Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / Literaturtipps

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 3. Virtuelle Beteiligungen

Rz. 58 Vollkommen ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligungen des Managements kommen virtuelle Beteiligungen (sog. Phantom-Shares oder Stock-Appreciation-Rights) aus. Es handelt sich um rein schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Management und Gesellschaft, durch die das Management wirtschaftlich so gestellt wird, als ob eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bestünde. A...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Beteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 9 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG können Kapitalgesellschaftsanteile nur dann als begünstigtes Vermögen anzusehen sein, wenn der Erblasser/Schenker im Übertragungszeitpunkt zu mehr als 25 % am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist (Mindestbeteiligung).[21] Die Norm zielt darauf ab, die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen auf "unternehmerische" Beteiligungen zu besc...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / F. Fazit

Rz. 83 Auch wenn die Beteiligung Minderjähriger bei der Umsetzung einer Nachfolgeplanung mit zusätzlichen Problemen behaftet ist, stehen die möglichen Vorteile hierzu oftmals in einem mehr als angemessenen Verhältnis. Aus diesem Grund erscheint die aktive Gestaltung frühzeitiger Vermögensbeteiligungen der nachfolgenden Generationen äußerst empfehlenswert. Die unbestreitbar v...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / aa) Insichgeschäft § 181 Alt. 1 BGB

Rz. 24 Der gesetzliche Vertreter ist von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, wenn er (oder bei mehreren, insbesondere den Eltern, einer von ihnen) sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kindes handelt (Insichgeschäft gem. § 181 Alt. 1 BGB). Ein solches Insichgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn die Eltern bei der Gründung einer Gesellschaft unter Bete...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / c) Weitere Genehmigungstatbestände

Rz. 48 Wird in einem Anteilsübertragungsvertrag z.B. auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, so bedarf der gesamte Vertrag gemäß § 1822 Nr. 2 BGB der familiengerichtlichen Genehmigung.[84]mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / a) Die Beteiligung am Unternehmen

Rz. 65 Ob die Familie über ein gemeinsames Fundament verfügt und ob sie sich auf eine gemeinsame Perspektive verständigen kann, ist für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Eine Familie, die sich in diesen Fragen wenig verständigungsbereit und wenig interessiert zeigt, signalisiert wenig Bereitschaft oder Fähigkeit zur Kooperation. Ihr fehlt es a...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 3. Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung

Rz. 39 Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn einer der Genehmigungstatbestände aus den §§ 1821 ff. BGB vorliegt. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen meist nur die Genehmigungstatbestände aus § 1822 Nr. 3 und Nr. 10 BGB in Betracht. a) "Betrieb eines Erwerbsgeschäfts", § 1822 Nr. 3 BGB Rz. 4...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / a) "Betrieb eines Erwerbsgeschäfts", § 1822 Nr. 3 BGB

Rz. 40 Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Norm des § 1822 Nr. 3 BGB, die ein Genehmigungserfordernis für den Abschluss von Gesellschaftsverträgen vorsieht, wenn die Gesellschaft zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen werden soll. Rz. 41 Der Begriff des Erwerbsgeschäfts ist nach ständiger Rechtsprechung weiter zu fassen als der des kaufmännischen H...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / b) Indirekte Beteiligungen (Treuhandverhältnisse)

Rz. 50 Ist eine unmittelbare Beteiligung Fremder (und hierzu zählt auch das Management) nicht gewünscht oder erscheint sie zu aufwendig, kann alternativ auch eine indirekte Beteiligung, z.B. durch die Begründung von Treuhandverhältnissen erwogen werden. Dabei hält die Eigentümerfamilie einen Teil der ihr zustehenden Gesellschaftsanteile treuhänderisch für den bzw. die Manage...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Mittelbare Beteiligungen

a) Stille Gesellschaft Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Einzelunternehmen im Nachlass

Rz. 11 Besonderheiten bestehen bei der Behandlung unternehmerischen Vermögens im Nachlass. Teilweise gelten hier wesentliche Vereinfachungen gegenüber der lebzeitigen Übertragung auf den Minderjährigen. Rz. 12 Ist der Minderjährige Alleinerbe und umfasst der Nachlass (auch) ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann der gesetzliche Vertreter ohne weitere Zustimmungserforderniss...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / d) Genehmigungsverfahren

Rz. 49 Vor dem Hintergrund der erwähnten Unsicherheiten empfiehlt es sich umso mehr, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. der Gründung von Familiengesellschaften oder von Anteilsübertragungen, bereits vorab zu klären und beim zuständigen Gericht unter Schilderung der beabsichtigten Maßnahmen ein sog. Negativtestat zu beantragen. Mit der Er...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / I. Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen

Rz. 19 Selbstverständlich sind auch die lebzeitigen Übertragungen bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere von unternehmerischen bzw. gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, an Minderjährige nicht ohne Tücken. Der eindeutige Vorteil lebzeitiger Übertragungen liegt aber in der besseren Planbarkeit und der Möglichkeit, im Falle unerwünschter Entwicklungen, beispielsweise ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / b) Kein Ergänzungspfleger erforderlich bei lediglich rechtlichem Vorteil

Rz. 27 Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist nicht erforderlich wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[42] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind somit lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlich, da es sich um eine reine Begünst...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Mehrfachvertretung § 181 Alt. 2 BGB

Rz. 25 Ein Vertretungsausschluss liegt auch dann vor, wenn der gesetzliche Vertreter im Namen des Minderjährigen und zugleich im Namen eines Dritten Rechtsgeschäfte abschließt (Mehrfachvertretung gem. § 181 Alt. 2 BGB). Eine solche kommt beispielsweise in Betracht, wenn der gesetzliche Vertreter bei der Gesellschaftsgründung mehrere Minderjährige vertreten will, zwischen den...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 60 In der Gesellschafterversammlung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln, da er mangels Geschäftsfähigkeit nicht selbst handeln darf.[112] Wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist oder er mehrere Minderjährige als gesetzlicher Vertreter vertritt, kommt ein Vertretungsausschluss nach §§ 1629 Abs....mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / E. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 79 Ein Erblasser kann grundsätzlich nach § 1638 BGB hinsichtlich des aus seinem Nachlass stammenden Vermögens das Vermögenssorgerecht den Eltern entziehen. Dieselbe Möglichkeit hat bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen auch der Schenker.[159] Entzieht er dabei das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil, so wird das ererbte Vermögen von dem anderen Elternteil allein verw...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 33 Ein entgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die schenkweise Übertragung (voll eingezahlter) GmbH-Anteile ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht ledigl...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundsatz der Vererblichkeit der Beteiligung

Rz. 349 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 GmbHG).[521] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, gegebenenfalls der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[522]mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / b) Übernahme einer fremden Verbindlichkeit, § 1822 Nr. 10 BGB

Rz. 47 Ein weiterer Genehmigungstatbestand im Rahmen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann grundsätzlich in der Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegen. Auch bei einem unentgeltlichen Erwerb kann unter Umständen § 1822 Nr. 10 BGB einschlägig sein, wenn eine konkrete Möglichkeit der Inanspruchnahme des Minderjährigen für V...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Eltern als gesetzlicher Vertreter

Rz. 22 Gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB sind gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes grundsätzlich die Eltern, also Vater und Mutter gemeinsam (Gesamtvertretung),[39] soweit nicht einem von ihnen allein die elterliche Sorge übertragen ist (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Nur beim Empfang von Willenserklärungen (§ 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB) oder bei Gefahr im Verzug (§ 1629 Ab...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / a) Bedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft

Rz. 23 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[41] aa) Insichgeschäft § 181 Alt. 1 BGB Rz. 24 Der gesetzliche Vertre...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 2. Gestaltung von Management-Beteiligungen – zivil- und steuerrechtliche Aspekte

a) Direktbeteiligungen aa) Allgemeines Rz. 25 Bei Direktbeteiligungen[19] wird das Management gemeinsam mit der Eigentümerfamilie Gesellschafter, entweder des operativen Unternehmens oder unter Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft. Je nach vorhandener Struktur stellt sich hier die Frage, auf welcher Ebene das Management beteiligt werden soll. Die Erweiterung des Gesells...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 3. Folgen einer fehlerhaften Beschlussfassung

Rz. 76 Hat der gesetzliche Vertreter anstatt eines eigentlich zu bestellenden Ergänzungspflegers für den Minderjährigen die Stimmen bei der Beschlussfassung abgegeben, hat er insoweit als vollmachtloser Vertreter des Ergänzungspflegers gehandelt, sodass die abgegebene Stimme schwebend unwirksam ist. Der Ergänzungspfleger kann folglich die Stimmabgabe nachträglich gem. § 177 ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / III. Erbauseinandersetzung

Rz. 7 Die Bestellung von Pflegern sowie familiengerichtliche Genehmigungen können auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung erforderlich werden, soweit hierzu Verträge zwischen den einzelnen Erben abgeschlossen werden bzw. über im Katalog der §§ 1821, 1822 BGB aufgezählte Gegenstände (z.B. Grundstücke, Anteile an Personenhandelsgesellschaften etc.) verfügt werden soll. Rz. 8 E...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Rz. 319 Im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind neben dem Ertragswert mit dem auf den Bewertungsstichtag eigenständig festgestellten gemeinen Wert anzusetzen.[510] Die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden werden nicht gesondert berücksi...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / V. Management-Beteiligungen

1. Grundsätzliches Rz. 22 Ähnlich wie für Private Equity-Häuser bildet auch für durch ein Fremdmanagement geführte Familienunternehmen die Zusammenarbeit mit diesem Management sowie dessen Verpflichtung auf gemeinsame Ziele einen wesentlichen Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg. Rz. 23 Management-Beteiligungen bilden hierbei ein probates Mittel, die Interessen der Füh...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 5. Beteiligung von Angehörigen

Rz. 59 Bis Anfang 1983 wurden bei der Beantwortung der Frage, ob eine Person oder Personengruppe am Besitz- und Betriebsunternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist, die Beteiligungen von Ehegatten, Eltern und minderjährigen Kindern zusammengerechnet, weil widerlegbar vermutet wurde, dass nahe Angehörige gleiche Interessen verfolgen. Rz. 60 Diese sog. Vermutungsrechtsprechung ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / aa) Schenkung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 29 Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, da er gem. §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB sowohl für die Alt- als auch die Neuverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet.[48] Rz. 30 Auch mit dem Erwerb von Kommanditanteilen wird für den Minderjährigen ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / c) Verfahren der Ergänzungspflegerbestellung

Rz. 34 Die Bestellung des Ergänzungspflegers geschieht auf Antrag durch das zuständige Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, § 152 Abs. 2 FamFG. Funktional zuständig ist der Rechtspfleger gem. § 3 Nr. 2 lit. a RPflG. Erlangen die gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen Kenntnis von einem Umstand, der sie...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 2. Ladung

Rz. 73 Für die wirksame Stimmabgabe in einer Gesellschafterversammlung ist diese zunächst ordnungsgemäß einzuberufen, um die Gesellschafter entsprechend zu laden. Die Ladung ist Mittel des Schutzes des mitgliedschaftlichen Rechts der Gesellschafter auf Teilnahme an Information und Willensbildung innerhalb der Gesellschafterversammlung.[148] Wird ein minderjähriger Gesellscha...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Ausschlagung

Rz. 3 Während die Annahme der Erbschaft (als nicht empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung) von den gesetzlichen Vertretern des Minderjährige, also den Eltern, jederzeit abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre, bedarf der gesetzliche Vertreter zur Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich der familiengerichtlich...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / I. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 57 Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt stets ausschließlich im Namen der Gesellschaft und nicht für den Minderjährigen.[103] Die Anwendung des § 181 BGB scheidet somit aus, da kein Interessenkonflikt durch das Handeln einer Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäftes gegeben ist. Rz. 58 Ist der Minderjährige Gesellschafter einer grundbesitzverwaltenden Ge...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 2. Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter (Poolvereinbarungen)

a) Grundsätzliches Rz. 16 Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %) besteht schon seit langem. Allerdings wurde durch das ErbStG 2009 erstmals die Möglichkeit geschaffen, neben den vom Erblasser/Schenker selbst gehaltenen Anteilen auch Anteile weiterer Gesellschafter in die Berechnung der Quote einzubeziehen. Eine solche Zusammenrechnung setzt ei...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Beschlussfassung/Stimmabgabe

Rz. 61 Da § 181 BGB grds. auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar ist, können die Eltern als gesetzliche Vertreter nach §§ 1629 Abs. 2, 1795, 181 BGB von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen sein.[113] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umstrukturierungen, Auflös...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / h) Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 151 Für den Fall, dass zum begünstigungsfähigen Vermögen (unmittelbar oder mittelbar gehaltene Beteiligungen an (in- oder ausländischen) Personen- und/oder Kapitalgesellschaften gehören, ist das Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG nicht für jede Gesellschaft einzeln zu ermitteln. Vielmehr sind zur Anwendung der Vorgaben von § 13b Abs. 2–8 ErbStG auf Ebene ...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Personengesellschaften

Rz. 56 Zivilrechtlich ist es – insbesondere bei Personengesellschaften – ohne Weiteres möglich, die Gewinnverteilung abweichend von der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auszugestalten.[111] Von dieser Möglichkeit wird gerade auch bei der Gestaltung von Familiengesellschaften sehr gerne Gebrauch gemacht, um für eine steuergünstige Verteilung des Familieneinkomme...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / dd) Besondere Ausgestaltungen des Gesellschaftsverhältnisses/Gesellschaftervereinbarungen

Rz. 41 Je nach Ausgestaltung der Beteiligung besteht aus der Sicht der Eigentümerfamilie der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in begleitenden Gesellschaftervereinbarungen die Rolle des Managements als Gesellschafter abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu definieren und die Rechte und Handlungsoptionen des Managements einzuschränken. Rz. ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen

Rz. 338 Die Grenze, ab der ein Paketzuschlag zu prüfen ist, liegt bei einer Übertragung von mehr als 25 v.H. der Anteile an einer Kapitalgesellschaft.[560] Ein Paketzuschlag ist vorzunehmen, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 v.H. der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen oder mehrere Erwerber überträgt. Es ist dabei unerheblich, ob die Anteile auf einen oder mehre...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / aa) Allgemeines

Rz. 25 Bei Direktbeteiligungen[19] wird das Management gemeinsam mit der Eigentümerfamilie Gesellschafter, entweder des operativen Unternehmens oder unter Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft. Je nach vorhandener Struktur stellt sich hier die Frage, auf welcher Ebene das Management beteiligt werden soll. Die Erweiterung des Gesellschafterkreises auf der Ebene derjenig...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / cc) Zusammentreffen von unbelastetem und mit einem Nießbrauch belasteten Anteil

Rz. 27 Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist die Frage, wie das Stimmrecht auszuüben ist, wenn ein unbelasteter Gesellschaftsanteil mit einem nießbrauchbelasteten Gesellschaftsanteil zusammentrifft. Hierbei sind folgende Fälle denkbar:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / VI. Schlussfolgerungen

Rz. 66 Dass eine angemessene Incentivierung des Fremdmanagements sinnvoll ist und einen Gleichlauf der Interessen von Eigentümerfamilie und Unternehmensführung unterstützen kann, dürfte auf der Hand liegen. Vor diesem Hintergrund ist die entscheidende Frage nicht, ob leistungsabhängige Vergütungskomponenten vorgesehen werden sollten, sondern welche Mechanismen im konkreten F...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sekundärgüterrecht

Rz. 69 Bei der Darstellung güterrechtlicher Verträge gewissermaßen "vor der Klammer" stehen die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten außerhalb des Güterrechts und die hier nicht umfassend dargestellt werden können.[79] Rz. 70 Im Kontext der Unternehmensnachfolge erwähnenswert sind zunächst unternehmensbezogene Gesellschaftsverträge zwischen Familienmitgliedern. Hi...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr