Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bahnhofsmission

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Tätigkeitsbereich von Bahnhofsmissionen umfasst auch Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen des § 3 Nr 26 EStG begünstigt sind. Der begünstigte Teil der Leistungen (vgl > R 3.26 Abs 7 Satz 1 LStR) entspricht in Höhe von pauschal 60 % dem Gesamttätigkeitsbereich einer Bahnhofsmission. Aufwandsentschädigungen nebenberuflicher Helfer in B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 41 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Rz. 42 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) "Sammelpunkt"

Rz. 38 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (nach Rz. 6ff. oder Rz. 26ff.) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (Rz. 14ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt (z. B. Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltran...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 1 EStG) dauerhaft zugeordnet ist. Ist der Arbeitnehmer nur vorübergehend einer Tätigkeitsstätte zugeordnet, begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte (zur Abgrenzung der Merkmale "dauerhaft" und "vorübergehend" vgl. Rz. 14). Die dauerhafte Zuordnung des A...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG

Rz. 61 Eine vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte "übliche" Mahlzeit wird mit dem amtlichen Sachbezugswert nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung bewertet. Entsprechendes gilt für die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten "üblichen" Mahlzeiten. A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand des § 42d Abs 1 Nr 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da der ArbG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 32b EStG und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG will den zweiten Vorteil, nämlich für das zvE (s Rn 5), ausschließen, soweit die Vorschrift greift. Die Vorschrift soll also sicherstellen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der ua durch die progressive Gestaltung des Steuertarifs Rechnung getragen wird, unberührt bleibt (BFH BStBl II 1970, 660; 1987, 856; 2001, 778...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Besteuerung von ArbN gegenüber Beziehern von Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen

Rn. 52 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dass Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen (hier entschieden für Arbeitslosengeld) dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden, ist verfassungsgemäß (BVerfG BStBl II 1995, 758; BVerfG BB 1995, 1624; BFH BStBl II 2001, 778; 1988, 674; 2009, 376; FG Nds EFG 1986, 238 rkr; FG Münster EFG 1990, 110 rkr; FG Ha DStRE 2001, 740 rkr). Es werden – so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-Forum: Progressionsvorbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung des § 2 Abs 5b EStG

Rn. 127d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daraus folgt: Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für die Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgeltungswirkung der KapSt) sind nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr zu § 32b Abs 1 Nr 3 EStG, m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Koenig: Abgabenordnung, 3. Aufl 2014; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 12. Aufl 2014; Blesinger in Kühn/v Wedelstädt, AO u FGO, 21. Aufl 2015; Höring, Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, DStZ 2016, 727; Kussmaul/Kloster, Dividendenstripping erneut im Fokus des Gesetzgebers, DB 2016, 849; Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der abschließenden Aufzählung in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG

Rn. 76 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Katalog des § 32b Abs 1 Nr 1 EStG ist wegen der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (§§ 3, 38 AO) hinsichtlich der in den Progressionsvorbehalt einzubeziehenden Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen grundsätzlich abschließend (BFH BStBl II 2009, 376). Es gibt daher keinen Progressionsvorbehalt für alle steuerfreien Einkünfte, sondern nur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendung des § 2 Abs 5b EStG

Rn. 134 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh, Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für die Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgeltungswirkung der KapSt) sind nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr zu § 32b Abs 1 Nr 3 EStG, mE auch auf Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung des § 2 Abs 5b EStG

Rn. 102g Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daraus folgt: Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für diese Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgeltungswirkung der KapSt) sind nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr zu § 32b Abs 1 Nr 3 EStG,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der § 36a EStG stellt eine erste entschiedene Antwort des Gesetzgebers dar auf eine nachhaltig angewandte Methode, mit der die Besteuerung von Dividenden in der Vergangenheit vermieden wurde (Cum/Cum-Geschäfte) und KapErtr aus Dividenden in Gewinne aus Veräußerungsgeschäften umgewandelt wurden (Kretzschmann/Schwarz, FR 2017, 223 [224]. Dabei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gemäß § 58 Abs 4 Akt vorbeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

Leitsatz 1. Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt auch für im Gegenzug übertragene Fremdwährungsguthaben. Der Pensionsgeber erzielt insoweit sonstige Einkünfte aus Leistungen. 2. Erfasst wird bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 108 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF das Wort ab VZ 1996 "ausländische" (Einkünfte) gestrichen, ohne dass sich uE dadurch eine sachliche Änderung ergab. Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb und Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) hatten die bisherigen Varianten in § 32b Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 112 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 3 EStG ordnet an, Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, dem besonderen Steuersatz nach § 32b Abs 2 Nr 2 EStG zu unterwerfen. Dass es sich bei den freigestellten Einkünften idR um solche nach § 34d EStG handelt, ist ohne Bedeutung, weil es für § 32b EStG nur auf das DBA ankommt. Wenn daher es an einer grenzüberschreit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1

Rn. 102a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Variante rühren daher, dass Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden, die gar keine beschränkte EStPfl nach § 49 EStG begründen. Wäre der StPfl das ganze Jahr unbeschränkt stpfl, würde § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1 diese Einkünfte nicht in den Progressionsvorbehalt einbeziehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 6.1 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Kunden

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen schulden bei der Erbringung von Online-Umsätzen an Nichtunternehmer in der EU immer die Umsatzsteuer des Ansässigkeitsstaates des Kunden.[1] Die Regelung gilt für Drittstaatsunternehmen, die weder einen Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben und als Steuerschuldner derartige Umsätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019). Leistungsverkauf:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.2 Anwendungsbereich

Den Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen und damit den Anwendungsbereich der im Folgenden erläuterten Leistungsortbestimmungen hat die Verwaltung, gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO, näher ausgelegt.[1] Es handelt sich um Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht...mehr

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Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekommunikationsleistungen zugänglich gemacht wird, ist – gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO – wie folgt beispielhaft zu fassen: die Bereitstellung von Websites und das Webhosting; die Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und Abruf auf elektron...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet, folgen den herkömmlichen Besteuerungsprinzipien fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.1 Überblick

Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen folgen den allgemeinen Besteuerungsprinzipien von sonstigen Leistungen. Eine Sonderregelung gilt für Leistungen an in der EU ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer und für die Leistungen der im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer, wenn diese an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.[1] Aus der Sicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 1 Vorbemerkung

Die Nutzung des Internets für Transaktionen zwischen den Unternehmen, aber auch mit Privatkunden, nimmt seit Jahren zu. Je kostengünstiger und je schneller die Übertragungen werden, umso mehr entwickelt sich auch der elektronische Geschäftsverkehr zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor. Nach langjährigen Diskussionen auf OECD- und EU-Ebene wurde vom Gesetzgeber bereits mit W...mehr

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Elektronische Dienstleister / 1.1 Allgemeines

Im Unterschied zu den auf herkömmlichem Weg erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen hat sich für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs ein an das technische Medium gebundenes besonderes Segment von Umsätzen herausgebildet. Den elektronischen Dienstleistungen ist eigen, dass das gesamte Rechtsgeschäft, insbesondere der umsatzsteuerlich relevante Leistungsaustau...mehr

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Elektronische Dienstleister / 6 Überlassung von Nutzerdaten als tauschähnliche Umsätze?

Eine relativ neue Diskussion hat die Umsatzbesteuerung im Zusammenhang mit sog. "kostenlosen" Internetdiensten und Smartphone-Apps erreicht. Es geht um die Einräumung von Datenverwertungsrechten zwischen dem Internetnutzer und dem Diensteanbieter. Gestützt auf ein Urteil des LG Berlin vom 19.11.2013[1] zu den Google-Nutzungsbedingungen wird insbesondere von Vertretern der Fi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleister / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Dienstleistungen haben heute Einzug in das ganz normale Absatzkonzept der Unternehmen gefunden. Hochspezialisierte Online-Anbieter sind eher die Ausnahme. Elektronische Dienstleistungen, die an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger erbracht werden, sind seit 2010 generell im Ansässigkeitsstaat des steuerpflichtigen Kunden steuerbar (reverse charge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 3.2.4 Offline erbrachte Dienstleistungen: herkömmliche Leistungsortbestimmung

Eine im Internet bestellte und bezahlte Reise mit der entsprechenden Bestätigung, die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung oder das Ticket für eine Bahnfahrt sind lediglich Ansprüche auf eine vom leistenden Unternehmer noch zu erbringende Leistung. Deren Umsatzbesteuerung muss den "normalen" Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen gem. §§ 3 a und 3 b UStG folgen. Die Reise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 6.3 Besteuerungsverfahren

Drittstaatsanbieter, die sich in Deutschland umsatzsteuerlich erfassen lassen wollen, können sich beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) ausschließlich online registrieren. Sie erhalten eine Registrierungsnummer und sind verpflichtet, vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen bis zum letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) folgenden Monats ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleister / 2.2 Leistungen an im Ausland ansässige Auftraggeber

Auf die Abrechnung mit deutscher Umsatzsteuer kann immer dann verzichtet werden, wenn der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig ist (der steuerliche Status bei Drittlandskunden ist unerheblich) bzw. es sich um einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer handelt. Bei Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.1 Rechtsentwicklung

Die Finanzverwaltung ging – gestützt auf entsprechende Abstimmungen in der OECD und auf EU-Ebene – bereits seit dem Ende der 90er Jahre einheitlich von der Zuordnung dieses Leistungsspektrums in den Bereich der sonstigen Leistungen aus. Dies geschah mehr oder weniger schon deshalb, weil eine körperliche Kontrolle virtueller oder elektronischer "Güter", wie bei Lieferungen, n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.3 Beschränkt steuerpflichtiger Organträger (Abs. 3)

Rz. 36 Abs. 3 regelt die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, wenn der Organträger nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffen sind daher Organträger, die keinen Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verwirklichen, also weder Sitz oder Geschäftsleitung noch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da ein solcher Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.4 Durchführung der Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 21 De Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steueranrechnung vorliegen, hat auf der Ebene der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese Daten sind in den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei dem Organträger hat insoweit bei der Durchführung der Anrechnung keine eigenständige Prüfung mehr zu erfolgen. Auf der Ebene der Organgesellschaft ist da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Formwechsel

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Der Verein als Rechtsträger kann durch Formwechsel nach Maßgabe des Umwandlungsrechts eine andere Rechtsform erhalten, behält dabei aber seine rechtliche Identität (keine Liquidation, sondern Fortgeltung bestehender Rechtsverhältnisse). Zivilrechtliche Einzelheiten regeln seit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes 1994 §§ 190 Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verschmelzung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der A...mehr