Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einladung zur ersten Wahlversammlung

Rz. 287 Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat und ist auch kein Wahlvorstand vom Gesamtbetriebsrat, vom Konzernbetriebsrat oder vom ArbG bestellt (dies ist auch in Kleinbetrieben zulässig und vorrangig, so dass auch in diesen meist das einstufige Verfahren mit nur einer Betriebsversammlung als Wahlversammlung zur Anwendung kommt, vgl. Thüsing/Lambrich, NZA Sonderheft 200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 1592 Die Angelegenheiten, über die die Einigungsstelle beschließen kann, müssen in die funktionale Zuständigkeit der Betriebspartner fallen. Typischerweise werden der Einigungsstelle Streitigkeiten darüber vorgelegt, wie eine Angelegenheit am zweckmäßigsten und sachgerechtesten in der Zukunft geregelt werden soll (Regelungsstreitigkeit). Rechtsstreitigkeiten unterfallen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Gerichtliche Anfechtung des Sozialplans

Rz. 1382 Der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan kann im Fall einer gerügten Überschreitung der Grenzen ihres Ermessens aus § 112 Abs. 5 BetrVG binnen zwei Wochen vom Arbeitgeber oder Betriebsrat beim ArbG angefochten werden gem. § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG. Die Frist zur Geltendmachung der Überschreitung des Ermessens stellt eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Abmelde- und Rückmeldepflicht

Rz. 559 Betriebsratsmitglieder sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie ihren Arbeitsplatz zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit verlassen. Nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit haben sie sich wieder zurückzumelden (BAG v. 13.5.1997 – 1 ABR 2/97, juris). Die Abmeldung kann sich darauf beschränken, dem Vorgesetzten so früh wie mögl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Änderung durch Betriebsvereinbarung

Rz. 60 § 3 Abs. 2 BetrVG sieht vor, dass die Organisationsänderung auch durch – freiwillige – Betriebsvereinbarung vorgenommen werden kann (mit Ausnahme der Nr. 3: Einführung anderer Vertretungsstrukturen). Dies kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG auch durch den Gesamtbetriebsrat erfolgen (sowie durch den Konzernbetriebsrat). Eine solche Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Rz. 338 Die Betriebsratswahl kann nichtig sein mit der Folge, dass eine wirksame Arbeitnehmervertretung nie bestanden hat und dass sämtliche durchgeführten Handlungen und Vereinbarungen ebenfalls ohne Wirkung sind. Eine solche Nichtigkeit, die jederzeit von jedem Betriebsangehörigen, der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber geltend gemacht werden kann, führt zur rückwirkenden Fe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Folgen geänderter Strukturen für die Mitbestimmungsrechte

Rz. 62 Die nach § 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten Gremien gelten nach § 3 Abs. 5 BetrVG als "Betriebe" i.S.d. BetrVG; auf sie finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und über die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Fiktion ausdrücklich auf das BetrVG beschränkt – sie gilt daher nicht für die Frage, welche (wicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Benachteiligungsverbot

Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährung von Aktienoptionen an e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung durch Betriebsversammlung oder das ArbG

Rz. 118 Dann, wenn weder ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht oder wenn Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Bestellung unterlassen haben, erfolgt die Bestellung in einem bisher betriebsratslosen Betrieb durch eine Betriebsversammlung der Arbeitnehmer. Nur dann, wenn diese Betriebsversammlung trotz Einladung nicht stattfindet – etwa weil der Arbeitgeber die Teilnahme v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Betriebsübergang

Rz. 1288 Ein Betrieb wird dann stillgelegt, wenn der Betriebsinhaber die Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Belegschaft auflöst. Dementsprechend stellt die Veräußerung oder Verpachtung eines Betriebes keine Betriebsstilllegung dar, denn der Erwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Arbeitsverhältnisse mit dem bisherigen Betriebsinhaber ein....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit

Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herbeizuführen und sich durch ein Ers...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Nicht stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 112 Dem Wahlvorstand sollen in Betrieben mit männlichen und weiblichen Arbeitnehmern Frauen und Männer angehören. Es handelt sich um eine Vorschrift mit Appell-Charakter, deren Verletzung ohne jede Folgen bleibt. Rz. 113 Nach § 16 Abs. 1 S. 6 BetrVG kann jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft zusätzlich einen Arbeitnehmer des Betriebes als nicht stimmberechtigtes Mitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Mitteilungspflicht über die Verhinderung

Rz. 472 Kann ein Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung nicht kommen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden unverzüglich hierüber zu informieren (BAG v. 5.9.1986 – 7 AZR 175/85, juris; LAG Hessen v. 25.7.2014 – 14 Sa 167/13, juris). Dieser hat dann zu prüfen, ob wirklich ein Verhinderungsfall vorliegt, und wenn er dies bejaht, unverzüglich ein Ersatzmitglied unter Angabe d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Erledigung bei endgültiger Entscheidung

Rz. 1215 Zu § 100 BetrVG gibt es wenige Entscheidungen des BAG, weil die ArbGe ihre Entscheidung über die beiden Anträge häufig gemeinsam treffen. Kann aber das BAG beide Anträge zeitgleich verbescheiden, wird es nur noch über den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG befinden. In dem Moment, in dem dieser Antrag – er betrifft die Befugnis zur endgültigen Aufrechterhaltung oder die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Arbeitsablauf und Betriebsfrieden

Rz. 820 § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG statuiert eine besondere Pflicht für die Betriebspartner, Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden stören. Diese allgemeine Pflicht kann unter Umständen bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten oder betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zur Rücksichtnahme verpflichten und zur Pflicht, den Betriebspa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Unterstützungspflicht durch den Arbeitgeber

Rz. 298 Nachdem die "einladende Stelle", also die Gewerkschaft oder die drei "Wahlberechtigten des Betriebes" die Einladung ausgehängt haben, hat der Arbeitgeber ihr unverzüglich alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen (§ 28 Abs. 2 WO). Diesen Umschlag darf die einladende Stelle nicht öffnen – er ist, wi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 1248 In wirtschaftlichen Angelegenheiten gibt es je nach Größe des Unternehmens eine zweigeteilte Mitwirkung, nämlich:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Rechtswirkung des Beschlusses

Rz. 1599 Der Spruch der Einigungsstelle hat im erzwingbaren Einigungsverfahren verbindliche Wirkung, im freiwilligen aber nur unter den in § 76 Abs. 6 BetrVG genannten Voraussetzungen (Unterwerfung). Rz. 1600 Die Rechtsnatur des Spruches der Einigungsstelle hängt von ihrem Inhalt ab. Bei einem Regelungsstreit hat er die Rechtsnatur, die die Einigung der Betriebspartner haben ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Behandlung eingegangener Wahlvorschläge

Rz. 209 Die Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren erfolgt zwingend so, dass Vorschlagslisten aufgestellt werden müssen; nur auf Vorschlagslisten aufgeführte Bewerber sind wählbar. Gesetz und Wahlordnung verwenden auch den Begriff "Wahlvorschläge", der nichts anderes bedeutet. Die Vorschlagslisten sind spätestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Wahlausschreibens beim W...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff der Berufsbildung

Rz. 1075 Der Begriff der Berufsbildung, den das BetrVG nicht näher definiert, meint Maßnahmen der Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, wie sie in § 1 Abs. 1 BBiG genannt sind. Nach herrschender Meinung geht der Begriff der Berufsbildung des BetrVG jedoch weiter als der des BBiG und umfasst generell alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Prokuristen

Rz. 169 Auch Prokuristen müssen, damit die Prokura nicht als unbedeutend angesehen wird, falls sie keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis haben, im Innenverhältnis Aufgaben wahrnehmen dürfen, die den in § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen oder nahekommen; wenn verlangt wird, dass diese Leitungsfunktionen den Angestellten in die Nähe des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gewerkschaftslisten

Rz. 215 Vorschlagslisten können auch von Gewerkschaften eingereicht werden; erforderlich ist dann die Unterschrift von zwei Gewerkschaftsbeauftragten (§ 14 Abs. 5 BetrVG). Inhaltliche Änderungen der Liste können nicht durch einen Beauftragten alleine erfolgen; ein Beauftragter kann den anderen auch nicht bevollmächtigen, ihn bei oder für Änderungen des bereits unterzeichnete...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Listenvertreter

Rz. 222 Es soll ein Listenvertreter bestellt sein, der als Ansprechpartner für den Wahlvorstand fungiert. Der Listenvertreter ist berechtigt und verpflichtet, alle mit der Vorschlagsliste zusammenhängenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (§ 6 Abs. 4 WO). Listenvertreter kann nur sein, wer die Liste mit seiner Stützunterschrift auch stützt; ist kein Listenvertreter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kreis der Einzuladenden

Rz. 292 Außendienstmitarbeitern (auch Arbeitnehmern mit Telearbeitsplatz und sonstigen auswärtigen Arbeitsplätzen) muss die Einladung schriftlich oder in Textform (etwa per Mail) zugeleitet werden. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber der einladenden Stelle die Namen und Adressen dieser Mitarbeiter übermitteln – ein Anspruch der Einladenden hierauf besteht jedoch im Hinblick...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Wahlausschreiben

Rz. 306 Nach Beschluss über die Wählerliste hat der Wahlvorstand – ebenfalls in dieser ersten Sitzung während der Wahlversammlung (zur Öffentlichkeit vgl. eben Rdn 303) – das Wahlausschreiben zu beschließen. Es hat – ähnlich wie im normalen Wahlverfahren – die in § 31 WO aufgeführten Angaben zu enthalten. Der Wahlvorstand muss entsprechende Beschlüsse fassen, die in die Nied...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Aussprache

Rz. 739 Sowohl der Tätigkeitsbericht des Betriebsrates als auch der Bericht des Arbeitgebers können in der Betriebsversammlung frei erörtert werden. Kritische Stellungnahmen dürfen aber nicht ehrverletzend sein oder den Betriebsfrieden stören. Rz. 740 Tonbandaufnahmen und die Anfertigung von Wortprotokollen sind nur mit Zustimmung des Versammlungsleiters zulässig (LAG München...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Abweichende Regelungen

Rz. 1615 Gem. § 76a Abs. 5 BetrVG kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von einer Vergütungsordnung nach Abs. 4 abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies zulässt oder eine tarifliche Regelung nicht besteht. Rz. 1616 Möglich ist darüber hinaus nach überwiegender Ansicht auch, dass durch einzelvertragliche Absprachen Abweichendes vereinbart wird (GK/Jacobs, § 76...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Bekanntmachung

Rz. 315 Nach dem Schluss der ersten Wahlversammlung hat der Wahlvorstand unverzüglich, möglichst noch am selben Arbeitstag, Wählerliste, Wahlausschreiben und die gültigen Wahlvorschläge (§ 33 Abs. 4 WO) durch Aushang an den entsprechenden Stellen bekannt zu machen. Da zwingend Personenwahl stattfindet, dürfte es – die Bekanntmachung der Wahlvorschläge dient ja der Mitteilung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einheitliche Urkunde

Rz. 217 Die Vorschlagliste muss eine einheitliche Urkunde darstellen. Besteht die Vorschlagsliste aus mehreren Blättern (z.B. ein Blatt, auf dem die Bewerber/Kandidaten stehen, und ein anderes Blatt für die Stützunterschriften), so sind die Unterschriften auf der zweiten und dritten und den folgenden Seiten nur gültig, wenn die Blätter vor Ableistung der ersten Stützuntersch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Katalog der Betriebsänderungen

Rz. 1267 Nach § 111 S. 3 BetrVG gelten als "Betriebsänderungen":mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Wahl eines Versammlungsleiters

