Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.8 Einlagelösung bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1130 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Somit bilden sich die Einlagen/Einlagenrückgewähr iSd § 14 Abs 4 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.5 Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 149 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holding ist eine Person beliebiger Rechtsform, die Beteiligungen hält, daneben aber keine produktive Tätigkeit entwickelt. Beschränkt sie sich darauf, ihre Beteiligungen zu verwalten, ohne Einfluss auf das lfd Geschäft der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, zu nehmen, handelt es sich um eine vermögensverwaltende Holding. Nimmt si...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] Inhaltsübersicht 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Mehrstöckige und mittelbare Organschaft

Tz. 750 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Organschaft kommt in vd Ausprägungen vor: Der Grundfall ist, dass zwischen dem OT, der die Mehrheit der Stimmrechte an der OG hat, und der OG ein GAV abgeschlossen und durchgeführt wird (unmittelbare Organschaft). Tz. 751 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen können mehrere unmittelbare Organschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG (auch) bei der Organgesellschaft?

Tz. 95c Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ob darüber hinaus auch die OG (bei der es sich ja um eine Kap-Ges handeln muss) die pers Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllen muss, ist str (abl s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 Rn 41; s Rödder/Liekenbrock in R/H/N, KStG, § 15 Rn 142; und s Schiffers, DStZ 2018, 417). Nach dem Wortlaut des § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.5 Verlagerung der Ursache einer Mehr- bzw Minderabführung iSd § 14 Abs 4 KStG durch Einbringung von Betriebsvermögen durch die Organgesellschaft in eine andere Tochter-Organgesellschaft

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.2 Zwangsauflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7 KStG)

Tz. 54d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 auf die StB, GmbHR 1999, 380, 385; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierungen, DStR 1999, 1019. Rn. 514 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Vermeidung einer Wertaufholungszuschreibung nach vorgängiger Teilwertabschreibung ist rechtstechnisch ein (neuer) Anschaffungsvorgang zu schaffen. Es müssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler in Beck-HdR, Bd I B 213; Handelsrechtliche Kommentierungen zu § 271 HGB; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Hoffmann, Die Einlagen in KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Anlage 16 BB 1996; Ammelung/Pletzschacher/Jarothe, Die Teilwertabsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft

Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes den Fall, dass die OG Teile ihres Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage iSd § 272 Abs 3 HGB eingestellt hat und der OT vor der Auflösung und Abführun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Begriff der außenstehenden Person

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 Abs 2 S 3 UmwStG definiert außenstehende Pers als Pers, die nicht ununterbrochen fünf Jahre (= Zeitjahre) vor der Spaltung beteiligt waren. Da nur das ununterbrochene beteiligt sein gefordert wird, kann die Beteiligungshöhe innerhalb dieser Fünfjahresfrist variieren. Es muss nur durchweg ein Beteiligungsverhältnis bestanden haben. Existie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.3 Gehaltene Anteile

Rz. 90 Die unbeschränkt Stpfl. halten Anteile, wenn diese in deren wirtschaftlicher Inhaberschaft stehen und aufgrund der Beteiligung zu einem potenziellen Ansatz eines Hinzurechnungsbetrags führen. Anteile meint dabei die Beteiligung am Nennkapital der jeweiligen ausländischen Gesellschaft (vgl. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.2 Die Gewerbesteuer des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 76 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Beteiligung als phG an einer KGaA vermittelt als solche keinen stehenden Gewerbebetrieb iSd § 2 Abs 1 S 1 GewStG. Der phG ist deshalb allein in dieser Eigenschaft selbst grds nicht GewSt-Subjekt, obwohl er gem § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG Eink aus Gew bezieht (s Krebbers-van Heek, DK 2016, 384). Tz. 77 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 112), wurden durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung ab dem VZ 2012 die früher in § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG enthaltenen ansässigkeitsbegründenden Merkmale (unbeschr stpfl; Geschäftsleitung im Inl) gestrichen; ebenso ist § 18 KStG wegg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.4 Zur Abgrenzung des § 14 Abs 4 S 5 von § 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG

Tz. 1330 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Umwandlungsvorgänge in einem Organkreis zur Auflösung organschaftlicher AP führen, gilt uE Folgendes (dazu auch s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 01ff; weiter s UmwStG Anh 1 Tz 69ff):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitarbeiter

