Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 1 Aktienrecht / a) §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG

Rz. 130 Gegenüber §§ 20, 21 AktG sind die Mitteilungspflichten nach WpHG weitergehend, weil sie nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich jedermann, auch den Privataktionär, treffen; andererseits beziehen sich die Bestimmungen nur auf Beteiligungen an Emittenten i.S.v. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 125). Mitteilungspflichtig ist das Erreichen, Überschrei...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG

Rz. 138 Muster 1.31: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG Muster 1.31: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG Badische Glashandel Aktiengesellschaft, Baden-Baden Die Frankfurter Anlagenbau-AG, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die BST Beteiligungs GmbH...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Veräußerung von Geschäftsanteilen

Rz. 170 Geschäftsanteile (vgl. Rdn 10)[688] sind grundsätzlich frei veräußerlich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Übertragen werden nach dem Bestimmtheitsgrundsatz die konkreten, gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG nummerierten Geschäftsanteile, nicht aber z.B. ein "prozentualer Anteil am Unternehmen".[689] a) Notarieller Vertrag Rz. 171 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist ...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / IV. Akteneinsicht

Rz. 23 Ein Betroffener hat die Möglichkeit, bei der Planfeststellungsbehörde Akteneinsicht zu erreichen (§§ 29, 72 Abs. 1 Hs. 2 VwVfG). Das BVerwG schränkt das der Planfeststellungsbehörde nach dem Wortlaut von § 72 Abs. 1 Hs. 2 VwVfG eingeräumte Ermessen dahin ein, dass es – vor allem nach Abschluss des Verfahrens – in aller Regel keinen Grund gebe, eine Akteneinsicht in di...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Die A+B Anlagen- und Beteiligungs-KGaA, eine Industrie-Holding mit Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen Produktions- und Handelsunternehmungen, hat eine Mehrheit an der Elektro-Apparatewerke AG Düsseldorf erworben, die in den Geschäftsbereichen "Haushaltsgeräte" und "Elektrische Steuerungseinheiten" tätig ist. Auf Veranlassung der neuen Mehrheitsaktionärin hat der V...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 236 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[895] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[896] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist mE s...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster 43.10: Spaltungsplan Muster 43.10: Spaltungsplan UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____, hier nicht handelnd für sich selbst, sondern als vertretungsberechtigte Geschäftsführer der X GmbH, nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt. Die Erschienenen baten u...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Funktion

Rz. 150 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste interne Willensentscheidungsorgan der Gesellschaft; (nur) in Ausnahmefällen haben ihre Beschlüsse unmittelbare Auswirkungen.[587] Für die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten ist i.d.R. die (vorherige) Geltendmachung von Auskunfts- und Einsichtsrechten bedeutsam (vgl. Rdn 82). Als ordentliche Gesellschafterversammlung be...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 48 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _____ Ges...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreiheit im Rahmen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 1 Buchst. b)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Beteiligung nicht als solche veräußert wurde, sondern Teil einer Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils ist. Entsprechendes gilt bei der Betriebsaufgabe. Der Veräußerungserlös oder Aufgabewert muss daher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Beteiligung und die übrigen Wirtschaftsgü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Begünstigte Beteiligungsformen

Rz. 10 Begünstigt sind nur die in der Vorschrift abschließend benannten Beteiligungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l, Abs. 2 bis 5 5. VermBG. Explizit von der Steuerfreiheit ausgeschlossen sind daher vor allem Vorteile aus der Überlassung von in- und ausländischen Investmentanteilen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c 5. VermBG, da sie nicht der Beteiligung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichbehandlung der Beschäftigten (Satz 2)

Rz. 15 Nur solche Beteiligungen sind steuerbegünstigt, die mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis (Rz. 8) zum Unternehmen stehen. Das Beteiligungsangebot muss auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende gelten.[1] Es handelt sich um ein Mindesterforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt nur für natürliche Personen und zwar sowohl für unbeschränkt Stpfl. als auch für beschr. Stpfl.[1] Sie schließt die entsprechenden Erträge einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) ein, soweit sie auf die Beteiligung an einer Körperschaft entfallen und den Gesellschaftern zustehen, die natürliche Personen sind. Die Steuerfreiheit gilt sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 8 Der Vorteil muss im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses erzielt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das aktive Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalbeteiligung noch besteht. Unschädlich ist es, wenn das Dienstverhältnis ruht (z. B. Mutterschutz, Elternzeit).[1] Vorteilsgewährungen an Rentner und Pensionäre fallen dagegen nicht unter § 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bewertung (Satz 4)

