Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Unzulässiges Teilurteil und Rechtsmittel

Rz. 46 Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der sowohl in der Berufung (§ 529 Abs. 2 S. 1 ZPO) wie auch in der Revisionsinstanz (§ 557 Abs. 3 S. 2 ZPO) von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[86] Ein unzulässiges Teilurteil muss aber nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nic...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (§ 17 Abs. 1 und 2 StVG)

Rz. 227 § 17 Abs. 1 StVG erfasst den Ausgleich zwischen mehreren haftpflichtigen Kfz-Haltern bei Verursachung eines Drittschadens. Während Abs. 1 die Fallkonstellation der Schädigung eines Dritten durch mehrere Halter erfasst, hat Abs. 2 den Schadensausgleich der beteiligten Halter untereinander zum Gegenstand. Die Ausgleichspflicht trifft nicht nur die Halter der beteiligte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / H. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 42 Nach § 638 Abs. 2 RVO a.F. bestand für das Gericht die Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen der bestandskräftigen Entscheidung der Versicherungsbehörde.[39] Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1983 gestrichen, weil sie entbehrlich erschien. Nachfolgend ergab sich ungeachtet dessen nach Maßgabe des § 148 ZPO die Möglichkeit der Aussetzung wegen ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Anstifter und Gehilfen

Rz. 625 § 830 Abs. 2 BGB stellt Anstifter und Gehilfen den Mittätern gleich. Damit wird der Kreis der haftpflichtigen Personen wesentlich erweitert. Nach § 823 BGB würde nämlich grundsätzlich nur der Täter haften. Damit ist zugleich klargestellt, dass die haftungsbegründende Beteiligung an einer gemeinschaftlichen schadensstiftenden Handlung auch in einer Anstiftung oder Bei...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. Das gilt aber nur, soweit die Auftraggeber an dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Einkünfte vor dem Unfallereignis

Rz. 14 Für die Schadensberechnung stellen die Einnahmen, die vor dem Unfall tatsächlich erzielt wurden, einen wesentlichen Anhaltspunkt dar. Diese Einkünfte können sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzen: Rz. 15 Im Mittelpunkt stehen die festen Bezüge des Verletzten an Lohn oder Gehalt; hierzu gehören auch Gehaltsteile, die zwar besonders berechnet, aber als Bestan...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 8. Mehrere Schädiger

Rz. 405 Für den Fall, dass mehrere Schädiger den Schaden verursacht haben, hat der Sozialversicherungsträger zunächst die Wahl, welchen der Schädiger er in Anspruch nehmen will. Hat er sich für die Abwicklung nach Teilungsabkommen entschieden, ist ohne Belang, ob dies zu einer Mehrbelastung des Partners des Teilungsabkommens führt (z.B. Abwicklung des Teilungsabkommens mit 5...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 636 § 830 Abs. 1 S. 1 BGB wird auch für Demonstrationsschäden (auch unerlaubte Handlungen bei Blockaden und Hausbesetzungen) angewendet.[1833] Für Schäden, welche durch die Demonstration veranlasst sind, haftet zunächst jeder, der selbst unmittelbare Schädigungshandlungen ausgeführt oder vorsätzlich gefördert hat. Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgeste...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. § 17 Abs. 4 StVG

Rz. 266 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger, durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier oder durch ein Kraftfahrzeug und eine Eisenbahn verursacht wird. Insoweit kommt es auch in diesen Fallkonstellationen zu keinen anderen Regelungen. Auch bei Schädigung unter Beteiligung eines Fahrzeugs und ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / C. Wechsel des Sozialversicherungsträgers

Rz. 338 Es ist keine Seltenheit, dass der zunächst eintrittspflichtig gewesene Sozialversicherungsträger seine Zuständigkeit verliert und durch einen anderen Leistungsträger ersetzt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch einen Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel oder durch Ausübung des Kassenwahlrechts (§§ 173 ff. SGB V) die Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse begründe...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage

Rz. 360 Klauseln dieser Art beinhalten, dass die Prüfung der Frage ausgeschlossen ist, ob im Einzelfall ein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Schädiger besteht. Ungeprüft bleibt alsomehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / b) Anhänger

Rz. 19 Ein Anhänger ist tatbestandlich kein Kraftfahrzeug, weil er nicht, wie in § 1 Abs. 2 StVG gefordert, durch Maschinenkraft bewegt wird.[48] Nach der bis zum 31.7.2002 geltenden Rechtslage traf die Gefährdungshaftung für durch den Anhänger verursachte Unfälle nur den Halter des mit ihm verbundenen Kraftfahrzeugs.[49] Weil das Benutzen von Anhängern häufig die vom Gespan...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

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Versetzung / 10 Beteiligung der Personalvertretung

10.1 Mitbestimmung des Personalrats Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieb...mehr

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Umwandlungssteuerrecht / 3.4 Vermögensübergang von Personenunternehmen auf Personenunternehmen

Der Vermögensübergang von einer Personen-, Partnerschaftsgesellschaft oder einer natürlichen Person auf eine andere Personen- bzw. Partnerschaftsgesellschaft ist in § 24 UmwStG geregelt und erfasst folgende Fälle: Verschmelzung unter ausschließlicher Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften. Abspaltung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft auf Personenhan...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Umwandlungssteuerrecht / 3.2 Vermögensübergang von Kapitalgesellschaft auf Kapitalgesellschaft

Der Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft wird in den §§ 11 – 13 UmwStG und § 19 UmwStG geregelt. Hierunter fallen die folgenden gesellschaftsrechtlichen Vorgänge: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften untereinander, Aufspaltung oder Abspaltung unter ausschließlicher Beteiligung von Kapitalgesellschaften (§ 15 UmwStG i. V. mit §§...mehr

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Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Umwandlungssteuerrecht / 1. Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes

Bereits im Jahr 2006 wurden die nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen und Vorgaben des europäischen Rechts angepasst und steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums unt...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.3 Unterquotale offene Einlage

Verlagern sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen eine unterquotale Einlage stille Reserven von den alten auf die neuen Anteile, so führt dies nach der Rechtsprechung des BFH zu einer Substanzabspaltung der alten Anteile. Als Folge kommt es zu einem Übergang von Anschaffungskosten der alten Anteile nach Maßgabe der Gesamtwertmethode auf die neuen Anteile.[1] Praxis-Beispi...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.2 Funktionsweise der Regelung

Die Funktionsweise der Begrenzung von sonstigen Gegenleistungen wird nachfolgend am Beispiel eines Anteilstausches i. S. d. § 21 UmwStG dargestellt: Praxis-Beispiel Sonstige Gegenleistungen beim qualifizierten Anteilstausch A bringt im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches die Anteile an der A-GmbH mit Anschaffungskosten von 2,0 Mio. EUR und einem gemeinen Wert von 5,0 ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 1 Zivilrechtliche Behandlung

Nach Rdnr. 01.46 UmwSt-Erlass gelten die Vorschriften über den Austausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (im Folgenden wird der Anteilstausch bei Genossenschaften nicht näher betrachtet) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge:mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.2 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht beim qualifizierten Anteilstausch

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG hat beim qualifizierten Anteilstausch die übernehmende Kapitalgesellschaft grundsätzlich die eingebrachten Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da der Anteilstausch einen Veräußerungsvorgang darstellt und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.3 Besonderheiten bei Anteilen an einer Komplementär-GmbH

Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG können auch die dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnenden Anteile an der Komplementär-GmbH gehören, wenn sich die Tätigkeit der GmbH auf die Geschäftsführung für die KG beschränkt oder ihr daneben bestehender Geschäftsbetrieb von ganz untergeordneter Bedeutung ist.[1] Dabei ist aber z...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.7 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

Bei einer Personengesellschaft sind oftmals für einzelne Gesellschafter positive oder negative Ergänzungsbilanzen vorhanden, so dass sich im Zusammenhang mit der Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte stellt. Die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes äußern sich hierzu nicht. Auch einschlägig...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.3.2 Ansatz zum gemeinen Wert

Wird die Sacheinlage dagegen zum gemeinen Wert angesetzt (Regelfall, wenn kein Antrag gestellt wird), ergibt sich Folgendes, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Praxis-Beispiel Ansatz gemeiner Wert Einzelunternehmer A will das Besitz-Unternehmen ab dem 1.1.2022 in die A-GmbH (Stammkapital bisher 25.000; Stammkapitalerhöhung 50.000 EUR) einbringen. Die Anschaffungskosten der A...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen"

Kommentar Das BMF hat sich mit der steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" befasst. Neu sind gegenüber dem Vorgängerschreiben aus 2017 insbesondere die Aussagen zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Wie bereits berichtet hat der BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe reagiert, nach der das ...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / I. Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer[1] besteuert Erwerbe durch Schenkungen und von Todes wegen. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um betriebliches Vermögen, greifen die Verschonungsregelungen gemäß §§ 13a ff ErbStG ein. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen den Zweck, die mit dem betrieblichen Vermög...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Jahressteuergesetz 2020[1] in das Umsatzsteuergesetz als Teil einer umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie ist erstmals auf Umsätze und Einfuhren anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 34 UStG). Rz. 2 Durch die Einführung von § 3 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fernverkauf i. S. d. Satzes 2 (§ 3 Abs. 3a S. 4 UStG)

Rz. 53 Ein Fernverkauf i. S. d. § 3a Abs. 3a S. 2 UStG ist die Lieferung eines Gegenstands, der durch den Lieferer oder für dessen Rechnung aus dem Drittlandsgebiet an einen Erwerber in einem Mitgliedstaat befördert oder versandt wird, einschließlich jener Lieferung, an deren Beförderung oder Versendung der Lieferer indirekt beteiligt ist (§ 3 Abs. 3a S. 4 UStG). Nach der Ge...mehr

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zfs 07/2021, Polizeiflucht ... / 2 Aus den Gründen:

"… III. 1. Die Fahrt des Angeklagten im Ortskern im Bereich der Straßen (…) und S.-Straße stellt sich nicht als verbotenes Kraftfahrzeugrennen i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, der tatbestandlich voraussetzt, dass sich der Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit ...mehr