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zur Abgrenzung freier Mitarbeiter zu ArbN > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Zur Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen und > Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Zur Mitarbeiterversorgung > Betriebliche Altersversorgung und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Zur Beteiligung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.4 Die BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Ergänzungsbilanz in Zusammenhang mit der Vermögenseinlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Tz. 62b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH hat im Rev-Verf gegen das Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014 (Az: 10 K 1946/13; krit zu diesem Urt s Kempf, DStR 2015, 1905) mit Urt v 07.09.2016 (BFH/NV 2017, 423) die Bildung einer Erg-Bil für den Fall des oa KGaA-Modells abgelehnt, die Frage der grds Zulässigkeit einer solchen (nach einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes)...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Anteilstausch (§ 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 3 Nr 5 iVm § 21 UmwStG regelt mit dem (st-neutralen) Tausch von Anteilen neben § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG einen weiteren Sachverhalt außerhalb des Umw-Rechts. Der Anteilstausch als solcher ist – wie die Einbringung – ein tauschähnlicher Vorgang, kann zivilrechtlich allerdings auf unterschiedlichen Wegen abgewickelt werden, zB durch eine Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.5 Zeitpunkt und Dauer der Zugehörigkeit zu einer inländischen Betriebsstätte; zur Frage des steuerlichen Rückbezugs

Tz. 197 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG muss im Grundfall der unmittelbaren Organschaft die Organbeteiligung ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sein. UE muss die tats Zugehörigkeit zu einer inl BetrSt in Anlehnung an die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG geregelte finanzielle Eingliederung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Einschlägige Grundfreiheiten

Rz. 45 [Autor/Stand] Niederlassungsfreiheit. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH fällt der Bereich der direkten Steuern in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Diese sind jedoch angehalten, ihre Besteuerungsbefugnisse unter Wahrung der Vorgaben des Unionsrechts auszuüben.[2] Daraus erwächst ein Gebot an die Mitgliedstaaten, die Grundfreiheiten auch in Bezug ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.2 Nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung durch Handlung des Anteilseigners oder der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 50d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG gehen verloren, wenn eine einbringende Kö oder in den Fällen der Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung in einen Drittstaat verlegt (ist bei diesen Sachverhalten der Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG gegeben, liegt vorrangig eine Veräußerung der sperr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kommt es in Fallgruppe 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgruppe 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 423 § 11 Abs. 4 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift. Der Kürzungsbetrag ist somit nicht nur beim Erhalt der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG anzusetzen, sondern auch, sofern der Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder aus der Herabsetzung ihres ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Nachträgliche Anschaffungskosten bei der Übernehmerin

Tz. 82 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der festgesetzte Einbringungsgewinn II erhöht auf Antrag die AK der Übernehmerin für die eingebrachten Anteile an der erworbenen Gesellschaft, soweit die entspr St entrichtet worden ist und dies durch eine Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 101ff) nachgewiesen wurde (s § 23 Abs 2 S 3 UmwStG, zu den Voraussetzungen im Einzelnen s § 23 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.6 Besonderheiten bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 AStG

Rz. 478 Da sich die Vorschriften zur Ermittlung des Kürzungsbetrages sowie des Hinzurechnungskorrekturvolumens (§ 11 Abs. 2, 3 AStG) auf Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 AStG beziehen, sind die bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 AStG die nachfolgenden Besonderheiten zu beachten. Rz. 479 Die Obergrenze 1 (§ 11 Abs. 2 S. 1 AStG) richtet sich nach dem steuerpflichtigen Teil des G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG, sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anwendung des § 4h EStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei dem Organträger (§ 15 S 1 Nr 3 S 1 und 3 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG ist § 4h EStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens findet zunächst keine Begrenzung des abzb Zinsaufwands statt. Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen Zinsaufwendungen und Zinserträge iSd § 4h Abs 3 EStG enthalten, ...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / II. Inhalt des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben gewähren die §§ 2303 ff. BGB eine Mindestteilhabe am Nachlass des Verstorbenen. Diese Mindestteilhabe ist als schuldrechtlicher Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung am Nachlasswert gerichtet. Ein Noterbrecht, das zu einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben führt, ist dem deutschen Erbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die a...mehr