Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Untergang des Betriebsrats

Rz. 1529 Das Ende der Amtszeit des Betriebsrates hat auf den Bestand der Betriebsvereinbarung keinen Einfluss (BAG v. 28.7.1981 – 1 ABR 79/79, juris). Auch der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrates lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt. Die Tatsache, dass es dann kein handlungsfähiges Betriebsverfassungsorgan me...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte

Rz. 775 Im Regelfall ist von einer Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte auszugehen. Auf Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist, erstreckte sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates nach früherer Rspr. des BAG nicht, weil der Gesamtbetriebsrat hierfür nicht demokratisch legitimiert sei (BAG v. 21.3.1996 – 2 AZR 559/95, juris). Der Gesetzgeber ha...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung – unab...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

a) Mitteilung von Bedenken Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

A. Vorbemerkung Rz. 1 Wesentliche Grundlage zur Etablierung von Compliance im Unternehmen ist in aller Regel ein sogenannter Verhaltenskodex, ein Code of Conduct, kurz CoC. Er ist ein wichtiger Bestandteil des sog. "tone from the top" und enthält deswegen idealerweise – als ein Element einer fortwährenden diesbezüglichen Kommunikation – ein Vorwort bzw. einleitende Ausführung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Beschlussfassung des Betriebsrats über Schulungsmaßnahmen

Rz. 606 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung – dies gilt auch für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG – ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates. Anders als bei der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG entscheidet das einzelne Betriebsratsmitglied nicht selbst über seine Teilnahme an einem Seminarbesuch, son...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift bei der Durchführung von psychologischen Eignungstests gem. § 94 Abs. 1 BetrVG dann ein, wenn die Äußerungen des Bewerbers zwecks späterer Auswertung schriftlich festgehalten werden (Fitting//SchmidtTrebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, § 94 Rn 26). Dies dürfte in der betrieblichen Praxis die Regel sein. Rz. 7 Sof...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Urlaubserteilung

Rz. 1733 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes sowie der zeitlichen Lage des Urlaubes einzelner Arbeitnehmer, wenn zwischen Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern ein Einverständnis nicht erzielt werden kann. Erforderlich ist daher wie auch bei den ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 12 Auch hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Durchführung von Assessment-Center gilt entsprechend der obigen Ausführungen zu den psychologischen Eignungstests, dass im Fall der schriftlichen Fixierung der Ergebnisse des Assessment-Centers das Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 1 BetrVG gegeben ist. Sofern die Leistungsbeurteilung der Bewerber a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / s) Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats oder Personalrats bei Mobbing

Rz. 1258 § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen. Umstritten ist, ob sich daraus ein subjektives Recht des Arbeitnehmers ggü. Arbeitgeber und Betriebsrat herleiten lässt, dass auf eine Beendigung von Schikanen aktiv hinzuwirken ist (vgl. Kollmer, Rechtsberater...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Personalrats)

Rz. 761 Im Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG bzw. § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG (oder den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen) zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung der "Grundsätze über das betriebliche Vo...mehr

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§ 51 Aussperrung / E. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 14 Das BAG geht von einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei mittelbar arbeitskampfbedingten Arbeitszeitregelungen, wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit, aus. Die Begründung nimmt Bezug auf eine drohende Paritätsstörung, wenn der Betriebsrat hierbei voll mitbestimmen würde. Die Rspr. spaltet dann das Mitbestimmungsrecht auf in ein ob und ein w...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Beteiligung des Betriebsrats

a) Unterrichtung Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Ent...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Ansprüche der Arbeitnehmer, des Betriebsrats bzw. der Gewerkschaften

a) Schulungsveranstaltungen Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren

a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1546 Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darüber mitzubestimmen, ob ein Provisionssystem eingeführt wird, ob daneben ein Fixum gezahlt werden soll, welche Art von Provision gezahlt werden soll, über die abstrakte Staffelung der Provisionssätze, ob eine Provision ganz oder teilweise wegfällt, das Verhältnis der Provision zum Fixum und das Verhältnis der Pro...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 1553 Soweit es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach der Rspr. des BAG hat der Betriebsrat auch bei der Verteilung der Ar...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Betriebsrat

Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu einem anderen Betri...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 139 Bei ordentlichen Kündigungen kann der Betriebsrat innerhalb einer Frist von einer Woche widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Fälle vorliegt. Der Betriebsrat muss in seiner schriftlichen Stellungnahme den Widerspruch auf mindestens einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Gründe stützen und diesen begründen (ErfK/Kania, §...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Zuständigkeit innerhalb des Betriebsrats

Rz. 78 Zur Entgegennahme der Unterrichtung über die beabsichtigte Kündigung ist der Betriebsratsvorsitzende (§ 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG) berechtigt und verpflichtet (BAG v. 6.10.2005 – 2 AZR 316/04, NZA 2006, 990). Falls der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, muss die Unterrichtung ggü. dem Stellvertreter (§ 26 Abs. 3 BetrVG) oder, falls für die Anhörung ein besonderer Aus...mehr

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§ 19 AGG / VIII. Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft, § 17 AGG

Rz. 102 § 17 Abs. 2 AGG räumt den Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in betriebsratsfähigen Betrieben das Recht ein, bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des zweiten Abschnitts beim ArbG eine erforderliche Handlung, Duldung oder Unterlassung des Arbeitgebers zu beantragen. Betriebsräte und Gewerkschaften können also nicht nur ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vierjährige Amtszeit

Rz. 65 Die Betriebsräte werden auf vier Jahre gewählt. Dies wird häufig in der Praxis nicht beachtet. Meist nimmt der neue Betriebsrat seine Arbeit nach der Bekanntgabe der Wahl sofort auf und löst den alten Betriebsrat sofort oder spätestens mit der konstituierenden Sitzung ab. Dabei regelt § 21 BetrVG eindeutig: Die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrates beginnt mit Beka...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 507 Werden Aktienoptionen durch den Arbeitgeber auch an nicht leitende Angestellte i.S.d. § 5 BetrVG gewährt, begründet dies ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Einführung einer neuen Entlohnungsmethode. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die Gewährung an die leitenden Angestellten oder Organmitglieder, sodass hierzu auch unterschiedl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers und Mitwirkung des Betriebsrats

(1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werd...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

aa) Gegenstand der Mitbestimmung Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht beste...mehr

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§ 29 Kündigung / C. Mitwirkung des Betriebsrats

I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG 1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 12. Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

a) Briefwahlberechtigte Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen z...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Organisatorische Aufgaben

a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Wahl im "normalen" Wahlverfahren

1. Betriebsadresse, Orte für Aushänge und Wahltermin Rz. 141 Erste Aufgabe des Wahlvorstandes ist es – neben der Bestellung eines Schriftführers, der die Niederschriften verantwortet und neben dem Vorsitzenden unterzeichnet, ggf. der Wahl eines stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden und der Festlegung, dass Sitzungen auch in Video- oder Telefonkonferenz stattfinden könne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 354 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf Auskunft und umfassende Information über getroffene Zielvereinbarungen (BAG v. 21.10.2003 – 1 ABR 39/02; LAG Niedersachsen v. 1.11.2016 – 3 TaBV 32/15). Dazu gehört das Recht, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, mithin die entsprechenden Vereinbarungen und Festlegungen einsehen zu können. Es ist zwischen nicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Grundsätze

1. Überblick über die Wahl a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XV. Sachverständigenkosten gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Überblick über die Wahl

a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NachwG und den §§ 305 ff. BGB zu überwachen. Der Betriebsrat ist berechtigt, die Missachtung dieser Vorschriften zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG v. 16.11.2005 – 7 ABR 12/05-). Das Überwachungsrecht um...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Verhinderungsfall

aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Anderweitige Bestellung

aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Ko...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Telefonanlagen

Rz. 702 Den Betriebsräten sind zumindest dann, wenn der Betriebsrat räumlich voneinander entfernte Verkaufsstellen zu betreuen hat, Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung zu stellen (BAG v. 19.1.2005 – 7 ABR 24/04, juris). Dabei hat der Arbeitgeber auch die Telefonanlagen in den Verkaufsstellen so einzurichten, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann (BAG ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 373 Die Regelung ist in großem Maß unvollständig und wirft eine Fülle von Fragen auf. Das Gesetz sieht sowohl beim Restmandat als auch beim Übergangsmandat drei Alternativen vor:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Dolmetscher

Rz. 694 Bei Betrieben mit ausländischen Mitarbeitern kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich sein.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Wegfall des Betriebs

Rz. 83 Der Betriebsrat verliert schließlich dann seine Legitimität, wenn der Betrieb, für den er gewählt wurde, zum Wegfall kommt. Dann endet auch das Amt des Betriebsrates. Dies kann mit sofortiger Wirkung sein, wenn der Betriebsteil, für den der Betriebsrat gewählt wird, in einen anderen Betrieb eingegliedert wird, der bereits einen Betriebsrat hat, außer es besteht noch e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr