Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht zum gemeinen Wert angeschafft wird. Liegt der gemeine Wert über den Anschaffungskosten, wird auf diese Art und Weise sichergestellt, dass die während der Zeit der Steuerbefreiung entstandenen stillen Reserven nicht der Besteuer...mehr

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Bauabzugsteuer / 2 Anwendungsbereich

Die Einbehaltungsverpflichtung gilt nur für den Auftraggeber bei der Inanspruchnahme von im Inland durchgeführten Bauleistungen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung der Erträge. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, der Instandsetzung oder Instandhaltung, der Änderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen.[1] Der Begriff des Bauwerks ist nach d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.2 Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person

Rz. 103 Wird das Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person übertragen, gilt nach § 2 Abs. 2 UmwStG ebenfalls die steuerliche Rückwirkung. Vor dem Übertragungszeitpunkt beschlossene Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft sind nach den allgemeinen Regeln als Gewinnausschüttungen zu behandeln. Im steuerlichen Übertragungszeitp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 69 Verbleibende Gesellschafter der übertragenden Körperschaft sind diejenigen, auf die das Vermögen der übertragenden Körperschaft übertragen wird, oder diejenigen, die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sind bzw. werden und bleiben. Bei der Umwandlung auf eine natürliche Person ist diese "übernehmender Rechtsträger", sodass die Rückwirkung in vollem Umfang e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.2 Beginn einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 1 und 2)

Rz. 67 § 13 Abs. 6 S. 1 KStG schreibt vor, dass bei Beginn einer Steuerbefreiung § 17 EStG auch ohne Veräußerung anzuwenden ist, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift in dem Zeitpunkt erfüllt sind, in dem die Steuerpflicht endet. Für Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG a. F. bzw. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG fehlt eine entsprechende Bestimmung. Rz. 68 Der Eintritt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.2 Besteuerungsrechte nach den DBA

Rz. 16 Die DBA enthalten regelmäßig keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Umwandlungen. Soweit eine grenzüberschreitende Umwandlung einen Gewinn bzw. Verlust verursacht, richtet sich das Besteuerungsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des DBA. Da Umwandlungen eine Vermögensübertragung bewirken, ist in erster Linie Art. 13 OECD-MA angesprochen. Soweit das übergehende Vermö...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 Grundlagen der Besteuerung

1 Allgemeines Rz. 1 Die KSt ist die ESt der KSt-Subjekte (s. Vor § 1 KStG Rz. 2). Darum baut der Zweite Teil des KStG (§§ 7ff. KStG) auf dem EStG auf. § 7 KStG schlägt durch die Definition der "Grundlagen der Besteuerung" von Körperschaften die Brücke zur ESt. Die Vorschrift leitet den zweiten Teil des Gesetzes[1] ein, der die Ermittlung des Einkommens zum Gegenstand hat. Sie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die KSt ist die ESt der KSt-Subjekte (s. Vor § 1 KStG Rz. 2). Darum baut der Zweite Teil des KStG (§§ 7ff. KStG) auf dem EStG auf. § 7 KStG schlägt durch die Definition der "Grundlagen der Besteuerung" von Körperschaften die Brücke zur ESt. Die Vorschrift leitet den zweiten Teil des Gesetzes[1] ein, der die Ermittlung des Einkommens zum Gegenstand hat. Sie enthält im E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Das KStG behandelt in 6 Teilen die laufende Besteuerung, nämlich Steuerpflicht[1], Einkommen[2], Tarif; Besteuerung bei ausl. Einkunftsteilen[3], nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung[4], Ermächtigungs- und Schlussvorschriften[5], Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren[6]. Rz. 2a § 7 KStG b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.2 Sonderregelungen für bestimmte Körperschaften

Rz. 20 Abweichend von den Grundsätzen des § 7 Abs. 4 KStG können kleine Betriebe, Stiftungen, Verbände und Vereine, die einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angeschlossen sind oder von ihr verwaltet werden, sowie technische Überwachungsvereine, soweit diese Betriebe gezwungen sind, ihre Abschlüsse abweichend von einem Kj. aufzustellen, nach R 31 Abs. 1 KStR auch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4 Das Wirtschaftsjahr

5.4.1 Zeitlicher Umfang Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5 Ermittlungszeitraum

5.1 Allgemeines Rz. 15 Ermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen für die KSt ermittelt werden. Es handelt sich um einen formellen Begriff. Nach § 2 Abs. 7 S. 2 EStG ist Ermittlungszeitraum im Regelfall das Kj.. Dies gilt mangels einer eigenständigen körperschaftsteuerlichen Vorschrift auch für KSt-Subjekte. Jedoch enthält § 7 Abs. 4 KStG eine Son...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2 Bemessungsgrundlage

2.1 Allgemeines Rz. 2 Das KStG behandelt in 6 Teilen die laufende Besteuerung, nämlich Steuerpflicht[1], Einkommen[2], Tarif; Besteuerung bei ausl. Einkunftsteilen[3], nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung[4], Ermächtigungs- und Schlussvorschriften[5], Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren[6]. R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2 Erfassung des Gewinns eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

5.4.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rz. 31 Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kj. überein, ist eine besondere Regelung für die zeitliche Zuordnung des Einkommens nicht erforderlich, weil sich Bemessungs- und Ermittlungszeitraum entsprechen. Das Einkommen ist in dem Kj. als Bemessungszeitraum zu versteuern, das dem Wirtschaftsjahr entspricht. Anders ist es bei einem abweichend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3 Nicht zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

5.3.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 19 Nach § 141 AO sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei denen eine Buchführungspflicht nach Handelsrecht nicht besteht, verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bücher zu führen, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird: Für Steuerpflichtige, bei denen die Buchfüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Ermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen für die KSt ermittelt werden. Es handelt sich um einen formellen Begriff. Nach § 2 Abs. 7 S. 2 EStG ist Ermittlungszeitraum im Regelfall das Kj.. Dies gilt mangels einer eigenständigen körperschaftsteuerlichen Vorschrift auch für KSt-Subjekte. Jedoch enthält § 7 Abs. 4 KStG eine Sonderregelung für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 3 Veranlagungszeitraum

Rz. 9 Die KSt ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 KStG eine Jahressteuer, die nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des Kj. (Vz) entsteht und nach § 31 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt wird, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat. Vz ist bei der KSt mithin wie bei der ESt das Kj., nicht das Wirtschaftsjahr. Die Regelung des Vz bestim...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.3 Besonderheiten bei Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 22 Betreibt eine Kapitalgesellschaft[1], eine Genossenschaft[2] oder ein Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.[3] einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gelten nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte, also auch die aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine solche Körperschaft kann Abschlüsse für ein vom K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 34 Für Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweisung § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und Abs. 2 Nr. 1 EStG (vgl. Rz. 24). Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Nach § 141 AO sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei denen eine Buchführungspflicht nach Handelsrecht nicht besteht, verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bücher zu führen, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird: Für Steuerpflichtige, bei denen die Buchführungspflicht nur auf § 141 ...mehr