Rz. 300 Normalerweise sorgt die einladende Stelle zunächst für die Bestellung eines Versammlungsleiters; diese erfolgt mit relativer Mehrheit, die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ist nicht erforderlich (Fitting, § 29 WO Rn 2). Wenn dies versäumt wird, ist die Wahl des Wahlvorstandes dennoch nicht anfechtbar, wenn das Bestellungsverfahren i.Ü. ordnungsgemäß verläuft (Ric...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff

Rz. 1068 Unter den Begriff der Auswahlrichtlinien fallen alle Regeln, die der Arbeitgeber seiner personellen Auswahlentscheidung zugrunde legt (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, juris). Dem Begriff der Richtlinie steht nicht entgegen, dass diese nur für konkret bevorstehende betriebliche Anlässe gelten soll; sie muss aber abstrakt-generelle Grundsätze enthalten, welche die für...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Briefwahlunterlagen

Rz. 259 An den Arbeitnehmer sind folgende Unterlagen zu übersenden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Aufhebungsvereinbarung und Schriftform

Rz. 1531 Möglich ist weiter die Aufhebung durch die Betriebspartner; eine solche Aufhebungsvereinbarung bedarf nicht der Schriftform (anders BAG v. 27.6.1985 – 6 AZR 392/81. juris; Fitting, § 77 BetrVG Rn 143; offengelassen in BAG v. 20.11.1990 – 1 AZR 643/89, juris mit dem Hinweis auf die Formfreiheit der Kündigung; umfangreiche Nachweise bei GK/Kreutz, § 77 Rn 400). Rz. 15...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Unternehmensbegriff

Rz. 24 Der Betriebsbegriff ist vom Begriff des "Unternehmens" zu unterscheiden. "Unternehmen" ist, vereinfacht ausgedrückt, die rechtliche Einheit, das Rechtssubjekt, die bzw. das im Wirtschaftsverkehr zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke auftritt. Jede juristische Person – einschließlich der Personengesamtheiten wie oHG oder KG, die von der Rechtsordnung weitgehend wie ju...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Besonderheiten bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern

Rz. 593 Werden teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus für Betriebsratstätigkeit in Anspruch genommen, gilt einschränkungslos § 37 Abs. 3 BetrVG. Sie haben daher einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn die Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegt. Gl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anträge des Wahlvorstands gegen den Arbeitgeber

Rz. 336 Der Wahlvorstand seinerseits kann im Wege einstweiliger Verfügung vom Arbeitgeber die Herausgabe von Unterlagen oder Auskünfte über zur Durchführung der Wahl benötigte Informationen verlangen. Rz. 337 Hinweis Verweigert der Arbeitgeber die vom Wahlvorstand verlangte Herausgabe von Listen der Arbeitnehmer mit der Begründung, der Wahlvorstand sei fehlerhaft bestellt und...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Ungültigkeit von Briefwahlstimmen

Rz. 265 Ungültig ist eine Briefwahlstimme, wennmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sonstige Bildungsmaßnahmen

Rz. 1097 Nach § 98 Abs. 6 BetrVG finden die Grundsätze des § 98 BetrVG dann entsprechende Anwendung, wenn der Arbeitgeber sonstige Bildungsmaßnahmen im Betrieb durchführt. Gemeint sind dabei Maßnahmen, die der Vermittlung von staatsbürgerlichen und kulturellen Kenntnissen dienen, wie Kurse über erste Hilfe und Unfallverhütung, Sprachkurse o.Ä.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Festlegung des Wahlbereichs

Rz. 145 Der Wahlvorstand legt den Wahlbereich fest, d.h. er klärt, welche Organisationsbereiche und Arbeitnehmer zur Einheit gehören, für die die Betriebsratswahl organisiert wird. Dabei ist zu prüfen, ob Betriebsteile nach § 4 BetrVG durch entsprechende Abstimmung an der Wahl des Hauptbetriebes beteiligt werden sollen. Ggf. muss die Wirksamkeit einer solchen Abstimmung über...mehr