Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 66 Art. 912 c.c. definiert die Pflichtteile als die den Pflichtteilsberechtigten frei von Belastungen vorbehaltenen Güter und Rechte (réserve légale, Pflichtteilsrechte). Freilich gilt dies seit der Reform 2006 nur noch sehr eingeschränkt: Der Pflichtteilsberechtigte kann auch dann, wenn er durch Geltendmachung der Herabsetzungsklage seine dingliche Beteiligung am Nachla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 656 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den nicht abnutzbaren materiellen WG iwS gehören Anteile an KapGes (BFH v 03.10.1985, IV R 144/84, BStBl II 1986, 142: auch Beteiligung an Freiberufler-GmbH, in deren AK sich ein Firmenwert niedergeschlagen hat), antiquarische Gebrauchsgegenstände, die nur noch als Ausstellungs-/Anschauungsobjekte fungieren (BFH v 09.08.1989, X R 131–133/8...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Betriebsvermögen von ausländischen Körperschaften usw. (Abs. 3 a.F.)

Rz. 1830 [Autor/Stand] § 97 Abs. 3 BewG a.F. ist durch Art. 2 Nr. 6 ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 ersatzlos aufgehoben worden. Der Gesetzgeber sah die Vorschrift im Hinblick auf die neu geregelte Bewertung des Betriebsvermögens durch das ErbStRG v. 24.12.2008 als entbehrlich an. Die nachstehenden Ausführungen betreffen daher unmittelbar nur die bis zum 31....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 355 ff BGB

Rn 1 Der in den §§ 355 ff geregelte verbraucherschützende Widerruf hat nichts mit zahlreichen anderen im BGB geregelten Widerrufsrechten zu tun, nämlich etwa § 130 I 2 (Willenserklärung), §§ 109, 168 3, 183 (Einwilligung oder Vollmacht), § 530 (Schenkung), § 630d III (Behandlungsvertrag), § 658 (Auslobung), § 671 I (Auftrag), § 675j II (Zahlungsdienste), § 790 (Anweisung) un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gleichwertigkeit des Betreuungsunterhalts.

Rn 9 Der Betreuungsunterhalt ist nach III 2 mit dem Barunterhalt gleichwertig und befreit damit den betreuenden Elternteil von der Beteiligung am Barunterhalt. Dies gilt allerdings nicht für Mehr- oder Sonderbedarf (BGH FamRZ 83, 689).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Angehörigen der ersten drei Ordnungen führt im Hinblick auf § 1928 III die mehrfache Verwandtschaft mit dem Erblasser innerhalb derselben Ordnung zu einer mehrfachen Beteiligung am Nachlass (Grüneberg/Weidlich § 1927 Rz 1).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 156 Unterliegen die Wirkungen der Adoption einem Recht, welches nicht Erbstatut ist, fragt sich, ob sich das Erlöschen oder die Begründung eines gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechts aus dem Adoptions- oder dem Erbstatut ergeben. Rz. 157 Beispiel Ein in Deutschland lebender Iraner hat das Kind seiner deutschen Ehefrau adoptiert. Die Adoption unterliegt hier gem. Art. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nießbrauch am Gewinnstammrecht.

Rn 12 Er soll die (in Rn 11) aufgezeigte Problematik durch entspr Anwendung von § 1073 überwinden, doch ist er unzulässig (vgl Kruse RNotZ 02, 69 mwN), weil eine Spaltung von Verwaltungsrechten und vermögensrechtlicher Beteiligung gesellschaftsrechtlich nicht möglich ist.mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Einheitliche Verfügung über den gesamten Nachlass

Rz. 286 Aufgrund der selbstständigen Behandlung der einzelnen Nachlassteile sind die Pflichtteile für jede Masse getrennt zu beurteilen, und zwar grundsätzlich für jeden Spaltnachlass so, als ob es sich um den gesamten Nachlass handeln würde.[272] Rz. 287 Beispiel 1 Hinterlässt ein US-amerikanischer Erblasser mit letztem Wohnsitz in Ohio in Deutschland ein Grundstück, verweis...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Grundzüge

Rz. 61 Prinzipiell können die Erben verlangen, dass ihnen gegenüber die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten die Pflichtteilslast[91] nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Nachlass tragen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich aus den Ausnahmetatbeständen der §§ 2321 bis 2322 BGB nichts anderes ergibt und sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2324 BGB)....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 430 Nach dem neuen serbischen ErbG ist – offenbar anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage und auch anders als in anderen vormals jugoslawischen Einzelstaaten – der Pflichtteil ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch. Anderes kann sich allein dann ergeben, wenn der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten testamentarisch bestimmt hat, dass dieser seine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neu, Die Aktivierung von Dividendenforderungen in HB u StB, BB 1995, 399; Hoffmann, Zur phasenkongruenten Vereinnahmung von Dividenden, BB 1995, 1075; Hoffmann, Das deutsche Bilanzrechtsverständnis auf dem Prüfstand des EuGH, BB 1996, 1051; Hoffmann, Von der phasengleichen Dividendenvereinnahmen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger steuerlicher Bilanzierung, DStR 2000, 1809. Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Auswirkungen auf die Steuerbilanzpolitik

Rn. 332 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Als Folge des steuerlichen Wahlrechtsvorbehalts kann die Steuerbilanzpolitik in den Wahlrechtsbereichen von der Handelsbilanzpolitik abgekoppelt werden. Eine ergebnisorientierte Handelsbilanzpolitik ist ohne steuerliche Nachteile möglich (zu den Einschränkungen bei gebundenen steuerlichen Wahlrechten s Rn 326b). Desgleichen ist eine steuerop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509 [BGH 17.01.1973 - IV ZR 142/70]; 77, 949 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75]; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 176 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Verständnis für die Übertragungsmöglichkeit von stillen Reserven innerhalb der begünstigten Objekte erschließt sich aus der Gesetzesintention (s Rn 1): Die aufgedeckten stillen Reserven sollen der Besteuerung nicht endgültig verloren gehen, sondern es soll eine Stundung der Steuerbelastung eintreten. Deshalb berücksichtigt der Gesetzgeb...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / C. Grundsätze und Methoden der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Rz. 27 Die Unternehmensbewertung stellt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis eine vielschichtige und mit diversen (praktischen wie intellektuellen) Herausforderungen verbundene Materie dar. Dies liegt u.a. daran, dass eine Vielzahl von unterschiedlichen, teilweise ineinandergreifenden und somit insgesamt recht komplexen Fragestellungen zu beantworten sind. Das beginn...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / I. Pflichtteile im ausländischen Erbrecht

Rz. 1 Nur wenige Rechtsordnungen gewähren eine absolute Testierfreiheit, ohne dass bestimmten Angehörigen zwingende Rechte irgendeiner Art gegen den Nachlass zukommen.[1] In kaum einem anderen Rechtsgebiet schlagen sich traditionell und kulturell bedingte politisch-gesellschaftliche Grundanschauungen und ihre Änderungen so deutlich nieder wie im Pflichtteilsrecht. Das gilt z...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pretermitted heir statutes

Rz. 587 Die Leichtigkeit, mit der Testamente errichtet werden können,[583] auf der einen Seite, die weite Verfügungsmacht auf der anderen Seite, die erlaubt, den gesamten Nachlass Zufallsbekanntschaften zuzuwenden und hausangehörigen Kindern jede Beteiligung am Nachlass zu versagen, hat Anlass zur Suche nach den Grenzen der Beachtlichkeit von Testamenten gegeben. Ausgangspun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 88 BGB – Kirchliche Stiftungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen bleiben unberührt, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberechtigung der Kirchen. Dasselbe gilt entsprechend für Stiftungen, die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind. Rn 1 § 88 stellt klar, dass die Vorschriften der Landesgesetze üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 § 577a ist hervorgegangen aus den ehemaligen Regelungen der § 564b II Nr 2 2–4 und § 564b II Nr 3 4 aF sowie dem Sozialklauselgesetz. § 577a Ia, IIa sind durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. § 577a enthält Einschränkungen des Kündigungsrechts für einen Erwerber von Wohnungseigentum bezogen auf Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 517 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Der Ehegatte und der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Pflichtteil, ebenso wenig die Aszendenten oder die Hausgenossen. Minderjährige Abkömmlinge erhalten drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fruchtziehung, Abs 1.

Rn 2 Der Anspruch auf die Früchte ist ein schuldrechtlicher Anspruch des Teilhabers gegen die übrigen Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft. Er betrifft lediglich die vorhandenen Früchte. Was darunter fällt, unterliegt den Verwaltungsentscheidungen der Gesamtheit der Teilhaber, §§ 744, 745. Der Anspruch aus § 743 I ist mehrheitsfest; er kann nur mit Zustimmung des Teilhabers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insbesondere die Grundrechte (S 2).

Rn 13 Bei den Grundrechten handelt es sich um besonders hervorgehobene Wertentscheidungen der Verfassung (MüKo/Sonnenberger Rz 46). Jeder Verstoß gegen sie tangiert den op (BGHZ 120, 34; BTDrs 10/504, 44), weshalb der Gesetzgeber in 2 auf das Merkmal der ›Offensichtlichkeit‹ (dazu Rn 1) verzichtet hat. Unter 2 fallen neben dem GG und den Länderverfassungen auch völkerrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umwandlung.

Rn 6 Bei Beteiligung an einer Verschmelzung als übertragender Rechtsträger (§§ 3 I Nr 4, 99 ff UmwG) erlischt der Verein nach § 20 I Nr 2 UmwG ohne Liquidation, da sein Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht (§ 20 I Nr 1 UmwG). Spaltung und Formwechsel sind nach §§ 149, 272 ff UmwG möglich. VoRp sind nicht nach dem UmwG verschmelzungsfähig, sie können aber eben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; 101, 106, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen von Mängeln.

Rn 8 Formverstöße sind unschädlich, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen sind, also nur deren Inhalt betreffen und nicht den Errichtungsakt als solchen (vgl für einen Verstoß gegen § 13 I 2 BeurkG Ddorf NJW-RR 20, 837 [OLG Hamm 04.05.2020 - 13 WF 66/20]). Die Bestimmung nimmt Rücksicht darauf, dass beim Bürgermeistertestament Formfehler typischerweise lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruch des Mieters.

Rn 4 Wenn Dauer und Umfang des Leerstandes unter Berücksichtigung der Höhe der verbrauchsunabhängigen Kostenbestandteile eine für die Mieter nicht mehr hinnehmbare Mehrbelastung ergeben, ist der Vermieter nach §§ 242, 313 verpflichtet, diesem Umstand durch eine Änderung der Umlageschlüssel Rechnung zu tragen (zur HeizkostenV s BGH ZMR 15, 284 Rz 24) oder den Mietern in ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift enthält in I und II jeweils eine Auslegungsregel (vergleichbar § 613). Dabei geht es um Beschränkungen der Übertragbarkeit von vertraglichen Pflichten aus dem Auftragsverhältnis und die Beteiligung Dritter bei der Ausführung. Dritten kann die selbstständige Ausführung des Auftrags idR nicht übertragen werden (I 1). Dagegen können sie als Hilfspersonen zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unfälle.

Rn 14 Große Bedeutung hat Art 4 für Straßenverkehrsunfälle, für die sich das Europäische Parlament mit seinem Vorschlag einer Sonderregelung (ABl 06, C 157 E/317, 375; zust zB G Wagner IPRax 06, 372, 379) nicht durchsetzen konnte; lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ist in Art 30 I 3 ii vorgesehen. Hier sind zunächst etwaige Spezialregelungen in internationalen Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen des Ausscheidens.

Rn 10 Der Ausgeschiedene verliert mit dem Ausscheiden seine Mitgliedschaft. Ihm (bzw seinen Erben) steht die Abfindung zu (§ 728 I 1 letzter Hs), und es besteht die Haftung gem §§ 728a, 728b. Der Gesellschaftsanteil geht ersatzlos unter und die Beteiligung wächst bei den Mitgesellschaftern an (§ 712 I). Bei der eGbR ist das Ausscheiden zum Gesellschaftsregister anzumelden (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 § 948 verweist auf § 947 und führt entsprechend zur Entstehung von Miteigentum nach §§ 1008 ff und einer Miteigentumsgemeinschaft nach §§ 741 ff, wenn nicht die Voraussetzungen von § 947 II vorliegen. Die Beteiligung richtet sich nach dem Wertverhältnis der vermischten Sachen, wobei es auf den Zeitpunkt der Vermischung ankommt. Lassen sich trotz richterlicher Schätzung ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 444 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Gem. § 479 S. 1 ZGB erhalten minderjährige Abkömmlinge ihren vollen gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bekommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nach der Rechtsprechung besteht der Pflichtteil in einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung am Nachlass, nicht in e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Scheidungsmonopol der inländischen Gerichte (Abs 3).

Rn 18 In Überlagerung evtl anderer Regelungen des nach der ROM III-VO berufenen Sachrechts schreibt Art 17 III (früher II) für das Inland ausnahmslos (auch bei alleiniger Beteiligung von Ausländern) die Scheidung durch ein staatliches Gericht vor. Auch wenn das verwiesene Recht, welches iÜ für die Voraussetzungen der Scheidung anwendbar bleibt, eine andere Scheidungsmöglichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1232 BGB – Nachstehende Pfandgläubiger.

Gesetzestext 1Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben. 2Ist er nicht im Besitz des Pfandes, so kann er, sofern er nicht selbst den Verkauf betreibt, dem Verkauf durch einen nachstehenden Pfandgläubiger nicht widersprechen. Rn 1 Bei verschiedenrangigen Gläubigern (§ 1209) hat ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss wegen schwerer Härte.

Rn 6 Neben der Bestätigung der nach § 1303 S 1 aufhebbaren Ehe durch einen erkennbaren Fortsetzungswillen des volljährig gewordenen Ehegatten nach § 1315 I 1 Nr 1 a handelt es sich bei der Regelung in Abs 1 S 1 Nr 1b um eine Härteklausel, die es dem FamG, das über den Aufhebungsantrag zu entscheiden hat, in besonderen Ausnahmefällen ermöglichen soll, zur Wahrung des Kindeswo...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / bb) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[97] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr