Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausschluss.

Rn 7 Die Regelung in V sieht zwei Ausschlusstatbestände für die Haftung des Zahlers vor. Für einen Schaden, der nach der Verlust- oder Missbrauchsanzeige durch die Nutzung eines Zahlungsinstruments entsteht, ist der Zahler nicht verantwortlich. Das gilt auch bei Vorsatz des Zahlers in Bezug auf die Pflichtverletzung. Lediglich im Falle der betrügerischen Absicht des Zahlers ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Dogmatische Grundlagen; Anwendungsbereich der §§ 171, 172.

Rn 1 Die §§ 171 ff sind Anwendungsfälle des allg Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten ggü zurechenbar den Anschein der Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich zum Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt. Sie setzen die Beteiligung eines Dritten voraus; Vertre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die frühere Rspr verstand § 181 als eine rein formale Ordnungsvorschrift, die daran anknüpft, dass an einem Rechtsgeschäft der äußeren Form nach grds zwei Personen beteiligt sein müssen und die daher ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Interessenverletzung im Einzelfall Insichgeschäfte verbietet. Ein Interessengegensatz zwischen den mehreren von dem Vertreter repräse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sicherheiten des Unternehmers.

Rn 33 Der Unternehmer hat Sicherheiten (zB Vorauszahlungs-, Erfüllungs- o Gewährleistungsbürgschaft) nur bei besonderer Vereinbarung zu stellen (s.a. Thode ZfBR 02, 4), die wirksam auch formularmäßig getroffen werden kann (BGH NJW-RR 04, 814), dann allerdings zumindest iRe Bauvertrages nicht in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern (zur Vertragserfüllungsbürgschaft: BGH...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 476 Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge und, soweit sie zur Erbfolge berufen wären, die Vorfahren des Erblassers. Der Ehegatte ist in erster und zweiter Ordnung kein Noterbe, da er schon im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht Erbe würde. Das ihm am Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zustehende Nießbrauchsrecht freilich hat insgesamt Pflichtteilschara...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Substitution.

Rn 51 Einen besonderen Fall des Auslandssachverhalts betrifft auch die Frage der Substitution. Hier geht es nicht um schlichte, sondern um rechtlich angereicherte Tatsachen: Im Tatbestand der anzuwendenden Norm wird die Beachtung von Förmlichkeiten vorgeschrieben, etwa ein unter Mitwirkung öffentlicher Stellen (insb Notar) ablaufendes rechtlich geregeltes Verfahren. Bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das BGB gestattet grds nicht die Erbfolge bzgl einzelner Gegenstände. Deshalb sind letztwillige Vermögenszuwendungen nur als Erbeinsetzung (dingliche Beteiligung am Nachlass) oder Vermächtnis (Forderung gegen den/die Erben etc) möglich. Die Auslegungsregel des § 2087 ordnet unabhängig von der Wortwahl des Erblassers die Zuwendung des Vermögens oder eines Bruchteils als ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Gestaltungsrechte der Kinder bei "besonderem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten"

Rz. 267 Obgleich die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten des Erblassers lediglich einen Geldanspruch erhalten (siehe Rdn 266), wird der Anfall des Nachlasses dennoch nur dann vollständig aufgeschoben, weil die Kinder irgendwann auch den überlebenden Ehegatten beerben werden. Um den Erwerb "alter Erbstücke der Familie" durch die Kinder abzusichern, wird ihnen in den folge...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 35. Thailand

Rz. 507 Nach §§ 37 f. des thailändischen IPRG[507] wird die Erbfolge beweglichen Vermögens an den Wohnsitz des Erblassers, die Erbfolge von Immobilien an den jeweiligen Belegenheitsort angeknüpft. Es kommt mithin bei in Thailand belegenen Immobilien aus thailändischer Sicht zur Nachlassspaltung. Rz. 508 Praxistipp Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger in einem Altersheim ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Krankheit des Lebenspartners.

Rn 25 Im Fall der Erkrankung eines Partners besteht für Ärzte und Pflegepersonal die ärztliche Schweigepflicht auch ggü einem langjährigen Lebenspartner (Grziwotz FamRZ 03, 1418, 1421; anders im Fall der Aidserkrankung, nach der dem Rechtsgut Leben des Partners ggü dem Geheimhaltungsinteresse des Erkrankten der Vorrang einzuräumen ist (Frankf MDR 99, 1444 [OLG Frankfurt am M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren.

Rn 2 Sachlich zuständig ist streitwertabhängig das Amts- oder LG (§§ 71, 23 Nr 1 GVG). Maßgeblich ist der Wert der Beteiligung des Beklagten am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl ZEV 97, 252; abl MüKo/Helms Rz 6: Klägerinteresse). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allg Gerichtsstand des Beklagten oder dem der Erbschaft (§ 27 ZPO; Staud/Olshausen Rz 5). Das nach I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschuldensunabhängige Haftung.

Rn 2 I enthält die Grundregelung zur Haftung für Schäden des Zahlungsdienstleisters, die durch Verlust, Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen bzw. eine sonstige missbräuchliche Verwendung eines Zahlungsinstruments entstehen. Die sonstige missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn in Bezug auf nicht körperliche Gegenstände (zB PIN, TAN) eine Fremdnutzung ermöglicht wird....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zum Güterstand.

Rn 16 Der Güterstand hat maßgeblich Einfluss auf die quotenmäßige Beteiligung des Ehegatten am Nachlass. Im gesetzlichen Güterstand erhöht sich der Zugewinn nach III erbrechtlich pauschal um ¼; bei der Gütertrennung wird durch IV gewährleistet, dass der überlebende Elternteil keinen geringeren Erbteil erhält als ein Kind des Erblassers. Die Gütergemeinschaft und der deutsch-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Drittanerkennung.

Rn 8 Nach dem Scheitern einer Ehe besteht für die gesetzlich vermutete Vaterschaft (§ 1592 Nr 1) keine Grundlage. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein nach der Trennung geborenes Kind vom neuen Partner der Mutter abstammt. Durch übereinstimmende Erklärungen können diese Personen privatautonom die Zuordnung des Kindes durch eine scheidungsakzessorische Drittanerkennung ohn...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Vorlage von Unterlagen und Belegen

Rz. 92 Der Anspruchsverpflichtete hat zunächst alle Unterlagen vorzulegen, die zur Berechnung des Wertes des Pflichtteilsanspruchs erforderlichen sind.[215] Wurden im Nachlass zugehörige Gegenstände zeitnah nach dem Erbfall veräußert, so müssen die entsprechenden Kaufvertragsurkunden hier vorgelegt werden.[216] Allerdings reicht die Vorlage eines Kaufvertrages und der Schätz...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Testamentarische Beeinflussung des Pflichtteils

Rz. 217 Das italienische Recht kennt die Pflichtteilsentziehung nicht.[274] Allein dem Erbunwürdigen kann durch Gestaltungsklage, Art. 563 C.C., der Pflichtteil entzogen werden. Der Pflichtteil ist dem Pflichtteilsberechtigten vom Erblasser lastenfrei und ohne Bedingungen zu hinterlassen, Art. 549 C.C. Lasten und Bedingungen auf dem Pflichtteil sind also ipso iure unwirksam....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Änderungen des Vertragsinhaltes.

Rn 36 Ein Mietvertrag kann grds nur wieder vertraglich, auch konkludent (Rn 32; zur Miethöhe s § 558b Rn 4; für die Überbürdung von Betriebskosten § 556 Rn 29), unter Beteiligung sämtlicher Vertragspartner (BGH ZMR 16, 519 Rz 24) geändert werden. Bei einem Mietverhältnis über Räume und über Wohnräume gibt es allerdings Einschränkungen. So muss zB der Wohnraummieter ggf Maßna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herlinghaus, Forderungsverzichte und Besserungsvereinbarungen zur Sanierung von KapGes, Diss 1994; Buciek, StB 2000, 109; Schmidt/Hageböcke, DStR 2002, 1202; Prinz, Verluste und Finanzierung, FR 2004, 921; Hoffmann, Anmerkung zu BMF v 08.09.2006, GmbHR 2006, 1116; Kußmaul/Wegener, Steuerliche Wirkungen des Rangrücktritts, StBp 2007, 33; Wälzholz, Der mittelbare Rangrücktritt ohne ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zugang.

Rn 3 Der Zahlungsauftrag als Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister zugeht. Das entspricht der Regelung für Willenserklärungen in § 130 I. Auf welchem Weg der Zahlungsauftrag den Zahlungsdienstleister erreicht, unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger, spielt dabei keine Rolle. Die allgemeine Regelung,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt des Vermögensverzeichnisses.

Rn 2 In das Verzeichnis sind grds alle zum Zeitpunkt der Bestellung (abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses gem § 287 FamFG) vorhandenen Vermögensgegenstände aufzunehmen, die zum Vermögen des Betreuten gehören und der Verwaltung des Betreuers unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wie sie erworben worden sind....mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[211] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[212] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafzumessung und bandenmäßige Umsatzsteuerverkürzung

Rz. 1418 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen kann der Gesamtschaden, der in dem Überschuss von gezogener Vorsteuer im Vergleich zu gezahlter Umsatzsteuer besteht, bei den Personen, die sich bewusst in entsprechende Systeme einbinden lassen, strafschärfend berücksichtigt werden[2]. Bei der Bestimmung des Schuldumfangs von in der Kette na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungspflichten und Aufgabenverteilung.

Rn 11 Jeder Ehegatte hat für den angemessenen Unterhalt der Familie seine Arbeitskraft (Nürnbg FamRZ 08, 788) und ggf sein Vermögen einzusetzen (zu Einschränkungen vgl Rn 9). Auf welche Weise jeder Ehegatte die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, hängt im Wesentlichen von der Aufgabenverteilung in der Ehe ab (BGH FamRZ 11, 21). Der Gesetzgeber hat auf ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zahlungsdienstleister haben Zahlungsdienstnutzer bei der Erbringung von Zahlungsdiensten über die in Artikel 248 §§ 1 bis 12, 13 Absatz 1, 3 bis 5 und §§ 14 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Umstände in der dort vorgesehenen Form zu unterrichten. (2) 1Zahlungsauslösedienstleister haben Zahler ausschließlich über die in Artikel 248 § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Altenburg, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH – Zur Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß", NJW 2016, 967; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 1; El Mourabit, Entwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Unverhältnismäßiger Aktionismus aus Anlass der sog....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff und Umfang des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 1213 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 BewG gehören zum Gewerbebetrieb einer Gesellschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Absatz 3 sowie § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG "auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, und Schulden eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter, soweit die Wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 762 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für diese Gesellschaftsform ist das PartGG v. 25.7.1994[2], zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.8.2021.[3] Dadurch sollte den Angehörigen der freien Berufe (§ 1 Abs. 2 PartGG) eine besondere Gesellschaftsform zur gemeinsamen Berufsausübung in Gestalt der "Partnerschaft" zur Verfügung gestellt werden.[4] Rz. 763 [Autor/Stand] Die Partnersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verschulden.

Rn 12 Die Obliegenheitsverletzung muss regelmäßig verschuldet sein. Hierfür gelten § 276 und ebenso die §§ 827 (weshalb etwa der Einwand des Beifahrers, man habe aufgrund seiner eigenen starken Alkoholisierung die absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers nicht mehr erkennen können, nicht verfängt, weil der Mitverschuldensvorwurf gem §§ 254, 827 S 2 bereits daran anknüpft, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgestaltende Entscheidung (Abs 1).

Rn 15 Mit dem rechtsgestaltenden Ausspruch nach I wird das auszugleichende Anrecht rückwirkend zum Ende der Ehezeit um den Ausgleichswert gekürzt und für den Ausgleichsberechtigten iHd Ausgleichswerts ein Anrecht bei der Zielversorgung begründet. Der Ausgleichswert ist – ebenso wie bei der internen Teilung – in der Bezugsgröße zu tenorieren, die für das System der auszugleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten.

Rn 4 Die Informationspflichten sind durch den Verweis in I auf Art 248 §§ 1–19 EGBGB bestimmt. Neben den Informationen selbst ist dort auch die Art und Weise der Information geregelt. Daher wird in § 675d der Begriff der Unterrichtung als Oberbegriff verwendet. Zur Unterrichtung kommt nach den Vorgaben der Richtlinie neben der ›Mitteilung‹ oder ›Übermittlung‹ das ›Zugänglich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die in H B 97.4 ErbStHB 2020 abgedruckten Beispiele. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirbt, sein Sohn S ist Alleinerbe.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gegen das UWG Köhler FS Medicus [09], 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dime...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 153 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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§ 17 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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