Rz. 19 Zur Überprüfung, ob der Freibetrag (Rz. 13) überschritten wird, wie auch zur Bewertung des ggf. stpfl. Lohnzuflusses (Rz. 14) ist als Wert der Vermögensbeteiligung des Arbeitnehmers der gemeine Wert anzusetzen. Maßgebend ist § 9 BewG, wo der Begriff des gemeinen Werts legaldefiniert ist. Dabei kommt es auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Überlassung der Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1 Begünstigter Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG (Buchst. b S. 1)

Rz. 31 Begünstigt ist der Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Veräußerungspreis. Die Steuerfreiheit gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen (S. 1 Buchst. g)

Rz. 50 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Mitveräußerung der Beteiligung (§ 20 EStG Rz. 219). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (S. 2, Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll Gewinn mindernder Teilwertabschreibung (Buchst. a S. 2)

Rz. 22 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Ansatz des niedrigeren Teilwerts in vollem Umfang zu einer Gewinnminderung geführt hat und soweit diese Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines Werts, der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG ergibt, ausgeglichen worden ist. Diese Regelung schließt die Steuerfreiheit des Veräußerungserlöses[1] oder Entnahmewerts oder der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Anteile i. S. d. § 17 EStG (S. 1 Buchst. c)

Rz. 35 Die Steuerfreiheit gilt sowohl für inländische als auch für ausl. Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG im Privatvermögen. Die Vorschrift gilt auch im Verlustfall.[1] Sie gilt auch für die Veräußerung von Bezugsrechten.[2] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird vom stpfl. Teil abgezogen (§ 17 EStG Rz. 318). Die Steuerfreiheit gilt ab 2022 aber nicht für nicht kooperativ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Trotz Arbeitsvertrags nicht begünstigt sind daher Arbeitnehmer, die – etwa als Kommanditisten oder atypisch still Beteiligte – zugleich in einem Gesellschafterverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamen Abzug (Buchst. a S. 3)

Rz. 26 Die Steuerfreiheit gilt ebenfalls nicht, soweit die Betriebsvermögensmehrung auf einem voll steuerwirksamen Abzug nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen beruht. Diese ab Vz 2007 geltende Einschränkung betrifft Abzüge, die vom Beteiligungswert vorgenommen worden sind. Vergleichbare Abzüge sind z. B. Begünstigungen nach dem BergBauRatG.[1] Der Veräußerungserlös oder Entn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.3 Ausschluss bei Finanzunternehmen (2. Halbs.)

Rz. 59 Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt auch nicht für Anteile, die bei Finanzunternehmen zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen ausweisen sind. Dies gilt nur für Finanzunternehmen, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / VIII. Gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Nachfolgers

1. Unmittelbare Beteiligung Rz. 152 Oftmals ist es aus der Perspektive der Beteiligten wünschenswert, die Unternehmensnachfolge gleitend zu gestalten und sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch die Eigentümerstellung am Unternehmen schrittweise zu übertragen. Dies kann durch die Aufnahme des Nachfolgers in ein Einzelunternehmen oder eine bestehende Gesellschaft in ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / V. Beteiligung aller/mehrerer Pflichtteilsberechtigter durch Holdingstrukturen

Rz. 46 Selbstverständlich lässt sich die Pflichtteilsproblematik insgesamt auch dadurch umgehen, dass die im Unternehmen verkörperte Vermögenssubstanz dem bzw. den Pflichtteilsberechtigten gar nicht erst vorenthalten wird. Dies muss nicht zwingend mit einer Zersplitterung der Eigentümerstellung oder komplizierten Führungsstrukturen einhergehen. Vielmehr ist es durchaus möglic...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Unmittelbare Beteiligung

Rz. 152 Oftmals ist es aus der Perspektive der Beteiligten wünschenswert, die Unternehmensnachfolge gleitend zu gestalten und sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch die Eigentümerstellung am Unternehmen schrittweise zu übertragen. Dies kann durch die Aufnahme des Nachfolgers in ein Einzelunternehmen oder eine bestehende Gesellschaft in der Weise gestaltet werden,...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Verbilligte Einräumung der Beteiligung

Rz. 29 Eine Beteiligung des Managements – gleichgültig ob als Direktbeteiligung oder auf anderem Wege – kann in der Praxis nur selten zum tatsächlichen Verkehrswert und zu Konditionen wie unter fremden Dritten erfolgen. Den Managern fehlt hierzu schlicht und ergreifend die nötige Kapitalbasis. Darüber hinaus ist es i.d.R. Teil der Incentivierung, bereits beim Einstieg in die...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähriger Kinder am Unternehmen

A. Einführung Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten aussc...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen des § 1922 BGB nicht vom Erreichen bzw. Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze abhängig, sodass dem (gesetzlichen oder testamentarischen) Erben die Erbschaft unabhängig von seinem Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit qua Gesetzes anfällt. Dies gilt auch dann, wenn zur Erbschaft ein Unternehmen oder eine Beteiligung gehört.[1]mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / IV. Weitere Besonderheiten bei unternehmerischem Vermögen

1. Einzelunternehmen im Nachlass Rz. 11 Besonderheiten bestehen bei der Behandlung unternehmerischen Vermögens im Nachlass. Teilweise gelten hier wesentliche Vereinfachungen gegenüber der lebzeitigen Übertragung auf den Minderjährigen. Rz. 12 Ist der Minderjährige Alleinerbe und umfasst der Nachlass (auch) ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann der gesetzliche Vertreter ohne...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteue...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Wer vertritt den Minderjährigen?

1. Eltern als gesetzlicher Vertreter Rz. 22 Gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB sind gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes grundsätzlich die Eltern, also Vater und Mutter gemeinsam (Gesamtvertretung),[39] soweit nicht einem von ihnen allein die elterliche Sorge übertragen ist (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Nur beim Empfang von Willenserklärungen (§ 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB) ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 2. Vertretung durch Ergänzungspfleger

a) Bedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft Rz. 23 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[41] aa) Insichgeschäft § ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / D. Der Minderjährige als Gesellschafter

Rz. 56 Wenn Minderjährige Gesellschafter sind, stellen sich auch im Hinblick auf deren Gesellschafterstellung und die laufenden Geschäfte der Gesellschaft die Fragen nach einer etwaig erforderlichen Vertretung und einem Genehmigungserfordernis. I. Vertretung der Gesellschaft Rz. 57 Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt stets ausschließlich im Namen der Gesellschaf...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 2. Beteiligung an einer Personengesellschaft

a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermie...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / C. Lebzeitige Vermögensübertragung

I. Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen Rz. 19 Selbstverständlich sind auch die lebzeitigen Übertragungen bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere von unternehmerischen bzw. gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, an Minderjährige nicht ohne Tücken. Der eindeutige Vorteil lebzeitiger Übertragungen liegt aber in der besseren Planbarkeit und der Möglichkeit, i...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / B. Erwerb von Todes wegen (Erbschaft)

I. Allgemeines Rz. 2 Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen des § 1922 BGB nicht vom Erreichen bzw. Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze abhängig, sodass dem (gesetzlichen oder testamentarischen) Erben die Erbschaft unabhängig von seinem Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit qua Gesetzes anfällt. Dies gilt auch dann, wenn zur Erbschaft ein Unternehmen oder eine Beteiligung...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 2. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 16 Auch die Erbschaft von Beteiligungen an Personengesellschaften, insbesondere an Personenhandelsgesellschaften ist bei minderjährigen Erben mit einigen Besonderheiten verbunden. In den Fällen der einfachen oder qualifizierten Nachfolgeklausel geht der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über,[25] ohne dass hierz...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / A. Einführung

Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten ausschließlich das...mehr